Haaranalysen für Alkohol sind wohl nur in Ausnahmefällen notwendig - ein ETG-Teststreifen im Urin reicht auch schon - mindestens für die letzten drei Tage.
Im Gegensatz zum Atemalkohol gibt es allerdings noch keine Abrechnungsmöglichkeit und die Teststreifen sind recht teuer.
Mir persönlich wäre es lieber, die Patienten würden kiffen statt trinken - Alkohol bringt die Menschen nämlich um. Allerdings läßt das die Justiz nicht zu.
Zitat:
Aus dem BGH-Urteil: ...In einigen Einzelfällen fehlte es auch an der erforderlichen Kontrolle auf Beikonsum, also die zusätzliche Einnahme von unerlaubten Betäubungsmitteln zum Methadon.
Und Alkohol ist zwar "substitutionsgefährdend", aber kein"unerlaubtes Betäubungsmittel" nach dem BtMG - Cannabis gefährdet zwar nicht unbedingt die Substitution, ist aber "unerlaubtes Betäubungsmittel".
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