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gandalf123 Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.11.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15. Dez 2015 18:51 Titel: Kurzurlaub in Holland. Darf ich Marihuana mit bringen? |
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Hoffe ich verstoße hiermit nicht gegen die Regeln des Forums. Ich mache mit meiner Frau einen Kurztrip nach Holland. Ein Freund sprach mich darauf an und fragte mich ob ich ihm eine kleine Menge Marihuana mit bringen kann. Weil ich mich mit der Gesetzeslage nicht wirklich auskenne, habe ich erstmal einmal direkt "nein" gesagt und gemeint dass es Strafbar wäre Drogen aus dem Ausland einzuführen. Mein Freund meinte dass es erlaubt sei eine geringe Menge nach Deutschland einzuführen, solange es nicht in Deutschland gekauft wurde. Wer hat recht? Mir gehts nur darum dass ich kein Risiko eingehen möchte. |
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Spaulding Anfänger
Anmeldungsdatum: 06.11.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15. Dez 2015 18:57 Titel: |
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Nein ist nicht erlaubt |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 15. Dez 2015 20:06 Titel: |
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Ist nicht mal erlaubt, wenn du es nicht nach Deutschland einführst... Wenn du einem deutschen Cop erzählst, dass du im Hollandurlaub Marihuana gekauft und konsumiert hast, bist du wegen "unerlaubtem Erwerb von BtM" dran.
Du machst dich nach deutschem Recht auch dann strafbar, wenn du im Ausland dagegen verstößt... selbst wenn es dort erlaubt ist.
Wenn du das Zeug NICHT für dich selbst beschaffst, kommt unerlaubte Überlassung dazu. Dann gibt es auch keine "geringe Menge" und du kommst wegen "Einfuhr" nicht unter 1 Jahr Haft davon
Zudem ist die unerlaubte Ausfuhr von Cannabis auch in den Niederlanden strafbar (bin selbst mal vom NL-Zoll bei der AUSREISE kontrolliert worden!)
LG
Praxx |
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gandalf123 Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.11.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15. Dez 2015 20:23 Titel: |
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Sorry ich bin jetzt ein wenig durcheinander. Also der
Konsum ist erlaubt? Und der einzige legale Weg wäre:
Wenn ich es in Holland geschenkt bekommen würde - dann wäre es kein Ewerb
Und das es für mich sein müsste, weil unerlaubte Überlassung strafbar ist.
Kann ich ihm doch so sagen oder habe ich etwas vergessen=? |
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oxy moron Gold-User

Anmeldungsdatum: 23.08.2014 Beiträge: 387
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Verfasst am: 15. Dez 2015 20:46 Titel: |
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Nein. Ob „geschenkt“ oder gekauft, JEDE Einfuhr von BtM nach DE ist strafbar. Und wenn Dein Konsum von Gras etc. – auch in NL – bei der Führerscheinstelle in DE ruchbar wird, kann es ebenfalls Probleme geben. Zusätzlich ist „Erwerb“ nicht unbedingt an das Bezahlen mit Geld gebunden – außerdem ist bereits der Besitz nicht erlaubt.
Schau mal hier:
http://www.drogen-anwalt.de/StraftatenBtMG.html
Zitat: | Also der
Konsum ist erlaubt? Und der einzige legale Weg wäre:
Wenn ich es in Holland geschenkt bekommen würde |
nur dann, wenn Du es in NL SOFORT verbrauchen würdest, ohne es zur freien Verfügung zu besitzen. |
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gandalf123 Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.11.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15. Dez 2015 21:03 Titel: |
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Okay alles klar, die Seite habe ich meinem Freund auch gechickt. Schachmatt. |
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Spaulding Anfänger
Anmeldungsdatum: 06.11.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15. Dez 2015 21:21 Titel: |
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Wobei der nl Zoll das kleinere Problem ist. Bei geringer Menge bezahlst du eine kleine Geldstrafe und du hörst von der Sache nichts mehr. Der deutsche Zoll ist da nicht so nett, neben einer meist fallen gelassen Anzeige kommt meistens noch das Straßenverkehrsamt ins Spiel und dann wird es erst richtig schlecht falls du einen Führerschein hast.
Richtig stressig ist es aber nicht mehr an den Grenzen wen ich so meine hardcore kiffer spreche. Da sind einige dabei die schon 10 Jahre fahren sprich zwei mal die Woche und noch nie angehalten wurden obwohl man ihnen das ansieht bzw das Auto mehr Rost als TÜV hat. |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 15. Dez 2015 22:13 Titel: |
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Es gibt ja dann im Prinzip nur eine Möglichkeit. Man schnorrt sich sozusagen in Holland durch, also zieht an fremden Tüten. Natürlich fährt man danach auch mindestens so lange kein Auto, bis kein THC mehr im Urin sein kann.
Und wenn man sich dort etwas zum direkten Konsumieren gekauft hat, sollte man gegenüber den Behörden zumindest behaupten, dass man sich nur durchgeschnorrt hat.
Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass die Gesetze hier unbedingt geändert werden sollten. Der Einkauf, Besitz und Konsum von Eigenbedarf von wenigen Tagen sollte nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, wie es erfolgreich in Portugal praktiziert wird.
Man macht keinen Süchtigen clean, wenn man ihm zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt. Dadurch wird sein Problem nur noch verstärkt, da ihn das im Falle der Geldstrafe noch mehr in die Beschaffungskriminalität drängt.
Gruß, Fritze |
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oxy moron Gold-User

Anmeldungsdatum: 23.08.2014 Beiträge: 387
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Verfasst am: 15. Dez 2015 22:31 Titel: |
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Also im Falle von THC würde ich noch einen Schritt weiter gehen:
Da ist es im Grunde in vielen Fällen ganz einfach eine Kriminalisierung von Freizeitverhalten, welches manch erwachsenem Bürger Giftigkeit und soziale Umgebung von Alkoholkonsum ersetzt. Die extremen Fälle und Kiffer-Kiddies ausgenommen, sind ab und an kiffende Mitbürger wohl deutlich unauffälliger, als viele Ethanoljünger.
Mit einem funktionierenden Jugendschutz und Entkriminalisierung für mündige Mitbürger könnte man die drogenbezogene Kriminalstatistik ordentlich „eindampfen“
Für mich ist es aber trotzdem nichts – ist mir inzwischen zu heftig (weil psychedelisch) geworden Hab‘ sogar noch einiges an Medizinal-THC, das ich wohl nicht mehr verbrauchen werde. |
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Leberwursteis Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.01.2016 Beiträge: 3
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Verfasst am: 9. Jan 2016 07:16 Titel: klar.. |
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Totaler schwachsinn, du darfst kein gras mit über die grenze bringen.. klar könntet ihr glück haben das man euch nicht kontrolliert, aber lass es lieber.
Ist echt glückssache ob sie euch kontrolliern oder nicht |
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