Ich hatte heute das Vergnügen in Berlin in eine Allgemeine Verkehrskontrolle zu kommen. Es ging um Alkohol und Drogen. Es wurden wahlweise Fahrzeuge raus geholt. Ich hatte natürlich Glück. Der nette Beamte fragte mich ob ich pusten würde. Ich sagte klar, weil ich nichts getrunken hatte. Dann wollten sie ein Wischtest machen. Ich sagte auch ja. Klar, war riskant, weil Pola/Metha wohl auch manchmal getestet wird, wie ich gerade bei googel raus gefunden habe. Jedenfalls wurde nichts angezeigt.
Hab ich jetzt Glück gehabt? Oder wird da doch nicht drauf getest?
Eigentlich darf die Polizei nur auf die Substanzen testen, die in der Anlage zum §24a StVG aufgelistet sind: THC, Opiate, Kokain, Amphetamin und Design-Amphetamine (MDMA, MDA, Methamphetamin) - zumindest in NRW wird das nach Auskunft des Innenministeriums auch so gehandhabt.
Grund: NUR diese Substanzen sind strafrechtlich relevant.
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