Kostenerstattung und Meldung an das Amt?

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lämmchen
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3756

BeitragVerfasst am: 6. Jan 2016 12:03    Titel: Kostenerstattung und Meldung an das Amt? Antworten mit Zitat

Moin und gesundes neues Jahr,

wer hat Ahnung?

Es möchte jemand bei der KK die im Rahmen der chron. Erkrankung zuviel gezahlten Kosten rückerstattet bekommen ( 1% Regel ),
Erfährt das Amt etwas davon, d.h.bekommt das Jobcenter von der KK eine Meldung, dass das Mitglied Suchtkrank ist?

Beispiel: ein entfernter Bekannter hat vom Jobcenter die Monatskarte bezahlt bekommen, nur mit dieser war es ihm möglich, jeden Tag zur Vergabe zu fahren. Also muss doch zwangsläufig ne Meldung ans Amt erfolgt sein?
MMn.darf das nicht sein, da müsste doch die Schweigepflicht wirksam sein?


Danke und Gruss von Lämmi
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Rikchen
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Anmeldungsdatum: 22.12.2015
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 6. Jan 2016 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Ich glaube nicht,daß es ohne Einverständnis des Pat.erlaubt ist Diagnosen weiterzugeben.Chronische Krankheit ist die Sucht ja auch.Ich weiß aber jetzt auch nicht,ob das Amt bzw.die KK vom behandelnden Arzt ein Gutachten verlangen kann. Aber einfach so die Diagnose weiterreichen geht nicht.Aber wie gesagt,so 100% weiß ich da nicht Bescheid und möchte Dir nichts Falsches sagen.Aber Praxx.weiß darüber sicher Bescheid. LG,R.
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JP
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 6. Jan 2016 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein das Jobcenter bekommt davon nichts mit,
jeder zweite Substitutierter ließt sich die Mehrkosten erstatten,
es gibt auch die Möglichkeit sich im Vorfeld befreien zu lassen, dann spart man sich den ganzen Ärger.

Habe mir sogar das Geld aus meinen Bausparvertrag aufs Konto schicken lassen (600€) hat auch keiner was von mitbekommen.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 6. Jan 2016 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lämmchen,
die Erstattung der überzahlten Eigenanteile von der Krankenkasse hat gar nichts mit dem JC zu tun. Du musst möglicherweise die "Einnahme" angeben - aber aus welchem Grund du was wiederbekommst, ist egal. Beitragsrückerstattung, Bonus, Kostenerstattung.. gibt ja viele Möglichkeiten.
Was anderes ist die Erstattung der Fahrtkosten bzw die Monatskarte für Substis. Da legst du zwar nur eine Bescheinigung vor, dass du wegen chronischer Krankheit täglich die Praxis aufsuchen musst, aber die können sich ihren Teil sicher denken.
Allerdings greift da der sogenannte "Sozialdatenschutz" - der ist so gut wie die ärztliche Schweigepflicht! Wenn jemand vom Amt bloß rausrutscht, dass du überhaupt Hilfebezieher bist, kriegt der schon Probleme bis hin zum fristlosen Rauswurf!

LG

Praxx
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lämmchen
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3756

BeitragVerfasst am: 6. Jan 2016 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an @JP und @Praxx.

Ich wünsche einen geruhsamen Abend und wegen der Zeichen auch ne tolle Nacht;-)


Gruss von Lämmi
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