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Tengelchen Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.06.2016 Beiträge: 1
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Verfasst am: 15. Jun 2016 09:07 Titel: rechtliches, wer kennt sich aus? |
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Hallo ihr Lieben, ich weiß nicht ob mein Beitrag hier richtig ist, aber ich fange einfach mal an, es geht um meinen Lebensgefährten, der nunr seit Feb.2015 im Maßregelvollzug § 64 ist, er war erst in Niedersachsen untergebracht, hat sich dann aber nach Bayern verlegen lassen, aus persönlichen Gründen von unserem Sohn. Der Antrag lief sehr lange und beide Kliniken stimmten auch zu nur die Staatsanwaltschaft in Bayern lehnte es ab, dennoch verlegte ihn seine Sta in Nidersachsen, meine erste Frage ist nun: Wenn die STA in Bayern ihn abgelehnt hat, wer hat dann die Endscheidungsgewalt, wegen 2/3 etc. ? Wir konnten in Erfahrung bringen das die Anhörung dafür in Bayern stattfindet, doch auf wen beruft die sich auf Empfehlung der STA Niedersachsen? Gut mir ist klar das deren Stellungsname auch ausschlaggebend ist, doch kann das LG Niedersachen, Bayern sagen wie sie handeln sollen, eben weil er ja abgelehnt wurde.
Sein Anwalt hatte uns mitgeteilt das er das nicht weitermacht weil es zu weit weg ist, toller Kerl, aber auch verständlich. Nach einigen telefonaten mit verschieden Anwälten in der Umbebung hies es immer nur wenn die Klinik nein sagt, sagt auch das Gericht nein, ja ganz toll, was soll man nun machen? Ich habe auch nicht das dicke Geld um einen zu bezahlen.
Hat jemand einen Rat? |
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raledemi Bronze-User
Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 80
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Verfasst am: 17. Jun 2016 12:52 Titel: |
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Hallo Tengelchen,
ich bin kein experte aber meine das nun Bayern zuständig sein müsste aber die Sache kommt mir etwas kryptisch vor, kann es sein das die Verlegung entgegen dem raten des Anwalts beantragt wurde ?
er müsste in der Verlegung eine erhebliche Chancen Minderung gesehen haben denn für einen Anwalt stellen Distanzen eher eine faule ausrede dar.
auf jeden fall wünsche ich alles gute für dich und deine Familie,
grüsse>rale |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 17. Jun 2016 21:35 Titel: |
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Maßregelvollzug nach §64 wird vom GERICHT angeordnet - Staatsanwaltschaften sind nur für Anklagen zuständig. Im Prinzip ist das wie die Verlegung von einer Haftanstalt in eine andere in einem anderen Bundesland.
Wie lange eine Maßregel dauert, bestimmen die Ärzte in der Klinik. Die entscheiden auch, ob und wann er evt in eine Übergangseinrichtung kommen oder "auf Bewährung" nachhause kann.
Patienten im Maßregelvollzug haben jedenfalls mehr Rechte als Insassen von Haftanstalten, weil sich der Maßregelvollzug von Haft deutlich unterscheiden muss.
LG
Praxx |
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