Nicht krankenversichert und drogenabhängig

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Espoir
Anfänger


Anmeldungsdatum: 04.08.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 00:33    Titel: Nicht krankenversichert und drogenabhängig Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe mich eigens der obengenannte Thematik registriert. Es geht nicht um mich, es geht um meine Schwester. Ich will sie nicht aufgeben, wie so viele raten. Denn wie tief muss man noch stürzen um zu begreifen das es nicht weitergeht? Ich kann jedenfalls nicht dabei zuschauen, zumal sie Bereitschaft zeigt ihre Situation zu verändern. Aber aufgrund der erschwerten Bedingungen, fällt es leider für alle Beteiligten nicht einfach. Mit erschwerten Bedingungen ist folgendes gemeint.

Meine Schwester ist Ende 30 und ist seit zwei Jahren in die Szene gerutscht. Es war kein Geheimnis das sie vorher gelegentlich Kokain konsumiert hat, aber damals noch in grossen Abständen.

Nachdem die Konsumpausen sich verringerten, tauchten immer Mehr Probleme auf. Darunter auch der Verlust der eigenen Wohnung. So kam es auch dazu das sie irgendwann wochenlang abtauchen und keiner wusste wo sie ist.

Wir meldeten uns unter anderem bei der Polizei und sämtlichen Krankenhäusern, aber da sie ja nicht minderjährig ist, fielen dementsprechend die Antworten bescheiden aus.

Irgendwann stellte sich heraus das sie mehr oder weniger auf der szene lebte und mal hier und da schlief. Da meine Schwester vom Amt lebte, wurden auch da irgendwann die Leistungen eingestellt und die Krankenversicherung beendet wurde.

Das ganze geht jetzt seit 1,5 Jahren. Sie ist gemeldet bei meiner Mutter und schaut etwa einmal im Monat vorbei. Es kommen jeden Tag irgendwelche Rechnungen an, unter anderem eine Rechnung der Krankenkasse in 5stelliger Höhe.

Sie gibt zu das sie Hilfe braucht, aber weiss nicht wo sie anfangen soll. Ich ehrlich gesagt auch nicht. Wie soll man da vorgehen um schnellstmöglich Hilfe in ANSPRUCH zu nehmen.

Sie konsumiert Kokain und raucht es. Ich habe aber auch schon das ein oder andere Mal tabletten bei ihr gefunden. Es waren wohl Benzos, vlt zum runterkommen. Wir haben es mal mit Baclofen probiert aber entweder die Dosierung war falsch oder es hat nicht geholfen. Sie wurde nämlich ganz matschig in der Birne und hat nur noch geschlafen. Also mehr oder weniger eine Knock-out Tablette. Vlt bietet an der Stelle Praxx nochmal Hilfe.

Danke für eure Antworten .
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Espoir,
deine Schwester muss dringend zu eurer Drogenberatungsstelle. Zu deren Aufgaben gehört auch, "Hilfebedarf" festzustellen und alles einzustielen, damit sie an Leistungen vom Amt und eine Krankenversicherung kommt - und ein Dach über dem Kopf.
Es gibt auch Wohneinrichtungen für wohnungslose und drogenabhängige Frauen, die für sie infrage kämen.
Es müsste dringend eine "gesetzliche Betreuung" eingerichtet wrden, weil sie sich selbst ja offensichtlich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern kann.
Am besten wäre natürlich eine stationäre Entgiftung in einer psychiatrischen Fachklinik, das geht aber nur mit ihrem Einverständnis. Um die Kostenregelung und die Krankenversicherung würde sich dann der Sozialdienst der Klinik kümmern.

Was Baclofen angeht: Das ist keine Pille, de man einfach so nach Lust und Laune einwirft. Baclofen muss sehr langsam und unter ärztlicher Kontrolle aufdosiert werden, sonst werden die notwendigen hohen Dosierungen nicht vertragen.

Für einen Behandlungsversuch mit Baclofen müssten außerdem die äußeren Umstände halbwegs geordnet und konsequente Miarbeit einigermaßen gesichert sein - sonst werden die Konsequenzen unkalkulierbar.

LG

Praxx
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Espoir
Anfänger


Anmeldungsdatum: 04.08.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Praxx.

Also ist Schritt eins deiner Meinung nach, die Drogen Beratungsstelle aufzusuchen.

Alles weitere wird dann wohl eingestielt? Was ist mit den ganzen Rechnungen, es wurde sogar mit Haft gedroht weil sich die Beiträge immer mehr aufsummieren. Sollen wir die Post unbeantwortet lassen oder warten das irgendwann die Polizei eintrifft?

Wie funktioniert das mit der gesetzlichen Betreuung?

Um das ganze nochmal richtig einzuschätzen, werde ich etwas konkreter. Sie lebt in den Tag hinein und versucht alles in Geld umzuwandeln. Sogar Pfandflaschen oder andere Dinge wurden auch schon bei meiner Mutter entwendet. Ich finde es einfach traurig mitanzusehen wie sich meine liebevolle Schwester vom Wesen verändert hat. Es ist schon vorgekommen das ich beim vorbei fahren Sie auf der Szene mitgenommen habe, aber der Weg führte doch wieder zurück.

Irgendwann musste ich an ihr vorbei fahren und so tun als wäre sie eine Fremde, auch zum eigenen psychischen Schutz. Es geht mir nämlich jedesmal sehr nahe. Mahnung sein das ich Co-abhängig bin, aber solange es meiner Schwester nicht besser geht, werde ich vermutlich selber nie wieder glücklich.

Ich will einmal noch den Versuch wagen und versuchen ihr da raus zu helfen. Sollte es nicht klappen, weil sie es nicht 100 prozentig möchte, werde ich es für mich abhaken.

Das schlimme daran ist auch noch, das sie ein Kind hat. Es lebt aber bei meinen Eltern. Aber es bricht mir das Herz zu sehen wie auch das Kind darunter leider. Das Kind denkt seine Mutter würde es hassen, und würde such deswegen nicht mehr um ihn kümmern. Er weiss aber das seine Mutter "krank" ist und erstmal gesund werden muss, um sich um ihn zu kümmern.
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Seppel 4
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2015
Beiträge: 1593

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Espoir,

ich denke, dass ALLE Detailfragen bei der Drogenberatung geklärt werden

können. Flitz da mal so schnell als möglich mit so viel Material von ihr als

möglich rein, und kläre die Sache ab. Wenn erst mal ' offizielle Hilfe ' da ist,

sind die Konsequenzen vielleicht auch nicht so hart oder werden, wenn konkrete

Lösungspläne erarbeitet worden sind, sogar aufgehoben.

Doch wenn sie auf dem selben Kurs weiterschippert, dann kommt sie in

Gewässer in denen ich zum Glück noch nie war, weil ich eine drogenfreie Frau

seit 1986 an meiner Seite habe und sie uns finanziell und gesellschaftlich durch

alle fiesen Situationen, in die ich sie durch meine Heroin-,Kokain-,Alkohohl- und

hinerher die ganze Tablettenschiene, gebracht hatte.

Wir sind heute immer noch zusammen, hatten letztes Jahr Silberhochzeit und ich

bin dabei, dieses Jahr die Methasubstitution zu beenden incl. BK ( 1x10er Dia ).

Doch ich bin froh, dass ich so einen coolen Sozialarbeiter habe; er ist ein abso-

lutes Multitalent und ich glaube, er mag mich.

Und das ist eine gute Voraussetzung, um beste Betreuung zu bekommen.


Wer Deine Schwester patout da nicht hin will, dann mach ihr klar, dass unbe-

zahlte Rechnungen mit Tagessätzen im Knast abgegolten werden können !


Doch da bin ich mir jetzt nicht so sicher. Doch irgendeiner aus unserem

grossen Forum weiss es bestimmt.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deiner Schwesterunterstützung. Wink

Alles Liebe

von

Sepp
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nebukadnezar
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Espoir hat Folgendes geschrieben:
Was ist mit den ganzen Rechnungen, es wurde sogar mit Haft gedroht weil sich die Beiträge immer mehr aufsummieren. Sollen wir die Post unbeantwortet lassen oder warten das irgendwann die Polizei eintrifft?



Nein, nicht unbeantwortet liegen lassen. Man sollte das Gespräch suchen und Sachverhalt erklären. Keine Behörde oder Institution ,z.B. KK, hat Interesse nicht einzubringende Forderungen einzutreiben, macht nur viel Arbeit und bringt nichts ein. Aber sie müssen wissen was Sache ist. Wenn nicht, werden sie die Angelegenheit immer weiter anmahnen und mit entsprechenden Schritten drohen und ggf. auch durchführen bis hin zum Haftbefehl. ( je nach Forderungsstelle).
Doch wenn sie nicht etwas z.B. kriminelles verbrochen hat, kann man alles regeln, z.B. durch minimalste Raten oder Aussetzen bis die Situation stabil ist.

Mit Haft seine Schulden abzusitzen, ist dumm und unnötig.

Warum ist deine Schwester nicht krankenversichert, zumindest H4 oder Sozialgeld müsste sie doch bekommen. Muss man natürlich beantragen. Wofür will die KK Geld? Ich hatte mit meiner KK auch ein Problem, die wollten fast 10 K €, schickten mir auch böse Briefe, ihre Geldeintreiber und ich hatte 6 Monate keine Versichertenkarte. Das war zwar ein Ritt durch die Büros der SB der KK , aber letztendlich kam ein Entschuldigungsschreiben und die Karte. Man darf sich nie von diesen Dingen einschüchtern lassen, denn diese Leute machen sehr oft Fehler und kennen ihren eigenen Job nicht.
Müsstest du nat. aktiv werden, deine Schwester scheint da z.Z. wohl nicht in der Lage zu.

Alles Gute!

LG N
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nebu,

entschuldigen wird sich die Krankenkasse sicher nicht... bei uns herrscht "Krankenversicherungspflicht", und in dem Augenblick, in dem das Jobcenter die Leistungen einstellt, werden Versicherte als "freiwillig versichert" zum Höchstbeitrag geführt.
Wer sich trotz Aufforderung beim JC nicht meldet, könnte ja auch im Lotto gewonnen oder eine Bank überfallen haben oder als Prostituierte 10k€ im Monat verdienen...
Natürlich werden die Beitragbescheide annuliert, wenn sich die Situation aufgeklärt hat, aber so sind erst mal die Regeln.

@Espoir
Was die Rechnungen angeht: Natürlich kann man "zivile" Schulden nicht mit Haft "absitzen". Das passiert nur, wenn Geldbußen oder Geldstrafen nicht bezahlt werden.
Bei anderen Schulden kann allenfalls mit Erzwingungshaft gedroht werden, wenn sich der Schuldner weigert, die "eidliche Versicherung" abzugeben (Offenbarungseid). Da wird dann ein Haftbefehl von Gerichtsvollzieher beantragt. Sobald die eidliche Versicherung abgegeben ist, kann der Schuldner wieder gehen...

Du kannst übrigens auch ohne deine Schwester zur Drogenberatungsstelle gehen und dich informieren lassen, was du und der Rest der Familie tun könnt.

Zwangseinweisungen allein wegen einer Suchtkrankheit sind heute nahezu unmöglich, wenn keine Gewalttätigkeiten, Selbsttötungsversuche oder sonstige Delinquenz vorliegen.

Eine gesetzliche Betreuung wird vom Amtsgericht auf Antrag eingerichtet. Dafür ist aber ein ärztliches/psychiatrisches Gutachten erforderlich und es muss eine "Anhörung" vor Gericht erfolgen!

LG

Praxx
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Espoir
Anfänger


Anmeldungsdatum: 04.08.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Wie Praxx schon richtig geschildert hat, will die Krankenkasse rückwirkend für den Zeitraum an, wo es zur Beendigung von Hartz 4 kam, die Beiträge zurück fordern.

Hartz 4 hätte sie definitiv einen Anspruch drauf aber um diese Behördengänge allesamt hinter sich zu bringen, ist mit einem Junkie nahezu unmöglich. Sie hat kein Funken mehr von Zuverlässigkeit und dementsprechend ist es etwas mässig mit ihr solche Termine über die Bühne zu bringen.
Hinzu kommt noch, ich war mal mit ihr "Papierkram" erledigen, das ihr alle angeblich was schlechtes wollen, und sie ständig Verfolgungswahn oder Paranoia hat.
Es ist wirklich anstrengend.

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen? Ich hab nicht gedacht das man vom Basen oder Crack rauchen so abstürzen kann.

Ich werde als erstes eine Drogen Beratungsstelle aufsuchen.
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Espoir
Anfänger


Anmeldungsdatum: 04.08.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine andere Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Darf man eigentlich ein Pflegekind aufnehmen, wenn der Partner einen BtM Eintrag hat?
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Los Fritzos
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst nicht erwarten, dass sie zu hundert Prozent damit aufhören möchte. Sie hat immer große Ängste und Zweifel was das angeht. Bisher konnte sie jedes Problem mir Drogen verdrängen. Dass das auf einmal nicht mehr gehen soll, ist ein schrecklicher Gedanke, an den sie sich nicht gewöhnen kann.

Wichtig ist, dass die Hilfe dann zur Verfügung steht, wenn sie gerade mal die Laune danach hat. Diese Momente sind selten und gehen oft auch schnell wieder vorbei. In dem Moment heisst es schnell handeln, aber auch keine Vorwürfe machen, wenn sie dann doch wieder einen Rückzieher macht oder frühzeitig abbricht. Der Weg aus der aktiven Sucht führt in viele Sackgassen.

Viel Kraft! Fritze
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Espoir
Anfänger


Anmeldungsdatum: 04.08.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2016 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Ratschläge. Es ist wirklich schwer eine solche Erfahrung zu machen und ich hätte gehofft sie niemals zu machen.

Das schlimmste war auch an unserem stadtbekannten Drogenstrich vorbei zu fahren und aufeinmal seine eigene Schwester da stehen zu sehen.
Ein Anblick den man niemanden wünscht.

Wenn Sie aber mal zu Hause vorbei schaut, dann kommt sie auch mal mehere Tage runter und holt ihren Schlaf nach. Ich habe weder Einstichstellen gesehen noch sind körperliche Entzugserscheinungen erkennbar. Es ist eine reine Kopfschmerzen wie sie sagt. Trotzdem ist der Zerfall auch bereits sichtbar. Abgemagert und eine fahle Gesichtsfarbe.
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Dark Shadow
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 11.05.2016
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 15. Aug 2016 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Espoir hat Folgendes geschrieben:
Mal eine andere Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Darf man eigentlich ein Pflegekind aufnehmen, wenn der Partner einen BtM Eintrag hat?


AFAIK Nein, nicht nachdem dieses Mädchen damals eine Methadon Tablette ihrer Eltern nahm und starb.
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Lillian
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 3894

BeitragVerfasst am: 16. Aug 2016 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Deine Schwester kann sich glücklich schätzen,solch einen Bruder wie Dich zu haben.

Es wurde schon alles gesagt. Erst einmal zur Drogenbratungsstelle. Das wäre aber nur hilfreich, wenn sie dabei ist, ansonsten holst Du Dir erst einmal ein paar Infos, die Dir dann sicherlich weiter helfen.

Ich wünsche Dir und Deiner Schwester alles Gute.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 16. Aug 2016 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Espoir hat Folgendes geschrieben:
Mal eine andere Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Darf man eigentlich ein Pflegekind aufnehmen, wenn der Partner einen BtM Eintrag hat?


Nach §72a SGB VIII ist ein "Tätigkeitsverbot" nur vorgesehen bei Vorstrafen wegen Verstößen gegen das Kindeswohl, die sind da aufgelistet:

    § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
    § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
    § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
    § 176 a schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
    § 176 b schwerer sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
    § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
    § 180 a Förderung der Prostitution
    § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    § 184 Verbreitung pornografischer Schriften
    § 184 b jugendgefährdende Prostitution
    § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen.


BtM-Verstöße sind da nicht gelistet! Natürlich wird bei einem BtM-Eintrag die Eignung genauer geprüft und evt. auch Abstinenznachweise gefordert, aber ein prizipieller Ausschluss ist aus dem Gesetz nicht herzuleiten.

LG

Praxx
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