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muedlaus Bronze-User
Anmeldungsdatum: 17.06.2009 Beiträge: 94
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Verfasst am: 6. Aug 2009 08:19 Titel: Polizeikontrolle |
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Hey Jungs und Mädels,
folgendes: ein Bekannter von mir wurde letztens mit 1,2 g Gras bei einer Polizeikontrolle erwischt. Er gab es auch direkt zu, gab das Tütchen bei den Polizisten ab und gab auch direkt zu, daß er 2-3 mal die Woche abends eine Tüte raucht. Der darauffolgende Drogentest war NEGATIV.
Einige Zeit später bekam er Post, daß er wegen Fahruntauglichkeit den Führerschein abzugeben hat, da er auf ein vorausgegangenes Schreiben, in dem wohl stand, er müsse eine Blut- und Urinprobe abgeben, nicht reagiert habe.
Dieses Schreiben hat er allerdings nie erhalten (die zuständige Postdienststelle versichert allerdings, ihm das Schreiben in den Briefkasten geworfen zu haben, OHNE schriftlichen Beweis).
Er ging also zum Anwalt, erklärte ihm alles, dieser setzte Schreiben zum Strassenverkehrsamt auf. Nach einigem hin und her ging es soweit, daß der Anwalt meines Bekannten den Fall an die Staatsanwaltschaft übermittelte mit der Aufforderung, die Fahrerlaubnisentziehung ausser Kraft zu setzen.
Nach einiger Zeit meldete sich die Staatsanwaltschaft, daß der Antrag des Anwalts abgewisen wurde, in dem Schreiben standen auch plötzlich 2 g Gras statt den 1,2 g die tatsächlich gefunden wurden (hat mein Bekannter SCHRIFTLICH!!).
Nun sitzt er auf den ganzen Kosten als Hartz4 Empfänger, auch die Prozesskostenhilfe wurde abgewiesen.
Nun meine eigentliche Frage: Ist das Rechtens, meinem Bekannten trotz negativem Drogentest den Führerschein abzunehmen??? Er erklärte sich auch sofort bereit, nachträglich die Blut- und Urinprobe abzugeben, aber das Strassenverkehrsamt und die Staatsanwaltschaft schalteten da auf stur.
Ich find das echt ne Sauerei was die mit dem abgezogen haben ehrlich!!!
Was sagt ihr denn dazu? Hoffentlich habe ich mich nicht zu undeutlich ausgedrückt |
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Jana Platin-User
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 6. Aug 2009 11:07 Titel: |
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Ja, dürfen sie. Gestanden ist gestanden. So ein Test hat vor Gericht so weit ich weis nie mehr als eine sekundäre Gewichtung. Fällt der negativ aus, es wurde aber eindeutig ohne Zwang ein Geständnis über den Konsum abgegeben, dann ist der Führerschein fritten. |
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tweaker Silber-User
Anmeldungsdatum: 02.04.2009 Beiträge: 272
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Verfasst am: 6. Aug 2009 12:16 Titel: |
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ich würde an deiner stelle nochmal über einen anwalt versuchen das anzufechten.
vielleicht was in der richtung?
"Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
Ich bin noch nie in einem beeinträchtigten Zustand Auto gefahren. Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso ich ein amtsärztliches Gutachten absolvieren soll. Der Vorfall war ein einmaliger Vorfall, welcher nichts mit meinem Führerscheinbesitz zu tun hat. Ich habe mich immer an die Straßenverkehrsordnung gehalten.
Mit freundlichen Grüßen,"
dachte eigentlich das was jana geschrieben hat würde sich nur auf harte drogen beziehen. |
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drofxo Gold-User
Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
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Verfasst am: 6. Aug 2009 12:36 Titel: glaub ich nicht |
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Hi muedlaus,
also soviel ich weiß ist der Konsum von Cannabis nicht strafbar und führt auch nicht zwangsläufig dazu unfähig zun führen eines Kraftfahrzeugs zu sein.
Wenn du beim fahren einen Joint rauchst und wirst erwischt ist er weg (der Lappen und der Joint )
allein das Geständnis das man ab und zu raucht reicht da nicht aus wo noch zudem mit einem freiwilligen Test bewiesen wurde das keine Drogen konsumiert worden sind.
ein guter Anwalt holt deinen Bekannten da rauß und in Zukunft soll er lieber sagen er raucht sowas nicht. (glaub nicht das er deswegen in die Hölle kommt) aber viel Ärger kann er sich sparen.
die versuchen es halt, ist doch klar die ganze Geldmaschine die da dranhängt will gefüttert sein vom MPU über Anwalt, Gerichte, Landratsamt usw.. |
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Jana Platin-User
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 6. Aug 2009 14:38 Titel: |
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bei Cannabis gilt eben, dass man nach dauerhaften Konsum kein Auto fahren darf. Die Zeitspanne davor gibt es dann nicht, bei Dauerkonsum ist der Lappen in Gefahr. |
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muedlaus Bronze-User
Anmeldungsdatum: 17.06.2009 Beiträge: 94
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Verfasst am: 6. Aug 2009 16:10 Titel: |
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Das ist es ja, er fährt NIEMALS berauscht Auto und stimmte einem Drogentest auch direkt zu, dieser fiel ja auch negativ aus. Der Anwalt meinte er solle bis Ende diesen Monats noch warten und dann bei der Führerscheinstelle mal anfragen was denn nun mit seinem Führerschein wäre, dann hatte er ihn ein halbes Jahr weg.
Der Anwalt meinte zu ihm, daß er da nichts mehr machen könnte. Also scheint der Vogel doch net so berauschend zu sein wie es in vieler Munde heisst
Ich versteh halt nur nicht wieso er nachträglich den Blut- und Urintest nicht machen durfte, obwohl er dazu ohne wenn und aber bereit war. Und er ist ja definitiv NICHT berauscht gefahren, hat der Schnelltest ja ergeben und das Testergebnis hat er ja schriftlich zu Hause liegen. |
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Jana Platin-User
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 6. Aug 2009 16:14 Titel: |
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Ja, aber bei Cannabis ist es - nach allem was ich weis- egal, wie viel man unmittelbar vor dem Fahren genommen hat, sondern wie die Gewohnheiten sonst so sind. Und bei der Menge, zu der er sich bekennend geäußert hat, würde ich mal sagen, dass das reicht, um eben bei diesem Aspekt juristisch gesehen zu verlieren. |
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muedlaus Bronze-User
Anmeldungsdatum: 17.06.2009 Beiträge: 94
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Verfasst am: 6. Aug 2009 16:17 Titel: |
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@ Jana
Also ich habe mal gelesen daß man einen bestimmten THC-Abbauwert im Blut haben darf, OHNE daß man belangt werden kann, fahruntauglich zu sein. Aber der Test war ja eindeutig Negativ.
Auch das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, es wären 2 g Gras bei ihm gefunden worden stimmt ja auch nicht, es waren "nur" 1,2 g, auch das hat er auf dem Schriftstück, daß er von der Polizei bekommen hat, drauf stehen.
Gibt es denn irgendwo eine Möglichkeit (BTMG vielleicht???) wo sowas schriftlich erfasst ist und man sich darüber mal genauer erkundigen kann? |
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muedlaus Bronze-User
Anmeldungsdatum: 17.06.2009 Beiträge: 94
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Verfasst am: 6. Aug 2009 16:19 Titel: |
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Wenn ich das jetzt richtig verstehe: Hätte er der polizei gegenüber geäußert, daß er das Tütchen für einen Bekannten geholt hat und nicht für sich, und der Test negativ ausfällt, hätte er gute Chancen gehabt, daß das Verfahren eingestellt worden wäre.
Oder missversteh ich das jezze? |
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Jana Platin-User
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 6. Aug 2009 16:46 Titel: |
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Nein, wenn er quasi die Klappe gehalten hätte, wäre - wie gesagt, so wie ich das weis - nichts größer passiert. Denn Test negativ + Klappe halten = keine stichhaltigen Beweise. Aber Test negativ + Geständnis = Schuldeinsicht. Und die hat man nur, wenn man eben schuldig ist.
Nochmal: Wie viel du im Blut hast, bevor du ans Steuer gehst, ist vollkommen irrelevant, wenn man dir nachweisen kann, dass du regelmäßig viel kiffst, egal wann. Ich habe sogar schon mal gehört, dass sich jemand mächtig Probleme geholt hat, als er bei der Musterung sagte, er kifft wie blöd. Aber das kann auch gelogen sein.
Gruß
Jana |
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Johnny Silber-User
Anmeldungsdatum: 20.07.2009 Beiträge: 106
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Verfasst am: 6. Aug 2009 17:31 Titel: |
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...als HARZ4-Empfänger bekommt er eh kein Recht in diesem Land! |
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Verzweifelt Gold-User
Anmeldungsdatum: 28.06.2009 Beiträge: 737
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Verfasst am: 6. Aug 2009 19:39 Titel: |
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Hmmm, habe gerade den Thread so gelesen, und frage mich wie du auf Hartz 4 Empfänger kommst.
Das man da kein Recht bekommt ist so auch nicht richtig.
Du musst nur wissen, was dein Recht ist, die Bescheide verstehen und nachrechnen. Und dann laufe ich auf dem Amt ein und erläre in sehr freundlicher Art und Weise mein Anliegen ist.
So wie ich in den Wald hineinrufe, so schallt es zurück.
Und vorweg, ich bekomme selber ergänzendes ALG II, weil ich zuwenig verdiene und hatte tatsächlich noch nie Schwierigkeiten mit dem Amt. Natürlich niemals im Zusammenhang mit irgendwelchen Drogengeschichten. Da is ALG II nicht zuständig für. |
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muedlaus Bronze-User
Anmeldungsdatum: 17.06.2009 Beiträge: 94
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Verfasst am: 7. Aug 2009 07:03 Titel: |
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@ Verzweifelt
Ich komm nur auf Hartz 4 Empfänger weil er jetzt auf den Anwaltskosten sitzt von 450 Euro PLUS den Kosten von der Staatsanwaltschaft. Ich weis jetzt leider nicht mehr wieviel.
Er hat seinen Regelsatz von 350 Euro im Monat und weis halt nicht wie er die ganzen Kosten bezahlen soll, da er durch seine 3 Bandscheibenvorfälle nicht mehr arbeiten kann. |
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Verzweifelt Gold-User
Anmeldungsdatum: 28.06.2009 Beiträge: 737
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Verfasst am: 7. Aug 2009 10:49 Titel: |
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@mudelmaus: Hatte den Thread überflogen, hatte nix von Hartz 4 gelesen. Sorry. Meinte aber eigentlich auch die Aussage meines Vorredners. Weil man nicht verallgemeinern kann, als ALG II-Empfänger bekommt man kein Recht.
Wenn dein Bekannter auf den Anwaltskosten sitzt, könnte er versuchen, bei der ARGE ein Darlehn zu bekommen. Muss aber mtl. zurückbezahlt werden. Oder in der Stadt in der ich lebe, kann man Spenden beantragen. Er soll sich mal erkundigen, ob das auch bei Euch möglich ist.
LG
verzeifelt |
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Johnny Silber-User
Anmeldungsdatum: 20.07.2009 Beiträge: 106
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Verfasst am: 7. Aug 2009 20:27 Titel: |
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@ verzweifelt:
Bleib mal realistisch! Keine Behörde stellt einem "Kriminellen" dafür Geld zur Verfügung, damit er sich gegen eine andere Behörde wehren kann. Verallgemeinern will ich das alles nicht; aber es wäre doch recht unrealistisch.
Hier in Deutschland herrscht Krieg, falls du es nicht gemerkt hast: Der "Feind" sind die Armen, die Kranken, die Querulanten, die Kommunisten usw.; kurz - all die jenigen, "die vier Finger sehen, wenn sie fünf sehen müssen"!
Wenn du, verzweifelt, Alg2 bekommst und noch als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft akzeptiert wirst, glaube ich dir das ja. Aber ich versichere dir, du bist die Ausnahme. Der Normalfall ist leider genügend Leuten vertraut.
Tut mir leid, falls das was ich geschrieben habe, formal gegen die Forenregeln verstößt. Aber das ist keine Hetze, sondern die Wahrheit. |
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