Drogen Wären der Arbeitszeit Unterstellt!

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Klein_kind
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.11.2016
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13. Nov 2016 22:05    Titel: Drogen Wären der Arbeitszeit Unterstellt! Antworten mit Zitat

Schönen Guten Abend ,
Ich mache das Ganze einfach kurz und knapp ...für meine Rechtsschreibung Entschuldige ich mich Vielmals.
Wurde am 21.9.16 wärend meiner Arbeitszeit angehalten , ich hätte angeblich drogen Konsumiert ( Grass Geraucht) was ich nicht getan habe ... kiffen tue ich am Wochenende ... auf der polizei wache wurde mir blut abgenommen und habe meinen führerschein auch wieder bekommen. Am 6.11.16 Bekam ich post von der Bußgeldstelle 1 Monat Fahrverbot und 633 Euro Strafe ... Zeugen waren nur die beiden Polzisten kein name vom artzt oder vom gutachten ? Hätte ich keine post vom staatsanwalt bekommen müssen oder von der polizei wache , wo mir alles abgenommen wurde . Klingt für mich ein bisschen so ... das die beiden Polizisten das ganze untereinander klären möchten .
Danke im Vorraus
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Südösi
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 19.05.2015
Beiträge: 374

BeitragVerfasst am: 13. Nov 2016 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Abend Klein_kind,

ich versteh das grad nicht so ganz. War vom letzten Wochenende noch THC in Deinem Urin? Wahrscheinlich, denn warum sonst Strafe und Fahrverbot? Und außerdem, die können Dich doch nicht einfach so mitnehmen und mal schnell Blut abnehmen? Da muss doch mehr gewesen sein?

Fragen über Fragen...

Und um was geht es Dir jetzt eigentlich genau? Ob das alles rechtens ist?

Liebe Grüße
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Klein_kind
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.11.2016
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schönen Guten Abend Südösi ,
Urin habe ich nicht abgeben daraufhin haben sie einen artzt angerufen und der hat mir dann blut abgenommen ... meine frage ist ob das alles rechtens ist . Würde ich diese 633 euro und meinen führerschein beim strassenverkehrsamt abgeben , hätte sic die sache erledigt . Ein bisschen komisch finde ich .
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Klein_kind
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.11.2016
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Klein_kind"]Schönen Guten Abend Südösi ,
Urin habe ich nicht abgeben daraufhin haben sie einen artzt angerufen und der hat mir dann blut abgenommen ... meine frage ist ob das alles rechtens ist . Würde ich diese 633 euro und meinen führerschein beim strassenverkehrsamt abgeben , hätte sich die sache erledigt . Ein bisschen komisch finde ich . Wurde im Öffentlichen Strassenverkehr angehalten und meine Augen wären zu glasig gewesen.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die 633 € bestehen aus dem Bussgeld für Straßenverkehrsteilnahme unter THC-Einfluss (500€ bei Ersttätern) und den Kosten der Blutprobe.

Das Bußgeld wird fällig, wenn du mindestens 1,0 ng/ml aktives THC im Blut hast, in manchen Gerichtsbezirken auch schon ab 0.5ng/ml.

Laut BGH giltst du allerdings erst ab 1.0ng/ml als "fahruntauglich".
Es ist ein Irrglaube, dass aktives THC nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar ist und man 24 Stunden nach einem Konsum "safe" ist!
Abhängig von der konsumierten Menge und Dauer das Konsums, kann aktives THC nach 3 Tagen ohne weiteres noch weit über 1.0 ng/ml iegen.

Das Ergebnis der Blutuntersuchung müsste allerdings im Bescheid genannt werden!

In dem Bussgeldbescheid steht drinnen, bis wann du spätestens dein Fahrverbot beginnen, also deinen FS bei der Polizei hinterlegen musst.

Wenn du den FS beim Straßenverkehrsamt abgibst, musst du damit, rechen, ihn nicht wieder zu bekommen: Die fordern umgehend ein "verkehrsmedizinisches Gutachten". Wenn du da nicht clean bist, droht die MPU und vorher 1 Jahr Clean-Nachweis.

Nur mit viel Glück bekommt das Straßenverkehrsamt keine Mitteilung über deine "Drogenfahrt"

Wenn also möglich, deinen FS für die Dauer des Fahrverbots beim nächsten Polzeirevier hinterlegen und AUF GAR KEINEN FALL beim Strassenverkehrsamt.

Der unsinnig niedrige Grenzwert in Deutschland ist sicher völlig willkürlich und schießt weit übers Ziel hinaus - aber das nützt dir herzlich wenig.

LG

Praxx
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Klein_kind
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.11.2016
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort Praxx , muss ich jetzt wohl mit Leben .
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Wild_Rose
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 11.07.2016
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2016 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Du schreibst du würdest während deiner
Arbeitszeit angehalten... Was arbeitest du
denn, wenn ich mal fragen darf? Fährst du
Bus, LKW oder Taxi?
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Lillian
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 3894

BeitragVerfasst am: 19. Nov 2016 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wild_Rose hat Folgendes geschrieben:
Du schreibst du würdest während deiner
Arbeitszeit angehalten... Was arbeitest du
denn, wenn ich mal fragen darf? Fährst du
Bus, LKW oder Taxi?
Smile Smile Smile Smile Smile Smile
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