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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die ist bereits verstrichen, glaube ich.
Der Brief hat die Betroffene erst erreicht, als der Termin bereits vergangen war.
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wolfenstein
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2016
Beiträge: 276

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

es gilt das Datum der Zustellung. Erreichen des Briefes ist nicht gleich Zustellung.
Es geht nur noch mit Anwalt, damit dieser Akteneinsicht erhält. Das muss jetzt sehr schnell gehen. Ist kein Geld vorhanden zum Amtsgericht gehen, siehe meinen letzten Post.
Alles andere bringt wirklich nichts und macht es nur noch schlimmer.
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Haschgetüm
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das weiß ich. Die Betroffene war im Krankenhaus und hatte keine Möglichkeit an ihre Post zu gelangen. Leider.
Ich werd sehen was man machen kann.
Vielleicht hat sie Glück und kommt mit einer geringen Geldstrafe davon.
Die Finanzen sind leider sehr bescheiden.
Danke wolfenstein.
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wolfenstein
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2016
Beiträge: 276

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

der Schein vom Amtsgericht ist kostenlos!
Damit geht man zum Anwalt und der rechnet direkt mit dem Gericht ab.

Keine Kosten!
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Haschgetüm
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich geb es weiter. Ich fürchte nur, dass die Zeit zu knapp ist. Mal schauen.

Bei einem Nachweis momentan stationär untergebracht zu sein, kann man dann den Termin verschieben?
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Marle
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3311

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Haschi,

ich glaube nicht, dass da mehr als eventuell noch eine Befragung kommt.

Wenn ich's richtig verstanden habe, dann war der Käufer Patient in der Klinik und hat das Handy von einem anderen Patienten abgekauft?
Ergo hat es den Eindruck gemacht, dass der Verkäufer in einer Notsituation war und deswegen einen niedrigen Preis geboten hat.
Folglich kann man dem Käufer glauben, dass er das Handy nicht zu seinem Vorteil zu diesem Preis gekauft hat, sondern um dem Verkäufer damit zu helfen.

Ich sehe da juristisch keine Vorsatz zur Vorteilsnahme, was aber der juristische Grundsatz für den Vorwurf der Hehlerei sein muss.

Lieben Gruß
Marle
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wolfenstein
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2016
Beiträge: 276

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

das ist jetzt alles egal, wirklich!

Es geht nur noch um die Bürokratie. Wer wann was wie oder in einer Notlage gemacht hat, spielt jetzt keine Rolle mehr. Es gibt einen Vorgang und eine Nummer. Das wars.
Da helfen keine schlauen Sprüche oder Ausreden mehr. Nur noch ein Anwalt. Sorry!

Mehr kann ich jetzt nicht mehr dazu beitragen, weil alles gesagt wurde und es ist jetzt so wie es ist.
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Marle
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3311

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das ist jetzt alles egal, wirklich!

Es geht nur noch um die Bürokratie.

Was bist denn Du für Einer? Shocked
Das ist ein juristischer Vorgang und kein bürokratischer.

Aber wenn Du das so sagst ...

Laughing
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Haschgetüm
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Marle hast du richtig verstanden. Und so war es ja auch tatsächlich, sie hat sich wirklich nichts dabei gedacht.
Bei mir war das damals ähnlich, auf Thera. Das Handy kann sie verkraften, sie hat nur Angst bestraft zu werden.
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Schlaumeier
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 1935

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lillian hat Folgendes geschrieben:

Was habe ich dir getan, das Du ständig auf mir rumhackst? Ich habe eine ganz klare Frage gestellt.

Es liegt an dem was Du so schreibst. Lies doch nur mal was Du hier geschrieben hast. Meine Antwort war purer Sarkasmus mit dem ich jedem der das geschrieben haette geantwortet haben wuerde. Also kein Grund meine Antwort persoenlich zu nehmen. Auch sonst finde ich Deine 5-10 taeglichen Updates in verschiedenen Freds ueber Deinen Pillenkonsum eher nervend. Aber Du hast Recht, ich muss ja nicht drauf reagieren, sie lesen. Ich gelobe mehr Empatie und Besserung. Rolling Eyes
Ach so, worauf sollte Sabine Deine Situation betreffend eifersuechtig sein? Das meine ich mal nicht ironisch, ich finde da nur nix. Wink
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Marle
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3311

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Haschi,

ich glaube nicht, dass in diesem Fall der subjektive Tatbestand der Hehlerei erfüllt wird.

Der subjektive Tatbestand von § 259 StGB fordert dreierlei:

die Kenntnis darüber, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde
das Bewusstsein, eine der Tathandlungen zu begehen
die Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern

Diese subjektiven Voraussetzungen sind nicht einfach nachweisbar. Für die Praxis reicht es aus, dass alle Vorstellungen, Äußerungen, Hinweise, Belege und Einschätzungen festgehalten werden, damit diese Fragen im Nachhinein sicherer eingebracht werden können.


Der Verkäufer wird ja mit Sicherheit behauptet haben, dass das Handy ihm gehört.
Handys werden heute aus den unterschiedlichsten Situationen heraus zu Spottpreisen angeboten, ohne dass dabei jemand grundsätzlich von Diebesware ausgehen muss oder kann.

Ich würde einfach abwarten, weil wenn noch etwas nachkommt, dann kann die Käuferin immer noch Einspruch erheben. Dann sieht man weiter.

Lieben Gruß
Marle
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Haschgetüm
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Abwarten? Sie hat ne Vorladung u Strafanzeige bekommen.
Was soll man da abwarten?
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Marle
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3311

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie eine Vorladung (zu wem? Polizei?) erhalten hat, dann sollte sie der folgen und dort ihre Version zu Protokoll geben.
Da es sich bei Hehlerei um ein Offizialdelikt handelt, muss die Polizei immer eine Anzeige erstellen. Geht gar nicht anders.

Das sagt aber noch lange nichts darüber aus, wie es der Staatsanwalt sieht und ob es überhaupt zu einer staatsanwaltlichen Verfolgung der Sache kommt.

Wenn ja, dann kann sie auch da noch Einspruch erheben und eine kostenlose Rechtsberatung (nur die gibt es bei Straftatbeständen) bei Gericht beantragen.

Bringt ja nichts, jetzt in Panik auszubrechen.

Lieben Gruß
Marle
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Haschgetüm
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja da hast du mit Sicherheit recht. Vielen Dank Marle, du warst eine große Hilfe 😊
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Domenico
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3089

BeitragVerfasst am: 28. Nov 2016 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Hehlerei geht es nach schwere des Delikts von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe.§259 StGb.aber bei dieser Sache wird entweder eine Geldstrafe von ca.80
Tagessätzen oder ca. Ein halbes Jahr Freiheitsstrafe verhängt.ob Bewährung oder net
Kommt auf die Vorgeschichte sprich Bewährungszeit und eine gute sozialprognose an.lg
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