Mit Btm erwischt, Verhalten bei FäG?

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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 12:42    Titel: Mit Btm erwischt, Verhalten bei FäG? Antworten mit Zitat

Moin Gemeinde,

wie würdet Ihr euch verhalten bei folgendem Fall:

Person A ist in Frankfurt (Hessen) auf einem Konzert wird am Einlass erwischt wie er ein kleines Tütchen mit weißem Pulver dabei hat. Polizei wird hinzugeholt.

Brutto Menge 1,0 Gramm mit Tütchen. Vermutlichen Amphe evtl. auch Kokain.
Es wurde keine Blut- oder Urinprobe genommen. Nur die Anzeige aufgenommen wegen Drogenbesitz.

Man zeigte sich kooperativ das man das Tütchen bei sich hatte.
Bisher ein unbeschriebenes Blatt, hatte nie etwas mit der Polizei zu tun.

Führerschein seit 4 Jahren. Alter 21.

Das Verfahren wird zu 99 % eingestellt. Da es sich wegen der Vorgeschichte und der kleinen Menge nicht lohnt zu ermitteln.

Aber die Polizei wird wohl eine Mitteilung an die Führerscheinstelle machen.
Diese werden wohl ein FachärztlichesGutachten anfordern sonst ist der Führerschein weg. (quasi die Stufe vor der MPU)

Wie verhält man sich da?
Speziell auf die Fragen.

Konsumieren Sie Drogen, falls Nein. Wieso hatten Sie das Tütchen bei sich?

Person A hat mächtig Angst seinen Führerschein zu verlieren. Den daran hängt sein Beruf. Letzter Konsum am Tag der Abnahme des Tütchens 26.11.2016.

Was würdet Ihr Person A raten?
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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 12:44    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

Person A wohnt aber in Baden-Württemberg, falls das was zur Sache tut.
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perl
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 10.07.2016
Beiträge: 1100

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was hast Du denn konsumiert?
perl
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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was war´s denn?
Speed? Koks?
Ist alles relativ schnell wieder raus aus dem Körper.
Auf jeden Fall mal den Konsum einstellen und abwarten.
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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es war entweder Speed oder Kokain.

Person A war ziemlich betrunken als er das Tütchen gekauft habt, deswegen weis er nicht mehr was es war. Nehmen wir mal das schlimmere Übel Kokain.

Aber er hat mega Panik vor dem FäG.

Er konsumiert höchstens 1-2 mal im Jahr so etwas, und hat es jetzt ganz eingestellt.
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Kullerbunt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ist wieder mal bezeichnend für die Drogenpolitik in Deutschland. Da kann man dem bösen Drogenkonsumenten mit dem Strafrecht nicht wirklich einen einschenken. Da wird dann halt der Umweg über das Verwaltungsrecht genommen. Den Führerschein zu verlieren und ggf den Job hinterher, obwohl man nicht unter Drogeneinfluss am Steuer saß, ist übel.
Hier mal ein Artikel zum Thema (geht zwar um Marihuana, aber Problem ist ähnlich) , Seite 3 dürfte für dich bzw Person A eventuell von Interesse sein: http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug

Haschgetüm hat Folgendes geschrieben:
Auf jeden Fall mal den Konsum einstellen und abwarten.

Das ist wohl erstmal der wichtigste Rat Exclamation

Gibt auch spezielle Foren, die sich mit MPU, FäG und dem ganzen Drumherum beschäftigen. Einfach mal googeln.

Übrigens macht die Polizei nicht immer Meldung an die Führerscheinstelle. Vielleicht hat Person A ja Glück.
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blautopf
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 18.10.2016
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Polizei haben sie keinen Alkohol oder Drogentest gemacht ? Umso besser. Keine Vorstrafen wegen btm und kein Dauerkonsum. Dein Kumpel kann sich von A-Z herausreden. Fuehrerscheinstelle kann zB. eine Zeitlang Drogen und Alkoholtest verlangen. Da muss er dann hingehen. Wenn er Clean ist...alles kein Problem. Problem gibts vielleicht eher wegen Drogenbesitz. Wäre halt nun mal Verstoß gegen Btm. Bei 1 Gramm kaum mehr wie Strafbefehl von ca. 300-500€. Hier in Bawue werden die Verfahren manchmal auch gegen Zahlung von Geldbusse eingestellt. Bei Leuten die nicht vorbestraft sind...und das erste mal erwischt wurden. Vor allem bei Haschisch. Aber ich glaube nicht das man deinem Kumpel den Führerschein wegnehmen will. Ausserdem gibt es für Berufskraftfahrer Ausnahmeregelungen.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Bestimmung der Substanz erfolgte, kann eigentlich gar nichts passieren - der Besitz von weißem Pulver in Tütchen ist nicht verboten... es könnten ja auch zerriebene Klosteine gewesen sein...

Erstmal abwarten, ob die Anzeige überhaupt bei der Staatsanwaltschaft angekommen ist...

LG

Praxx
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Kullerbunt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
der Besitz von weißem Pulver in Tütchen ist nicht verboten... es könnten ja auch zerriebene Klosteine gewesen sein...


Gut möglich, dass sich in der Tüte wirklich nur zerriebener Klostein, Milchpulver oder zerbröselte Paracetamol befunden hat.
Wenn man besoffen irgendwo, bei irgendwem ein 1 Gramm "Kokain oder Speed...ach egal gib her"-Pulver gekauft hat, ist die Wahrscheinlichkeit nicht niedrig, dass man verarscht wurde.
Was sich in diesem Fall aber als glückliche Fügung herausstellen würde. Laughing
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surreal
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte einem in so einem Fall dann vielleicht versuchter Erwerb unterstellt werden? Also rein theoretisch, in der Praxis würde das wohl so nicht laufen.
Ich meine auch mal irgendwo gehört zu haben, dass der Verkauf von Substanzen, die so aussehen wie Drogen, aber keine sind, auch eine Straftat ist. Aber ich bin mir nicht sicher.
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Seppel 4
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2015
Beiträge: 1593

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo clicks,

ich bin eine alte 57-jährige männliche Leseratte und habe schon 3 MPU's hinter

mir.

Von Theodor Rieh und Thomas Wagenpfeil gibt es ein gutes Taschenbuch:

Der Testknacker bei Führerscheinverlust:

- Rechtslage
- Ablauf des Verfahrens
- Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung

Das Buch hilft und beruhigt! Und das für schlappe 7,90€.

Good Luck

von Sepp Wink
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blautopf
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 18.10.2016
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vom TE wurde ja gesagt das eine Anzeige wegen Drogenbesitzes aufgenommen wurde. Wurde das Päckchen beschlagnahmt ? Normal schon. Ob das dann analysiert wird ? Im Rahmen einer Anzeige normal schon. Koks und Amphetamine zählen normal zu härteren Drogen. Daran aendert auch 1 Gramm für Eigenkonsum nichts. Bis da Post von Staatsanwaltschaft kommt... können ca. 2 Wochen vergehen. Man kann aber die Polizei fragen die Angelegenheit an Gericht oder Staatsanwaltschaft abgeben wurde oder wird. Eine ungefähre Auskunft wird man nach ca. 1 Woche von der Polizei schon bekommen.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

surreal hat Folgendes geschrieben:
Könnte einem in so einem Fall dann vielleicht versuchter Erwerb unterstellt werden? Also rein theoretisch, in der Praxis würde das wohl so nicht laufen.
Ich meine auch mal irgendwo gehört zu haben, dass der Verkauf von Substanzen, die so aussehen wie Drogen, aber keine sind, auch eine Straftat ist. Aber ich bin mir nicht sicher.


Hallo Surreal

die Frage ist nicht unineressant. Laut Gesetz genügt die Annahme, es handele sich um BtM, um wegen der zugehörigen Delikte verurteilt zu werden. Bundesrichter Thomas Fischer hat das mal so beschrieben:
"Wer einen Kumpel vom Bahnhof abholen will, der ein Pfund Gras aus Amsterdam mitbringen soll, bekommt mindestens ein Jahr Knast, auch wenn in der Tüte nur Zimtsterne sind"

Aber das ist das Strafrecht - für das Verwaltungsrecht (zB Führerschein) ist es m.E. erforderlich, dass es sich tatsächlich um BtM gehandelt hat.

LG

Praxx
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kullerbunt hat Folgendes geschrieben:
Ist wieder mal bezeichnend für die Drogenpolitik in Deutschland. Da kann man dem bösen Drogenkonsumenten mit dem Strafrecht nicht wirklich einen einschenken. Da wird dann halt der Umweg über das Verwaltungsrecht genommen. Den Führerschein zu verlieren und ggf den Job hinterher, obwohl man nicht unter Drogeneinfluss am Steuer saß, ist übel.
Hier mal ein Artikel zum Thema (geht zwar um Marihuana, aber Problem ist ähnlich) , Seite 3 dürfte für dich bzw Person A eventuell von Interesse sein: http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug

Haschgetüm hat Folgendes geschrieben:
Auf jeden Fall mal den Konsum einstellen und abwarten.

Das ist wohl erstmal der wichtigste Rat Exclamation

Gibt auch spezielle Foren, die sich mit MPU, FäG und dem ganzen Drumherum beschäftigen. Einfach mal googeln.

Übrigens macht die Polizei nicht immer Meldung an die Führerscheinstelle. Vielleicht hat Person A ja Glück.


Aber ist die Polizei nicht dazu verpflichtet davon Meldung zu machen an die Führerscheinstelle?
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

blautopf hat Folgendes geschrieben:
Bei Polizei haben sie keinen Alkohol oder Drogentest gemacht ? Umso besser. Keine Vorstrafen wegen btm und kein Dauerkonsum. Dein Kumpel kann sich von A-Z herausreden. Fuehrerscheinstelle kann zB. eine Zeitlang Drogen und Alkoholtest verlangen. Da muss er dann hingehen. Wenn er Clean ist...alles kein Problem. Problem gibts vielleicht eher wegen Drogenbesitz. Wäre halt nun mal Verstoß gegen Btm. Bei 1 Gramm kaum mehr wie Strafbefehl von ca. 300-500€. Hier in Bawue werden die Verfahren manchmal auch gegen Zahlung von Geldbusse eingestellt. Bei Leuten die nicht vorbestraft sind...und das erste mal erwischt wurden. Vor allem bei Haschisch. Aber ich glaube nicht das man deinem Kumpel den Führerschein wegnehmen will. Ausserdem gibt es für Berufskraftfahrer Ausnahmeregelungen.


Nein es wurden bei Person A keinerlei Tests gemacht. Nur das Tütchen abgenommen, gewogen, mitgenommen und die Anzeige auf Papier angefertigt + Unterschrift.

Wie soll sich Person A den rausreden können, wenn das Päckchen in seinem Besitz war?

Ist kein Berufskraftfahrer Wink
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