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Zaub92 Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.12.2016 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16. Dez 2016 13:18 Titel: Wann nach Dizepamkonsum endlich wieder beruhigt autofahren |
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Vorab ich habe erst 2 mal Diazepam genommen, auf 2 aufernanderfolgenden Abenden, insgesamt waren es 80mg.
Der Konsum liegt nun über 3.5 Wochen zurück und ich bin auf den Urintestreifen immernoch Positiv.
1. Da ich jedoch am Anfang nächster Woche eine längere Autofahrt vor mir habe und mein Auto nicht gerade unaufällig ist ^^, würde ich gerne wissen ob einer von euch weiß ob die Bayrische Polizei mit ihrem Urintest auch speziel auf Benzos testet und wie es vlt in den anderen Bundesländern aussieht?
2. Wie lange Diazepam im Blut nachweisbar ist, da ja nur das im Notfall ausschlaggebend ist?
Hierzu findet ich im Internet leider nichts brauchbares, manche schreiben Stunden, manche Wochen, wass stimmt nun?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
Ich weiß das diese Frage bereits mehrfach gestellt wurde wurde wann Dizepam aus |
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Zaub92 Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.12.2016 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16. Dez 2016 13:25 Titel: Re: Wann nach Dizepamkonsum endlich wieder beruhigt autofahr |
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Zaub92 hat Folgendes geschrieben: | Ich weiß das diese Frage bereits mehrfach gestellt wurde wurde wann Dizepam aus |
Eh entschuldigt bitte den letzten Satz, der hat sich iwie eingeschlichen, der sollte dort nichtmehr stehen |
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Lillian Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 16. Dez 2016 17:11 Titel: |
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Ausgerechnet Diazepam Das bleibt bis zu 6 Wochen im Urin. Ich weiß nicht wie das in Bayern ist, aber hier kann man--so viel ich weiß--den Urintest verweigern. |
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Zaub92 Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.12.2016 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16. Dez 2016 18:11 Titel: |
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Ja ich weiß, ist echt scheiße gelaufen, ist echt geil wenn man bei Benzos liest bei einmaligen Konsum 1-3 Tage und dann Sowas .
Aber weiß hier echt zufällig niemeand wie es mit der Nachweißbarkeit im Blut aussieht?
Oder auf was die Polizei in DE im Urinschnelltest testet?
weil das Problem ist wenn ich der Urinkontrolle nicht zustimme muss ich bestimmt zur Blutabnahme, wurde vor nen paar jahren mal als Fußgänger mit Grünzeug erwischt und hab deswegen leider einen Vermerk. |
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Lillian Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 16. Dez 2016 18:24 Titel: |
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Zaub92 hat Folgendes geschrieben: |
weil das Problem ist wenn ich der Urinkontrolle nicht zustimme muss ich bestimmt zur Blutabnahme, wurde vor nen paar jahren mal als Fußgänger mit Grünzeug erwischt und hab deswegen leider einen Vermerk. |
Ich habe auch einen BTM-Eintrag und neulich bin ich mit dem Handy am Ohr im Schneckentempo auf dem Rad unterwegs gewesen und war schon in meiner Straße. 2 Blocks entfernt, da kamen die Bullen und nachdem sie über Funk meine Personalien durchgaben, haben sie mich auch durchsucht. Und so etwas nervt tierisch, vor allem wenn man wirklich was bei sich hätte.Ich nehme ja keine Drogen mehr Also sollen sie suchen. Kann ja eh nichts machen, als das zähneknirschend über mich ergehen zu lassen.
Ich drücke natürlich beide Daumen, das Du in keine Kontrolle gerätst. Wie lange bist Du denn in Stunden/Tagen unterwegs? |
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Zaub92 Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.12.2016 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16. Dez 2016 18:46 Titel: |
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Je nach dem zwischen 5-6 Stunden, eigentlich fahr ich auch nur durch eine große
Stadt, aber die ist wohl durch ihre Kontrollen zumindest bei Fußgängern sehr bekannt... Bayern halt
Aber ich finds echrt heftig das mann echt nichts brauchbares im Internet zur nachweisbarkeit von Dia im Blut findet und so viele Leute haben da wohl auch noch nicht die Erfahrung .
Ich für meinen Teil habe aufjedenfall beschlossen keine Dias mehr zu nehmen.
Finds echt heftig, dass ich nen tag zuvor mit dem Kiffen also auch vor etwa 3.5 wochen aufgegört hab (hab täglich geraucht) und das Zeug ist halt schon draußen o.O .
Fals hier doch jemand drüber stolpert der was genaueres zum Thema Nachweisbarkeit von Dia im Blut hat oder vlt schon Erfahrungen hat wäre icch echt sehr dankbar.
5 Stunden paranoid hinterm Steuer zu sitzen ist halt echt nicht so geil |
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Gregory Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 16. Dez 2016 19:20 Titel: |
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Hey " Zauberer"
mach dir mal keine. Sorgen. Wenn du bereits seit
min 1 Woche kein Dia genommen hast dann kann
dir nix passieren, WENN ! Du einfach den Pipi-Test
verweigerst und das kannst du Bundesweit.
Zwangskatheterisierung wird nicht gemacht
Im Blut sind Benzos nur max 3-4 Tage
nachweisbar. Also einfach den Urintest ablehnen
und, wenn überhaupt, die Blutanalyse machen lassen. |
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Zaub92 Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.12.2016 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16. Dez 2016 19:39 Titel: |
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Hey Gregory,
Danke für deine Antwort, woher beziehst du deine Infos ?
Benzos kann mann ja nicht so leicht veralgemeinern, besonders weil Dia im vgl zu anderen Benzos ja so ne bescheiden lange Halbwertszeit hat.
Wegen dem Urintest bin ich mir halt nicht so sicher, weil im zweifelsfall muss mann ja eh zur Blutabnahme da die Pippitests ja keine Richterliche verwertbarkeit besitzen...
Oder reicht der Grund einmal aufällig geworden zu sein nicht aus für einen Bluttest und deswegen bestehen gute chancen einfach so weiterfahren zu dürfen? |
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Gregory Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 16. Dez 2016 20:28 Titel: |
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Ich versteh jetzt nicht so ganz dein Problem?
Wie du schon sagtest, Gerichtsverwertbar ist
nur die Blutanalyse.
Wenn du gestoppt wirst und zum Urintest auf-
gefordert wirst, dann verweigerst du diesen.
Das Recht hast du.
In der Konsequenz wird man dich entweder
fahren lassen, warscheinlicher aber ist, das
man dich zur Blutentnahme mitnimmt.
Da du geschrieben hast, daß die Einnahme
schon 3,5 Wochen zurück liegt und du auch nur
2 Tage konsumiert hast, kannst du völlig entspannt
bleiben. Mal davon abgesehen das Diazepam bei
2 Anwendungen nicht nennenswert Kumuliert. |
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Gregory Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 16. Dez 2016 20:36 Titel: |
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...aus dem Blut ist Diazepam schon nach wenigen
Tagen (ca. 3-4d) raus.!
Im Urin können es mehrere Wochen sein. |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 16. Dez 2016 20:43 Titel: |
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Eigentlich darf der "Standard-Test" nur auf die Substanzen durchgeführt werden, die im Anhang zu §24a gelistet sind - nur das Fahren unter Einfluss dieser Substanzen ist eine Straftat. In NRW wird das so gehandhabt, in anderen BL hab ich keine Ahnung. Eine Untersuchung auf andere Substanzen macht nur bei erkennbaren Ausfällen Sinn, und dann geht es sowieso zur Blutprobe.
Diazepam bzw Benzodiazepine sind ja Arzneimittel, die auch verschrieben werden.
LG
Praxx |
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Zaub92 Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.12.2016 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16. Dez 2016 22:30 Titel: |
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nochmals danke Gregory,
Ich werde nun einfach hoffen nicht angehalten zu werden und mache spaßhalber bevor ich losfahre nochmals einen Urintest, vlt bin ich ja nach dem Wochenende eh negativ und kann dann guten gewissens fahren.
Aber im worstcase weiß ich nun ja das eh alles aus dem Blut sein sollte.
@Praxx
Benzodiazepine sind zwar nicht in §24a aufgelistet, aber gerade in NRW (war auch das einzige Bundesland wo ich herrausfinden konnte auf was sie testen), wird seit 2011 auf Benzos im Schnelltest getestet.
Siehe link http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-in-nrw-setzt-auf-neue-schnelltests-bei-drogenkonsum-id5089432.html |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 16. Dez 2016 23:52 Titel: |
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Ich erhielt aus dem Innenministerium NRW folgende Anwort (2015):
Zitat: | Straßenverkehrsrecht Berauschende Substanzen nach § 24a StVG bei einem Drogenvortest
Ihre Anfrage vom 23. Juli 2015
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX
in tatsächlicher Hinsicht wird bei den von den Polizeibeamten durchgeführten Drogenvortests, wenn es sich um den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG handelt, ausschließlich auf die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten berauschenden Mittel und Substanzen getestet. Methadon und andere Substitutionsmittel werden im Rahmen dieses Tests demnach nicht erfasst.
Auch in rechtlicher Hinsicht ist nur der Einfluss der in der Anlage genannten berauschenden Mittel tatbestandsmäßig. § 24a StVG scheidet aus, wenn der Betroffene andere Substanzen einnimmt. ... |
Im Prinzip sind nur Tests auf die explizit im §24a genannten Substanzen zulässig.
LG
Praxx |
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