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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 20. Apr 2017 20:09 Titel: |
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Nö Nebu - ist gar nicht mögich, das würde die Apotheke schon gar nicht beliefern dürfen. In A und CH ist das normal, bei uns strikt verboten. Sobald ein "S" für Substitution auf dem Rezept steht, darf maximal für 7 Tage verordnet werden.
Der Substi-Patient darf in Deutschland höchstens sieben Tagesdosen zur eigenen Verfügung erhalten. Es gibt ja schon Ärger, wenn der Pat sein TH-Rezept - zB wegen Feiertag - einen Tag früher beliefert bekommt. Erlaubte Ausnahme ist nur das "Urlaubsrezept" für maximal 30 Tage in 365 Tagen. Bei uns hält das die Amtsapotheke genauestens nach und moniert sofort, wenn man sich verrechnet hat...
Schmerzpatienten dürfen ohne weiteres für einen ganzen Monat ihr Medikament erhalten, da wird auch nicht kontrolliert.
LG
Praxx |
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nebukadnezar Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 26.08.2015 Beiträge: 4292
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Verfasst am: 20. Apr 2017 20:59 Titel: |
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Da bin ich echt überrascht praxx , denn ich hatte auch immer ( bis aufs letzte jahr der Sub) TH von 2-4 Wochen. Und es war zumindest noch einer in unserer Praxis, der wie ich schon vor der gesetzl. Sub substituiert wurde, der auch 2 Wochen TH hatte.
Die ersten Jahre stand da auch " für einen Bedarf von 14 Tagen" ( Privatrezept) auf dem Rezept, später dann immer " ...für einen Bedarf von 7 Tagen ", aber letztendlich immer die gleiche Menge, durch mehrere vordatierte bzw. noch undatierte Rezepte. Und wenn ich mal wieder 1-3 Tage zu früh war, wars auch kein Problem, an der Apotheke was abzuholen. Aber der Begriff `Amtsapotheker`fiel häufiger, doch irgendwie war das trotzdem nie nen Problem.
Da habe ich dann doch Schwein gehabt, abgesehen von den letzten Monaten! Muss ich meinem doc und der Apothekerin noch mal nen Kistchen vino vorbeibringen!
Du wirst meinen ehemaligen doc sicher kennen, ihr seit ja fast ein Alter ( gut, er hat schon seine Praxis übergeben, denke ich) und fast Nachbarn
LG N |
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Yez Platin-User
Anmeldungsdatum: 20.04.2016 Beiträge: 2974
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Verfasst am: 20. Apr 2017 22:56 Titel: |
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Danke QyX ,
werde meinen Arzt demnächst mal drauf ansprechen.
Mein aktueller Ausweis wurde mir zugeschickt und vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben .
Ist natürlich einfach zu fälschen.
Da lasse ich es dann doch lieber von offizieller Seite beglaubigen .
Liebe Grüße
Yez |
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mikel015 Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 27.03.2015 Beiträge: 4068
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Verfasst am: 21. Apr 2017 09:48 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Nö Nebu - ist gar nicht mögich, das würde die Apotheke schon gar nicht beliefern dürfen. In A und CH ist das normal, bei uns strikt verboten. Sobald ein "S" für Substitution auf dem Rezept steht, darf maximal für 7 Tage verordnet werden.
Der Substi-Patient darf in Deutschland höchstens sieben Tagesdosen zur eigenen Verfügung erhalten. Es gibt ja schon Ärger, wenn der Pat sein TH-Rezept - zB wegen Feiertag - einen Tag früher beliefert bekommt. Erlaubte Ausnahme ist nur das "Urlaubsrezept" für maximal 30 Tage in 365 Tagen. Bei uns hält das die Amtsapotheke genauestens nach und moniert sofort, wenn man sich verrechnet hat...
Schmerzpatienten dürfen ohne weiteres für einen ganzen Monat ihr Medikament erhalten, da wird auch nicht kontrolliert.
LG
Praxx |
ne ne Praxx das kann ich so nicht stehen lassen...bei mir war es anders...
als ich damals vom flüssigen Metha umgeswischt bin auf Methadicct verschrieb mein Doc mir direkt ein Rezept für 14 Tage und auch mein Apotheker von dem ich mein TH bezog hatte damit überhaupt kein Problem..
desweiteren bin ich vor ca. 10 Jahren von NRW nach Niedersachsen gezogen und anfangs bekam ich mein Rezept von meinem Sub-Doc per Post dann zugeschickt (14 tägig) und auch der hiesige Apotheker wusste ganz genau das mein Methadicct nicht für Kopfschmerzen gedacht war... und auch wenn das Rezept mal nicht pünktlich eintraf bekam ich "Kredit" von ihm...
so long
Mikel |
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QyX Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.07.2013 Beiträge: 1270
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Verfasst am: 21. Apr 2017 18:20 Titel: |
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mikel015 hat Folgendes geschrieben: |
ne ne Praxx das kann ich so nicht stehen lassen...bei mir war es anders...
als ich damals vom flüssigen Metha umgeswischt bin auf Methadicct verschrieb mein Doc mir direkt ein Rezept für 14 Tage und auch mein Apotheker von dem ich mein TH bezog hatte damit überhaupt kein Problem..
desweiteren bin ich vor ca. 10 Jahren von NRW nach Niedersachsen gezogen und anfangs bekam ich mein Rezept von meinem Sub-Doc per Post dann zugeschickt (14 tägig) und auch der hiesige Apotheker wusste ganz genau das mein Methadicct nicht für Kopfschmerzen gedacht war... und auch wenn das Rezept mal nicht pünktlich eintraf bekam ich "Kredit" von ihm...
so long
Mikel |
Da hast du auf jeden Fall Glück gehabt. Normal ist das nicht und ganz sicher auch nicht legal.
Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage ganz zur Anfangszeit der Substitution war aber diese 7-Tage Take-Home Regelung gilt ja nun schon viele Jahre und wenn du in den letzten Jahren so behandelt wurdest, dann hat sich wohl der Arzt als auch der Apotheker strafbar gemacht aber wo kein Kläger da auch kein Richter. |
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