Keine Sorge, das Versorgungsamt meldet nichts irgendwohin. Nach den “versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ gibt es für “Drogenabhängigkeit mit sozialen Einordnungsproblemen“ mindestens 50% GdS, ohne diese Probleme 30%
Hallo ihr lieben,
Es gibt einfach so 30 Prozent Behinderung wenn jemand süchtig ist? Auch wenn er sozial/ gesellschaftlich unauffällig ist?
Ich glaube erst ab 50 Prozent "bringt" es was...mit 30 Prozent kann man nicht gerade viel machen...soweit ich weiß nichts...evtl Kündigungsschutz der anders ist und evtl mehr Urlaubstage?
Ich habe nie eine Behinderung beantragt weil ich da ehe negative Folgen als positive erwarte.
Wenn ich ein Grad der Behinderung habe, kann ich mich dann noch als "gesunder" auf einen Arbeitsplatz bewerben oder habe ich dann gleich den "Stempel"?
Welche Vorteile bringen 50Prozent, so dass sie die Nachteile aufwiegen?
LG Caro
Liebe Caro,
ich sag`s mal so:
Ich habe bereits Grad 30 wegen Depris und einem Rückenleiden. Da stehen die Chancen nicht schlecht, auf einen Gesamt GdB von 50 zu kommen. Meine ich jedenfalls. Mit 50 geht`s zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente und darauf kommt es mir an.
Solltest Du neben Deiner Sucht noch "Komorbiditäten" haben, könnte was gehen.
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