Was soll ich tun, hab nen Haftbefehl!

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Nicole
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 11:35    Titel: Was soll ich tun, hab nen Haftbefehl! Antworten mit Zitat

Hallo @ all erstmal.

Hätte da mal ´ne Frage! Aber erst mal die vorgeschichte.
Bin im Sept. ´07 verhaftet worden wegen Handel und hab 2J. 4Mon. bekommen. Bin dann im April ´07 auf teilstationöre Thera entlassen worden. Dort bin ich allerdings wegen Rückfall rausgeflogen. Hab mich aber gleich mit dem Staatsanwalt in Verbindung gesetzt und habe mich immer gemeldet und mich auch um eine neue Thera bemüht.
Naja jedenfalls wurde meine Strafe zurückgestellt und wieder widerrufen und so ging das ein paar mal. Bin dann im Jan ´09 wieder auf Thera, aber da ich anscheinend leider nicht dazu gelernt habe, bin ich wieder geflogen.
Also das gleiche Spiel wieder. Hab mich wieder beim Staatsanwalt gemeldet und wider ne neue Thera gesucht. Da ich aber keine Kostenzusage mehr bekomme, bin ich selbstzahler. Jedenfalls hätte ich jetzt wieder einen Aufnahmetermin, aber es ging ein HAftbefehl raus und der Staatsanwalt meinte, selber Zahlen geht nicht. Aber mein Anwalt hat mir gesagt, dass er mir das nicht verbieten kann selbst zu zahlen. Die Hauptsache wäre, dass ich Thera mache.
Also hab ich vor gehabt, einfach auf die Thera zu gehen und dann erst die Zurückstellung zu beantragen.
Meine Frage ist jetzt, hat einer von euch schon mal erlebt, dass die einen von Thera rausgeholt haben und wieder in den Knast gesteckt haben?
HAb nämlich echt schiß überhaupt erst hin zu gehen. Will echt nicht wieder rein. Und hat irgendjemand von euch vielleicht eine Idee, wie ich das wieder hin bekommen kann?
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TwiggyRamirez
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast ein Recht auf Prozesskostenhilfe und für 'ne Gerichtsbehandlung wird
Dir ein Anwalt gestellt,der Dich vor Gericht vertreten muss.
Du kannst ja auch selbst zu einem anderen Anwalt gehen und sage dem dann,dass Du Prozesskostenhilfe beantragt hast und kein Geld hast um Dir einen Anwalt leisten zu können.Einige Anwälte(mein Vater z.B) machen es dann pro bono, also für lau,weil ersichtlich ist,dass Du Hilfe brauchst,die Du nicht bezahlen kannst.Wenn Du einen guten Anwalt kennst,dann geh mal zu dem hin und frage,wie das so laufen könnte,dass Du so wenig Stress wie möglich bekommst.Wenn Du noch Fragen hast,stell sie hier rein oder schick mir 'ne PN...

Grüße,Twiggy
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Verzweifelt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 28.06.2009
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es tatsächlich schon erlebt, das jemand mit Haftbefehl aus Threa "rausgeholt" wurde. Besser gesagt, wurde ihm vom Team gesagt, dass die Polizei bald anrückt und damit wurde dem Klienten die Möglichkeit gegeben die Therapie abzubrechen und dem Haftbefehl kurzfristig zu umgehen.

Was soll es dir nutzten die Thera selber zu bezahlen? Der Staatsanwalt wird die Therapie nicht auf deine Strafe anrechnen, wenn vorher kein § 35 und 36 genehmigt wurde. (35 für Therapie statt Strafe, 36 zur Anrechnung der Therapiezeit auf das vorher verhängte Strafmaß). Wenn dir beides vorher nicht genehmigt wurde (die Genehmigung ist ja mit dem Abbruch der Thera 09 erloschen, sonst kein Haftbefehl, und muss wieder neu beantragt werden) nutzt es dir gar nix, wenn du auf Thera gehst. Du würdest eh verhaftet werden.
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Rote Zora
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du nicht grade nen Mord oder schwere Körperverletzung begangen hast,(davon geh ich aus),holt Dich normalerweise keiner aus einer Therapieeinrichtung raus... Wink
Hab ich noch nie erlebt,auch wenn schon ein Roter draussen war! Wenn Du einmal in Thera bist,gibt Dir eigentlich jeder Richter noch die Chance diese auch durchzuziehen. Solltest Du allerdings abbrechen oder rausfliegen,war´s das natürlich!
An Deiner Stelle würd ich die Thera antreten,laß es drauf ankommen...ist wahrscheinlich eh die einzige Möglichkeit den Hb zu entgehen Wink

Viel Glück dabei
Gruß Zora Cool
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Verzweifelt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 28.06.2009
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zora meine Liebe,

schön von dir zu hören und wie wir sind mal nicht der selben Meinung? Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy
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drofxo
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 02.06.2009
Beiträge: 424

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nicole,

wenn ich alles richtig gelesen habe hast du ja bereits einen Anwalt und auch die Kohle um die Therapie selbst zu zahlen oder ?

klar holen sie dich da rauß...wenn ein Haftbefehl draußen ist holen sie dich auch aus der Kirche...da ist nichts mehr mit Asyl ! Very Happy

der Staatsanwalt geht bestimmt davon aus dass du die Therapie bestimmt nicht selber bezahlen kannst, da kommt ganz schön was zusammen !

die Notwendigen Paragraphen hast du ja schon von der Vergangenheit und wenn es nur das Bezahlen ist dann kann dein anwalt doch bestätigen das du dazu in der Lage bist oder ?
würde auf jeden Fall vorher die Sache mit dem Staatsanwalt klären wenn ein Haftbefehl draußen ist wirst du auch eingebuchtet und dann brauchst du erst wieder eine Zusage usw...
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Rote Zora
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo verzweifelt Very Happy

...nicht derselben Meinung...?Ich sag mal so,haben nicht die gleichen Erfahrungen Wink ,wie gesagt,hab ich schon erlebt,daß jemand nit nem Hb nicht verhaftet wurde,"weil" er in Thera war...

Schön auch von Dir zu lesen...*drückdich*und ganz lieb grüß
Zora Cool
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Nicole
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal, für eure Antworten.
Also die Theraoie zahlt meine Oma und das weiß der Staatsanwalt auch, das es alles bezahlt wird. Und den §35/36 hatte ich ja schon und der Staatsanwalt hat zu mir gesagt, dass er es zurück zieht, wenn ich ihm ne Kostenzusage vorlege, aber ich krieg ja keine mehr. Und mein Anwalt hat, wie schon gesagt, gemeint, dass es egal ist wer es finanziert.
Kein Plan wie´s weiter gehen soll.
Es ist halt auch eine teilstationäre Thera. Die haben die mir vom Knast aus auch genehmigt gehabt.
Also warum jetzt nicht mehr?
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Nicole
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Verzweifelt hat Folgendes geschrieben:
Ich habe es tatsächlich schon erlebt, das jemand mit Haftbefehl aus Threa "rausgeholt" wurde. Besser gesagt, wurde ihm vom Team gesagt, dass die Polizei bald anrückt und damit wurde dem Klienten die Möglichkeit gegeben die Therapie abzubrechen und dem Haftbefehl kurzfristig zu umgehen.

Was soll es dir nutzten die Thera selber zu bezahlen? Der Staatsanwalt wird die Therapie nicht auf deine Strafe anrechnen, wenn vorher kein § 35 und 36 genehmigt wurde. (35 für Therapie statt Strafe, 36 zur Anrechnung der Therapiezeit auf das vorher verhängte Strafmaß). Wenn dir beides vorher nicht genehmigt wurde (die Genehmigung ist ja mit dem Abbruch der Thera 09 erloschen, sonst kein Haftbefehl, und muss wieder neu beantragt werden) nutzt es dir gar nix, wenn du auf Thera gehst. Du würdest eh verhaftet werden.


Aber ich hatte doch § 35/36 .
Das steht in meinem Urteil
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Verzweifelt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 28.06.2009
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, du hattest! Das ist das Problem.

Es wird dir momentan wahrscheinlich momentan keine neue Kostenzusage genehmigt, weil du innerhalb von kurzer Zeit 2 Theras abgebrochen hast. Klar wollen die nicht noch mal zahlen, wenn du bei den anderen Theras immer wegen Rückfall rausgeflogen bist. Somit sehen sie keine günstige Prognose für eine erneute Therapie.

Das mit dem Erlöschen des §35/36 weiss ich, weil mein Freund 1999 vor Entgiftung diesen genehmigt bekam, dann Entgiftung abgebrochen hat und dann erneut auf Entgiftung und im Anschluss auf Therapie gegangen ist. Diese hat er dann auch abgebrochen und 2 Monate später kam Haftbefehl raus. Im Knast musste er dann erneut beim Staatsanwalt §35/36 beantragen.
Jedoch hatte er auch nie Kontakt mit dem Staatsanwalt Very Happy

Vielleicht solltest du dich mal mit der Einrichtung, wo du die Teilstationäre machen willst in Verbindung setzten, wie du vorgehen kannst, wenn du Selbstzahler bist.
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ulla79
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

beantrage es lieber vorsichtshalber nochmal! Soweit ich weiß, werden 4 auf jeden Fall letztlich genehmigt, leider nur eine Frage der Zeit Crying or Very sad

Aber wenn du in einer drin bist, holen sie dich ganz bestimmt nicht raus! versuch es wirklich mit der Einrichtung selber und der STA abzuklären! Zeig denen einfach deinen Willen
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Zuckerfrei
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Anmeldungsdatum: 12.09.2009
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Nicole !


Okay das ist hart mit dem Knast okay emm ich will dir ja nicht alle Hoffnungen nehmen Sad ja em aber versuch auf jeden fall mit deinem Anwalt so oft wie möglich in kontakt zu sein bzw. mit der Staatsanwaltschaft versuch eine kostenzusage zubekommen über eine Entgiftung so ich das gemacht habe ich bin Entgiftung gegangen und hab dort innerhalb von 2 Wochen meine kostenzusage bekommen ja gut war meine erste Therapie ja ok aber ein versuch ist es wert und Entgiftung ist auch nicht ganz ohne wen man das im Bericht vom Richter vorgelesen bekommt Wink Da ist halt schon ein Ansatz da dich zu bessern du bemühst dich, und versuchst es es macht echt ein gutes bild.
Also ich kann dir echt da nicht weiter helfen ich würde gerne aber Wink ich werde mal bisschen googeln was die Sache angeht ich denke ich finde was vernünftiges Wink.

LIEBE GRÜSSE
SUGARFREE
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Rote Zora
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ sugar
es wundert mich ein wenig,daß Du eine teilstationäre bewilligt bekommen hast,bei uns ist es so,entweder vollstationär oder gar nicht...hmm.

Übrigens,wenn es schnell gehen muß mit einer Kostenzusage,dann langt es der Einrichtung auch erstmal,wenn eine telefonische Zusage gegeben wird Wink Tja,ich denke auch,daß ein Anwalt Dir im Moment am besten helfen kann...viel Glück dabei Wink
lg Zora
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Zuckerfrei
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 12.09.2009
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

huhu Zora

wie meinst du das "dass Du eine teilstationäre bewilligt bekommen hast"
ich war nie teilstationäre irgendwo ich wurde von meinem Bewährungshelfer verdammt eine entgiftung zu machen und die Psychos in der Entgiftung haben mir nahe gelegt eine Therapie zu machen dem hab ich eingewilligt und die haben innerhalb von 2 wochen ein platz zzgl. die kostenzusage bekommen bzw. ich. In Brilon Wald. Keine Ahnung ob die das telefonisch gehabt haben oder was auf jedenfalls wo ich aus der Entgiftung abgeholt wurde, wurde mir ein umschlag in die Hand gedrückt wo ich den in der Klinik vorzeigen musste fertig.

Wink LG

zuckerfrei
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Rote Zora
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 18. Sep 2009 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry,ist mir ein Fehler unterlaufen Embarassed

War eigentlich @ Nicole gerichtet,hatte nur grad Dein Post gelesen,und Eure Namen deshalb verwechselt...

Zora
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