"Gewerblich" würde bedeuten, die Bescheinigungen gegen eine Gegenleistung (Geld, Sex, Drogen etc) auch für andere zu fälschen.
Die PSB-Bescheinigung ist eine behördliche Urkunde - wie ein Genehmigungsbescheid z.B.
Du hast ja rechtlich gesehen zwei Delikte begangen: Eine Urkundenfälschung nach §267 StGB und einen BtM-Verstoß (Erschleichen einer BtM-Verordnung) § 29.1 Ziff 9 BtMG
Du hast noch Glück, dass du das nur für dich und deine Frau gemacht hast - noch eine dritte Person, und ihr hättet als "Bande" gehandelt.
Die DROBS als "Behörde" ist in diesem Fall verpflichtet, den "Missbrauch" ihrer Urkunden anzuzeigen, ebenso die Qualitätssicherungskommission. Die machen sich selber strafbar, wenn sie das dulden
hast Du das als Mediziner oder als angehender Student der Deutschen Rechtswissenschaften erklärt ?
Mit deiner weitsicht wärst Du sicher ein guter Strafverteidiger.
In 25 Jahren substituierender "Vertragsarzt" musst du ein halber Jurist werden, sonst bist du ganz schnell einen Haufen Geld und obendrein die Zulassung los... aber Jura ist auch ein Steckenpferd von mir - vielleicht studier ich es nach der Pensionierung noch
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