BTM-Rezeptproblem ... (Praxx?)

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QyX
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 18. Jun 2019 15:10    Titel: BTM-Rezeptproblem ... (Praxx?) Antworten mit Zitat

Folgendes ist passiert: ich habe in meiner Arztpraxis ein BTM-Rezept via Email zum abholen bestellt. Ich bin dort schon etwa 5 Jahre in Behandlung und nehme insgesamt schon 7 Jahre potente Opioide wie Morphin, Oxycodon und Hydromorphon.

Vom Morphin bekomme ich immer 30 mg x 100 ST und 60 mg x 100 ST.

Zu dem konkreten Zeitpunkt hätte ich aber gar nicht zwingend ein neues Morphin-Rezept benötigt sondern erst in ungefähr 2-3 Wochen, habe es aber gleich mit einem anderen Medikament, das ich dringend benötigte mitbestellt, da ich nur wegen einem Rezept nicht nochmal 2 Stunden durch die Stadt fahren möchte, wenn sich alles auch auf einem Weg erledigen lässt.

Ich habe weder in der Arztpraxis noch beim abgeben in der Apotheke oder abholen der Medikamente genau auf die Rezepte bzw. Medikamentenpackungen geschaut. Erst 2 Wochen später habe ich Nachts im dunklen nach meinem Morphin gesucht, um ein akute Schmerzproblematik zu behandeln.

Tja, und da habe ich dann nach dem Öffnen der Packung und dem Ausdrücken einer Tablette festgestellt, dass mir statt Morphin 60 mg x 100 ST versehentlich Morphin 100 mg x 100 ST verordnet wurde ... zumindest ist das meine Vermutung.

Ich hatte das Morphin 2 Tage in der Apotheke liegen lassen, bevor ich es abgeholt hatte. War ja nicht eilig.

Was bedeutet das nun? Ich vermute, dass der Fehler in der Arztpraxis passierte, die ich eben per Email informiert habe. Das wäre nicht so dramatisch. Ich nehme einfach einen Tablettenteiler und gut ist. Ich hab die Morphin-Retardtabletten schon oft geteilt und fand nie, dass die Wirkung deswegen schlechter war oder kürzer anhielt.

Was aber, wenn der Fehler in der Apotheke passiert ist und die es bis heute nicht gemerkt haben? Wäre es meine Pflicht die Apotheke zu informieren und was würde dieser Fehler für die Apotheke bedeuten?

Mir ist die ganze Sache ziemlich unangenehm.

So weit ich weiß können / dürfen die Sprechstundenhilfen in der Arztpraxis, die die Rezepte drucken nur Medikamente auswählen, die bereits in der Vergangenheit verordnet wurden und aktuell als Dauermedikation eingetragen sind.

Mit dem gedruckten Rezept gehen die Sprechstundenhilfen dann zur Ärztin, die das Rezept dann unterschreiben.

Wäre ehrlich gesagt ziemlich komisch, wenn an dieser Stelle der Fehler nicht aufgefallen wäre. Aber ich vermute, dass möglicherweise einfach nur mein Name, der Wirkstoff und irgendwie die Packungsgröße gelesen wurde. Und dann hat der Kopf in der Hektik etwas gedacht, was da nicht stand, wenn überhaupt ordentlich auf das Rezept geschaut wurde.

Ziemlich dumm gelaufen, denke ich.

Außerdem: es kam schon mehrfach vor, dass die Arztpraxis vergessen hat den Rezeptdurchschlag, der in der Praxis verbleibt aus dem Rezept zu entfernen. Die Apotheke war dann immer so nett, den Durchschlag zurück an die Praxis zu schicken.
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QyX
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 18. Jun 2019 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, so ... der Fehler ist in der Apotheke passiert ...


Was nun?
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QyX
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 18. Jun 2019 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, Apotheke informiert aber nur mit der PTA und nicht mit der Chefin gesprochen.

Es hat sich bestätigt, dass die Apotheke den Fehler gemacht hat.

Das BTM-Rezept sagt das eine, der Lieferschein etwas anderes.

Die beste Lösung für die Apotheke wäre wohl, wenn die Ärztin sich bereit erklärt das Rezept umzuschreiben, von 60 mg auf 100 mg.

Aber was wenn sie das nicht möchte? Z.B. aus Budgetgründen oder weil das einfach nicht ihr Problem ist?

Was wären die Konsequenzen für die Apotheke?

Immerhin wurden ja deutlich mehr BTM abgegeben als verordnet.

Spielt es überhaupt eine Rolle, dass es unabsichtlich passiert ist?

Kann das evtl. Konsequenzen für mich haben, da ich nicht ordentlich geprüft habe, was ich überhaupt aus der Apotheke geholt habe?

Ich hab von den 100 ST 100 mg Tabletten bisher nur eine verwendet aber soweit ich das verstehe kann die Packung, nach dem einmal offen, nicht mehr zurück in die Apotheke?
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 18. Jun 2019 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo QyX
In Deutschland hast du als Patient das Recht, "dumm zu sein", ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Problem hat in dem Fall ganz allein die Apotheke, die das Rezept falsch beliefert hat.
LG

Praxx
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 19. Jun 2019 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Als Patient hat man das Recht "Dumm" zu sein...

Alter Schwede...die Aussage ist schon Mal ne Hausnummer...

Ich wusste schon das es schlimm ist ...aber so schlimm ...?
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