Wie ich der MPU entkam...

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Haschgetüm
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 9. Aug 2020 17:50    Titel: Wie ich der MPU entkam... Antworten mit Zitat

Vor knapp zwei Jahren fuhr ich mit meinem älteren Bruder zu Besuch zu meinen Großeltern, nahe der holländischen Grenze.
Seit Jahren wollte er sie unbedingt sehen, aber er war schwer abhängig und irgendwie auch geisteskrank. Als ich ihn abholte war seine Kleidung fleckig. Seine Zähne fehlten überwiegend und in seinem Rucksack trug er einen Laptop, über den er mit Kopfhörern Musik abspielte.
Ich hatte noch überlegt ihn darum zu bitten sich vor dem Besuch ein wenig zu pflegen und die Kleidung zu waschen, aber ich wollte nicht klingen wie unsere Eltern. Er war drauf wie Harry, hatte nicht geschlafen. In dem Moment wusste ich, dass es die falsche Entscheidung war ihn mitzunehmen. Meine Großelertern waren schon fast 80. Es würde ihnen der Herz brechen.

Als wir ankamen servierte meine Oma Rinderrouladen. Mein Bruder konnte sie nicht essen, da ihm das nötige Gebiss dafür fehlte. Scheinbar ernährte er sich schon seit geraumer Zeit eher flüssig. Meine Großeltern waren erschüttert und wiesen ihn darauf hin, dass er "so" niemals eine Frau finden würde.
Ich stöhnte innerlich auf bei diesem Versuch meinen Bruder wie einen normalen gesunden Mensch zu behandeln. Das war er nun Mal nicht. Er hatte schon lange mit dem Leben abgeschlossen, aber ein Stück von ihm schien daran festzuhalten. Ein ewig währendes Leiden, das scheinbar kein Ende nahm. Es war das letzte Mal das war uns sahen.

Entsprechend früh verließen wir meine Großeltern wieder. Mein Bruder verstand nicht, warum wir so früh fuhren, obwohl ich angekündigt hatte nicht allzu lange bleiben zu wollen. Natürlich war die Fahrt lang und es war sonst nicht meine Art schon nach 4-5 Stunden wieder aufzubrechen, aber ich hielt die Situation nicht länger aus. Er war verärgert und gekränkt. Die ganze Aktion war vollkommen für die Katz. Ich hatte es gut gemeint, aber hätte es besser wissen müssen. Es war vollkommen zwecklos in dieser Familie etwas schönes erreichen zu wollen. Irgendwie machten wir es immer nur schlimmer.

Zu allem Übel kamen wir auf der Rückfahrt in eine groß angelegte Verkehrskontrolle. Mir blieb ad hoc das Herz stehen. Sonst war ich nicht so nervös bei Kontrollen, aber mein Bruder sah aus wie ein Bilderbuchjunky und ich war ziemlich sicher, dass man Stoff bei ihm finden würden. Ich selbst hatte nichts auf Tasch, aber mein Urin würde etwas anderes sagen. Die letzte Line zog ich am Morgen. Den letzten Joint rauchte ich am Abend zuvor.
Ich konnte weder Führerschein noch Fahrzeugschein vorzeigen, weil ich ein absoluter dämlicher Vollidiot war. Mein alter Skoda von 2003 sah aus wie eine Müllhalde. Verbandskasten? Fehlanzeige.
Obwohl ich für meine Begriffe vollkommen nüchtern war, war ich so nervös, dass es kein Wunder war, als man mich bat die UK abzugeben. Ich war ein wandelndes Klischee, aber das merkte ich erst im Nachhinein. Zuvor hatte ich mir keine großen Gedanken über sowas gemacht, auch wenn ich fast immer einen gewissen THC-Wert vorweisen konnte. Aber als Frau über 30 und ohne Vorstrafen... tja...

Mein Bruder musste von da an mit dem Zug weiter verfahren. Wie gut das Oma ihm noch ein wenig Geld gab. Die Polente hatte nichts bei ihm gefunden und ließ ihn ziehen, während ich mit auf die Wache durfte. Natürlich war man so diskret, dass er es mitbekam warum. Shit! Na wenn das nicht mal irgendwann rauskam. Aber egal...
Auf der Wache gab ich nichts zu Protokoll außer den immerwährenden Satz: Ich bin nüchtern. Die Beamten waren froh wenig Schreibkram zu haben und irgendwie verstanden wir uns sogar gut. Man fand THC Und Amphetamin in meinem Urin, weshalb mir Blut entnommen wurde. Widerstand zwecklos, das war mir vollkommen klar. Wir scherzten sogar über den Umstand, dass man nun Strafanzeige wegen Beschafftung und Besitz stellen würde, obwohl ich nüchtern und ohne Drogen aufgefunden wurde. Ich hatte freiwillig mein Auto durchsuchen lassen, aber außer Müll und einer Tüte Katzenstreu war dort nichts zu finden.
Die zwei Anzeigen kosteten mich später noch mal 250 € extra. Man handelte es innerhalb eines Briefes ab. Teurer Brief, aber besser als ein Verfahren.
Ungefähr drei Monate später erhielt ich mein Bußgeld und den Bescheid, dass beide Verfahren eingestellt wurden. Gesamtstrafe: 750 € und ein Monat Fahrverbot. Die MPU war mir mit zwei Stoffen sicher. So dachte ich zumindest.
Lustiger Weise geriet sich kurze Zeit später wieder in eine Kontrolle. Mein Fahrverbot musste ich eine Woche später antreten. Ich war nicht angeschnallt auf dem Weg zu Arbeit. Meinen Fahrzeugschein hatte ich wieder Mal nicht dabei.
Ich war scheinbar die blödeste Kuh auf Erden. Ich dachte das war es nun endgültig, aber versuchte Ruhe zu bewahren.
Ich bekam abermals ein kleines Bußgeld und musste Fahrzeugschein und Verbandskosten auf der Wache nachzeigen. Einen Tag später gab ich den Führerschein ab. Ich dachte ich bekäme ihn bestimmt nie wieder.
Aber...
Fehlanzeige.

Ich hörte nie wieder etwas und seitdem glaube ich, dass zumindest ein Gott existiert, nämlich der Verkehrsgott. Warum auch immer, aber offensichtlich war der Typ auf meiner Seite.
Ich habe heute noch immer den Führerschein. Ich weiß nicht warum, aber zwei Jahre sind seitdem vergangen. Es gab keinen Zwischenfall mehr. Es wird hoffentlich keinen mehr geben.

Räumt bloß die Karre auf und habt eure Papiere am Start! Wink
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dakini
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Anmeldungsdatum: 07.04.2015
Beiträge: 3361

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2020 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Oh weia, Haschi,

da haste aber Glück gehabt Very Happy lockere Handhabung meist, gilt jedoch vor allem für jene, die ein Kennzeichen haben, von hier. Vom aufgeräumtem Wagen und sauberer Kleidung mal abgesehen, lach* Aber auch damals befreundete türk Jungs aus dem Viertel, durften nach gefundem 5er Beutel weiter fahren - da kam nichts von wegen "mitkommen". Ich schätze, das waren derzeit einfach zu viele.

Meine (tote) Freundin fuhr mit guter Bekannter vor einigen Jahren, mit H über die Grenze, die beiden hatten längst das Zeug aufgemacht, was nun locker in einem Papier vorne im Auto lag - raus werfen, war nicht mehr, da standen sie, mit Hund. Doch das liebe Tierchen schnüffelte umsonst, die beiden durften weiter fahren. Der Hund war offensichtlich nicht auf H getrimmt, sondern auf weed. Hunde, die mehr erschnüffeln können, sind selten und sehr teuer. Ein Mensch, hätte es gefunden, da wo es lag. Aber sie ließen nur den Hund in den Wagen Smile

Ein anderer musste seine MPU machen, kam aber durch. Teuer ja...

Hier gibt es immer wieder solche Fälle, der eine kommt durch, dann ist nur das Zeug weg, der andre, wird mitgenommen - und dann geht das Spiel los!

Du hattest Glück, dass sich die Fälle stapelten, nehme ich an, iwo muss man eine Grenze ziehen, zu viele rauchen. Ich schätze, das lag an den Werten. Man sieht doch gut, wieviel jemand in der Blutbahn hat.

Ich wurde in zig Jahren nur einmal angehalten, mein Ex dabei, dessen Babyface und harmloser Blick, die meisten Frauen einlullt, so auch die Polizistin, was ein Glück, dass es eine Frau war Smile Aber wir sehen beide, sehr "harmlos" aus. Der Schweizer vor uns, wurde raus gezogen, wir durften weiter fahren, mit hiesigem Kennzeichen, die Taschen voll. Ich hab schon viele gesehen, die raus gezogen wurden, wenn man so oft die Grenze überquert, wie ich viele Jahre - aber meistens sind es Kennzeichen von weiter weg.

Man muss schon auf seinen Führerschein acht geben. Das nervt entschieden, ein Nachbar säuft, aber richtig. Nur Sonntag lässt er konsequent aus, weil er Montags für seine Mutter einkaufen fährt. Die Gesetze lassen doch echt zu wünschen übrig - raucht man nicht am selben Tag, ist man fahrtüchtig - der Grenzwert kann jedoch weit überhöht ein, beim Dauerkiffen ohnehin. Er geht nach ca 6 Tagen clean in den Bereich, in dem fahren erlaubt ist, das weiß ich seit der letzten Entgiftung - der Oberarzt wollte, dass ich noch eine Nacht bleibe - an den abgenommen Werten sah man, dass nur noch wenig fehlte, bis der Wert erreicht gewesen wäre - ich hab mich dann durch gemogelt, mein Bruder würde mich und mein Auto holen und hab mir geschworen, das nächste mal, stelle ich meinen Wagen weiter weg und sage, ich wäre anders angereist...(aber ich denke, eine Entgiftung wird nicht mehr nötig sein stationär). Zudem wurde mir klar, dass "ärztliche Schweigepflicht" dahin ist! Er hätte seine Drohung wahr gemacht, die Polizei zu rufen, wenn er mitbekommen hätte, dass ich fahre... In Wahrheit war ich am nächsten Tage - dann schon zu Hause, so affig, dass ich gar nicht mehr hätte fahren können. In solch einem Zustand fahre ich von mir selbst aus, nicht mehr. Da braucht es keine Vorgaben! Wobei nach "Vorgabe" war ich dann fahrtauglich.Rolling Eyes Wink
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Speedfreak
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.05.2012
Beiträge: 223

BeitragVerfasst am: 29. Nov 2020 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kann so und so ausgehen. Glück gehabt ihr beiden.

Wir hatten uns mal frische Pflanzen geholt und direkt beim Wegfahren schon angehalten worden. Meine Freundin am Steuer, hatte am Vortag eine Kleinigkeit gekifft. Wir sind da sehr penibel; gefahren wird nur nüchtern, aber der Blutwert hat leider nichts mit nüchtern zu tun.

Sie wurde bloß wegen des Verdachts behandelt wie eine Schwerstkriminelle. Nicht weil die Polizisten die Pflanzen gefunden oder gesehen hätten sondern nur weil wir in der Nähe eines Shops waren. Direkt mit Blaulicht abgeführt. Sie musste einen Urintest machen und einen Bluttest. Es wurde ihr nicht ein Wort geglaubt als sie mehrfach und immerwieder sagte sie wäre nüchtern. Es wurde auf knapp hundert Substanzen getestet, selbst auf legale gewöhnliche Schmerzmittel. Bezahlen durfte die ganzen Tests natürlich sie obwohl dann nur wie erwartet THC gefunden wurde. Alleine die Tests waren schon ein paar Hunderter. Dann war eine Nachschulung zu bezahlen, die absolut sinnlos war. Dann noch die Strafe die auch vierstellig war. Und Schein natürlich weg für zwei Monate und dann sollte nur der Probeschein folgen mit laufenden Tests.

Wir sind dann zu einem Anwalt, der uns auch um einige Hunderter erleichterte. Aber trotzdem hatte er sich ausgezahlt. Denn der hatte im Hintergrund die Fäden gezogen, hat uns genau gesagt um welche Uhrzeit wir wohin gehen müssen und was genau wir dort sagen sollen. Kurzum: Schein zurückbekommen ohne Probeschein.

Übrigens: Es dauerte drei Monate bis das THC nichtmehr im Urin nachweisbar war. Das war Voraussetzung für den Deal den der Anwalt ausgehandelt hatte.

An mir waren sie hingegen überhaupt nicht interessiert. Sie hatten mich bloß gefragt ob ich was gekifft hätte. "Nö!". Und schon durfte ich weiterfahren und die Pflanzen in ihr neues Zuhause bringen.

Wir hatten die Polizisten dann noch ein paar Male zufällig auf der Strasse getroffen. Die fuhren oft da rum. Zweimal waren sie hinter uns und hatten uns angeblendet. Sie erkannten unser Auto wieder. Ich bin dann immer direkt die nächste abgebogen (zur Tanke und auf einen Parkplatz) und sie fuhren weiter.
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2020 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die MPÜ hat ja nichts mit der Fahrtauglichkeit zu tun, sondern mit der Fahreignung.
Und da kommt es immer darauf an, ob die Polizei eine Miteilung ans Straßenverkehrsamt schickt (weil ein Verfahren wegen Geringfügigkit eingestellt wird und die rbeit nicht für den Papierkorb sein soll) - da kann man Glück haben, dass das jemand vergisst oder Feierabend hat...
Wird von Gericht eine Strafe (nicht Bußgeld) verhängt, wird das nach Flensburg ns ZR gemeldet, und du gehst ein Jahr zu Fuß, bis du endlich die MPU machen darfst.

LG

Praxx
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Marle
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2020 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird meist ein kleiner, aber gesetzlicher Passus vergessen, der lautet:

"... liegt die zu wählende Anordnung im pflichtgemäßen Ermessen der Führerscheinstelle ..."

Und glaubt mir: Diesen Sachbearbeitern kann ein Menge an Maßnahmen einfallen, zu denen sie jemand zwingen können, damit er überhaupt eine reelle Chance hat, den Schein wiederzuerlangen. Wink

Aus eigener Erfahrung: Da werden - obwohl "offiziell" gesetzlich vorgeschriebene Löschung nach xx Jahren - alte Vorfälle ausgegraben, und in die Entscheidung miteinbezogen.

Und bei der Polizei ist es genauso: Es liegt allein "im pflichtgemäßen Ermessen" der kontrollierenden Beamten, ob sie eine Meldung (an die Führerscheinstelle) weitergeben, oder nicht.

Im Fall von Speedfreak würde ich erfahrungsgemäß sagen, dass auch er sehr, sehr viel Glück hatte, als Beifahrer (mit Führerschein) nicht weitergemeldet worden zu sein, sonst hätte er dieselbe Prozedur wie seine Frau durchleiden müssen.
Wink

Grüßle
Marle
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hier:
Zitat:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass

1.
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2.
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3.
missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen

vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

1.
die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2.
zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder
3.
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.

sehe ich keinen Spielraum für irgendein Ermessen!

LG

Praxx
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Marle
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast einen zu eingeschränkten Fokus nur auf Betäubungsmittel!

Aus der Praxis der Führerscheinzulassungsstelle (mit/erlebt):
Wenn wegen Betäubungsmittel/Drogen/Alkoholkonsum
a) der Führerschein eingezogen
b) eine Meldung – nach Ermessen der Ordnungsbehörden (sic!) (ohne bereits erfolgte Führerscheineinziehung) an das Landratsamt/die Führerscheinzulassungsstelle erfolgt
c) vor der Kontrolle/dem Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum andere Verkehrs-/od./Strafdelikte aktenkundig sind

… dann liegt es im Ermessen der Sachbearbeiter der Führerscheinzulassungsstelle, wie weiterverfahren wird.

MPU – meist sowieso klar.
Weitere detailliertere Prüfungen, ob der Delinquent grundsätzlich geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Usw. und so fort.

Relativ viele, die im Netz hängenbleiben, sind schon viele Jahre ohne Drogen/Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr unterwegs, haben aber andere Auffälligkeiten in den Akten.
Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften/den Gerichten hat die Führerscheinstelle Einblick in längst verjährte Vorfälle. Auf die wird – weil das völlig unabhängig von allen sonstigen richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist – ggf. Bezug genommen.

Im Fall von Speedfreak hätte das allein schon – im Ermessen der Polizeibeamten (sic!) – bedeuten können, dass bei einer erfolgten Meldung an die Führerscheinstelle die zuständige Sachbearbeitung darauf bestehen kann, ob ein Beifahrer mit Führerschein (dazu noch Lebenspartner), der wissentlich neben einer Fahrerin, die unter Betäubungsmitteleinwirkung fährt, „geeignet ist, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen“. Dann hätte sich Speedfreak genauso ggf. einer MPU und einer Überprüfung durch die Führerscheinstelle unterziehen müssen.

Wer das alles schon mal miterlebt hat, der weiß, dass vieles, was dazu „rechtlich“ niedergeschrieben und festgelegt worden ist, nicht das Papier wert ist, auf dem es steht. Wink

Grüßle
Marle
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Marle
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Fall, den ich miterlebt habe, als ich an der MPU-Vorbereitung teilnahm:
Ein Mann, 67 Jahre, war auf Sylt im Urlaub. Ohne Auto!
Er fuhr mit dem Fahrrad an den Strand, und traf dort auf langjährige Urlaubsbekannte, die feierten.
Üblicher Willkommensumtrunk. Weil er aber mit anderen Urlaubsbekanntschaften ausgemacht hatte, mit ihnen zusammen einen Geburtstag zu feiern, verabschiedete er sich nach ein paar Bier und Schnäpsen, schnappte sich sein Fahrrad, und schob es über den Strand zur anderen Clique.
Dabei stolperte er und fiel so unglücklich übers Fahrrad, dass er sich an der Wade verletzte und sich eine blutende Wunde zuzog.
Andere Strandspaziergänger eilten hinzu, halfen ihm, und jemand meinte es gut, und rief den Sanka.
Dieser kam zügig – und mit ihm die Polizei.
Die Wunde war mit Binde und Pflaster schnell versorgt.
Die Polizeibeamten wollten aber einen Alkoholtest. Gutgläubig, weil ohne Auto, stimmt der Mann zu.
Ergebnis: 1,8‰

Der Urlaub war irgendwann vorüber, und der Mann fuhr wieder (mit dem Zug) nach Hause.
Dann bekam er Post von der Führerscheinstelle.
(Sein Führerschein wurde nicht eingezogen!)
Es erfolgte die Anordnung – die allein im Ermessen der Führerscheinstelle lag (sic!) – sich einer MPU zu unterziehen, und nachzuweisen, dass keine Alkohol/Drogenproblematik vorliegt. Sollte die MPU nicht bestanden werden, würde der Führerschein eingezogen werden.

Aus der Praxis!
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Polizeibeamten wollten aber einen Alkoholtest. Gutgläubig, weil ohne Auto, stimmt der Mann zu.
Ergebnis: 1,8‰


Ab 1,6 Promille bei Fahrrad ist ne MPU so gut wie sicher...und das ist kein ermessen sondern fakt ...

Der Mann hätte eventuell darauf Plädieren können,das Fahrrad nur geschoben zu haben...und mit extremst viel Glück so aus der sache raus zu kommen...
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Marle
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dr.Mabuse hat Folgendes geschrieben:
Ab 1,6 Promille bei Fahrrad ist ne MPU so gut wie sicher...und das ist kein ermessen sondern fakt ...

Der Mann hätte eventuell darauf Plädieren können,das Fahrrad nur geschoben zu haben...und mit extremst viel Glück so aus der sache raus zu kommen...

Dasselbe kann Dir als Fußgänger, und sogar dann passieren, wenn Du auf einer Parkbank sitzend in eine Kontrolle kommst. Wink
Es liegt trotzdem im Ermessen der kontrollierenden Beamten, ob sie es weitermelden oder nicht. Das ist FAKT Razz

Und dann wiederum liegt es ,wenn sie es weitermelden, nochmal im Ermessen des zuständige Sachbearbeiters, ob er in Anbetracht der Situation tatsächlich einen Nachweis, dass keine Suchtmittelabhängigkeit vorliegt, anordnet. Cool
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mikel015
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Einem Bekannten ist es passiert(hoher Alkwert im Blut) das er seinen Lappen abgeben musste weil er nur als Beifahrer im stehenden Auto aber bei laufenden Motor erwischt wurde,er hatte auf seinen Kumpel(Fahrer-nüchtern)
gewartet der nur schnell noch was von zuhause holen musste.
Tja,so kann es gehen...
Wie Marle schon schreibt...es ist halt alles auch Auslegungssache. Der eine Cop ist sehr gesetzestreu und scheißt dich gleich an, der andere nicht oder halt später irgendwann...
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Marle schrieb:
Zitat:
Dasselbe kann Dir als Fußgänger, und sogar dann passieren, wenn Du auf einer Parkbank sitzend in eine Kontrolle kommst. Wink
Es liegt trotzdem im Ermessen der kontrollierenden Beamten, ob sie es weitermelden oder nicht. Das ist FAKT Razz


Sicher gibts ermessen seitens der Beamtem/Polizisten...auch wenn die recht dünn ist...

Bei mir wars halt so,als ich mir besoffen die Schulter zerbröselt hab,weis nicht wie lang ich im Acker/Feld mit gebrachenem Schlüsselbein gelegen hab,bis ich durch eine Grelle Polizei Lampe wider wach wurde...

Die haben mich gleich mit zur Wache genommen...Blutentnahme,,,ich musste glaub ich 20 -30 minuten Warten bist der Arzt kam zur Blutentnahme...

2,4 Promille

Ist 10 jahre her,an alle details kann ich mich nicht mehr erinnern...bekam aber recht schnell Post von der Staatsanwaltschaft...das verfahren wurde aber eingestellt,weil die mir nicht nachweisen konnten ob ich das Fahrrad gefahren bin,oder es nur geschoben habe...

Damals war ich froh der MPU entkommen zu sein,

Aus jetziger sicht würde ich aber eine MPU vorgezogen haben...ich hätte zwar job usw verloren...wäre aber eventuell früher aufgewacht was der alkohol mit einem macht
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Marle
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Glaub's oder lass es bleiben: Das ist heute nicht mehr so.

Wenn Du da im Acker mit 2,4‰ gefunden wirst, und die Bolizei kommt dazu, dann ... liegt es allein an denen, ob sie sagen "so ein armes Schwein, der ist schon gestraft genug ..." - oder "gucken wir mal, ob der auch einen Führerschein hat und ihn bei der Führerscheinzulassungsstelle melden können."
Und dort sitzt einer, der sagte entweder: "Ist noch nie aufgefallen, sicher war's ein Ausnahmezustand. Hab heue eh schon mein Quantum an Delinquenten voll." oder "Endlich ist mir mal wieder einer ins Netz gegangen und verbessert meine Quote."

Das ist genauso bei der MPU.
Wenn Du Glück hast, kommst Du zu einem Verkehrspsychologen, legst ihm Deine Abstinenznachweise, Bestätigung von einem Jahr regelmäßiger SHG-Teilnahme, und sogar noch die Absolvierungsbestätigung einer Suchttherapie vor, und der sagt: "Der Junge hat's kapiert, brauche ich gar nicht groß weiterbohren ..." oder (wie es bei mir war) ... er wirft nicht mal einen Blick auf die Nachweise, sagt: "In die Kirche kann jeder gehen, aber ob er deswegen auch glaubt ist eine andere Frage ..." und nimmt Dich auseinander.

Die Staatsanwaltschaft kann einstellen oder verfolgen, was sie will. Das hat mit der Entscheidung der Führerscheinzulassungsstelle, ob MPU oder nicht, überhaupt nichts zu tun. Wink

Und nein, ich glaube nicht, dass Du deswegen "aufgewacht" wärst.
Vielleicht für das eine Jahr, wo der Schein weggewesen wäre.
Wie bei sehr, sehr vielen ... Cool

Grüßle
Marle
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2020 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Marle schrieb:
Zitat:
Das ist genauso bei der MPU.
Wenn Du Glück hast, kommst Du zu einem Verkehrspsychologen, legst ihm Deine Abstinenznachweise, Bestätigung von einem Jahr regelmäßiger SHG-Teilnahme, und sogar noch die Absolvierungsbestätigung einer Suchttherapie vor, und der sagt: "Der Junge hat's kapiert, brauche ich gar nicht groß weiterbohren ..." oder (wie es bei mir war) ... er wirft nicht mal einen Blick auf die Nachweise, sagt: "In die Kirche kann jeder gehen, aber ob er deswegen auch glaubt ist eine andere Frage ..." und nimmt Dich auseinander.


Soweit ich das im Netz gelesen hab fällst du bei der ersten MPU eh durch...das scheint mitlerweile Standard zu sein...

Und ohne MPU vorberitung,die ansich schon einige Hundert Euro kostet hast du keine chance

Die wollen nämlich genau wissen wieso weshalb warum es zu der Trunkenheitsfahrt gekommen ist...

Und da reicht nicht"ja ich war ja auf geburtstag bei meiner Schwester,und hab nicht aufgepasst mit dem Alk"

Jemand der mit ü 1 Promille noch laufen kann,ist der Alkohol gewohnt

Die wollen bei der MPU detailiert dein ganzes Leben...dagegen dürfte so manche Doktorarbeit wie bei Giffey ein Kindergeburtstag sein...
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