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Stomp
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2009
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Jana,ich weiß garnicht ob es einfach nur dir Spaß macht zu provozieren oder ob deine verqueren Begrifflichkeiten (Sozialschmarotzer u.ä) einfach nur das Resultat unreflektierter Begriffe sind. Vielleicht ist Krieger dein faschistoider Bruder,denn der schreibt den meisten ideologischen Müll
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drofxo
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 02.06.2009
Beiträge: 424

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo dein feind,

wichtig ist jezt erstmal das du dich offiziell trennst, d.h. dein Mann braucht seine eigene Wohnung sonst wird es schwierig wegen den Berechnungen.

da du selber nicht gearbeitet hast ist warscheinlich die Arge für dich zuständig, d.h. Arbeitslosengeld2.

da dein Kind noch so klein ist kannst du auch zu Hause bleiben in der Regel die ersten 3 Jahre, dann kann man es in eine Krippe geben und arbeiten.

kuck mal bei alo2 forum oder hartz4 forum da stehen die ganzen Antworten die für dich wichtig sind, es gibt auch so eine Rechenmaschine wo du ausrechnen kannst was dir zusteht auch in Bezug auf die größe der Wohnung usw. ist gut wenn du dich vorher ein wenig schlau machst dann kommst du besser klar mit den Behörden.
ist nicht immer so einfach aber es geht und eine alleinerziehende Mutter bekommt auch so viel das es zumindest zum überleben langt.

gruß

ein paar mehr Zeilenabstände würden das Lesen deines Beitrages deutlich vereinfachen Laughing
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M3V4L0T1
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 17.08.2009
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

@krieger: eine (alleinerziehende) Mutter mit einem Kind unter 3 Jahren hat das Recht, 3 Jahre zu Hause bleiben, mit Schmarotzen hat das nichts zu tun. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Natürlich kann man früher wieder arbeiten, wenn man den einen Krippenplatz findet. Ich habe zB über ein Jahr intensiv gesucht, und das in den neuen Bundesländern, wo die Krippen-Struktur durch die DDR noch besser ausgebildet ist.
Erst wenn das Kind 3 Jahre alt ist und ein Kindergartenplatz gefunden ist (was besonders in Westdeutschland schwierig ist, weil es kaum (Ganztages)plätze gibt), "sollte" die Mutter wieder eine Arbeit aufnehmen. Die ArGe verlangt zB erst dann wieder, dass Werberungen etc geschrieben werden.

So einfach, geh arbeiten, gib dein Kind in Pflege...so klappt das nicht. Scheinbar kennst du dich mit der Thematik nicht so gut aus.

@feind: suche eine Beratungsstelle der Caritas/des Diakonischen Werkes auf (Lebensberatung, etc) die können dir helfen Anträge auszufüllen, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, etc
Viel Glück
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