Erfahrungen mit (§64 Zwangstherapie )

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jakia
Anfänger


Anmeldungsdatum: 07.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 01:48    Titel: Erfahrungen mit (§64 Zwangstherapie ) Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe keine ahnung was es bedeutet abhängig von h zu sein.
Ich habe mir nie darüber gedanken gemacht bis zu dem tag als ich erfuhr das der vater meiner tochter daran stab.Ich war so schockiert und fühlte mich schuldig.Ich wollte mehr darüber wissen.Doch ich hörte nur wie man bei ner überdosis stirbt.und was sonst so durch die medien geht.Daher bin ich froh das es diese seite hier gibt.Mein Freund war im Programm als wir uns kennenlernten und sogar auf null dann, doch er verlagerte seine sucht in dem er mehr alkh. getrunken hat.Wir sind nun fast11 Monate zusammen und seit einem mon. sitzt er im 64er.Hat jemand erfahrung damit?Selbst dort gewesen oder familie,freunde oder Partner/in?und was muss man alles machen um den zu bekommen?(mit25J)Was erwartet einen dort?was kann ich tun um in zu unterstützen?
bitte positive erfahrungen sowie negative erfahrungen...
vielen dank im vorraus!
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Lilu1988
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 09.12.2009
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 03:35    Titel: Antworten mit Zitat

also wenn der vater deines kindes gestorben ist und du über ihn erzählst...wem willstn du helfen? und wie...du bist mit ihm seid elf monaten zusammen? Shocked Shocked Shocked
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ROTMIL4N
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.01.2010
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 12:40    Titel: Re: Erfahrungen mit (§64 Zwangstherapie ) Antworten mit Zitat

Nun gut, in deinem Text sind so einige Infos, doch i-wie passen die nicht zusammen. ? Das mit den Todesfällen lasse ich mal weg, da Du es angebl. ja eh nicht wusstest, daß Sie drauf sind. Schuld an der Überdosis ist ein volljähriger wohl zu 99% selber, außer er wurde vergiftet, aber ➔

11 monate zusammen und Du weißt nicht wieso er jetzt in 64er ist, bzw. was er angestellt hat um diese Auflage zu bekommen ? hä ? ist das nun dein Freund oder nur "ein" Freund ?
und - wie lange wird er da einsitzen - ?
Daher kann ich Dir momentan aus diesen Infos nix sagen, mag nicht ins blaue raten...
Nur soviel mal grob, 64er ist so ein zwischending aus Haft und Therapie, in real sitzen diese Menschen also in einer Psychatrie, geschlossene Station, Personal sind Pfleger/Ärzte- - Richter,Cops kommen hin und wieder evtl. um offene Fragen zu klären(oder um ne DNA zu holen etc.) oder ein Gutachten zu erstellen... Bei Eignung -dürfen- Sie auch auf dem Gelände arbeiten (Gärtnerei etc.) sind daher nicht zwangsweise permanent eingesperrt. Auf Station sind Gemeinschaftsräume, meist n Kicker, TV Raum, und Drogen werden auch hin und wieder reingeschmuggelt. auch Musik im Zimmer glaub ich ist mittlerweile erlaubt..
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ulla79
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich es da richtig, es geht um 2 verschiedene Männer Question Question
Den Vater deiner Tochter und den jetzigen Freund oder?

ich kenn mich leider damit zwar nicht aus, aber beistehen kannst ihm sicher, indem du ihn Briefe schreibst oder ich weiß nicht, ob du ihn besuchen kannst?
Ihn zu versuch aufzubauen!
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Rote Zora
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe jetzt keine Gewähr auf meine Antwort,sondern sage nur was ich denke zu wissen... Wink

Also nen 64§ mit 25 Jahren zu haben ist nicht üblich,da muß er sich schon nen Klopper geleistet haben,bzw.mehrere. Ich meine bei §64 ist man solange eingesperrt,wie die Therapeuten es für richtig halten,kann also unter Umständen auch zig Jahre sein. Ich hab ma einen auf ner Entgiftung kennengelernt,der war schon Jahrelang da,wußte aber auch nicht wie lange er noch bleiben muß...
An Deiner Stelle würde ich mich erstmal erkundigen,warum Dein Freund überhaupt den 64er hat.Obwohl ich grade feststelle...ist eher mein Interesse... Embarassed
Nichts für Ungut
Gruß Zora
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jakia
Anfänger


Anmeldungsdatum: 07.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

ulla79 hat Folgendes geschrieben:
Verstehe ich es da richtig, es geht um 2 verschiedene Männer Question Question
Den Vater deiner Tochter und den jetzigen Freund oder?

ich kenn mich leider damit zwar nicht aus, aber beistehen kannst ihm sicher, indem du ihn Briefe schreibst oder ich weiß nicht, ob du ihn besuchen kannst?
Ihn zu versuch aufzubauen!

ja richtig,es sind 2 verschiedene männer,der vater von meiner kleinen hat mit h erst nach unserer trennung angefangen.und ich habe es erst erfahren als meine rechtsanwältin anrief.
ja vielen dank nochmal
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jakia
Anfänger


Anmeldungsdatum: 07.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rote Zora hat Folgendes geschrieben:
Ich gebe jetzt keine Gewähr auf meine Antwort,sondern sage nur was ich denke zu wissen... Wink

Also nen 64§ mit 25 Jahren zu haben ist nicht üblich,da muß er sich schon nen Klopper geleistet haben,bzw.mehrere. Ich meine bei §64 ist man solange eingesperrt,wie die Therapeuten es für richtig halten,kann also unter Umständen auch zig Jahre sein. Ich hab ma einen auf ner Entgiftung kennengelernt,der war schon Jahrelang da,wußte aber auch nicht wie lange er noch bleiben muß...
An Deiner Stelle würde ich mich erstmal erkundigen,warum Dein Freund überhaupt den 64er hat.Obwohl ich grade feststelle...ist eher mein Interesse... Embarassed
Nichts für Ungut
Gruß Zora

das letzt ding war wohl das er bei dem arzt eingebrochen ist wo er im programm war.soweit ich weiß waren es 3oder4 dinger wo er gemacht hat und er saß einmal ein für15mon..mir wurde gesagt es wären2 jahre?
stimmt es das die in bayern härter sind?trozdem danke
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jakia
Anfänger


Anmeldungsdatum: 07.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

ja ist schon sehr wirr alles geschrieben.aber in solchen tiefs vergißt man das ein oder andere schon mal.Ja der vater v meiner kleinen hatte ein alk. problem und als wir uns trennten bekam ich ca.1jahr später den anruf das er an einer überdosis h starb.klar ist er schuld,aber es war ne woche vor unsere gerichtsverhandlung ist doch klar das ich mich schuldig fühlte.
es ist jetzt mein freund,ja das letzt ding was er machte ist das er bei seinem arzt eingebrochen ist.die anderen 3-4sachen waren eigentlich lapalien gewesen..
er hat10 monate freiheitsstrafe bekonmmen+diesen64er.für den einbruch.das urteil war in bayern da sagte die staatsanwältin es wären24 monate wahrscheinlich.doch er wurde hier nach hessen verlegt weil sie sagen dann könnte ich ihn auch besuchen.hast du erfahrung damit?
vielen dank schon mal für die antwort.
hoffe du kannst mir noch mehr antworten darüber geben.
gruß jakia
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ulla79
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2010 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

also, mit dem 64 kenn ich mich überhaupt nicht aus, aber wenn er in Bayern verurteilt wurde, wird i. d. R. die Strafe auch dort vollstreckt, d. h. wenn er in den Knast gehen müsste, dann in den Knast, der zu dem Bereich gehört, wo auch das Gericht ist, das ihn verurteilt hat. Das er wegen dem 64er nach Hessen verlegt wird, sind ganz bestimmt nur organisatorische Gründe, vielleicht Platzmangel? Ich glaube nicht, dass die STA da auf deinen Wunsch Rücksicht nimmt (sorry, nichts gegen dich persönlich) aber dann käm ja jeder auf die Idee.
Aber versuch dich doch da mal bei seinem Gericht oder vielleicht einer Suchtberatung zu erkundigen, die können dir genau Auskunft und Hilfe geben! Weil die kennen ja den Fall wirklich, ist nicht so oberflächlich, wie im Internet. Weil konkrete Antworten können wir ja auch nciht geben, weil wir den Fall, Ort usw. nicht kennen.

Aber was Bayern hinsichtlich Knast usw. angeht, ja Bayern ist das strengste Bundesland!

LG Ulla
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Rote Zora
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2010 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

OK,ich glaub,ich hab mich mit §63 vertan=allgemeine Gefährung...

Gut,wenn er 3 mal in die selbe Praxis eingebrochen ist,hängt das mit seinem Drogenkonsum zusammen,und er muß Zwangstherapie machen.Ist er denn Therapie resistent,also wollte er nicht von selbst Therapie machen? Muß ihm doch vorher schon ein Richter oder so ans Herz gelegt haben...hmm.

Und ja,sie sind in Bayern wesentlich strenger!Du sagst,er ist nach Hessen verlegt worden...kommt er vielleicht daher?Sonst wüßte ich nicht,warum er verlegt werden sollte.Verlegen an sich ist nicht ungewöhnlich,aber von Bayern nach Hessen..kA.
Und ich muß Ulla recht geben,auf Deinen Besuch nimmt keine JVA Rücksicht Sad
Gruß Zora
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ROTMIL4N
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.01.2010
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2010 11:57    Titel: offizieller Sprachgebrauch Antworten mit Zitat

dein Freund sitzt in der forensischen Psychatrie (=gerichtliche Psychatrie), das beinhaltet die strafrechtliche Unterbringung und Begutachtung straffällig gewordener psych. kranker und/oder suchtkranker Menschen.

➔ § 63 Unterbringung psychisch kranker Straftäter ➔ § 64 Unterbringung suchtkranker Rechtsbrecher

dabei gibt es jeweils verschiedene Stationen und Charakterisierungen:
als da wären Doppeldiagnose Psychose + Sucht , Persönlichkeitsprobleme, Psychoth. für Sextäter usw.

für die verschiedenen Diagnosen gibts besonders gesicherte Stationen, geschlossene Stationen, halboffene Stationen..Begutachtungsstationen etc. je nach Klinik - diese Form der Unterbingungen kann auch in einer JVA mit geeigneten Räumen stattfinden. Zu deinen Möglichkeiten, Besuch etc. mußt Du deinen oder euren Anwalt befragen ! ne, so geetz und cya
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jakia
Anfänger


Anmeldungsdatum: 07.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2010 16:58    Titel: Re: offizieller Sprachgebrauch Antworten mit Zitat

[quote="ROTMIL4N"]dein Freund sitzt in der forensischen Psychatrie (=gerichtliche Psychatrie), das beinhaltet die strafrechtliche Unterbringung und Begutachtung straffällig gewordener psych. kranker und/oder suchtkranker Menschen.

➔ § 63 Unterbringung psychisch kranker Straftäter ➔ § 64 Unterbringung suchtkranker Rechtsbrecher

dabei gibt es jeweils verschiedene Stationen und Charakterisierungen:
als da wären Doppeldiagnose Psychose + Sucht , Persönlichkeitsprobleme, Psychoth. für Sextäter usw.

für die verschiedenen Diagnosen gibts besonders gesicherte Stationen, geschlossene Stationen, halboffene Stationen..Begutachtungsstationen etc. je nach Klinik - diese Form der Unterbingungen kann auch in einer JVA mit geeigneten Räumen stattfinden. Zu deinen Möglichkeiten, Besuch etc. mußt Du deinen oder euren Anwalt befragen ! ne, so geetz und cya[/quote]danke für die Antwort.
tue mich leider schwer mit dem gedanken ihn dort zubesuchen...
leider kenne ich die ganzen kürzel nicht im web.Daher muß ich fragen was du damit meinst geetz und cya?
danke nochmals
liebe grüße jakia
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ROTMIL4N
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 06.01.2010
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2010 18:40    Titel: schreibfehler - sry Antworten mit Zitat

sorry , vertippt. greetz -> grüße und cya -> See You oder man sieht sich etc. .PS es gibt mittlerweile sehr viele Abkürzungen im net, besonders in Foren,Chats. Du kannst auch selber welche Erfinden.
Eine Liste der momentan gebräuchlichsten findest Du in Wikipedia, Liste für Abkürzungen (Netzjargon)
wobei die bekanntesten evtl. gar nicht mehr angeführt sind.
PS (auch ne Abk.!) hättest nicht den ganzen Text wiederh. müssen. aber egal. Warum kein Besuch ? Gibt sicher extra Besucherzimmer. oder zu weit weg ? aber wer noch nie in einer Psych. Anstalt war, hat oft Berührungsängste. Das sind die Horrorgeschichten der "normalos"
Das ist alles Humbug. Dort unterscheidet sich kaum was zum Krankenhaus.
ciao
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jakia
Anfänger


Anmeldungsdatum: 07.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2010 23:54    Titel: von wegen normalo... Antworten mit Zitat

was für eine bedeutung hat "normalo"deiner meinung nach denn?
und welche berühruns ängste?War selber mal dort vor einigen jahren...
Zu weit weg wäre für mich kein grund.Dann eher die Planung...grins
Sondern ihn dort zu sehen, auch wenn ich weiß es ist der richtige weg für ihn.Mir fällt es schwer etwas Privates preis zu geben wenn eine 3.person zuhört bzw. das ein oder andere aufschreibt und dann ihm2 std. gegenüber sitzen zu müssen ohne ihn berühren zu dürfen...
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ulla79
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2010 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

@jakia:

ich kann dich da gut verstehen, kenne die Situation vom Knastbesuchen.
Es ist nicht leicht, "beobachtet" zu werden. Aber denk dran, es ist für ihn der einzige Kontakt nach außen! Ein kleines bißchen normales Leben!

LG Ulla
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