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tanja Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.01.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17. Jan 2010 21:44 Titel: Freund mit Heroin erwischt - Haftbefehl! |
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hey, mein Freund war heroinabhängig...hat aber 2008 einen Enzug gemacht und ist jetzt auf Subste eingestellt (Tag0,050g)
Wir haben bis vor 3 Monate in Österreich gewohnt und heute wohnen wir in Deutschland...
2007 hat die polizei meinen Freund mit Heroin erwischt...in deutschland.
heute früh standen sie vor der Tür und nahmen in mit wegen eines haftbefehls!
Was kann ihm passieren...
ich meine das ist jetzt 3 jahre her und in der zwischenzeit hat er einen enzug gemacht!11
bitte helft mir!1 |
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Örnie666 Silber-User
Anmeldungsdatum: 16.01.2010 Beiträge: 199
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Verfasst am: 17. Jan 2010 22:00 Titel: |
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Hallo. Wie lautet denn die Anklage? Erwerb von illegalen BTM, oder Verkauf? Oder haben sie ihn mit ner größeren Menge erwischt?
Läuft das schon 3 Jahre und er hat evtl nicht reagiert?
Muß mich selbe wegen illegalen Erwerb vor Gericht verantworten,kann da vielleicht was zu sagen. GrußÖ6 |
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tanja Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.01.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17. Jan 2010 22:04 Titel: |
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sie verwen ihm nur vor heroin bei sich gehabt zu habn!
anscheinend ist er zu einen gerichtstermin2007 nicht erschienen...
aber er hat keine vorladung bekommen...
das können wir auch beweisen weil der brief ja eingeschrieben kommen muss! |
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Örnie666 Silber-User
Anmeldungsdatum: 16.01.2010 Beiträge: 199
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Verfasst am: 17. Jan 2010 22:41 Titel: |
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Wenn dein Freund substiuiertworden ist und evtl zur Entgiftung war, dann lass dir (lasst euch) vom Arzt und Klinik alles notwendige an Papieren ausstellen, was vielleicht beweisen kann, daß er sein Leben geändert hat und geht damit am besten zu einem Anwalt, der sich auf solch Fälle spezialisiert. Und nimm auf jeden Fall auch den Beweis mit, der darlegt, daß er keine Vorladung erhalten hat. Die Frage ist nur, wieviel H er bei sich hatte, denn sollte die Freimenge überschritten sein, versucht die Staatsanwaltschaft ihm bestimmt den illegalen Handel mit BTM unterzuschieben. Wenn du den Beweis für die nicht erhaltene Vorladung zur Hand hast, würde ich (mit dem Anwalt) auf vorläufige Entlassung pledieren.
Folgendes zieht auch: Dein Freund ist Substituiert und hat sein altes Leben hinter sich gelassen. Bei zu harter Bestrafung besteht psychisch eine Rückfallgefahr. Irgendwie versuchen, sich da was vom substitierenden Arzt, oder Psychologen bescheinigen zu lassen.
Paralel könnte dein Freund im Knast versuchen, im Knast auf psychisch labil zu machen und den Griff zum Heroin zu unterstreichen. Da gibts abe rkeine hohe Erfolgsquote für.Wünsche euch viel Glück. Gruß Ö6 |
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Norbert Bronze-User
Anmeldungsdatum: 13.12.2009 Beiträge: 46
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Verfasst am: 18. Jan 2010 23:50 Titel: |
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Hi tanja,
dein Freund wurde mit H erwischt und ist bei der Verhandlung nicht erschienen, deswegen war der Haftbefehl drausen. Es wird eine neue Verhandlung geben und so lange wird er auch in Haft bleiben müssen, wenn er keinen festen Wohnsitz und vielleicht Arbeit nachweisen kann.
Dann kommt es darauf an mit welcher Menge er erwischt wurde?
Wenn er Wohnung und Arbeit hat, kann der Anwalt den § 37 stellen( einstellung des Vervarens wegen geringfügigkeit) und wenn er Glück hat und das nicht in Bayern ist, hat er vielleicht eine Chance.
Eine abgeschlossene Therapie wäre da auch besser wie nur eine Entgiftung.
Ich glaube da wird er nicht drum rum kommen und in den Sauren Apfel beissen müssen.
Wünsche euch das es klapt..
Gruß Norbert |
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tanja Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.01.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19. Jan 2010 18:44 Titel: |
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hey leute!"!
danke für eure antworten!
gestern war di verhandlung und es ist alles gut gelaufen!
der richter hat ihm das sehr hoch gerechnet das er eine entgiftung gemacht hat und jz auf den besten weg ist!
glg tanja |
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