Bewährungshelfer zieht mich vor Gericht!

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Arena31
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2010 16:42    Titel: Bewährungshelfer zieht mich vor Gericht! Antworten mit Zitat

Grüßt Euch, bin neu hier, 45 Jahre, männlich - will Euch eine Geschichte erzählen und bemühe mich, nur auf das Wichtigste zu bschränken!
Bin seit etwa 7 Jahren Heroinabhängig, seit ca. 4 Jahren im Metha-Programm.
Am 16.11.2007 überredete mich ein Bekannter, der wusste, daß ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin, für ihn eine Kurierfahrt nach Holland/Landgraaf zu tätigen um dort Heroin zu kaufen und es nach Deutschland einzuführen!
Wir wurden bei der zweiten Fahrt vom Zoll klargemacht und nach einer PG Nacht ging es vor den Haftrichter und ab in U-Haft Aachen.
Erst auf der Zollwache erfuhr ich, das es sich um 80 Gramm und 20 Gramm Laufmittel handelte.
Ich sollte für die Fahrt, Benzingeld und 5 Gramm abbekommen!
Da ich relativ wenig Einträge im Führungszeugnis hatte, bekam ich auf der Verhandlung, welche am 18.12.2007 stattfand, 14 Monate auf 3 Jahre BW, eine ambulante Therapie und 100 Arbeitsstunden im Urteil.
Mein Spannmann kassierte sich 2 Jahre Haft.

Da ich von der Arge aus eineen Wiedereingliederungskurs machen sollte bekam ich die 100 Stunden nicht rechtzeitig fertig und man verlängerte mir die BW auf 4 Jahre.
Dann erwischte man mich dummerweise nochmal mit 0,7 Gramm Hasch, musste 50 Tagessätze zu 15 Euro, Gerichtskosten, Pflichtverteidiger, usw. zahlen. Auf dieser Verhandlung wurde mir auferlegt, alle 3 Monate ein Drogenscreening an meinen BW-Helfer abzugeben.
Das Erste war ok, aber dann kamen ein paar Rückfälle und konnte kein Screening abgeben, da ich eh positiv war!
Der gute Mann machte ein Riesen-Theater und schrieb sofort einen Bericht an das Gericht, sodass man mich jetzt für den 03.02.2010 zum Anhörungstermin lud!
Einen Anwalt habe ich eingeschaltet!
Ich wurde nicht bei einer erneuten Straftat erwischt, es geht lediglich um den Kosum und Kosum ist nicht strafbar, nur der Besitz, Erwerb und Handel!
Jetzt will mein BW-Helfer dem Gericht verschlagen, mich in eine stationäre Therapie einweisen zu lassen.
Er sagte zu mir, man könnte mich nicht dazu zwingen, ich solle mir bis zu dem Termin überlegen, ob ich die Therapie machen wolle!
In der Ladung zum Gerichtstermin steht aber man wolle die Strafaussetzung zur Bewährung prüfen.
Wie sieht es also jetzt aus, kann man mich zu der Stationären zwingen? Oder ist die Alternative der BW-Widerruf und Knast?
Der 35er kann bei mir nicht angewendet werden, der besagt - Therapie statt Strafe, denn ich habe keine Strafttat begangen, ABER gegen die Auflagen verstossen!
Das Problem ist, ich kann hier nicht weg! Pflege meine Mutter 78 Jahre, herzkrank und "grünen Star", kann immer schlechter sehen, meine Freundin hat einen Vollzeitjob als Altenpflegerin, ich kümmere mich ebenfalls um ihren Vater, Parkinson-erkrankt, trägt Windeln, usw. Meine Mutter macht sich tierisch Sorgen um mich, passiert ihr was, erbe ich ein Haus, doch wo von soll ich es halten? Ich kann nicht noch mehr Zeit verlieren, in irgendwelche Therapien, die eh nichts bringen, kenne eine ganze Menge Leute hier und bei niemandem hat die stationäre was gebracht!
Ambulante und Beschäftigung, das sehe ich als eventuellen Erfolg!
Will man mich in den Knast stecken, weil ich Suchtkrank bin, ich tue doch niemandem was, keine Beschaffungskriminalität, usw. - Was haltet Ihr davon? Freue mich über jede kompetente Antwort, denn mit meinem Anwalt habe ich noch nicht gesprochen, nur die Vollmacht unterschrieben!
Herzlichen Dank für das Lesen dieses Romans und Gruß Andreas
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longtime
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 20.07.2009
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2010 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

man kann dich nicht zwingen zu einer therapie zwingen. kein stück.

Zitat:
Ich wurde nicht bei einer erneuten Straftat erwischt, es geht lediglich um den Kosum und Kosum ist nicht strafbar, nur der Besitz, Erwerb und Handel!


aber verstoß gegen bewährungsauflagen führt bisweilen zum bewährungswiderruf.

Zitat:
Der 35er kann bei mir nicht angewendet werden, der besagt - Therapie statt Strafe, denn ich habe keine Strafttat begangen, ABER gegen die Auflagen verstossen!


da bin ich mir nicht ganz sicher. denn grundlage deiner strafe ist nunmal eine straftat. nämlich deine kurierfahrt.

Zitat:
Meine Mutter macht sich tierisch Sorgen um mich, passiert ihr was, erbe ich ein Haus, doch wo von soll ich es halten? Ich kann nicht noch mehr Zeit verlieren, in irgendwelche Therapien


sorry, aber den zusammenhang versteh ich nicht. wovon du das haus bezahlen sollst, was du vielleicht mal erbst, hat doch mit dem bewährungswiderruf nix zu tun. einen richter wirst du damit nur schwer
beeindrucken. klar, auf therapie kannst du das nicht finanzieren. auf shore aber auch nicht.

longtime
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Örnie666
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 16.01.2010
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2010 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Arena31. Versteh mich bitte nicht falach, aber wenn an der Substi soviel dranhängt, wie Bewährungsauflage und deine
Mutter, die sich Sorgen macht, dann kapier ich nicht, warum du es nicht bei deiner Tagesration vom Arzt belässt und alles andere einfach unterlässt...

Hätte da aber einen Tip (bei meinen ehem. Doc hats funktioniert):
Sag deinem Doc, daß du mit dem Metha nicht klar kommst und daher Beikonsum hast. Du müsstest dann am besten mal nach Subutex oder
Subuxone fragen. Weiß nicht ob das beim Bewährungshelfer auch zieht, aber kannst es dann ja vom Doc bescheinigen lassen. Wenn du noch etwas Zeit bis zur Anhörung hast, dann nutze diese schon mal.

Hab selber zwar keine Erfahrung mit Knast und Bewährung etc. aber schließlich ist H-Such ein anerkanntes Krankheitsbild und wenn du eine Chance bekommst, kannst du ja beweisen, daß es auch anders geht.

Viel Glück. Ö6
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Rote Zora
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme mal ganz stark an,das eine Therapie Auflage Deine letzte Chance sein wird,dem Strafantritt zu entgehen. Bei mir war es zumindest so.
Da sich seit Deiner Verurteilung alles andere auch um Drogen gedreht hat,kann man Dir das als Bewährungsauflage geben.§35 zählt erst wenn Du schon einsitzt. Und ein Bewährungswiderruf geht ruckzuck...reicht wenn Du schon schwarz mit dem Bus fährst.
Wenn Du kein Bock auf Therapie hast,wirst Du damit im besten Fall lediglich Deinen Haftantritt aufschieben,mehr nicht.Aber besprich das am besten mit Deinem Anwalt.
Viel Glück
Zora
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drofxo
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 02.06.2009
Beiträge: 424

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

also §35 trifft in deinem Fall zu du hast die Straftat ja wegen Btm begangen warum du letzendlich die Bewährung widerrufen bekommst ist Nebensächlich.

den § bekommt man aber nicht einfach so den mußt du oder dein Anwalt beantragen das sind glaub ich 2 § einer davon betrifft die Anrechnung auf die Haftstrafe.

und du mußt natürlich auch bereit sein eine Therapie zu machen sonst wäre das ganze ja sinnlos, die Chance ohne hast du ja gehabt da geht der Richter nicht mehr drauf ein (denk ich mal)

die Sache mit deinen Eltern kann natürlich schon von Vorteil sein wenn man seine Mutter pflegt (nachweislich)...ist ja schon was gutes, nur wie du das mit der Therapie vereinbarst das wird halt dein Problem sein...

naja vielleicht kann ja ein guter Anwalt nochmal aufschub raußholen aber ohne Thera ...?

schreib mal was raußkommt dabei,
gruß
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Arena31
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Örnie666 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Arena31. Versteh mich bitte nicht falach, aber wenn an der Substi soviel dranhängt, wie Bewährungsauflage und deine
Mutter, die sich Sorgen macht, dann kapier ich nicht, warum du es nicht bei deiner Tagesration vom Arzt belässt und alles andere einfach unterlässt...

Hätte da aber einen Tip (bei meinen ehem. Doc hats funktioniert):
Sag deinem Doc, daß du mit dem Metha nicht klar kommst und daher Beikonsum hast. Du müsstest dann am besten mal nach Subutex oder
Subuxone fragen. Weiß nicht ob das beim Bewährungshelfer auch zieht, aber kannst es dann ja vom Doc bescheinigen lassen. Wenn du noch etwas Zeit bis zur Anhörung hast, dann nutze diese schon mal.

Hab selber zwar keine Erfahrung mit Knast und Bewährung etc. aber schließlich ist H-Such ein anerkanntes Krankheitsbild und wenn du eine Chance bekommst, kannst du ja beweisen, daß es auch anders geht.

Viel Glück. Ö6


Hallo und Danke für das Feedback Du meinst ich soll am Tage der Anhörung dem Richter erzählen, daß ich aufgrund der Einnahme von Methadon ständig rückfälle und Beikonsum habe? Ist mir noch nicht in den Sinn gekommen, aber keine schlechte Idee, ich kenne Subutex, ABER, da ich 10ml Polamidon bekomme, müsste ich von der hohen Dosis erstmal runterdosiert werden, kann auf den Pola-Spiegel kein Subutex nehmen, der "Affe" wäre nicht auszudenken krass! Danke & Gruß Andreas
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Arena31
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

drofxo hat Folgendes geschrieben:
also §35 trifft in deinem Fall zu du hast die Straftat ja wegen Btm begangen warum du letzendlich die Bewährung widerrufen bekommst ist Nebensächlich.

den § bekommt man aber nicht einfach so den mußt du oder dein Anwalt beantragen das sind glaub ich 2 § einer davon betrifft die Anrechnung auf die Haftstrafe.

und du mußt natürlich auch bereit sein eine Therapie zu machen sonst wäre das ganze ja sinnlos, die Chance ohne hast du ja gehabt da geht der Richter nicht mehr drauf ein (denk ich mal)

die Sache mit deinen Eltern kann natürlich schon von Vorteil sein wenn man seine Mutter pflegt (nachweislich)...ist ja schon was gutes, nur wie du das mit der Therapie vereinbarst das wird halt dein Problem sein...

naja vielleicht kann ja ein guter Anwalt nochmal aufschub raußholen aber ohne Thera ...?

schreib mal was raußkommt dabei,
gruß


Grüß Dich erstmal und Danke für Deine Antwort - ich mache eine ambulante Therapie seit ca. 1,5 Jahren und das alle 3 Wochen stattfindende Gespräch mit meiner Therapeutin hilft mir auch, da ich mit ihr offen über alles reden kann!
Ich habe das Problem, das die Therapie stationär inclusive Entgiftung recht lange dauern würde, ich wäre also nicht hier Zuhause, wo man mich zZt. dringend braucht!
Meine Mutter ist krank, meine Tante ebenfalls, ich erledige die Einkäufe, kümmere mich um alles was an einem Ein-Familien-Haus so anfällt und desweiteren kümmer ich mich um den Vater meiner Freundin, die im Altenpflegeheim ihren Job hat und der sie hart fordert!
Ständig werden ihr die freien Tage gestrichen, da permanent Leute fehlen, sie hat halt nicht die nötige Zeit, ihrem Vater zu helfen.
Also übernehme ich den Part und aus diesem Grund KANN ich hier nicht weg, weder in den Knast, noch in geschlossene Therapie!
Vielleicht kann mein Anwalt Zeit rausholen, ist auch meine Hoffnung!
Gruß an Dich - Andreas
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Arena31
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

longtime hat Folgendes geschrieben:
man kann dich nicht zwingen zu einer therapie zwingen. kein stück.

Zitat:
Ich wurde nicht bei einer erneuten Straftat erwischt, es geht lediglich um den Kosum und Kosum ist nicht strafbar, nur der Besitz, Erwerb und Handel!


aber verstoß gegen bewährungsauflagen führt bisweilen zum bewährungswiderruf.

Zitat:
Der 35er kann bei mir nicht angewendet werden, der besagt - Therapie statt Strafe, denn ich habe keine Strafttat begangen, ABER gegen die Auflagen verstossen!


da bin ich mir nicht ganz sicher. denn grundlage deiner strafe ist nunmal eine straftat. nämlich deine kurierfahrt.

Zitat:
Meine Mutter macht sich tierisch Sorgen um mich, passiert ihr was, erbe ich ein Haus, doch wo von soll ich es halten? Ich kann nicht noch mehr Zeit verlieren, in irgendwelche Therapien


sorry, aber den zusammenhang versteh ich nicht. wovon du das haus bezahlen sollst, was du vielleicht mal erbst, hat doch mit dem bewährungswiderruf nix zu tun. einen richter wirst du damit nur schwer
beeindrucken. klar, auf therapie kannst du das nicht finanzieren. auf shore aber auch nicht.

longtime


Hallo longtime und Danke für Dein Feedback, Du schreibst, man kann mich nicht zu einer Therapie zwingen, was wäre denn dann die Alternative, der Widerruf der BW und Knast?
Okay, ich habe gegen die Auflagen verstossen, da ich das pro Quartal geforderte Sreening nicht vorgelegt habe, aber gibt es denn keine anderen Strafen?
Arbeitsstunden zB? Härtere Auflagen, statt pro Quartal, alle 4 Wochen?
Ich bab noch 3 Jahre BW, wenn die mich kriegen wollen, wären das 36 Screenings und ich konsumiere weiter, dann kriegen die mich immer noch...
Der Zusammenhang sieht folgendermassen aus, ich bin 45 Jahre geworden, mit 50 ist eh die Akte "Arbeit für Herrn Müller-Meier" geschlossen, d.h ich muss handeln um JETZT am besten gestern eine Arbeit zu bekommen, bei der ich angemessen Geld verdiene! DENN, passiert meiner Mutter was, erbe ich ein Haus und muss Erbschaftssteuer zahlen UND bekomme sofort kein Penni mehr von der Arge!

Wovon soll ich das bezahlen wenn die mich ein Jahr in Therapie stecken?
Das wäre ein verlorenes Jahr, denn ich denke, ich komme auch OHNE eine stationäre davon weg!
Es könnte ja sein, ich bin in Therapie und meine Mutter stirbt, was dann?
Ich will damit sagen, ich habe keine Zeit für solche Spielchen, ich bin zu alt für eine Therapie, ich brauche Beschäftigung, das ist alles!
Der Knaller ist ja, das ich selber nicht verstehe, warum ich die Scheiss-Schore nehme, der Bedarf ist mit der ärztlichen Vergabe völlig gedeckt - irgendwie nur "Kopfsache" Ein Kollege sagt zu mir, such Dir Beschäftigung, geh mit nem Hund spazieren, bau Modelle, treibe Sport - so hat es jedenfalls bei ihm geklappt.

Schreib bitte nochmal was Du denkst, was ich machen könnte - Gruß und Danke an Dich! Andreas
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Arena31
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Örnie666 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Arena31. Versteh mich bitte nicht falach, aber wenn an der Substi soviel dranhängt, wie Bewährungsauflage und deine
Mutter, die sich Sorgen macht, dann kapier ich nicht, warum du es nicht bei deiner Tagesration vom Arzt belässt und alles andere einfach unterlässt...

Hätte da aber einen Tip (bei meinen ehem. Doc hats funktioniert):
Sag deinem Doc, daß du mit dem Metha nicht klar kommst und daher Beikonsum hast. Du müsstest dann am besten mal nach Subutex oder
Subuxone fragen. Weiß nicht ob das beim Bewährungshelfer auch zieht, aber kannst es dann ja vom Doc bescheinigen lassen. Wenn du noch etwas Zeit bis zur Anhörung hast, dann nutze diese schon mal.

Hab selber zwar keine Erfahrung mit Knast und Bewährung etc. aber schließlich ist H-Such ein anerkanntes Krankheitsbild und wenn du eine Chance bekommst, kannst du ja beweisen, daß es auch anders geht.

Viel Glück. Ö6


Hallo, Du hast vollkommen Recht, ich habe nochnichtmal Entzug, wenn ich den Beikonsum lasse! Irgendwie ist das Kopfsache, ohne zu denken, mach ich das jetzt, oder lass ich es besser, kauf ich mir immer wieder aufs Neue was von dem Zeug, total daneben und das Geld tut mir ebenfalls leid, was man sich alles schöne davon kaufen könnte...die Sache hat sich so dermassen zugespitzt, das mir keine Wahl bleibt, als endlich aufzuhören! Hör ich auf, schwitz ich ein bisschen, das ist alles! Ihr habt Recht - Gruß Andreas
PS: Wenn ich die Chance bekomme, zeig ich es mir und denen, das es auch anders geht, aber ob ich die Chance kriege, das ist hier genau die Frage!
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longtime
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Anmeldungsdatum: 20.07.2009
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo arena,

Zitat:
Du schreibst, man kann mich nicht zu einer Therapie zwingen, was wäre denn dann die Alternative, der Widerruf der BW und Knast?


jep. naja, arbeitsstunden hast du gehabt, bewährungsauflagen hast du gehabt, zweite bewährungschance mit schärferen auflagen und verlängerung auch. dass sie dich jetzt ohne alles nach hause schicken, halte ich für nicht so wahrscheinlich. ich mein, wunder gibt es zwar wohl immer wieder, sind aber doch selten.

Zitat:
Wenn ich die Chance bekomme, zeig ich es mir und denen, das es auch anders geht, aber ob ich die Chance kriege, das ist hier genau die Frage!


und was machst du bis februar? dann ist erst die anhörung...beikonsumsfrei bis dahin schadet nix. arbeitsbemühungen auch nicht.

Zitat:
Der Zusammenhang sieht folgendermassen aus, ich bin 45 Jahre geworden, mit 50 ist eh die Akte "Arbeit für Herrn Müller-Meier" geschlossen, d.h ich muss handeln um JETZT am besten gestern eine Arbeit zu bekommen, bei der ich angemessen Geld verdiene!


der zusammenhang ist irgendwie falsch konstruiert, scheint mir. nicht das gericht steht dir und der arbeit im weg. und auch nicht eine mögliche therapie. du hast beikonsum und zwar anscheinend in einem umfang, dass du es nicht mal hingebracht hast alle drei monate zu nem bestimmten termin ne saubere uk abzugeben. das ist das problem.
wie willst du so einen ordentlich bezahlten job finden? und behalten?

lieber gruß longtime
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Örnie666
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Anmeldungsdatum: 16.01.2010
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2010 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Arena31. Ich freu mich gerade,(und ich freu mich wirklich) daß du meinen Ratschlag annimmst.

Wenn du ich wirklich mit Subitex weitersubstituieren lassen möchtest, musst du wie gesagt mit deinem Arzt sprechen. Aber meiner Kenntnis nach ist es so, daß du 48 std auf Pola verzichten musst um dann auf Subu eigestellt zu werden, ist ja aber besser als Knast. Ich weiß ja nicht wieveiel Zeit dir bleibt, aber wichtig ist ja deine Aussage, daß das Pola nicht oder falsch anschlägt, um dir so eine Galgenfrist zu verschaffen und daß du, egal wie schwer der Umstieg auf Subu ist, das auf jeden Fall durchziehst. Und nur zur Beruhigung: Subutex ist dafür bekannt, den Suchtdruck zu unterdrücken. Ich z.B. bekomme 10mg täglich und hab kein Bock mehr auf Heroin.

Viel Glück dabei Örnie666
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ROTMIL4N
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Anmeldungsdatum: 06.01.2010
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 24. Jan 2010 18:30    Titel: ambulante Therapie Antworten mit Zitat

hallo,
nur noch anbei: Es gibt doch auch die Möglichkeit einer ambulanten Therapie die §35/36 anerkannt ist. Das ist aber dann normal nicht mit sporadischen Gesprächen erledigt, sondern da muß man auch täglich hin (mo-fr so von 8-16 uhr) und abends kann man dann wieder nach Hause. WE auch frei und zuhause.
So wie ich das gelesen habe, würdest Du die Vorraussetzungen dafür erfüllen. Evtl. gibts sowas bei Dir in der Umgebung oder Du kannst eine ähnliche Therapieform etc. was von Sta./Gericht akzeptiert wird anrechnen lassen.
In Mü. macht das z.B. die caritas.
Cool
Ciao
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