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Gast Gast
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Verfasst am: 19. Feb 2008 21:18 Titel: Untersuchung |
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Hi, ich bin das erste mal auf der Seite und hab gleich ein Problem....
Der eigentliche Grund, warum ich mich registriert habe ist folgender:
Ich habe am letzten Wochenende (also Freitag, Samstag, Sonntag) jeden Tag gelegentlich an einem Joint gezogen, jedes mal so 3-8 Züge. Jetzt muss ich am Donnerstag zur Routineuntersuchung beim Arzt, zu der auch Blutabnehmen gehört. Daher meine Frage: Wird er bei der Untersuchung des Bluts irgendwas von dem Weed merken? Im Internet stand, dass THC bei "Gelegenheitsrauchen" nach drei Tagen abgebaut ist, aber läuft die "Kifferei" vom Wochenende noch als Gelegenheitskonsum? Ansonsten rauche ich etwa alle drei Wochen mal an einem Joint mit, aber auch nie mehr als 5 Züge, eher weniger. "Sucht" der Arzt überhaupt nach THC-Spuren, oder achtet er da gar nicht drauf? Kann ich ihn durch die Schweigepflicht davon abhalten, meiner Familie etwas zu sagen (auch wenn ich dadurch vielleicht gelöscht werde, geb ich's zu: Ich bin unter 1 Antworten wären super, danke im Vorraus!!! |
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Gast
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Verfasst am: 19. Feb 2008 22:25 Titel: |
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Sorry für den Smiley, sollte natürlich unter 18 heißen. Noch etwas: Ich habe nicht vor, dass Kiffen weiter zu "betreiben", da ich1
1. Nichts gespürt habe
2. Keinen Drucker im Keller habe, der mir diese lustigen lila Scheine ausdruckt. |
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Gast
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Verfasst am: 21. Feb 2008 00:26 Titel: |
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Hallo Gast!
Ich denke nicht dass der Arzt dein Blut auf THC untersuchen wird, wenn es eine normale Routine-Untersuchung ist und er keinen Anlass hat es auf THC zu untersuchen.
Was ist es denn für eine Untersuchung??
Und Ärzte stehen nach §203 StGB unter Schweigepflicht. Auch bei Minderjährigen, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben und z.B. selbst schon straffällig sind also ab 14....Nur gegenüber den Eltern golt diese Schweigepflicht nicht unbedingt. Also hierfür gibt es keinen Paragraphen, das ist in jedem Einzelfall Ermessenssache. Hier spielt das KJHG mit ein und es gibt keine wirkliche Lösung. Wenn es dich mehr gefährdet, wenn deine Eltern das wissen, dann müssen sie es nicht erfahren. Aber sie haben natürlich die Personensorge von dir und die ist sogar im Grundgesetz geregelt in Art. 6 "Recht und die Pflicht der Eltern für ihr Kind zu sorgen" allerdings ist Kiffen evtl. dann auch unter Art. 2 zu sehen der freien Entfaltung der Persönlichkeit...(kein Scheiß, das hat ein Jurist zu mir gesagt in ner Vorlesung in Bezug auf nen Jugendlichen, der in Gartenhäuschen eingebrochen ist!!!!) Allerding ist kiffen strafbar und somit ist das ganze wieder ein Problem in wie weit das unter die freie Entfaltung der Persönlichkeit fällt.
Okay, genug gelabert, daraus wirst du jetzt wohl leider auch nicht schlau. Aber mein Fazit ist, dass man es eben nicht genau sagen kann, ob er es deinen Eltern mitteilen müsste oder nicht.
Ich würde aber sagen, mach dich nicht verrückt, vielleicht testet er ja gar nicht auf THC oder aber du kiffst so wenig, dass man es nicht mehr im Blut sieht!!!
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
LG Zora |
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RoteZora Silber-User
Anmeldungsdatum: 14.01.2008 Beiträge: 178
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Verfasst am: 21. Feb 2008 00:27 Titel: |
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Der obige Beitrag war natürlich von mir!!! |
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Gast Gast
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Verfasst am: 23. Feb 2008 17:20 Titel: |
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Ok, danke für die Antwort, warten wir ab, was rauskommt. |
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