Wer weiß Rat?Odr noch besser wer kennt einen § dafür ?

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GRAUE EMINENZ
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2010 19:28    Titel: Wer weiß Rat?Odr noch besser wer kennt einen § dafür ? Antworten mit Zitat

Hallo Leute Exclamation

vielleicht weiß jemand etwas genauer die § was das Methadon und das Autofahren angeht.
Wie schaut es aus wenn man im Program ist und Auto fährt?
Also die einen sagen so und die anderen sagen so,wenn man keinen Beikonsum hätte darf man Auto fahren aber mit natürlich nicht!
Meinem Mann lässt das keine Ruhe ,er muss ja auch jeden Tag 70 KM zu seiner Arbeit fahren.
Er hat immer Angst wegen seinem Lappen.
Wo könnte man das denn genau in Erfahrung bringen,da muss es doch irgend ein Schrieb geben,aus dem hervor geht,das darf ich und das nicht.
Weil es gibt ja sicherlich genügend Leute die im Program sind und den Lappen haben,und auch drauf angewiesen sind,wegen dem Job.
Würde mich über ein paar ehrliche Antworten sehr freuen.
ciau ciau
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cmbt111
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 382

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2010 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöle,

ja kenne mich recht gut aus was Deine Frage betrifft!

Ich versuche es so gut und kurz wie mögl. zu machen. Grundsätzlich darf er fahren mit Methadon sofern er unaufällig fährt und keinen Unfall verursacht. Denn genau da ist der Knackpunkt Exclamation

Sollte ein Unfall passieren wird mit 100%iger Sicherheit die Versicherung die Leistung verweigern, wenn rauskommt das er Methadon einnimmt!

Der ordentliche Weg ist, mit dem substituirenden Art sprechen, ob er die Verantwortung für eine KFZ Führung übernehmen kann (schriftlich!)

Leider ist das ganz selten der Fall. Er wird ihn zu einer MPU Stelle schicken und dort wird in Absprache mit der Führerscheinstelle, subst. Arzt und MPU Gutachter entschieden ob ein Abstinenznachweisjahr mit anschl. MPU Untersuchung eingefordert wird! Das ist zu 99% der Fall!

Denn es gibt ja -> hier die Infoquelle
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=302462121&ID=126&referrer=407

und wenn alles i.o. ist dann steht ihm nichts mehr im Wege weiter zu fahren!

Hoffe geholfen zu haben

Gruß
cmbt
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Polizist
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.06.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18. Jun 2010 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cmbt... Wie sieht es denn aus,wenn man einen Drogentest machen muss,weil man ja im Polizeicomputer irgendwannmal als Konsument eingetragen wurde.Welcheb Substi-mittel werden nachgewiesen und was nicht.Vielen Dank für Infos.
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Gregory
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 18. Jun 2010 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es werden alle Substanzen nachgewiesen, wenn gezielt danach gesucht wird. Im Falle einer Polytoxikomanie (mehrgebrauch verschiedener Subst.) werden oft Haaranalysen veranlasst. In diesem Fall werden grundsätzlich alle konsumierten Substanzen nachgewiesen, ohne das gezielt danach gesucht werden muß.
Bei einer normalen, allgem. Verkehrskontrolle wird in der Regel nur nach Btm. im Sinne der Anlagen 1 und 2 gesucht, Substanzen mit Morphinanstruktur (auch Codein und DHC) oder Benzodiazepinstruktur fallen in die Anlage 3 und werden ebenfalls gezielt getestet.
Substanzen, wie Methylphenidat (Ritalin) oder Tilidin, Tramadol, Buprenorphin werden eher selten bis gar nicht getestet. Methadon übrigens ebenfalls eher selten, kann aber durchaus passieren. Alles was ich genannt habe bezieht sich ausschliesslich auf sog. Schnelltests, bei einer Blutprobe werden fast alle Subst. nachgewiesen.
So und nun such Dir was aus, ich dachte Du bist vom Fach (Nickname)
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