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problem007 Anfänger
Anmeldungsdatum: 18.08.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18. Aug 2010 00:25 Titel: Hochgenommen nur leere tütchen gefunden |
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Hallo an alle helfer,
bin heute früh nichts ahnend von meinem Vater geweckt worden, leider Gottes standen 2 Beamte vom Drogendezernat mit einem richterlichen beschluss vor meiner zimmertür.
In diesem heißt es das durch Ermittlung und Untersuchung ein Verdacht auf Konsum und Besitz von Cannabis besteht. Bevor sie anfingen zu suchen habe ich ihnen gleich alles aus gehändigt was ich hatte und zwar : 3 leere tütchen (wahrscheinlich mit Staubresten aber ohne kleine grasreste) und 2 Longpaperpackungen.
Der richterliche Beschluss wurde so mein Vater(polizist, wurde teilweise in den Sachverhalt eingeweiht) durch eine technische Überwachung von Handy und Haustelefon gerechtfertigt.
Wie gesagt haben sie nichts anderes gefunden, ich bin Ersttäter und kein Dealer.
Jedoch habe ich per Haustelefon schon öfters mit nem kumpel der etwas weiter entfernt wohnt darüber gesprochen(also übers kiffen)
Zu meinem Konsumverhalten habe ich nichts gesagt bzw. wurde auch nicht gefragt. ebenfalls musste ich mein handy NICHT abgeben und auch KEIN Drogentest machen.
Ich frage mich nun ob 3 leere tütchen und telefonate übers kiffen für eine strafanzeige ausreichen.
bitte um schnelle antwort soll ich per anwalt akteneinsicht beantragen oder aussagen, obwohl die aussage ein zweischneidiges schwert ist , da ich ja nicht weiß was sie wissen |
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Speedball79 Silber-User
Anmeldungsdatum: 09.07.2010 Beiträge: 170
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Verfasst am: 18. Aug 2010 01:28 Titel: |
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wird wegen geringfügigkeit eingestellt !
Aussagen auf keinen Fall !
warum sollen sie dich bestrafen wegen leeren tütchen ?!
mach dir keine große Sorgen da wird/kann eigentlich nix bei rauskommen, da sie ja nichts bei dir gefunden haben.
Das einzige wäre wenn jemand anders ne belastende Aussage gegen dich gemacht hat, von daher wäre ne Akteneinsicht nicht schlecht mach ich auch immer egal was die "Freunde" von mir wollen. keine Aussage machen und übern Anwalt akteneinsicht anfordern !
in deinem Fall wird´s bestimmt eingstellt!
Gruß Speedball |
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problem007 Anfänger
Anmeldungsdatum: 18.08.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18. Aug 2010 01:36 Titel: |
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dankeschön für die antwort, mache mir halt nur sorgen über die telefongespräche aber wie gesagt ich weiß nicht ob diese vor gericht als beweis dienen könnten,im prinzip stimmt hast du ja recht, denn sagen kann ich ja viel |
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Speedball79 Silber-User
Anmeldungsdatum: 09.07.2010 Beiträge: 170
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Verfasst am: 18. Aug 2010 02:17 Titel: |
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die hatten von mir schon ganze Ordner voll mit Telefongesprächen, sind alle nicht vor Gericht verwertbar. Gut wir haben auch nie so direkt über drogen oder Mengen gesprochen sondern das irgendwie durch die Blume gesprochen aber jeder wusste was damit gemeint war von den Bullen aber wie gesagt verwenden gegen mich konnten sie es nicht und wurde eingestellt.
wird schon Speedball |
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problem007 Anfänger
Anmeldungsdatum: 18.08.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18. Aug 2010 11:56 Titel: |
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falls jemand eine andere oder die gleiche Meinung hat bitte ich ebenfalls diese zu posten, da mehrere Standpunkte sehr hilfreich wären
danke.. |
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problem007 Anfänger
Anmeldungsdatum: 18.08.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18. Aug 2010 12:02 Titel: |
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dankeschön für die antwort, mache mir halt nur sorgen über die telefongespräche aber wie gesagt ich weiß nicht ob diese vor gericht als beweis dienen könnten,im prinzip stimmt hast du ja recht, denn sagen kann ich ja viel |
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drofxo Gold-User
Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
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Verfasst am: 18. Aug 2010 13:04 Titel: |
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problem007
also so wie sich das anhört hast du keine Probleme zu erwarten da du ja nichtmal den Konsum eingeräumt hast.
was sein kann ist: die Führerscheinbehörde kann möglicherweise auf dich aufmerksam gemacht werden falls du einen hast, wenn das der Fall ist würd ich lieber mal mit einem Anwalt reden. Ansonsten hat sich der Fall erledigt und in Zukunft lieber nicht soviel telefonieren...
Gruß |
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ichhassedas Silber-User
Anmeldungsdatum: 08.08.2010 Beiträge: 211
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Verfasst am: 19. Aug 2010 11:50 Titel: |
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Das wird auf jeden Fall eingestellt, bei uns haben sie mal ne Graspflanze mitgenommen und in der Wohnung stand die Blubber und Mischpape (leer) rum und wurde auch eingestellt...(obwohl vorbestraft wegen BTM-Delikten...
Keine Panik schön cool bleiben |
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Rote Zora Platin-User
Anmeldungsdatum: 28.05.2009 Beiträge: 1041
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Verfasst am: 19. Aug 2010 12:16 Titel: |
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Ich weiß von meinem Ex,daß Telefongespräche schon vor Gericht gültigkeit haben "können".
Ich hoffe ja mal,daß ihr nur durch die Blume geredet habe,und nichts wirklich ausgesprochen...hmm.
Beispiel: Peace = CD´s = haste noch 3 CD´s für mich?...
Wenn das der Fall ist,no Prob!Ist relativ,so kann man Dir nix nachweisen.Solltest Du allerdings die Dinge exakt beim MNamen genannt haben kanns eng werden...
Aber is nur meine Meinung und Erfahrung,außerdem ging es bei meinem Ex um große Mengen und harte Drogen...
Gruß Zora |
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Gregory Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 19. Aug 2010 17:28 Titel: |
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Hab ich richtig verstanden das Dein Paps Polizist ist?
Ich geh mal davon aus das, er und seine Kollegen Dir nen Denkzettel verpassen wollten. Rechtlich betrachtet ist der ganze Vorgang nicht einmal das Papier wert auf dem es gedruckt ist.
Wenn Du Dich allerdings in freier Sprache über größeren Mengen mit Deinem Kumpel unterhalten hast kannst Du davon ausgehen, das die an Dir dranbleiben.
Übrigens Dein Kumpel hatte definitiv auch ne Hausdurchsuchung und ein paar seiner Kollegen warscheinlich auch, möglich wäre das man Dich zu einer Aussage drängen wird, wenn es um größere Mengen ging. Ich denk auch mal Dein Pa wird Dich schon gut beraten wenn es um seinen Sohn geht. |
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cmbt111 Gold-User
Anmeldungsdatum: 21.02.2010 Beiträge: 382
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Verfasst am: 19. Aug 2010 18:37 Titel: |
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Mahlzeit,
richterliche Beschlüsse, gerade wenn es um Telef. abhören geht werden erst ab dringenden Tatverdacht §29a und aufwärts genehmigt! Also kein Pappenstiel auch wenn Du nur ein ganz ganz kleiner Fisch bist und Dein Pa Polizist ist! Also Aufpassen Jung und Ausage immer verweigern! Meistens sieht man nur die Spitze des Eisberges
greetz
cmbt |
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Gregory Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 20. Aug 2010 16:15 Titel: |
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Ja, richterlich GENEHMIGT werden DÜRFEN sie nur unter Deinen, genannten Voraussetzungen.
DURCHGEFÜHRT, werden sie aber auch OHNE diese...
...im übrigen würde ich sogar behaupten: man sieht immer! nur die Spitze des Eisberg's, es sei denn man läßt das Wasser aus den Ozeanen |
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schatti Silber-User
Anmeldungsdatum: 13.07.2009 Beiträge: 132
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Verfasst am: 22. Aug 2010 11:38 Titel: |
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die "stasi" lauert überall (oder wars doch die SS?)... keine sorge... noch heute rennen wir denen hinterher um sie für ihre vergehen zu bestrafen^^. in ein paar jahren verknakken wir erstmal paar polizisten und politiker für die unsinnige und nicht gerechtfertigte verfolgung "andersartiger".^^ |
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