Schwerbehinderung wegen Sucht

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Kassiopeja
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 20.01.2010
Beiträge: 244

BeitragVerfasst am: 4. Nov 2010 21:56    Titel: Schwerbehinderung wegen Sucht Antworten mit Zitat

Hallo, liebe Forumleser.

Möchte hier mal fragen, ob jemand aufgrund seiner Sucht eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen hat.

Also ich meine den sogenannten "Schwerbeschädigtenausweis" mit mind. 50%. nur wegen der Suchterkrankung, nicht wenn noch andere Krankheiten im Spiel sind, die nichts damit zu tun haben.

Sucht ist ja schließlich auch eine anerkannt Krankheit. Reicht das allein für einen SB-Ausweis aus oder muss mann noch andere Gebrechen haben, z.Bsp. Folgeerkrankungen durch die Sucht?

Danke euch schon mal für eure Antworten
L.G. Kassiopeja
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sugar_basel
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 29.03.2010
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 4. Nov 2010 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was stellst du denn für Fragen? Seit wann bekommt man denn ein Schwerbehindertenausweis, aufgrund seiner Drogensucht? Ja ich denke alle Drogenabhängigen sollten von den Steuern befreit werden, immer in der 1. Klasse mit einem 2. Klasse Ticket fahren dürfen und einen kleinen süßen Hausaffen bekommen der für uns den ganzen Haushalt erledigt.
Stell doch mal einen Antrag bei deinem Versorgungsamt und sag bescheid ob du erfolgreich warst.

LG sugar
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M.i.a
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 26.07.2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 4. Nov 2010 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo...

Arrow http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/2.html

Dort werden sie geholfen.

Auf deutsch in kurz: nein!


Was die Folgen angeht.. da sieht das schon wieder anders aus. Aber da brauchts einiges für Wink
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Jana
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 1470

BeitragVerfasst am: 5. Nov 2010 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Dreistigkeit, das überhaupt in Anspruch nehmen zu wollen und zu erwarten, eine Behinderung anerkannt zu bekommen, sollte man dich wirklich von allen sog. Sozialleistungen befreien und dich darüber hinaus mal 6 Wochen in einen Raum einschließen. Mal sehen, wie "anerkannt" deine Drogensucht als Krankheit dann ist, wenn du mit Brot und Wasser ausharren musst. Ist momentan der Zecken-Wettbewerb unter den Drogis ausgebrochen oder woher rührt diese schwachsinnige Forderung?
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 5. Nov 2010 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Für deine Dreistigkeit betrefflich der Wortwahl sollte man dich mal einige Wochen in dem Forum sperren. Wink

Abhängigkeit allein ist noch kein Grund für eine Ivaliditätsrente (nennt man heutzutage glaub ich Erwerbsminderungsrente). Schließlich kann man auch trotz seiner Abhängigkeit arbeiten gehen, gibt ja einige Beispiele, die das tun. Erst Folgeerkrankungen (zB. Depression, Psychosen etc.) in schwerer Form können zur Erwerbsminderungsrente führen. Dafür muss der Arzt aber ein Gutachten erstellen, soweit ich weiß.
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Kassiopeja
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 20.01.2010
Beiträge: 244

BeitragVerfasst am: 5. Nov 2010 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich will keine Erwerbsminderungsrente sondern lediglich die Vorteile, in Anspruch nehem wie meine Kollegen, die wegen jedem Wehwehchen ihren "Schwerbehindertenbosnus" in Asnspruch nehem und das zur Last der anderen "gesunden Kollegen geht.
Damit meine ich Kollegen, denen man nichts von ihrer Krankheit anmerkt, die sonst topfit sind und sich immer auf auf ihre Schwerbehinderung berufen, wenn es um irgendwelchen Sonderarbeiten geht (damit meine ich nicht unbedingt Überstunden).

Wir haben doch genauso gesundheitliche Einschränkungen und sind nicht immer so belastbar. Auf Süchtige wird da aber keine Rücksicht genommen, denn die können sich ja nicht auf eine Schwerbehinderung oder Ähnliches berufen.
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M.i.a
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 26.07.2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 6. Nov 2010 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn du das ganze Konzept des Schwerbehindertenausweises und deren Folgen am Arbeitsplatz wirklich ungerecht findest, dann solltest du dich erst mal schlau machen, wieviel Grad deine 'Arbeitskollegen haben und vor allem welche Krankheiten.
Viele Krankheiten lassen nichts nach aussen scheinen. Wenn der Körper jedoch ständig auf vollleistung rennt, schreitet die Krankheit um so schneller vorran. Sei doch froh das so viele Menschen sogar noch mit 50 oder 60 grad gut arbeiten gehn! Das funktioniert jedoch nur, wenn sie "geschont" werden. Ist doch ganz easy das prinzip.. So lange wie möglich ein normales Leben erhalten.
Red doch mit deinen Kollegen und sag das ihnen. Sie werden es dir erklären... Menschen mit Behinderungen sind oft sehr offen und gesprächig, da könnte sich so manch einer ne Scheibe abschneiden.

Glaub mir, niemand gibt sich freiwillig die Schmach und tut nur so. Ein Schwerbehindertenausweis trägt auch sehr viele Nachteile mit sich.

Du hingegen könntest dir innerhalb kürzester Zeit ein normales Leben ohne Sucht, ohne Schmerzen und ohne von dir selbst zugeführten Probleme aneignen... Wieso tust du das nicht einfach... wenn denn immer alles so einfach wär... da schimpft man lieber über Menschen mit Beeinträchtigungen...
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loretta
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 6. Nov 2010 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Die Menschen mit Behinderung sind vielleicht nicht immer voll einsatzfähig wegen ihrer Krankheit und das meist zu Recht.Glaub mir sie würden sich wünschen "nur" eine Drogenabhängigkeit zu haben und nicht eine lebenslange Behinderung.
Wenn man erstmal eine Schwerbehinderten-Ausweis hat dann hast du denn ein Leben lang und kriegst denn nicht mehr los.Seh da keine Vorteile darin.

Sprich mit deinen Kollegen,sie werden sich über dein Interesse freuen und auch deine Kritik annehmen.Vielleicht könnt ihr gemeinsam eine Lösung für dein Problem finden.
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Jana
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 1470

BeitragVerfasst am: 6. Nov 2010 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

loretta hat Folgendes geschrieben:
Die Menschen mit Behinderung sind vielleicht nicht immer voll einsatzfähig wegen ihrer Krankheit und das meist zu Recht.Glaub mir sie würden sich wünschen "nur" eine Drogenabhängigkeit zu haben und nicht eine lebenslange Behinderung.


Ganz genau so sehe ich das. Die Forderung eines Drogensüchtigen, mit einem wirklich ernsthaft behinderten gleichgestellt zu werden, ist ein Schlag ins Gesicht und eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht. Es wird wirklich Zeit, dass gewisse Sichtweisen über eigens verschuldet kranke und sich selbst in die Minderwertigkeit befördernde Menschen überdacht und Regelungen im Umgang mit solch parasitär denkenden Menschen politisch überarbeitet werden.

Es grenzt an eine Karikatur, bezogen auf das übertriebene Maß an Toleranz Bremsern und Zerstörern gegenüber. Dieses gesamte soziale System ist ein überholter, nicht funktionierender Witz aus Angst vor der eigenen Überwindung.
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SusiSorglos
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 27.07.2010
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2010 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kassiopeja,

unter folgendem link findest du eine Broschüre vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, in der drinsteht, was du tun musst, damit du einen Schwerbehindertenausweis bekommst.
http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/broschueren/Heft_5_Oktober_09.pdf
Auf Seite 138 findest du unter der Überschrift "Drogenabhängigkeit" folgende Aussage: "Der GdS (Grad der Schwerbehinderung) ist je nach psychischer Veränderung und sozialen Anpassungsschwierigkeiten auf mindestens 50 einzuschätzen."

Lass dich also nicht verunsichern, der Schwerbehindertenausweis steht dir zu, wenn du die Vorraussetzungen erfüllst. Mit dem Schwerbehindertenausweis hast du Vorteile wie z.B. Kündigungsschutz, Sonderurlaub, ermäßigte Eintrittsgelder usw.

Zu den anderen Antworten hier kann ich nur sagen: ihr habt noch nicht kapiert, dass Drogenabhängigkeit eine chronische psychiatrische Erkrankung ist.

Und zu der Haltung, dass Drogenabhängigkeit selbst verschuldet ist, und daher die Betroffenen zu verachten sind, kann ich nur sagen: viele Krankheiten sind selbst verschuldet z.B. Herz-Kreislauf Erkrankungen duch einen ungesunden Lebensstil, Lungenkrebs durch Rauchen, Knochenbrüche durch Skifahren. Das ist noch lange kein Grund, dass man den Erkrankten Sozialleistungen verweigert oder sie als minderwertige Menschen betrachtet.
Die Diskussion über dieses Thema ist sowieso müßig, daher nur soviel von mir dazu.
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M.i.a
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 26.07.2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2010 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank, genauso etwas hab ich gesucht.
Zitat:

Eine Drogenabhängigkeit liegt vor, wenn ein chronischer Gebrauch
von Rauschmitteln zu einer körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeit
mit entsprechender psychischer Veränderung und sozialen
Einordnungsschwierigkeiten
geführt hat.
Der GdS ist je nach psychischer Veränderung und sozialen Anpassungsschwierigkeiten
auf mindestens 50 einzuschätzen.
Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung
durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden
(im Allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel
ein GdS von 30 anzunehmen.



Wie du schon schön sagst, WENN die Vorraussetzungen erfüllt sind. Gibt es irgendwo eine Auflistung was das für welche sind?

Es ist aber doch so, das hier auch die psychischen und sozialen Schwierigkeiten ausschlaggebend für einen Ausweis sind. Diese Folgen werden also laut GdS gewertet.
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Jana
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 1470

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2010 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

SusiSorglos hat Folgendes geschrieben:
viele Krankheiten sind selbst verschuldet z.B. Herz-Kreislauf Erkrankungen duch einen ungesunden Lebensstil, Lungenkrebs durch Rauchen, Knochenbrüche durch Skifahren.


Niemand nimmt hier übertriebene Vielfraße und Kettenraucher in Schutz. Und der Vergleich mit Knochenbrücken durch sportliche Aktivitäten ist ein Witz, dem Niveau eines 8-jährigen entsprechend. Knochenbrüche holt sich natürlich jeder und sie vermindern auch in jedem Fall nachhaltig die Arbeitsfähigkeit. Jeder Sportler bricht sich irgendwann etwas und ist danach ein Leben lang arbeitsunfähig. Diese absolut schwachsinnige und dreiste Verfehlung der Sachverhalte wurde schon einmal gepostet (das mit dem Skifahrern zumindest, warst du das?) und ist immer noch falsch. Drogensucht ist das bewusste Begeben in eine Verminderung der Arbeitsfähigkeit und gehört deshalb immer noch unter Strafe gestellt, wenn man realistisch und wirtschaftlich darüber nachdenkt.

SusiSorglos hat Folgendes geschrieben:
Lass dich also nicht verunsichern, der Schwerbehindertenausweis steht dir zu, wenn du die Vorraussetzungen erfüllst. Mit dem Schwerbehindertenausweis hast du Vorteile wie z.B. Kündigungsschutz, Sonderurlaub, ermäßigte Eintrittsgelder usw.


Totgeschlagen gehört man im Prinzip allein für die Forderungen danach (unter den zugrunde liegenden Umständen). "Zustehen" tut einem dabei überhaupt nichts. Das Elend ist selbst verschuldet und ein Arbeitgeber soll das ausbaden, dessen restliche, ehrlich Mitarbeiter tun und machen, was sie können, während eine arme Wurst lieber Drogen genommen und sich somit selbst ins Aus katapultiert hat? Kündigungsschutz (und Mindestlohn sowieso) sind in meinen Augen verfassungswidrig, Bremser und Gift für dieses Land und allein deshalb gehören links orientierte, sozialistische Parteien verboten.
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Kassiopeja
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 20.01.2010
Beiträge: 244

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2010 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke SusiSorglos.

Ich werde auf jeden Fall einen Antrag beim Versorgungsamt stellen.
Mein Arzt kann mir auch bescheinigen, dass ich seit Jahren süchtig bin und schon stationäre Entzüge hinter mir hab. Mehr als dass der Antrag abgelehnt wird, kann ja nicht passieren und dann kann ich ja immer noch Widerspruch einlegen und ggf. vorm Sozialgericht klagen.

Liebe Jana.
Wie sooft fand ich deine Beiträge recht amüsant aber nicht ernst zu nehmend. Tut mir ja aufrichtig leid, dass mit deinen Steuern so viele Parasiten finanziert werden und das diese Parasiten auch noch kostenlos vorm Sozialgericht klagen dürfen.
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sugar_basel
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 29.03.2010
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2010 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frag mich eigentlich ob du merkst wie respektlos das den Menschen gegenüber ist, die wirklich eine ernsthafte körperliche oder geistige Einschränkung haben.
Menschen die vielleicht total unverschuldet krank geworden sind und auch denen Menschen gegenüber die sich tagtäglich sich den A... aufreißen und z.B. 16 Stunden am Tag arbeiten gehen, denn genau von solchen wird das alles finanziert und dann kommst du hier an, willst für deine Drogensucht irgendwelche Ermäßigungen und fallst die es doch tatsächlich wagen sollten dir diesen durchaus berechtigten Antrag abzuweisen, auch noch vor dem Sozialgericht zu klagen.
Ich glaube es geht hier in Deutschland manchen zu gut.

LG sugar
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sugar_basel
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 29.03.2010
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2010 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut mir für die Fehler im Text, vor allem was den Satzbau angeht leid, ich bin grad einfach viel zu müde und hör jetzt auch auf zu schreiben!

LG sugar
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