Metha und Führerschein

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Dany2005
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2009
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 31. Jan 2011 22:39    Titel: Metha und Führerschein Antworten mit Zitat

Ich hoffe ich habe jetzt nicht was übersehen, aber ich hab zu dem Thema im Forum nix gefunden, ansonsten weist mich doch auf den richtigen Link.

zu meiner Frage:

Mein Freund musste vor 13 Jahren seinen Führerschein abgeben, der grund war, dass er durch eine MPU Prüfung fiel. Die musste er machen, weil jemand denen einen Tip gab, dass er harte Drogen konsumiert. Da sind die ja dann konsequent und sagen, so jemand ist absolut nicht fahrtauglich. Dafür muss man nicht mal mit etwas im Blut erwischt werden. Man kriegt den Lappen auch weggenommen, wenn man immer "nüchtern" fährt.

Aber egal, nun möchte er ihn sehr gerne wieder haben oder neu machen. Er ist zurzeit mit Methadicct subsitituiert. Stabil, beikonsumfrei.

Nun hat er einfach mal bei der Behörde nachgefragt, in Flensburg steht nix. Keine Eintragungen.

Nun ist er zum Verkehrsamt, die wollen aber, damit er ihn wiederbekommt ein Führungzeugnis + wollen seine Akten anfordern.

Meine Fragen:

-Haben die denn nochmal andere Akten? Kann es sein, dass da dann doch Eintragungen sind?

-Könnte man versuchen, sich einfach beim der Fahrschule anzumelden, also gar nicht den alten wieder zu bekommen?

-Und wenn das alles nicht geht und er doch ne MPU machen muss, hat das jemand MIT Metha geschafft?

- Und hat jemand es geschafft clean zu werden und dann den Fürherschein wieergeholt?

- Was passiert nach 15 Jahren? Steht dann da GAR NICHTs mehr in den Akten sodass man
den Führerschein auf jeden Fall wieder machen kann?

Bitte antwortet alles was ihr wisst, weil es echt sehr wichtig für ihn ist, wieder fahren zu können. Ohne Führerschein ist es echt schwierig eine gute Arbeit zu finden.

Danke
Smile
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Dany2005
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2009
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 31. Jan 2011 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja und noch ne Frage, deswegen hatte ich das mit dem Führungszeugnis geschrieben.
Da steht ja auch nix gutes drin bei ihm...Beschaffungskriminalität und zuletzt auch Besitz und Flunis + Joints.
Wenn die das sehen denke ich hat meine keine Chance oder?
Mich würden einfach eure Erfahrungen interessieren.
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Fee
Anfänger


Anmeldungsdatum: 19.12.2010
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 6. Feb 2011 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
also, soweit ich weiß ist es so, dass Einträge in das Führungszeugnis gelöscht werden, wenn nach 5 Jahren nichts neues dazu gekommen ist.
Führerschein mit Metha kann man machen, aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Zum Einen muss man 1 Jahr Beigebrauchsfreiheit nachweisen. Und zum Anderen darf man nicht mehr wie 60 mg Methadon bekommen, sonst geht es nicht. Eine MPU muss man trotzdem machen. Aber ich würde es einfach erstmal so versuchen, einen neuen Führerschein zu machen. Bei der Fahrschule bekommt man ein Formular für die Zulassungsstelle, da taucht die Frage auf ob man Drogen oder Medikamente die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen nimmt. Falls man die Frage mit ja beantwortet ist eine MPU fällig. Beantwortet man sie mit nein, ist halt die Frage was im Führungszeugnis steht. Wird dort nichts gefunden, gibt es auch keine Probleme.
Ich kenne das Problem mit Arbeit und Führerschein, ist nicht so einfach ohne. Wünsche euch auf jeden Fall viel Glück und hoffe ich konnte ein bißchen weiter helfen.
Lieben Gruß
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Dany2005
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2009
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 7. Feb 2011 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, danke Fee für deine Antwort.
Mich würde vor allem interessieren, welche Infos die bei der Zulassungsstelle haben, falls er den führerschein einfach neu macht.
Weil wenn er das Führungszeugnis vorlegen muss, kann man es vergessen. Er wurde noch vor einem Jahr wegen BTM verurteilt.
Ich würde das ganze auch nicht unterstützen, wenn er jetzt nicht alles gut hinkriegen würde (kein Beikonsum). Ich glaube schon, dass er fahren kann.
Ich glaube auch wir versuchen es einfach, wenns nicht klappt, dann muss er warten.

Hat vllt noch jemand anders erfahrungen mit dem thema?

Danke lg dany
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drofxo
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 02.06.2009
Beiträge: 424

BeitragVerfasst am: 7. Feb 2011 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

habe jede Menge Erfahrung aber keine Gute, kommt auch viel auf das Bundesland an aber sobald jemand verurteilt wurde wegen Btm wird die zuständige Behörde (Landratsamt) die Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln.

folge in den meisten Fällen (mir sind keine anderen bekannt) ist eine MPU

mein Bspl.: ich wurde 96 zum letzten Mal wegen Btm verurteilt, der Führerschein wurde bereits 92` wegen Beschaffung 16 Monate entzogen

2003 hab ich mal einen Antrag gestellt da kam sofort: bedenken wegen Heroinkonsum MPU Vorraussetzung

nächstes Jahr werden es 20 Jahre wo er entzogen wurde und ich hab einfach keinen Nerv mehr das Ganze durchzustehen

deshalb meine Meinung: Führerschein nur wenn man stabil clean ist, alles andere kostet nur Geld und Nerven. Dann die heutigen Kontrollen wo ein Drogentest ganz normal geworden ist, da kommt man nicht mehr lange durch.
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Miss-Verständnis
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2011 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!
Ich hab da auch ein paar Fragen zu diese Thema.
Bin seit Jahren mit Methadon substituiert und hab angefangen mein erste Führerschein an zu machen. Nun ist meine Frage, wird es irgendwie von der Opiumzentralle an der zulässige Behörde mitgeteilt das du in Programm bist und ob es kosiquenzen nach sich zieht, bzw ob es mir verweigern konnte das Führerschein weiter zu machen?!
Vielen lieben dank für Ihre Hilfe!
LG. Missi
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hb-punk
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.01.2011
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2011 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

hi miss, wollte auch auf meta nen lappen machen. habe mir dann vom verkehrsamt die bedingungen schicken lassen. du mußt 1 jahr beigebrauchsfreiheit nachweisen (totale beigebrausfreiheit kein kiff kein alk, garnichts), nachzuweisen durch regelmäsige uk´s beim doc, oder vereinzelnt auch durch haarprobe, also mogeln kannst vergessen. zusätzlich musst dich 1 jahr psychologisch betreuen laßen, z.b. dobs oder so. die menge die mann an meta nehmen darf stand nicht dabei, was ich so gehörtr hab sind 2-6 meta erlaubt.machst deinen lappen einfach so, und kommst in ne kontrolle hast die arschkarte, gerade bei schweißtest ec.. dann ist dein lappen erst mal weg mußt mpu machen clean sein, oder genantes programm durchziehen um ihn wiederzukriegen.wünsche dir auf jedenfall viel glück, laß dich wenn ihn so machst nicht erwischen und fahr nüchtern. l.g. hb-punk
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RaMa41
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2011 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute...ich muß euch leider eure Hoffnungen nehmen.Wer Medikamente einnimt die unter das BMTG fallen ist kategorisch nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen,ohne wenn und aber.Ich Suche das entsprechende Gesetz mal raus und stelle einen Link hier rein.Es gibt nur eine Ausnahme im Gesetz heißt es ...nur wenn ein Medikament z.B. Morphium dazu dient jemanden überhaubt erst Fahrtauglich zu machen...wenn man bei Krebs z. B. so starke Schmerzen hat das man ohne dieses starke Schmerzmittel garnicht Fahren könnte.Alles andere ist Wunschdenken...Gruß RaMa
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RaMa41
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2011 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=491733445&ID=4655&referre%09r=459
Gem. § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das vorsätzliche oder fahrlässige Führen eines Kfz mit einem Bußgeld von bis zu DM 3.000 geahndet, wenn entweder eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Promille vorlag (Abs.1) oder der Fahrer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels stand (Abs.2 S.1). Gemäß Abs.5 ist das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, die Liste solcher Mittel durch Verordnung zu ergänzen. Derzeit gehören zu den betreffenden Substanzen: Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin einschließlich MDE und MDMA - nicht jedoch, weil zugelassenes Medikament, Methadon.
Bei illegalen Drogen lassen sich inzwischen - ebenso wie bei legalen Drogen wie Alkohol und Medikamenten - wissenschaftlich fundierte Aussagen über Dosis-Wirkungs-Beziehungen und damit Grenzwerte zuverlässig ableiten. Es gibt durchaus wissenschaftlich verwertbare Erfahrungen, ab welcher Konzentration psychotrope Wirkungen einsetzen und welches die Schwellen zur Beeinträchtigung der Fahrsicherheit sind. Absolute und generelle Aussagen können indes für keine psychotrope Substanz gemacht werden - auch nicht für Alkohol. Die Problematik wird insbesondere am Methadon oder bei medizinischer Verwendung von Cannabis deutlich. Bei Methadon zum Beispiel ist die psychotrope Wirkung lediglich Nebenwirkung der auf Erhaltung des Substanzspiegels, also auf Vermeidung von Rauschwirkung ebenso wie von Entzugserscheinungen abzielenden Behandlung. Dies trifft auch für andere Medikamente zu. Selbst wenn eine gewisse psychotrope Wirkung feststellbar ist, so schränkt diese weder bei legalen noch bei illegalen Drogen zwangsläufig und in erheblichem Maße die Fahrtüchtigkeit ein. Deshalb die 0,5-Promille-Regelung beim Alkohol. Umgekehrt kann in bestimmten Fällen die psychotrope Wirkung eines Medikaments (z.B. Angstlöser, Opiate bei der Schmerztherapie) Fahrtüchtigkeit erst herstellen.

http://www.bussgeldkataloge.de/udrogen.html
Konsumenten von harten Drogen (Heroin, Ecstasy, Amphetamine...) sind laut Gesetz charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet und verlieren im Normalfall ihre Fahrerlaubnis. Das gilt auch dann, wenn der Konsument beim Autofahren nicht unter Drogeneinfluss stand oder wenn er selbst kein Auto besitzt. Konsumenten der Ersatzdroge Methadon gelten in der Regel nicht als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
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Marylou25
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 11.11.2010
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2011 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend Dany2005,

ich kann nur von meinen (positiven) Erfahrungen berichten.
Habe die MPU beim ersten Mal bestanden MIT 3 ml Polamidon.
Es ist auf jeden Fall möglich, unter den Vorraussetzungen die erfüllt sein müssen.

Dein Freund wird um eine neue MPU mit Garantie nicht drum herum kommen...ausser er fährt nach Tschechien Smile
Meiner Meinung nach soll er sich auf keinen Fall bei einer Fahrschule anmelden um den FS neu zu machen...das ist rausgeschmissenes Geld für die Anmeldung!
Die MPU kostet schon so einen Haufen Geld, wieso dann noch 50 bis 250€ in den Sand setzen ?

Mich hat der ganze Spaß mit Haaranalyse, MPU Beratern und diversen Software Vorbereitungen 1200 € gekostet.

Was wichtig ist um die MPU mit Substitution zu bestehen:

1. Nachweise von mind. 1 Jahr Beikonsumfreiheit

2. Nachweis von mind. 1 Jahr Alkohol Abstinenz Nachweisen (ETG Analyse der Haare 4x im Abstand von 3 Monaten) egal ob man mit Alkohol was am Hut hat, wer "harte" Drogen nimmt muss die Nachweise vorlegen.

3. Ehrlich sein !

Man ist sowieso erstmal abgestempelt als Shore Konsument, deshalb muss man mit seinem Auftreten und der körperlichen Verfassung überzeugen können!
Die eigene Sucht muss reflektiert werden können und die Gründe dafür bewußt sein.
Die wollen einfach sehen ob man sich verändert hat..und dem Rückfall vorbeugen kann!

Ich könnte soviel hier schreiben über das Thema..es hat mich 3 Jahre lang kaputt gemacht und ich war der glücklichste Mensch in dem Moment wo die Psychologin meinte sie hätte keine Bedenken..
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bullit01
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 02.03.2011
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 3. März 2011 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

also soweit ich das kene bei uns in nds wenn du dem lappen 10 jahre wech hast ist alles gelöscht kannst ihn quasi neu machen,aber was bringt es ihm wenn sie ihn anhalten und in urin was feststellen?ich glaube mit max 3ml am tag darf man wenn mastellt ist fahren alles was drüber ist mußt du ein reaktionstest machen,aber muß er wissen op er das angeben will das er mehta bekommt oder nicht ,nach 10 jahren ist die strafe wech.
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Hustler1984
Anfänger


Anmeldungsdatum: 04.03.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 4. März 2011 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt seit ein paar Jahren neue Gesetze mit denen ich mich aber nicht wirklich auskenne. Das einzigste was ich weiß ist, dass man seinen Lappen nach über zwei Jahren nicht mehr neu machen muss. MPU und dann bekommt man seinen Führerschein wieder.
Das mit den 10Jahren, das war auf jeden Fall so. Ob es heute noch so ist weiß ich nicht. Dazu möchte ich aber sagen: Es werden nach 10Jahren die Delikte bei der Führerscheinstelle gelöscht, wenn du aber irgendeine Anklage in Sachen BTM hast- wird dies sofort zur Führerscheinstelle geschickt. Falls dies der Fall ist stellt die Führerscheinstelle ohne MPU keinen neuen Schein aus.

grüße
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bullit01
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 02.03.2011
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 4. März 2011 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

mein guter fraund hat nahc 10 jahren und 1 st, für 49 +verwaltunggebür seinen schein wieder nix mpu und er hat 10 jahre nix zu schulden kommen lassen und das würde er auch nie wieder machen dafür war die zeit ohne lappen zu lange heute wenn du keinen lappen hast stellt dich kaum einer ein und wenn dann nur hilfsarbeiter tztz
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Marylou25
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 11.11.2010
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 5. März 2011 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen Smile

Also ich hab hier ein super Forum für diejenigen, die sich informieren möchten, wie es ausschaut mit FS Entzug und MPU.
Mir hat´s damals geholfen, dort gibt es jede Menge Info´s über den aktuellen Stand der Gesetze usw..

http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/index.php

LG
Marylou
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