Maßregelvollzug § 64 Frage

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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20. Feb 2011 15:40    Titel: Maßregelvollzug § 64 Frage Antworten mit Zitat

Hallo

eine Freundin hat 10 Monate Knast bekommen wegen Betrug, jedoch sie hatte keinen Anwalt dabei aus Kostengründen.

Sie ging in Berufung jedoch dann mit Anwalt.

Sie bekam dann bei der Berufung 12 Monate Maßregelvollzug § 64. (Sie hat oft getrunken aus Frust und ist ohne FS betrunken gefahren)

Dort (Bayern) sagt man ihr, dass hier niemand unter 18 Monaten rauskommt!

Kann das sein? Wenn das Urteil doch auf 12 Monate ist?

Ein anderer Anwalt sagte uns, dass es ihm unverständlich ist, dass dieser andere Anwalt
dieses Urteil überhaupt annahm.

Nun ist es so, wäre sie die 10 Monate in den Knast gegangen, wäre sie evtl. nach 6 Monaten frei.
Durch den § 64 sitzt sie voll in der Kake.

Sie überlegt...abzubrechen und in den Knast zu gehen, denn da weiß sie sicher, dass sie nach 10 Monaten frei ist.

Kann mir jemand ein bischen Auskunft geben?


LG blümchen
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Doc House
Anfänger


Anmeldungsdatum: 21.02.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2011 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unterbringung nach § 64 StGB wird neben der Strafe verhängt. Die Rechenformel für die Höchstfrist ist 2/3 der Parallelstrafe (hier 12 Monate) plus 2 Jahre. also 2/3 von 12 Monaten = 8 Monate, plus 24 Monate mach alles zusammen 32 Monate.

In der Kacke sitzt sie nur dann, wenn sie keinen Bock auf Therapie hat, dann wäre es sicher besser gewesen, in den Knast zu gehen.
Wenn sie aufhören will, hat sie jetzt eine echte Chance und braucht Unterstützung dabei, dass nicht nur "durchzuziehen" sondern richtig mitzumachen.
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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2011 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doc

da ist sie ja mit dem Berufungs Urteil voll reingefallen

und das mit/oder wegen Anwalt, na toll.

Was sie jetzt macht, keine Ahnung.

Ich berichte wieder.

LG blümchen
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Madame
Anfänger


Anmeldungsdatum: 28.02.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2011 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat sie sich wohl selbst ein Ei gelegt.

Allerdings muss man in jeder Situation auch das Positive sehen. Nach dem Knast ist sie sicher von dem Zeug weg.
Also besser eine Zeitlang Knast und dann für immer frei als für immer in den Drogen gefangen.
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Doc House
Anfänger


Anmeldungsdatum: 21.02.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 2. März 2011 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ob sie nach dem Knast von den Drogen weg ist , glaub ich nicht zuvile Stoff auch im Knast. Selbst in den 64er-Einrichtungen wird es Stoff geben. Sie muss wollen und die Einrichtung als Hilfe nutzen, sonst ist alles für den Arsch!
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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 2. März 2011 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sie hat noch NIE Drogen genommen

aber Alkohol.. zwar nicht immer, aber doch ab und an.

Für den § 64 muss doch eine Mindeststrafe vorliegen, ich glaube 12 Monate
sie hat 10 Monate
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