Drogenschmuggel

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lörder
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.08.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2011 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, er ist nicht vorbestraft! Smile ...……...Aber das geld wurde immer nur bar gegeben wie könnte mans ihm nachweisen wenn er sich nicht stellt?
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veilchenfee
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2011 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

EBEN. Und deshalb soll er sich jetzt einach mal schön stille verhalten und abwarten. Sicherheitshalber sollte er natürlich selbst nichts konsumieren und auch keinerlei Utensilien in seiner Wohnung aufbewahren.

Gemas Sicht der Dinge hat übrigens auch was, finde ich. Wer sich auf dieses "Spiel" einlässt, sollte wissen, was er tut ... !
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Amphetia
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2011 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

gema1509 hat Folgendes geschrieben:
man macht solche aktionen einfach nicht, wenn man nicht "das rückrat dazu hat" gegebenenfalls auch mit den konsequenzen zu leben!


Also bitte! Gibt es für Sucht eine Altersgrenze? Oder für's "schnelle-Geld-machen"?
Wenn ja, wäre ich ja fast forever clean! Very Happy Schön wär's! Evil or Very Mad
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frau holle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2011 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auch erstmal abwarten und nichts tun.
Aber ich würde auch sämtliche beweise, falls vorhanden, zu hause vernichten. Natürlich wäre es auch besser wenn er diese droge nicht mehr konsumieren würde. Aber das geht in den meisten fällen nicht.
Völlig normal sehe ich es auch so, dass wenn man sich in illegale geschäfte einlässt, sollte man nicht nur an die positiven eigenschaften denken, sondern auch an das was passieren könnte, wenn etwas schiefgehen sollte.
So etwas bespricht man aber bevor man so etwas beginnt.
Jetzt könnt ihr nur noch warten und hoffen das nichts mehr nachkommt!
LG
Frau Holle
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lörder
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.08.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2011 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

also, danke für eure Antworten.. und danke für den langen Text Jule,


also die wichtigsten Fakten: er wohnt bei den Eltern, besucht eine gute Schule, er konsumiert die Drogen nicht!, er hätte 0 Sachen zuhause die auf Drogen führen, er sagt alles wurde Bar gemacht... das wirklich einzige Risiko is das der Freund ausplaudert!
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gema1509
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 14.04.2010
Beiträge: 522

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2011 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Amphetia hat Folgendes geschrieben:
gema1509 hat Folgendes geschrieben:
man macht solche aktionen einfach nicht, wenn man nicht "das rückrat dazu hat" gegebenenfalls auch mit den konsequenzen zu leben!


Also bitte! Gibt es für Sucht eine Altersgrenze? Oder für's "schnelle-Geld-machen"?
Wenn ja, wäre ich ja fast forever clean! Very Happy Schön wär's! Evil or Very Mad


wo ist der zusammenhang, bitteschön?

Rolling Eyes

was zum besten geben, nur damit man seinen senf auch noch draufklatschen kann?

ich wär froh, manchmal ginge es mehr ums wesentliche als um persönliche profilierung (unter pseudonym & im inet) Laughing

na ja, nen schönen tag und nen entspannten start ins wohlverdiente Question wochenende!

greetz

g.
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JuleXXX
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2011 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Yolande hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

im Grunde hat er ihm doch nur Geld geliehen? Kann man dafür wirklich bestraft werden? Das er Gewinn eingefahren hat, kann ihm doch keiner nachweisen. Das wird doch selten über Kontobewegungen erledigt, oder irre ich mich?

LG


Morgen Yolande,
nein das wird natürlich nicht über Kontobewegungen erledigt, aber süß dass du danach gefragt hast Smile
Er hat ihm das Geld nicht einfach nur geliehen, er war der Komplize, der Staatsnwalt wird ihn genauso hasrt (vllt. etwas niedriger) bestrafen (vorausgesetzt: Beide werden nach dem gleichen Strafrecht -also entweder beide nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht- und nicht der eine so, der andere so verurteilt!) Der Staatsnwalt wird ihn drankriegen
denn ohne ihn
-hätte die Straftat nicht im vollen Umfang ausgeübt werden können (denn er war ja die Geldquelle)
-und er hat durch die Straftat, Gewinn gemacht
Nicht gut, gar nicht gut Rolling Eyes

Wegen dem Nachweisen des Gewinns: Also, es kommt ja sowieso alles nur zum Vorschein
-wenn sein Kumpel (oder jemand anderes) ihn verpfeift
oder
-wenn er sich stellt

Im 1. Fall läge der Sttsnwhl in der Beweispflicht, das stimmt schon (denn wie ich oben bereits geschrieben hbe: In dubio pro Reo, im Zweifel für den Angeklgten) Und wenn "Aussage gegen Aussge steht, tritt THEORETISCH ein Freispruch wegen nicht bewiesener Schuldfrage in Kraft. Theoretisch ja, praktisch: Nein Wink
Denn wieso sollte der Kumpel von dem freund des Threadschreibers ihn zu Unrecht beschuldigen, was hätte er dvon? Es ist doch logischer, dss er die Wahrheit sagt, als wie dass der andere (der Freund des Threadschreibers), der alles abstreitet, die Wahrheit sagt (denn der Grund, warum ER -also der Geldgeber- lügt, ist ja klar: Er will sich schützen).
Deswegen ist das mit der Beweislast erledigt! Das genügt schon, um ihn zu verknacken. Traurig aber wahr Rolling Eyes

Yolande, ich wollte dich noch was fragen, was nichts mit dem Thread zu tun hatte Smile
Also: Was ist denn jetzt, hast du mal ne Antwort bekommen, warum dein 1. Thread gelöscht wurde? Confused
Und was ist mit deinem Thread, den du dann als Folgethread geschrieben hast, passiert? Confused
Wollte dir schreiben, aber er ist weg (oder ich hab ihn nicht gefunden) Sad
LG

ACHTUNG: In meinem ersten Post ist ein inhaltlicher Fehler: Ich habe geschrieben, dass der Kumpel des TS als Mittäter oder als unmittelbarer Täter angeklagt werden könnte.Ich habe mich verschrieben, ich meinte natürlich als Mittäter oder als mittelbarer Täter, das ist wichtig. Denn so, würde es ja gar keinen Sinn ergeben Rolling Eyes Sorry!

@TS
Das ist gut, dass er noch zuhause wohnt, und noch nicht arbeiten geht
Arrow Eine gute Voraussetzung für die Verurteilung nach Jugendstrafrecht

Jetzt muss er sich nur noch ein bißchen unreif zeigen Wink Laughing

Wie ist das denn jetzt mit seinen Vorstrafen, weswegen, wieviele, wann war das?

Bis denne

Greetz Jule
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