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lörder Anfänger
Anmeldungsdatum: 31.08.2011 Beiträge: 6
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Verfasst am: 1. Sep 2011 19:46 Titel: |
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Nein, er ist nicht vorbestraft! ...……...Aber das geld wurde immer nur bar gegeben wie könnte mans ihm nachweisen wenn er sich nicht stellt? |
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veilchenfee Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 4072
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Verfasst am: 1. Sep 2011 21:28 Titel: |
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EBEN. Und deshalb soll er sich jetzt einach mal schön stille verhalten und abwarten. Sicherheitshalber sollte er natürlich selbst nichts konsumieren und auch keinerlei Utensilien in seiner Wohnung aufbewahren.
Gemas Sicht der Dinge hat übrigens auch was, finde ich. Wer sich auf dieses "Spiel" einlässt, sollte wissen, was er tut ... ! |
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Amphetia Silber-User
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 139
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Verfasst am: 1. Sep 2011 21:46 Titel: |
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gema1509 hat Folgendes geschrieben: | man macht solche aktionen einfach nicht, wenn man nicht "das rückrat dazu hat" gegebenenfalls auch mit den konsequenzen zu leben! |
Also bitte! Gibt es für Sucht eine Altersgrenze? Oder für's "schnelle-Geld-machen"?
Wenn ja, wäre ich ja fast forever clean! Schön wär's! |
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frau holle Platin-User
Anmeldungsdatum: 24.09.2010 Beiträge: 1723
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Verfasst am: 1. Sep 2011 21:59 Titel: |
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Ich würde auch erstmal abwarten und nichts tun.
Aber ich würde auch sämtliche beweise, falls vorhanden, zu hause vernichten. Natürlich wäre es auch besser wenn er diese droge nicht mehr konsumieren würde. Aber das geht in den meisten fällen nicht.
Völlig normal sehe ich es auch so, dass wenn man sich in illegale geschäfte einlässt, sollte man nicht nur an die positiven eigenschaften denken, sondern auch an das was passieren könnte, wenn etwas schiefgehen sollte.
So etwas bespricht man aber bevor man so etwas beginnt.
Jetzt könnt ihr nur noch warten und hoffen das nichts mehr nachkommt!
LG
Frau Holle |
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lörder Anfänger
Anmeldungsdatum: 31.08.2011 Beiträge: 6
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Verfasst am: 2. Sep 2011 00:06 Titel: |
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also, danke für eure Antworten.. und danke für den langen Text Jule,
also die wichtigsten Fakten: er wohnt bei den Eltern, besucht eine gute Schule, er konsumiert die Drogen nicht!, er hätte 0 Sachen zuhause die auf Drogen führen, er sagt alles wurde Bar gemacht... das wirklich einzige Risiko is das der Freund ausplaudert! |
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gema1509 Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.04.2010 Beiträge: 522
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Verfasst am: 2. Sep 2011 06:31 Titel: |
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Amphetia hat Folgendes geschrieben: | gema1509 hat Folgendes geschrieben: | man macht solche aktionen einfach nicht, wenn man nicht "das rückrat dazu hat" gegebenenfalls auch mit den konsequenzen zu leben! |
Also bitte! Gibt es für Sucht eine Altersgrenze? Oder für's "schnelle-Geld-machen"?
Wenn ja, wäre ich ja fast forever clean! Schön wär's! |
wo ist der zusammenhang, bitteschön?
was zum besten geben, nur damit man seinen senf auch noch draufklatschen kann?
ich wär froh, manchmal ginge es mehr ums wesentliche als um persönliche profilierung (unter pseudonym & im inet)
na ja, nen schönen tag und nen entspannten start ins wohlverdiente wochenende!
greetz
g. |
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JuleXXX Gold-User
Anmeldungsdatum: 29.05.2011 Beiträge: 525
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Verfasst am: 2. Sep 2011 09:11 Titel: |
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Yolande hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
im Grunde hat er ihm doch nur Geld geliehen? Kann man dafür wirklich bestraft werden? Das er Gewinn eingefahren hat, kann ihm doch keiner nachweisen. Das wird doch selten über Kontobewegungen erledigt, oder irre ich mich?
LG |
Morgen Yolande,
nein das wird natürlich nicht über Kontobewegungen erledigt, aber süß dass du danach gefragt hast
Er hat ihm das Geld nicht einfach nur geliehen, er war der Komplize, der Staatsnwalt wird ihn genauso hasrt (vllt. etwas niedriger) bestrafen (vorausgesetzt: Beide werden nach dem gleichen Strafrecht -also entweder beide nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht- und nicht der eine so, der andere so verurteilt!) Der Staatsnwalt wird ihn drankriegen
denn ohne ihn
-hätte die Straftat nicht im vollen Umfang ausgeübt werden können (denn er war ja die Geldquelle)
-und er hat durch die Straftat, Gewinn gemacht
Nicht gut, gar nicht gut
Wegen dem Nachweisen des Gewinns: Also, es kommt ja sowieso alles nur zum Vorschein
-wenn sein Kumpel (oder jemand anderes) ihn verpfeift
oder
-wenn er sich stellt
Im 1. Fall läge der Sttsnwhl in der Beweispflicht, das stimmt schon (denn wie ich oben bereits geschrieben hbe: In dubio pro Reo, im Zweifel für den Angeklgten) Und wenn "Aussage gegen Aussge steht, tritt THEORETISCH ein Freispruch wegen nicht bewiesener Schuldfrage in Kraft. Theoretisch ja, praktisch: Nein
Denn wieso sollte der Kumpel von dem freund des Threadschreibers ihn zu Unrecht beschuldigen, was hätte er dvon? Es ist doch logischer, dss er die Wahrheit sagt, als wie dass der andere (der Freund des Threadschreibers), der alles abstreitet, die Wahrheit sagt (denn der Grund, warum ER -also der Geldgeber- lügt, ist ja klar: Er will sich schützen).
Deswegen ist das mit der Beweislast erledigt! Das genügt schon, um ihn zu verknacken. Traurig aber wahr
Yolande, ich wollte dich noch was fragen, was nichts mit dem Thread zu tun hatte
Also: Was ist denn jetzt, hast du mal ne Antwort bekommen, warum dein 1. Thread gelöscht wurde?
Und was ist mit deinem Thread, den du dann als Folgethread geschrieben hast, passiert?
Wollte dir schreiben, aber er ist weg (oder ich hab ihn nicht gefunden)
LG
ACHTUNG: In meinem ersten Post ist ein inhaltlicher Fehler: Ich habe geschrieben, dass der Kumpel des TS als Mittäter oder als unmittelbarer Täter angeklagt werden könnte.Ich habe mich verschrieben, ich meinte natürlich als Mittäter oder als mittelbarer Täter, das ist wichtig. Denn so, würde es ja gar keinen Sinn ergeben Sorry!
@TS
Das ist gut, dass er noch zuhause wohnt, und noch nicht arbeiten geht
Eine gute Voraussetzung für die Verurteilung nach Jugendstrafrecht
Jetzt muss er sich nur noch ein bißchen unreif zeigen
Wie ist das denn jetzt mit seinen Vorstrafen, weswegen, wieviele, wann war das?
Bis denne
Greetz Jule |
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