Als Zeuge geladen,Gerichtsverhandlung 500 km weit weg..

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Sturmwind123
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2012 22:33    Titel: Als Zeuge geladen,Gerichtsverhandlung 500 km weit weg.. Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Ich habe am 2.ten Februar eine Gerichtsverhandlung,wo es um Betrug geht und ich als Zeuge aussagen muss..
Diese findet in Nordrhein Westfalen statt und liegt 500 km weit weg..Da ich im Subu Programm bin und jeden Tag 50-60km einfach zum Arzt fahren muss,schaffe ich das nicht zeitlich mitm Zug...Zweitens muss ich dann auch noch das Gerichtsgebäude suchen,in dieser großen Stadt...Wenn das Gott weiß wo tief in der Stadt drin ist,na Habadere...
Wohne selber nicht in der Stadt...

Meine Fragen:
Kann man sich krank schreiben lassen,wenn ja wie genau soll ich das anstellen?
Hat die Substitonsärztin ein Herz,wenn sie mich gerade mal ne Woche dann kennt und ich ihr das Zeige,das ich da hin fahren muss?Is sie dazu verpflichtet mir dann wirklich was auf 1 tag take home zu geben?

Ist ziemlich doof..Weil es dauert 5Stunden 17 Sekunden ,aber mitm Auto,laut Google Maps..

Was ist wenn ich anrufe und sage ich schaffe es zeitlich nicht,wegen Substitution?
Keine Ahnung bin ratlos,vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen..

Thomas
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Sorgenkind
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Anmeldungsdatum: 24.03.2011
Beiträge: 593

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2012 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Thomas,

Ich würde es zumindest probieren deiner Substiärztin das Schreiben zu zeigen und sie um einen Tag take Home zu bitten.
Soweit ich weiß musst du zu der Verhandlung.

Ich drück dir die Daumen
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Sturmwind123
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2012 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Und würdest du mir empfehlen überhaupt dort anzurufen wenigsten und denen bescheid zu sagen das ich in Substition bin und von der Zeit her ned schaffe..

Da ich grad vorhin mit meiner Mum gesprochen habe,die hat darauf gedrängt das sie an meiner Stelle anrufen würde um zu hören,was die dann für eine Antwort drauf geben...

Ich wiederrum hab zu Ihr gesagt,wenn Ich jetzt da anrufe und denen das sage,denen das aber völlig egal ist und meiner Ärztin das auch egal ist,das sie mir nix mitgibt für einen Tag,dann könnte evtl der Verdacht bestehen,das wenn man sich wirklich krank schreiben kann,das ich nur blaue mache und das geprüft wird...So die Theorie von mir,da ich auf viele Fragen noch keine Antwort weiß,wies denn nun rechtlich ausschaut...

Thomas
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Sorgenkind
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Anmeldungsdatum: 24.03.2011
Beiträge: 593

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich persönlich würde das nur mit der Ärztin besprechen. Und wenn die sich völlig quer stellt,dann bleibt nur die Krankschreibung.(da mach dich besser mal schlau drüber)
Ich denke aber mal das wenn du der Ärztin die Vorladung zeigen kannst gibt´s für den einen Tag kein Problem.
Bei Gericht würd ich nicht unbedingt anrufen.
Das ist aber nur meine Meinung.

lG
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Sturmwind123
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Zeit gehts drunter und drüber.Aus dem Programm geflogen,dann muss ich zu der Drecksverhandlung Zeugenaussage,wo ich eh die Schnauze halte und die Aussage verweigere...

Geht das nicht wenn ich denen Vorab sage,das ich eh schweigen werde und mich gar nicht äußern will zu dieser Sache..Is mir auch ehrlich gesagt scheiss egal im moment,auf die dumme aussage,hab andere Probleme...

Thomas

Ps:danke für die antwort Sorgenkind...

Bitte schreibt was dazu...
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konkhaen
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Anmeldungsdatum: 21.03.2010
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 03:45    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Mist..warum bist denn aus dem programm geflogen ?

Und was die verhandlung angeht..du darfst einer verhandlung nicht einfach fernbleiben Cool
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Stehaufmännchen
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Anmeldungsdatum: 30.05.2011
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 04:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das ging ja Fix mit der Sub. Damit fällt die Ausrede schon mal flach. Eine Andere wäre das Du die Fahrtkosten nicht vorstrecken kannst.
Ich persönlich hätte schon kurz nach Erhalt der Vorladung ein Einschreiben an den zuständigen Richter und Staatsanwalt mit einer verbindlichen Erklärung das Du zur Sache nichts sagen kannst, da Du von nichts weißt, geschickt.
Eine schriftliche Aussageverweigerung wäre dämlich, denn als Zeuge kann mann die Aussage nicht verweigern, es sei denn mann belaste sich durch die eigene Aussage selbst.
Krankschreiben geht natürlich auch. Aber nicht vergessen umgehend den gelben Schein abzuschicken ...

Wie ist das denn mit der Sub, die Dir gekündigt wurde bevor Du die Ärtztin kennengelert hast? Wink
Zitat:
Ich habe am 2.ten Februar eine Gerichtsverhandlung ... Hat die Substitonsärztin ein Herz,wenn sie mich gerade mal ne Woche dann kennt ...
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JuleXXX
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Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 05:50    Titel: Antworten mit Zitat

Um hier mal schnell die rechtlichen Dinge abzuklären:

Wenn man in Deutschland zu einer Verhandlung als Zeuge geladen wird, besteht für den Zeugen Anwesenheitspflicht!

Falls man zu dem Verhandlungstermin nicht kommen kann, hat man die Pflicht (ich wiederhole: DIE PFLICHT) sich schnellstmöglich (in deinem Fall heißt das: Besser gestern als morgen! Normalerweise muss man dies ankündigen, sobald man von dem Termin erfahren hat, und sobald man weiß, dass man an dem besagten Termin nicht kann!)

Es wird Zeugen oder Angeklagten nur im absoluten Notfall erlaubt, den Termin (falls vorher ausdrücklich vom Gericht genehmigt!) nicht wahrzunehmen.
Zu diesen Notfällen gehört eine schwere Krankheit, ein Todesfall, oder ein -vor dem Wissen über den Gerichtstermin- geplanter Urlaub!

Dein Fall ist kein Notfall! aber schlimmer, wie es jetzt schon ist, kannst du es, ja eh nicht mehr machen! Soll heißen: RUF AN! ERST WENN DU DIE GENEHMIGUNG DER ZUSTÄNDIGEN JUSTIZFACHANGESTELLTEN BEKOMMST, DASS DU DEM TERMIN AUFGRUND DEINES PROBLEMS -MIT ATTEST VERSTEHT SICH- FERN BLEIBEN DARFST, IST ES OKAY, DASS DU DEM TERMIN FERNBLEIBST!

Die Tatsache, dass du kein geld hast, um dahin zu kommen, ist kein Grund!
Denn wenn du dort anrufst, und denen sagst, dass du dort -aufgrund von mangelnden finanziellen Mitteln- den Termin nicht wahrnehmen kannst, werden die dir sagen,dass du das Fahrgeld in solchen Fällen auch vorgestreckt bekommen kannst!

Und jetzt?

Geh doch einfach hin, wo ist das Problem? Du hast ja dann keine Probleme mehr, mit dem Fahrgeld, und wenn du denen erläuterst, dass du ein großes Zeitproblem hast, dann kann auch in solchen Fällen entschieden werden, dass du mit dem ICE fahren kannst!
Von Schwandorf Hbf-Köln Hbf dauert es gerade mal 4,45 Stunden
Von Schwandorf hbf-Gelsenkirchen Hbf sind es 5,5 Stunden
Von Schwandorf bis Siegen sind es 5,11 Stunden
Von Schwandorf bis Minden sind es 5,45 Stunden
usw. (für alle die nicht in NRW wohnen, ich habe jetzt mal Städte aus Ost- West- Nord- und Süd-NRW rausgesucht!)

Wie du siehst, lieber Sturmwind123, du kommst locker in unter 6 Stunden von Schwandorf nach NRW!

Wann ist denn die Gerichtsverhandlung, also um wieviel Uhr?

Desweiteren, ich glaube nicht, dass deine Substiärztin -egal ob du jetzt eine Woche oder ein Jahr da bist- dir in dieser Situation nicht helfen würde. Sie würde dir bestimmt dein Substi für einen Tag mitgeben. Wo ist das Problem?

Um nochmal auf das Gerichtsverfahren zu sprechen zu kommen:

Wenn man nicht kommt, obwohl man kommen müsste (somit auch keine ausdrückliche Genehmigung vom Gericht hat, der Verhandlung fern zubleiben) wird die Gerichtsverhandlung wegen DIR verzögert. Wenn man auf deine Zeugenaussage angewiesen ist, dann wird die Verhandlung verschoben, und alle Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten für den Angeklagten, Reisekosten vom Angeklagten, dem Anwalt, anderen Zegen usw.) werden dann wahrscheinlich dir aufgehalst. Zudem kommt noch eine Ordnungstrafe (Ordnungsgeldstrafe oder Ordnungshaftstrafe)
Da kommen locker 1000,2000 Euro zusammen -locker-!

Von seinem Recht "zu schweigen" Gebrauch machen...
Hier liegt ein großes Missverständniss vor! Viele denken bei den Worten "Recht zu schweigen", dass es für jeden, der zu einer Gerichtsverhandlung geht, gilt!

Das Recht besteht nur
-bei Angeklagten
-bei Zeugen, wenn sie gegen ihre Eltern, ihre Geschwister, ihre Kinder, ihre Schwager oder ihren Ehepartner aussagen sollen (also Cousin, Cousine, Neffe, Nichte ... geht nicht!)
-bei Zeugen, wenn sie sich selbst mit einer Straftat belasten würden
Das wars...

Besteht bei dir die Gefahr, dass du dich während der Zeugenaussage, selbst mit einer Straftat belastest? Oder ist der/die Angeklagte einer deiner nahen Verwandten? Falls nicht, hast du auch kein Zeugnisverweigerungsrecht!

Selbst wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast, weil auf der Anklagebank dein Vater oder so sitzt, MUSST du bei Gericht erscheinen!

Was passiert, wenn du die Aussage verweigerst, obwohl du es nicht darfst,und einfach NICHTS sagst?

Ordnungsgeld, und Ordungshaft!

Jule
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gast01
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 14.04.2011
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

ohh bei 500km bekommste aber gutes fahr geld...sorry muste sein ich bei 40 km 60 euro bekommen.


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Sturmwind123
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die umfangreichenden Auflärungen...

Nun ich habe dort angerufen heute morgen und habe denen gesagt,das das über 500 km sind,ich aber zum Arzt muss,weil ich mein Medikament holen muss,da ich sonst entzügig bin und gar nix auf die Reihe bekomme...

Das habe ich ihr dann nochmal erklären müssen,dann haben die gesagt,sie würden mir sogar ein hotel zahlen,wenn ich einen tag vorher anreise..Dann sag ich zu denen,da bringt mir das beste hotel nix,wenn ich kein subutex habe...

Die am Telefon hat den richter gefragt,der hat gesagt,ich muss kommen...Sie wiederrum meinte,dann muss ich mir ein ärztliches attest holen,da ich wegen Entzugserscheinungen nicht erscheinen werde...

Die Verhandlung ist um 13.15 Uhr,das wird schon ein wenig knapp,da ich erst mal ab frühesterns 9 Uhr in in der Stadt bin,wo die Substiärztin ist...Dann muss ich warten bis ich es kriege und kann dann erst frühenstens wenns gut läuft um 9.30-9.45 uhr los fahren von dort aus..Ob da natürlich gleich ein Zug geht,ist dann die andere Sache...

10,00-13.15 Uhr sind genau 3 1/4 Stunden...

Da die Frage war warum ich aus dem Programm geflogen bin:
"Wegen 2 mal Kräutermischung rauchen auf 2-3 Jahre"
Normalerweise sollte ich den Laden da oben anzünden,aber was reg ich mich schon wieder auf,bringt ja eh nix...

Thomas
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Sturmwind123
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Stehaufmännchen hat Folgendes geschrieben:
Das ging ja Fix mit der Sub. Damit fällt die Ausrede schon mal flach. Eine Andere wäre das Du die Fahrtkosten nicht vorstrecken kannst.
Ich persönlich hätte schon kurz nach Erhalt der Vorladung ein Einschreiben an den zuständigen Richter und Staatsanwalt mit einer verbindlichen Erklärung das Du zur Sache nichts sagen kannst, da Du von nichts weißt, geschickt.
Eine schriftliche Aussageverweigerung wäre dämlich, denn als Zeuge kann mann die Aussage nicht verweigern, es sei denn mann belaste sich durch die eigene Aussage selbst.
Krankschreiben geht natürlich auch. Aber nicht vergessen umgehend den gelben Schein abzuschicken ...

Wie ist das denn mit der Sub, die Dir gekündigt wurde bevor Du die Ärtztin kennengelert hast? Wink
Zitat:
Ich habe am 2.ten Februar eine Gerichtsverhandlung ... Hat die Substitonsärztin ein Herz,wenn sie mich gerade mal ne Woche dann kennt ...


Um darauf nochmal zu sprechen bekommen,der Arzt wo ich vorher war,gibt kein Take Home..Niemals...Ein kleiner Mist den du baust und du fliegst,so stehts im Vertrag..Leider..

Kommen darf ich aber wieder zum bisherigen Arzt,wenn der THC Wert auf 0 ist,da ich heute bei ihm war und nachgefragt habe...Zugverbindungen am Bahnhof abgecheckt,Wochenkarte gekauft,Subutex hab ich auch noch "übrig",wenns mal brennt und ich nicht immer affig rauffahren muss,das kotzt mich am meisten an,wenn der Subu Vorrat zu Ende ist...

Hoffentlich nimmts ein gutes Ende und ich krieg die nächste Zeit nichts zum Rauchen,weil oft is ja so,wenn man sucht,findet man nix und wenn man kein Geld hat oder man nicht damit rechnet,wird dir ständig irgendwo ein Kopf zum Rauchen angeboten...
In meiner Situation ganz schön schwierig,da mir dieses Schlaflose Nächte bereitet,so kann ich wenigstens durchschlafen und wach dann einigermaßen ausgeruht auf...

Thomas
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Sturmwind123
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

gast01 hat Folgendes geschrieben:
ohh bei 500km bekommste aber gutes fahr geld...sorry muste sein ich bei 40 km 60 euro bekommen.


121321sndkadqwp23212341241234124141412414141244


Kann man da was deichseln,auch wenn die Verhandlung verschoben wird und ich denen sage,ich bin gefahren worden von einem Familienangehörigen und der schaut sich inzwischen ein wenig in der Stadt um,während die Verhandlung läuft...Weil km Geld fürs fahren mit Auto,wird ja mehr berechnet...Wie mitm Zugticket kann ich nix deixeln..
Was meint Ihr dazu?

Was kostet Zug überhaupt so weit?

Thomas
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Sturmwind123
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Bronze-User


Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

JuleXXX hat Folgendes geschrieben:
Um hier mal schnell die rechtlichen Dinge abzuklären:

Wenn man in Deutschland zu einer Verhandlung als Zeuge geladen wird, besteht für den Zeugen Anwesenheitspflicht!

Falls man zu dem Verhandlungstermin nicht kommen kann, hat man die Pflicht (ich wiederhole: DIE PFLICHT) sich schnellstmöglich (in deinem Fall heißt das: Besser gestern als morgen! Normalerweise muss man dies ankündigen, sobald man von dem Termin erfahren hat, und sobald man weiß, dass man an dem besagten Termin nicht kann!)

Es wird Zeugen oder Angeklagten nur im absoluten Notfall erlaubt, den Termin (falls vorher ausdrücklich vom Gericht genehmigt!) nicht wahrzunehmen.
Zu diesen Notfällen gehört eine schwere Krankheit, ein Todesfall, oder ein -vor dem Wissen über den Gerichtstermin- geplanter Urlaub!

Dein Fall ist kein Notfall! aber schlimmer, wie es jetzt schon ist, kannst du es, ja eh nicht mehr machen! Soll heißen: RUF AN! ERST WENN DU DIE GENEHMIGUNG DER ZUSTÄNDIGEN JUSTIZFACHANGESTELLTEN BEKOMMST, DASS DU DEM TERMIN AUFGRUND DEINES PROBLEMS -MIT ATTEST VERSTEHT SICH- FERN BLEIBEN DARFST, IST ES OKAY, DASS DU DEM TERMIN FERNBLEIBST!

Die Tatsache, dass du kein geld hast, um dahin zu kommen, ist kein Grund!
Denn wenn du dort anrufst, und denen sagst, dass du dort -aufgrund von mangelnden finanziellen Mitteln- den Termin nicht wahrnehmen kannst, werden die dir sagen,dass du das Fahrgeld in solchen Fällen auch vorgestreckt bekommen kannst!

Und jetzt?

Geh doch einfach hin, wo ist das Problem? Du hast ja dann keine Probleme mehr, mit dem Fahrgeld, und wenn du denen erläuterst, dass du ein großes Zeitproblem hast, dann kann auch in solchen Fällen entschieden werden, dass du mit dem ICE fahren kannst!
Von Schwandorf Hbf-Köln Hbf dauert es gerade mal 4,45 Stunden
Von Schwandorf hbf-Gelsenkirchen Hbf sind es 5,5 Stunden
Von Schwandorf bis Siegen sind es 5,11 Stunden
Von Schwandorf bis Minden sind es 5,45 Stunden
usw. (für alle die nicht in NRW wohnen, ich habe jetzt mal Städte aus Ost- West- Nord- und Süd-NRW rausgesucht!)

Wie du siehst, lieber Sturmwind123, du kommst locker in unter 6 Stunden von Schwandorf nach NRW!

Wann ist denn die Gerichtsverhandlung, also um wieviel Uhr?

Desweiteren, ich glaube nicht, dass deine Substiärztin -egal ob du jetzt eine Woche oder ein Jahr da bist- dir in dieser Situation nicht helfen würde. Sie würde dir bestimmt dein Substi für einen Tag mitgeben. Wo ist das Problem?

Um nochmal auf das Gerichtsverfahren zu sprechen zu kommen:

Wenn man nicht kommt, obwohl man kommen müsste (somit auch keine ausdrückliche Genehmigung vom Gericht hat, der Verhandlung fern zubleiben) wird die Gerichtsverhandlung wegen DIR verzögert. Wenn man auf deine Zeugenaussage angewiesen ist, dann wird die Verhandlung verschoben, und alle Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten für den Angeklagten, Reisekosten vom Angeklagten, dem Anwalt, anderen Zegen usw.) werden dann wahrscheinlich dir aufgehalst. Zudem kommt noch eine Ordnungstrafe (Ordnungsgeldstrafe oder Ordnungshaftstrafe)
Da kommen locker 1000,2000 Euro zusammen -locker-!

Von seinem Recht "zu schweigen" Gebrauch machen...
Hier liegt ein großes Missverständniss vor! Viele denken bei den Worten "Recht zu schweigen", dass es für jeden, der zu einer Gerichtsverhandlung geht, gilt!

Das Recht besteht nur
-bei Angeklagten
-bei Zeugen, wenn sie gegen ihre Eltern, ihre Geschwister, ihre Kinder, ihre Schwager oder ihren Ehepartner aussagen sollen (also Cousin, Cousine, Neffe, Nichte ... geht nicht!)
-bei Zeugen, wenn sie sich selbst mit einer Straftat belasten würden
Das wars...

Besteht bei dir die Gefahr, dass du dich während der Zeugenaussage, selbst mit einer Straftat belastest? Oder ist der/die Angeklagte einer deiner nahen Verwandten? Falls nicht, hast du auch kein Zeugnisverweigerungsrecht!

Selbst wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast, weil auf der Anklagebank dein Vater oder so sitzt, MUSST du bei Gericht erscheinen!

Was passiert, wenn du die Aussage verweigerst, obwohl du es nicht darfst,und einfach NICHTS sagst?

Ordnungsgeld, und Ordungshaft!

Jule


Hey Jule,danke für die Info,das du alles rausgesucht hast,ist echt nett von dir.
Früher war das alles noch ganz anders,da hatte ich einen super arzt,1 woche vorbei fahren,4-5 schachteln subutex mit hause gegeben,passt...Optimal..Der hat leider aufgehört...

Seit dem das ich bei dem komischen da Arzt bin,kann ich ihm nicht vertrauen.Weder seiner Frau(Arzthelferin) und ihm dem Chef sobiso nicht..Die lassen dich eiskalt abblitzen.Zitat:"Das ist bei ihm keine Tankstelle für Drogensüchtige"
Von daher bin ich das so gewohnt und kenn das gar nimmer,das mir überhaupt jemand zuhört,besonders dann wenss Probleme gibt...

Mal schauen,vielleicht hat sie ein Herz,aber ich glaub ich lass mich einmal krank schreiben,so wie die es mir am Tel gesagt hat und wenn dann der nächste Termin ist,hat sich bei mir sicher auch alles wieder zum guten Gewendet und ich habe dann einen ganz anderen Standpunkt,wie jetzt...

Will eben nicht gleich morgen,mit der Tür ins Haus fallen,erster Tag bei der neuen Ärztin und ich komm schon mit ner Gerichtsladung an...Weiß ned ob das so jut ist,wenn ich ihr das gleich sage...
Genau das ist das,beim anderen Arzt hab ich mir auch nie was sagen trauen,ein falsches Wort,eine falsche Information und dann wird dir sofort mit Rauswurf gedroht..Der will das gar ned wisse..Darum bin ich da so geworden,wenn so was ist..

Thomas
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frau holle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2012 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sturmwind,
eines versteh ich nicht.
Weshalb fragst du gestern abend 22uhr was du tun sollst.
Wenn du dann am nächsten morgen, doch das tust, was du vorhattest?
Du hast so gute antworten bekommen, was du tun könntest und handelst dann so unüberlegt.
Denn ich an deiner stelle, hätte niemals so ein großes fass aufgemacht und gleich dem gericht erzählt, dass ich ein drogenproblem habe. Warum auch?
Denn wenn du nur die ladung vom gericht deiner ärztin gezeigt hättest, dann würde sie dir ohne zu überlegen, für den tag, wo die verhandlung ist, das substitut mitgeben. Dazu ist sie sogar verpflichtet.
So ist es dann auch kein akt an einem tag mit dem zug hin und her zu fahren.
Bekommst ja auch noch alle auslagen erstattet.
Jetzt ist es zu spät. Man soll nicht unbedingt "schlafende hunde wecken".
Denn das hätte es nicht gebraucht, das du beim gericht erzählst, dass du ein drogenproblem hast.
Meine meinung
Versuch doch mal für die zukunft, alles ruhiger anzugehen. Nicht gleich nur panik machen oder sehen.
Meistens ist es gar nicht so schlimm, wie es sich anhört/aussieht.
Auch da geht man am besten: schritt für schritt
LG
Frau Holle
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Sturmwind123
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 03.09.2011
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 24. Jan 2012 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,der Druck kam nicht von mir..Meine Mutter hat so einen heiden Stress gemacht und hat gesagt,ich soll da anrufen..Bevor ich das nicht getan habe,kann ich auf jede Unterstützung verzichten..
Und die hat mich doch immer wieder mal gefrahren usw..

Noch kann ich ja zur Verhandlung gehen,vorausgesetzt ich krieg mein zeug mit.Das weiß ich aber erst morgen,bzw übermorgen..

Das Gericht weiß eh,das ich ein Btm Konsument bin,bin ja auch kein Unbekannter...

Du hast schon irgendwo recht Frau holle...da sind wir wieder bei meinem leidigen Thema..Sagts du die Wahrheit,bist du der Dumme.Und wenn ich lüge,gerate ich auch in Schwierigkeiten.Hat sich ja immer bewahrheitet..
Ist mir alles ein bisschen zu viel momentan,darum hab ich wahrscheinlich falsch gehandelt...
Gute nacht ich geh jetzt schlafen,danke euch trotzdem,wird schon wieder werden die ganze Sache..

Thomas
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