Strafrechtfrage Cannabis

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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 19:43    Titel: Strafrechtfrage Cannabis Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Frage zum Thema Cannabis-Strafrecht.

Ein Freund hatte Besuch vom BKA bekommen, weil er angebaut hat etc. Denen hat er gesagt dass ich abunzu mal was bei ihm gekauft hätte.

Kann ich auch dafür Ärger bekommen, dass ich abundzu mal ein bisschen Gras zum Eigenbedarf gekauft habe? Die haben seine Wohnung durchsucht.. Ich hab zwar nichts hier, weil ich auch nicht mehr rauche, aber ich habe trotzdem keine Lust dass die hier antanzen.

Kann mir da einer eine Antwort drauf geben?

MfG
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RoteZora
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Anmeldungsdatum: 14.01.2008
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hey!!!

Ich kann Dir Deine Frage nicht genau beantworten.
Nur soviel: ich habe einmal eine richterliche Verwarnung bekommen und auch 40 Arbeitsstunden (aber ohne Gerichtsverfahren), weil die Ex-Freundin meines damaligen Freundes eifersüchtig war und mich bei der Polizei angeschwärzt hatte, dass ich Kiffer sei...Ich musste dann auch beim LKA antanzen und die haben mich gefragt ob ich letztes Jahr mal gekifft habe, dies habe ich dann auch dummerweise bejaht!

Aber zu Dir. Nicht so nett von deinem Freund, zu sagen, dass Du ab und an was bei ihm eingekauft hast. Der Konsum ist nicht strafbar, aber der Kauf und Verkauf.
Von daher....könnte sein, dass Du ärger bekommst.Aber die müssen dich ja vorladen und eine Aussage von Dir einholen. Ich würde dann an Deiner Stelle die Aussage verweigern. Wenn sie dann keine Beweise haben...dann gilt ja eigentlich der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten, und Du dürftest keinen Ärger bekommen....
Bist du schon mal auffällig gewesen wegen BtM?

Hoffe Du hast Glück!!
Gruß Zora
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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nein bin noch nie aufgefallen.. Aber die können nicht einfach meine Wohnung durchsuchen oder?
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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie einen richterlichen Beschluss haben können sie sehr wohl deine Wohnung durchsuchen, aber sie bräuchten schon einen triftigen Grund um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen. Den gäbe es nur, wenn dein Freund erzählt hätte, dass du größere Mengen gekauft hättest, denn dann hätten sie Grund zur Annahme, dass du selber vekaufst.
Check also am Besten nochmal ab, von welchen Mengen dein Kumpel gegenüber der Polizei gesprochen hat, nur um auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn er wirklich nur von "ab und zu" gesprochen hat, brauchst du dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Für einen Tenner Gras macht kein Bulle der Welt ne Razzia. Und wegen solch geringer Mengen ist noch niemand im Knast verschwunden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Er meinte dass ich in einem Zeitraum von 3 Monaten öfters mal was gekauft habe. Das waren aber immer nur 20er oder 10er.. Ich wusste da noch nichtmal dass er es anbaut, hat mir immer gesagt er hätte es von einem Bekannten. Das alles ist auch schon Monate her dass er angebaut hat. Ich weiß ja nicht was er denen erzählt hat wieviel ich immer gekauft hab.

Kameradenschwein sag ich dazu.. Ich mein jemand hat ihn ja auch angeschissen, aber der Typ hat immer größere Mengen usw verkauft. Ich hingegen nur 10er.. Das ist ehrlich so behindert.. Ich überleg echt ob er dafür was auf die Schnauze verdient.
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bright
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 22:01    Titel: Re: Strafrechtfrage Cannabis Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mal eine Frage zum Thema Cannabis-Strafrecht.

Ein Freund hatte Besuch vom BKA bekommen, weil er angebaut hat etc. Denen hat er gesagt dass ich abunzu mal was bei ihm gekauft hätte.

Kann ich auch dafür Ärger bekommen, dass ich abundzu mal ein bisschen Gras zum Eigenbedarf gekauft habe? Die haben seine Wohnung durchsucht.. Ich hab zwar nichts hier, weil ich auch nicht mehr rauche, aber ich habe trotzdem keine Lust dass die hier antanzen.

Kann mir da einer eine Antwort drauf geben?

MfG

Hausdurchsuchung ist bei Dir ist sehr unwahrscheinlich, aber wenn Gott will, schiesst ja bekanntlich ein Krückstock. Gibt wohl auch Bundesländer, die strenger sind. Solltestz Du Post bekommen damit Du die Möglichkeit hast Dich zu äussern, kümmere Dich nicht darum und gehe ga nicht hin. Das ist die beste Methode keine Aussage zu machen. Höre auf Deinen imaginären Anwalt, der Dir auf jeden Fall von einer Aussage abraten würde. Der Augenblick, wo Du Dich äussern könntest, früher auf keinen Fall, wäre eine evtl. Gerichtsverhandlung, die es aber nicht geben wird.
Natürlich spielt die Menge die Du angelblich gekauft haben sollst eine Rolle. Sollte die Menge den Eigenverbrauchsrahmen sprengen, und es eher händlerübliche Mengen gewesen sein, kann die Sache anders aussehen. Ansonsten kannst Du ruhig schlafen. Du erinnerst Dich am besten an nichts mehr. Nur daran, dass Du keine Aussage machen willst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Meinst du es ist besser keine Aussage zu machen, anstatt zu sagen dass man abundan mal ein, zwei gramm gekauft hat?
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bright
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Meinst du es ist besser keine Aussage zu machen, anstatt zu sagen dass man abundan mal ein, zwei gramm gekauft hat?

Keine Aussage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gar nicht darum kümmern!!!!!!!!!!!!
Auf Polizeipost gar nicht reagieren. Nicht hingehen. Nicht einmal auf irgendein Gespräch einlassen. Auch wenn es noch so wenig mit dem Ding zu tun hat. Absolut kein Wort, zu nichts!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Darf man die Briefe einfach ignorieren?
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bright
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Darf man die Briefe einfach ignorieren?

Natürlich!
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Gast





BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Vorladungen etc?
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bright
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2008 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Auch Vorladungen etc?

Auch diese sind nicht verpflichtend.
Bei den Ermittlungen (Staatsanaltschaft - Polizei) gibt es keine Mitwirkungspflicht.
Die Ladung zu einer Hauptverhandlung allerdings ja, aber da vergeht doch einige Zeit bis die kommen könnte. Wo Du dann immer noch reagieren könntest. Aber kein Richter wird eine Anklage auf eine solche fadenscheinige Beschuldigung, die dann in der Verhandlung auch den Erinnerungslücken zum Opfer fallen könnte, einen solchen Aufwand betreiben. Nicht bei diesen Mengen!
Entspann Dich!
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Gast





BeitragVerfasst am: 10. Dez 2008 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke! Dann werde ich mal abwarten.. und was ich mit meinem "Freund" mache das muss ich mir nochmal überlegen.. Wink
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