Wenn der Konsument stirbt, ist dann der Dealer sein Mörder?

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MrDeeds
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.02.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 04:46    Titel: Wenn der Konsument stirbt, ist dann der Dealer sein Mörder? Antworten mit Zitat

Hallo ich habe eine kleine Frage, angenommen ein Konsument stirbt (an welcher Droge auch immer) und die Polizei findet heraus wer der Dealer des jenigen war, wird der Dealer wegen Mordes angeklagt oder ist der Konsument sozusagen ein Selbstmord Opfer? Kenne mich mit den Gesetzen in der Beziehung nicht so gut aus und wollte fragen ob den Dealer irgenteine Schuld trifft(natürlich im gesetzlichen und nicht im moralischen Sinne)


PS: Nein ich bin kein Dealer und nein ich kenne auch niemanden dem das passiert ist (gott sei dank^^) es würde mich einfach Intressieren weil ich mich wie gesagt nicht wirklich damit befasst habe bis jz.
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prawda
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.07.2011
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Mord ist immer mit Vorsatz verbunden. Außerdem handelt es sich immer erstmal um Totschlag. Das ist das vorsätzliche Töten eines anderen Menschen.

Das Gesetz sagt zur Unterscheidung:

Zitat:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


Wenn das nicht erfüllt ist, handelt es sich um Totschlag. Der Vorsatz muss aber auch noch vorliegen, sonst handelt es sich um fahrlässige Tötung. Ein Beispiel ist z.B. Ingrid van Bergen, sie hat ihren Mann erschossen, weil er ihr regelmäßig fremdgegangen ist. Da sind die obigen Bedingungen für einen Mord nicht erfüllt. Außerdem ist es im Affekt passiert, sie hat ihre Tat also nicht vorher geplant. Dafür gab es 7 Jahre.

Ein weiterer Punkt ist die Tötung auf Verlangen. Das ist wie Totschlag, nur dass es strafmildernd ist, weil das Opfer den Wunsch zu sterben geäußert hat.

So nun zu deinem Fall. Ich kenne keinen "Präzedenz"-Fall dazu, habe mich nicht intensiv damit beschäftigt und bin auch kein Jurist. Ich gebe hier also auch nur eine Laienmeinung ab. Die wichtige Frage ist, wie ist der Konsument gestorben? Hat er eine Überdosis, weil der Wirkstoffgehalt stark geschwankt hat? Wenn ja, dann ist die Frage, ob der Dealer es gewusst hat und ihm verschwiegen hat. In diesem Fall könnte das in so eine Richtung gehen, es liegt aber eher vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Dieser Fall ist aber sehr hypothetisch, weil da muss man schon alles nachweisen können, was dafür angenommen wird. Realistischer ist es, dass keiner weiß, wie stark der Stoff war. Wenn der Konsument an einer Überdosis stirbt und keine weiteren Umstände vorliegen oder bekannt sind, dann macht sich der Dealer erstmal nur strafbar im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Er hat die Substanzen verkauft, das ist strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz legitimiert in seinen ersten Zeilen das Verbot mit gesundheitsgefährdenden und süchtigmachenden Wirkungen der Stoffe. Dadurch werden auch die vergleichsweise hohen Strafen motiviert.

Etwas anderes wäre es, wenn der Dealer ihm bewusst etwas anderes verkauft, ohne es ihm zu sagen. Wenn das dann z.B. noch ein Gift ist, dann kann es tatsächlich ein heimtückischer Mord sein. Aber ich schätze mal, du meinst den ganz unspektakulären Fall, dass alles gewöhnlich abläuft.
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Yolande
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Von meinem Gefühl her, würde es dafür stimmen, dass derjenigen, der es verkauft wegen Mordes oder Totschlag wie auch immer in den Knast geht und eigentlich sollte der Dealer schon bevor so etwas geschieht wegen versuchten Mord/ Totschlag verurteilt werden, auch wenn natürlich die Nachfrage das Angebot bestimmt. Und wenn der Dealer aus lauter Geldgeilheit die Drogen noch mit miesen Stoffen streckt, dann sollte man da noch radikaler vorgehen. Aber in Deutschland ist die Rechtsprechung ein Witz und deshalb muss der Dealer sich womöglich keine Gedanken machen.

Lg
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Feiglingfee
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2011
Beiträge: 478

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hi prawda. Und, alles roger?
Sag mal, du widersprichst dir aus Versehen im ersten Satz?. Mord ist immer mit Vorsatz zu töten, wie auch immer geartet.

Totschlag ist wenn du z.B. einem die Fresse einschlagen willst, ihm vor die Birne tritts und er dann stirbt, obwohl du das Opfer ''nur'' verletzen/zu Brei schlagen wolltest.

Wennn du einen vergiftest mit gepanshtem Zeug, er aber eigentlich nur leiden sollte, und dann krepiert, ist es gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge.

Wobei sich gerade das mit der Todesfolge auch widerspricht, die Gesetze sind komisch. Kommt immer drauf an.

Mord ist jedenfalls immer mit Vorsatz, egal ob Gift, Prügel, du ihn mit blei durchlöcherst in nem Wutanfall usw.

Glaube nicht das ein Dealer, der z.B. Strychnin in die Shore mischt, wegen Mordes verknackt wird.
(Strychnin in geringer Dosis ist ''nur'' ein Anregungsmittel, übrigens. erst ab gewisser Dosis, wie bei allem, wird es ''Gift''. Strychnin wurde früher in Apotheken vertickt, mehr als 10 mg pro Tag war, glaube ich mich zu erinnern, nicht gut für nen Mensch...Nachlesen, wiki dürfte bei Interesse da auch was zu haben)
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MrDeeds
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.02.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke für die vielen antworten, also wie es sich mit einer überdosis verhällt weiß ich jz in etwa.. und wie zb sieht es aus wenn du jemanden bsp. MM oder LSD verkaufst der nen hardcore-trip reisst und von nem hochhaus springt weil er denkt er könne fliegen (ja ist bisschen weit her geholt das wer vom dach gesprungen ist auf LSD aber ist bestimmt schon vorgekommen)?
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Raver
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 25.02.2012
Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging mal die urbane Legende um, das LSD-Dealer mit "Völkermord" angeklagt werden könnten, das ist aber, wie gesagt, eine urbane Legende...

Nein, ein Dealer wird weder angeklagt für Mord, Totschlag noch Körperverletzung mit Todesfolge. Das hat einen einfachen Grund: Der User muss wissen, was er mit den Drogen tut. Sonst würde ja auch jeder Apotheker eine Anklage erwarten, wenn sich jemand mit Schlaftabletten umbringt, die er von ihm gekauft hat...kling logisch, ne?

Anders ist es, wenn man dem Dealer nachweisen kann, dass er wissentlich die Droge mit Gift gepanscht hat und es dann daraufhin zu Todesfällen kommt...aber da liegt die Beweispflicht beim Staat. Und wie soll man das dann bitte beweisen...? "Im Zweifel FÜR den Angeklagten", und so dürfte es "nur" beim Handel und Besitz von Btm bleiben.
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Feiglingfee
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2011
Beiträge: 478

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hahahahaha...ja, Ticket ist wie Völkermord, das kenn ich auch noch.
Hawaii Pilze sind auch wie en Ticket, gräßlich. Kubanische auch...

Das mit dem zweifel stimmt natürlich. Allerdings hat man schon Pferde kotzen sehen, weißt wie ich meine?

Bei der Apothekensache, da weiß der Typ ja auch was er bekommt.
Und wenns was verschreibungspflichtiges wäre, würde wenn eher beim Arzt nachgeharkt, wenn der zu oft xy verschrieben hat.
Wenn einer z.B. alle 6 Tage ne N3 Diaz verschreibt, das ist nicht im Sinne von ner normalen Behandlung mit Diazepam, da würden sie den Arzt eventuell anmucken, warum er dem nicht den Hahn abgedreht hat und/oder mit dem Rezeptholer über ne Entzugklinik gelabert hat. Meiner spinnt manchmal wegen meinem 5 Wochenintervall schon rum. Gut das ich mit ihm per Du bin, hehe.

Mich würde nicht wundern, das manches Gericht da doch anders verknacken würde, wenn der Dealer bekannt wäre bei nem H tot, wo bei ner Autopsie noch strychnin nachgewiesen würde.

Ansonsten ist es natürlich richtig, der Dealer kann nix dafür wenn sich einer verschätzt. Von daher würde im Zweifel für den Angeklagten wohl sehr wahrscheinlich sein, wenn überhaupt rauskäme, von wem der Typ Substanz xy gekauft hat.
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Mephisto
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 05.02.2012
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 29. Feb 2012 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denk auch das, denn Dealer keine schuld trifft, wenn sein Kunde stirbt, wenn einer im Netto, Lidl oder auch Aldi... Wink Wodka kauft und sich tot seuft, wird ja der Kassierer auch nicht beschuldigt... Smile

Lg und schöne Nacht noch... Smile
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ulla79
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 1. März 2012 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

NEIN definitiv nicht! Der Konsument kauft es ja schon mal mit dem Bewusstsein, dass er zum einen etwas illegales kauft und dies nunmal auch "lebensgefährlich" ist. Wer sagt denn, dass gerade der letzte Dealer in der Reihe "schuld" am Strecken oder wie auch immer ist. Auch der hat es ja wohl von einem anderen gekauft...

Außerdem wird ein Autoverkäufer wegen Mordes verurteil, weil er einem Kunden ein 300 PS Auto verkauft und der sich gleich am ersten Baum darennt? ... Nein...
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Mephisto
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 05.02.2012
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 2. März 2012 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Genau Ulla79 da stimme ich dir vollkommen zu...
auf dem Auto steht ja nicht: Vorsicht schnellfahren kann einem das Leben kosten...
Lg und gute nacht Very Happy
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prawda
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 22.07.2011
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 4. März 2012 04:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Feiglingfee, ja bei mir ist alles super, bei dir auch?

Zum urbanen Mythos, das alle auf LSD aus dem Hochhaus springen. Es gibt dazu nur einen belegten Fall und das ist die Frank-Olson-Affäre. Am Anfang wurde diese Geschichte dazu verwendet, um LSD zu verteufeln und zu diffamieren, so wie das 10 Jahre zuvor schon mit Cannabis in den USA geschehen war. 20 Jahre nach dem Tod von Frank Olson stellte sich heraus, dass er das LSD gegen seinen Willen bekommen hatte, ihm Gewalt zugefügt wurde und er höchstwahrscheinlich aus dem Fenster geworfen wurde. Das LSD hat man ihm nur gegeben, damit das Ganze wie ein Unfall aussieht. Er hatte vor beim CIA auszusteigen und war beim MKULTRA-Projekt involviert. Da die Familie vom Staat 750.000 Dollar außergerichtliche Entschädigung angenommen hat, wurde der Fall nie gänzlich aufgeklärt und genauer untersucht.

Nochmal kurz zur Klugscheißerei:
Ich hab mir nicht widersprochen, vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt, aber eine Tötung mit Vorsatz ist nicht immer Mord. Es ist erstmal Totschlag. Ein Totschlag wird zum Mord, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind. Deshalb sagte ich, dass Töten mit Vorsatz immer erstmal Totschlag ist.
Wenn du jemand nur die Fresse einschlagen wolltest, ihn dabei aber tötest und das Gericht das auch so sieht, dann ist das eher gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge.

Wenn du in deinem Beispiel mit dem Wutanfall jemand umbringst, wird das höchstwahrscheinlich nicht als Mord gewertet. Ein Wutanfall wird eher als Affekthandlung eingestuft werden.
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realflippy
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1167

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
also erst mal ist die frank olson geschichte nie dazu benutzt worden um lsd zu verteufeln, da jahrelang das gerücht herrschte, das olson wg ner depressionen aus dem fenster " gesprungen" sei...nachzulesen in kochs "deckname artischocke" oder marks " manchurian candidate" ( die website des sohnes von frank olson gibt da auch auskunft)
das er das lsd untergejubelt bekommen hat ( ca. 2 wochen vorher ) und dann einen schlag auf den kopf bekommen hat in besagtem hotel wo er dann schließlich " starb" wurde erst später festgestellt.
das gerücht das man durch lsd vom dach springt wurde in den 80ern gerne in krimis verwendet, denke mal um ne pseudoaufklärung zu betreiben.

zum eigentlichen thema: es sind wirklich schon dealer verknackt worden, weil sich die user mit deren zeug weggeballert haben. ist sogar in meinem weiteren bekanntenkreis schon geschehen. der der das zeug organisiert hat ist wg. fahrlässiger tötung nach ks in die kiste gekommen und drei seiner bekannten in ne andere kiste 6 feet under.
ist vor ca 10 jahren in kb in nordhessen so passiert.

lg
der flippy
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Feiglingfee
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.07.2011
Beiträge: 478

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

prawda hat Folgendes geschrieben:
Hi Feiglingfee, ja bei mir ist alles super, bei dir auch?


Nochmal kurz zur Klugscheißerei:
Ich hab mir nicht widersprochen, vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt, aber eine Tötung mit Vorsatz ist nicht immer Mord. Es ist erstmal Totschlag. Ein Totschlag wird zum Mord, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind. Deshalb sagte ich, dass Töten mit Vorsatz immer erstmal Totschlag ist.
Wenn du jemand nur die Fresse einschlagen wolltest, ihn dabei aber tötest und das Gericht das auch so sieht, dann ist das eher gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge.

Wenn du in deinem Beispiel mit dem Wutanfall jemand umbringst, wird das höchstwahrscheinlich nicht als Mord gewertet. Ein Wutanfall wird eher als Affekthandlung eingestuft werden.


Si!. Unsere Gesetze sind teilweise schon komisch.
Hast du gewusst, das das Wort ''heimtückisch'' fast die halbe Welt kennt? So ein Wort haben die woanders garnicht. Die benutzen teilweise echt dieses Wort für die besondere Schwere der Tat wenns ein total argloses Opfer tritt.
Ich hab mit nem Mexicaner auf youtube ne Zeitlang getippt, der fragte mich auf einmal, was heimtückisch heißt.

lg Christina
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joyce
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 28.06.2009
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 7. März 2012 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

heimtükisch: wenn der täter die arg- und wehrlosigkeit seines opfers zur tat ausnutzt.
arglos ist, wer sich im zeitpunkt der tat keines angriffs versieht.
wehrlos ist, wer keine oder nur eine reduzierte möglichkeit zur abwehr des angriffs besitzt.

so ist die strafrechtl def für heimtücke isd§212.

Nein dealer wird idr nicht verurteilt, wegen der freiverantwortlichen selbstschädigung oder selbstgefährdung des konsumenten und wenn sich die mitwirkung des dritten (dealer) in einer bloßenveranlassung, ermöglichung oder förderung des selbstgefährdungs-bzw selbstschädigungsaktes erschöpft.

das ist aber nur eine grundformel die bei der zurechnung der tat zum täter angeandt wird und natürlich gibst ausnahmen.
also kann im einzelfall ein dealer verurteilt werden wegen 222 - fahrlässige tötung.

wenn der täter "überlegendes wissen" hat, in dem er das h mit zb gift streckt, könnte er wegen körperverletzung oder tötungsdelikten zur verantwortung gezogen werden.

rechtschreibfehler, tippfehler sind absicht Very Happy

gruß
joyce
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bonsai
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 01.03.2012
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 10. März 2012 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesetze geben leider nicht das her was sie hergeben könnten. Und in der politischen korrekten Gesellschaft werden die vorhandenen Möglichkeiten oft nicht ausgeschöpt.
Zu Lasten der Abhängigen.
Was joyce geschrieben hat mit Heimtücke und Wehrlosigkeit trifft durchaus zu, ab einem bestimmten Zeitpunkt ist der Süchtige nicht mehr in der Lage völlig selbstbestimmt zu handeln.
Und der Dealer nimmt seinen Tod billigend in Kauf. Und es gibt die Situation wo Menschen zielgerichtet abhängig gemacht werden um sie für eine gewisse Zeit auszunutzen, MIT VORSATZ.
Aber das ist rechtlich natürlich schwer zu behandeln.

B.
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