Anzeige vom Zoll wegen Mimosa Hostillis (DMT) - was tun?

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Megaschlumpf
Anfänger


Anmeldungsdatum: 05.03.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 5. März 2012 21:45    Titel: Anzeige vom Zoll wegen Mimosa Hostillis (DMT) - was tun? Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe vor einigen Jahren mal aus Holland ein paar Kräute bestellt (von denen ich damals dachte Sie wären legal).
Nun habe ich plötzlich 3 Jahre später einen Brief von der Zollfahndung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekommen.
Es geht um 50g Mimosa Hostillis Rinde für einen Tee die ich damals bestellt hatte.
Scheinbar wurde der niederländische Online-Shop der die verkauft hat "hochgenommen", zumindest ist steht auf der Seite "Vielen Dank für Ihren Besuch aber zur Zeit sind wir geschlossen.".
Ich vermute mal ganz stark dass die in den Unterlagen des Betreibers meine Bestellung gefunden haben und allein darauf die ganze Anzeige aufbaut.

Nun wurde ich zu einer Anhörung beim Zoll in wenigen Tagen geladen.
Nun wollte ich nach Tips fragen, ob ich hingehen soll oder lieber meine Aussage verweigern, alles abstreiten, die Wahrheit erzählen, oder oder oder... was ich tun kann dass die Anzeigen wegen minderer Menge oder Mangel an Beweisen vielleicht fallengelassen wird.

Ich bitte um Hilfe!
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Feiglingfee
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Anmeldungsdatum: 31.07.2011
Beiträge: 478

BeitragVerfasst am: 5. März 2012 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Au weia. Das ist ja mies...aber rein theoretisch können sie dir ja nicht nachweisen, das du es bekommen und somit besessen hast. Wahrscheinlich musst wohl zum Anwalt, der kann dich da garantier rauspauken. Ist nur ärgerlich, der macht das ja nicht umsonst.
Die Story interessiert mich jetzt richtig. Denn so Dinge habe ich auch getan, zwar viel länger her, und ich befürchte da auch nix, das war noch Duftkissenzeit glaub ich.
Aber es interessiert mich wie das ausgeht. Hoffe hier kann einer mehr zu sagen.

Ich würde entweder abstreiten was erhalten zu haben und wenn die das doch per Post-check beweisen können (wahrscheinlich, wobei ich nicht weiß wie das mit Briefgeheimnis in dem Fall ist) da du nicht wusstest, es sei illegal. Und falls es damals noch nicht illegal war?, ist es ja eh haltlos.
Aber ich glaub um nen Anwalt wirst wahrscheinlich nicht drum rum kommen. Wenn die Bluthunde verknacken können, dann kriegen die doch Tinte auf em Füller.
Aber das das Verfahren eingestellt wird ist auch wahrscheinlich.
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prawda
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.07.2011
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 5. März 2012 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht zu wissen, dass es illegal ist, bringt dir rein gar nichts. Wird gerne bezeichnet mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Diese Aussage ist aber nicht ganz richtig. Wenn du nämlich nicht wusstest, dass du diese Pflanze DMT enthält, dann schützt dich das tatsächlich vor Strafe.
Als Beispiel wird da gerne der Mantel im Restaurant genommen. Wenn du einen fremden Mantel nimmst und nicht weißt, dass das Unterschlagung ist, dann hilft dir das nichts. Wenn du aber einen Mantel nimmst, weil du ihn mit deinem verwechselst, dann ist das keine Unterschlagung und auch kein sonstiges Vergehen. Du musst natürlich zum Restaurant gehen und den Mantel zurückbringen und erklären, du hast ihn verwechselt.

Wenn du glaubhaft belegen kannst, dass du nicht wusstest, dass sich in diesen Mimosa Hostilis DMT befindet, dann wird das Verfahren fallengelassen, wenn es nicht ohnehin schon wegen minderer Menge (= mangelndes öff. Interesse) fallengelassen wird. Kommt halt auch auf den Shop an. Wenn der einen auf Heilkräuter tralala gemacht hat stehen deine Chancen natürlich besser als bei einem offensichtlichen Drogenshop.

Aber bevor du irgendwelche Dummheiten machst, geh lieber zu nem Anwalt.
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Megaschlumpf
Anfänger


Anmeldungsdatum: 05.03.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 05:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wusste schon, dass es eine Droge ist und der Shop hatte hauptsächliche Kräuterkrams aber zumindest zuletzt auch diverse psychotrope Extrakte etc. (weiß nicht wie es damals war). Allerdings keine RCs. Und ich hatte auch Harmala Samen und ähnliches nicht illegale Rauschmittel einsetzbare Sachen mitbestellt.
War halt schon offensichtlich zum Berauschen gedacht, dachte bloß es wäre legal.

Ein Anwalt möchte ich eigentlich vermeiden. Erstens kann ich mir eigentlich keinen leisten (bin Student) und zweitens wüsste ich nicht wo ich innerhalb von 48h einen geeigneten Anwalt herbekommen könnte. Weißt jemand grob was sowas kosten würde und wie man einen nützlichen findet?

Ich tendiere im Augenblick dazu einfach die Wahrheit zusagen und zwar dass ich nicht wusste das es illegal ist.
Aber was kann passieren, wenn ich die Aussage einfach verweigere bzw. evtl. einfach nicht hingehe? Kann sich dadurch meine Situation überhaupt verschlimmern?

Noch eine Frage? Was kann mich bei 50g Mimosa Hostillis erwarten wenn die Klage nicht fallengelassen wird? Geldstraße? Sozialstunden? Garkeine Stafe sondern nur ein Vermert im Vorstrafenregister etc.? Ich habe keine Ahnung.
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Lance
Anfänger


Anmeldungsdatum: 25.09.2010
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

(Als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Ich rate Ihnen dringend, davon auch Gebrauch zu machen. Das ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Sie sind in keinem Fall verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Sie müssen weder dort erscheinen und erst recht müssen Sie nicht aussagen, § 136 Abs. 1 StPO. Aus Höflichkeit ist es allerdings üblich, eine Vorladung (auch telefonisch) abzusagen. Sollte die Vorladung nicht von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft kommen, müssten Sie dort zwar erscheinen (§ 163a Abs. 3 Satz 1 StPO; hierüber wird in der Vorladung auch belehrt), aber wie auch im Falle der polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Sache machen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/anhoerung-als-beschuldigte-__f107555.html)

Ich denke, dass dürfte beim Zoll genauso sein, somit haste dann auf jeden Fall genug Zeit um einen Anwalt einzuschalten und dieser kann für dich dann auch Akteneinsicht beantragen.
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Lance
Anfänger


Anmeldungsdatum: 25.09.2010
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:
Das einzige was du machen musst, sind Angaben zu deiner Person, zu beantworten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
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prawda
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.07.2011
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

wenn du kein Geld hast, dann kannst du dir einen Beratungsschein holen. Den genauen Rahmen weiß ich nicht mehr, aber du gehst zum Amtsgericht und sagst, du möchtest Beratungshilfe haben, dann legst du denen einen Kontoauszug vor. Ich glaube man darf nicht mehr als 4000€ besitzen und nur 400€ im Monat verdienen (abzüglich von Lebenshaltungstralala).
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CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eifrig suchte ich danach, weil ich hoffte, DAS sei deine Rettung: Die Verjährung. Doch rechnete ich nicht damit, dass es so lange andauert. Ich hätte mit 2 Jahren gerechnet. Immerhin wurde hier kein Mensch umbegracht.

Wann verjähren Drogendelikte?

Vergehen nach § 29 BtMG verjähren (auch bei besonders schweren Fällen) nach fünf Jahren.

Verbrechen i.S.d. §§ 29a, 30, und 30a BtMG verjähren nach 20 Jahren

Quelle: http://www.rechtsanwalt-louis.de/drogendelikte.htm
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CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 6. März 2012 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie hier schon erwähnt wurde: Kannst du nicht schreiben, du wusstest nichts von der Illegalität, wolltest nur einen Beruhigungstee für deine Großmutter kaufen? Oder ähnliches... gib dich nicht so schnell geschlagen! Das soll ja wohl ein Witz sein, wegen so etwas so ein Theater zu machen. Da gibt es aber wahrlich schlimmeres, womit sich die Polizei befassen sollte.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob du überhaupt antworten solltest, ohne dass du Beistand von einem Anwalt hast. Bist du im Rechtschutz? Nicht dass du etwas schreibst, womit du dich erst Recht reinreitest. Oder eben ein Beratungsschein, wie bereits anderweitig erwähnt.
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