Rechtlich Situation z.B. Phenibut

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tim
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 08.03.2012
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 23. März 2012 18:36    Titel: Rechtlich Situation z.B. Phenibut Antworten mit Zitat

Wir haben hier in Deutschland eine ganz beschissene rechtliche Lage betreffend Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, etc.. Ich hab gerade wieder 2 mal 'ne Strafe vom Zoll reingedrückt gekriegt. Es dürfen keine Medikamente aus nicht EU-Ländern eingeführt werden (bzw. nur von Apotheke, nicht von Privatpersonen).
Ich habe ein paar Medikamente über Ebay bestellt und per Paypal bezahlt. Ich bin irgendwie davon ausgegangen, daß ich wieder aus England bestelle. Hab aber nicht richtig geguckt und aus den USA bestellt. Die meisten Leute aus den USA versenden gar keine Medikamente nach Deutschland oder Dänemark, weil die Einfuhr halt verboten ist und jedes Paket gecheckt wird. Obwohl es sich um Medikamente handelte, die man auch bei uns völlig problemlos rezeptfrei erhält, ist das natürlich trotzdem ein illegaler Arzneimittelimport. Also habe ich eine Strafe bekommen und die Ware wurde vernichtet.
Dann hatte ich aber auch schon Probleme bei Nahrungsergänzungsmitteln. Was in anderen Ländern (z.B. USA) ein Nahrungsergänzungsmittel ist, kann bei uns ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel sein (z.B. Melatonin).
Kommt ein Paket mit NEM aus den USA nach Deutschland, dann wird geprüft, worum es sich handelt. Der Krams wird dann einem Apotheker vorgelegt, der das dann prüft und entscheidet, ob es sich um ein NEM oder um ein Arzneimittel handelt. Ist es ein Stoff, der eine spürbare Wirkung zeigt, kann man davon ausgehen, daß es nicht als NEM durchgeht. Meist hat man eh schlechte Karten, so wie ich den Eindruck habe.
Einige Stoffe fallen auch erst unter das Arzneimittelgesetz, wenn sie für den Konsum gedacht sind. GBL als Reinigungsmittel ist OK. Der Besitz ist auch nicht strafbar. Sobald es aber für Konsumzwecke gedacht ist, fällt es unter's Arzneimittelgesetz. Ähnliches mit Kratom. Kratom-Fußbäder, Kratom-Viehfutter, Räucherstoff, etc. ist alles völlig OK. Aber es sieht natürlich ganz anders aus, sobald es für den Konsum gedacht ist.
Bei Research Chemicals ist es vermutlich das Gleiche. Der Krams unterliegt weder BtmG oder Arzneimittelgesetz. Oftmals ist der Krams auch noch zu neu, um in irgendeinem Gesetzestext aufgeführt zu werden.
Bei einigen Sachen bin ich mir über den rechtlichen Status aber absolut nicht im Klaren (Vermutlich sind das die Behörden auch nicht).
Bei Phenibut bin ich mir auch nicht sicher. Das es beim Import aus nicht EU-Ländern normalerweise nicht als NEM, sondern als Arzneimittel eingestuft wird, weiß ich ja. Aber innerhalb von Europa wird es z.B. von Bodybuilding-Shops als NEM verkauft. Vermutlich, weil es aus irgendeinem Land wo es als NEM eingestuft ist, importiert wird.
Ich glaube, daß Vieles hier nicht als NEM zugelassen werden würde, wenn man versuchen würde, es offiziell auf den deutschen Markt zu bringen.
Einige Stoffe wie z.B. Aniracetam sind ja hier verschreibungspflichtig.
Was wäre, wenn ich mir reines Phenibut in großen Mengen besorgen würde, es in Kapseln abfülle und diese nicht einfach privat per Ebay verkaufen würde, sondern ganz offiziell.
Schätzungsweise würde es als NEM nicht klappen... Aber Genaues weiß ich nicht. Ein NEM fällt ja unter Lebensmittel. Phenibut wäre ja nicht gerade ein normales Lebensmittel. Das müßte man dann vermutlich als "neuartiges Lebensmittel" laufen lassen und dann müßte man die Gefahrlosigkeit für dieses Produkt nachweisen.

Was ist mit den Bodybuilding-Shops, die Phenibut als NEM verkaufen? So wirklich legal ist das vermutlich nicht. Ich schätze einfach nur, daß es keine Überprüfung gab...
Außerdem wird hier wohl ein Produkt aus einem anderen Land (wo es ein NEM ist) importiert und hier dann weiterverkauft. Aber wie wäre die rechtliche Situation, wenn ich Kapseln/Tabletten hier selber herstellen und dann in einem Laden verkaufen wollte/würde?

Da viele Stoffe zum menschlichen Konsum vorgesehen sind und dann auch noch eine Wirksamkeit aufweisen (die NEM ja nicht haben), dürften sie hier wohl nicht verkauft werden.

Vermutlich würde es schon mit Tryptophan oder Tyrosin Probleme geben, weil es die ja hier bereits als apothekenpflichtiges Arzneimittel gibt. Kann mir also nicht so recht vorstellen, daß man hier sowas als NEM auf den Markt bringen dürfte.

Was wäre, wenn ich hier jetzt selber Phenibut-Kapseln oder Piracetam-Kapseln herstellen und offiziell in einem Laden verkaufen möchte?
Und was wäre, wenn ich ein pflanzliches Präparat wie z.B. Chinese Formula oder Xuan Xia (WeiniCom) herstellen und verkaufen würde? Das sind pflanzliche Präparate, die beim Heroinentzug helfen sollen. Es wurde sogar schon in klinischen Studien nachgewiesen, daß einige dieser Präparate wirklich eine Wirksamkeit haben und dabei helfen, Opiatentzugserscheinungen abzumildern.
Würde ich jetzt selbst so eine pflanzliche Mischung herstellen, die z.B. beim Opiatentzug helfen würde (und ich würde wirklich nur Pflanzen rein tun und keine Sachen, die wie Phenibut als Arzneimittel gelten können), wie könnte man die verkaufen?
Wenn man den Krams als Arzneimittel verkaufen will, braucht es sicherlich erstmal Tierversuche, Menschenversuche und 'ne Menge Studien, die Ungefährlichkeit und Wirksamkeit bestätigen. Das wäre für Privatpersonen sicherlich unbezahlbar.
Würde man den Krams aber als NEM verkaufen wollen, dann dürfte man keinerlei Aussagen zu Wirksamkeit machen, weil Heilaussagen zu Lebensmittel ja nicht erlaubt sind. Richtig?
Dann dürfte man vermutlich nicht mal auf einer Website daraufhinweisen, daß die Kräutermischung Opiatentzugssymptome abmildert. Richtig?
Darf man überhaupt keine Aussagen zur Wirksamkeit bringen oder dürfte man auf sowas hinweisen, wenn es irgendwelche Studien gibt, die die Aussage bestätigen würden?
Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Was sind denn eigentlich "diätische Lebensmittel zur besonderen medizinischen Ernährung" (oder so ähnlich)? Das hab ich auf einigen "Medikamenten" gelesen. Aber obwohl ich den Krams über eine Apotheke bestellt habe und auch ein Beipackzettel beiliegt, glaube ich, daß es gar kein Arzneimittel ist. Ist das denn ein NEM? Oder noch was anderes?
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zujung
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2012
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14. Apr 2012 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

moin tim,
durchtöbere grad deine ganzen posts also nicht wundern wenn ich mehrmals geantwortet habe. das thema find ich interessant, habe über phenibut noch nie was gehört. Aber ich denke das geht kla wenn man sich das bestellt habe es grad sogar bei Amazon gefunden xD es sollte so wie unsere bekannten benzos wirken oder? da es hemmend auf y-aminobuttersäure wirkt? wie GHB oder alle unsere netten ...-pam mittel, lieg ich da richtig? beschäftige mich grad mit der chemischen struktur Smile nett.. nett..
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tim
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 08.03.2012
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 16. Apr 2012 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber ich denke das geht kla wenn man sich das bestellt habe es grad sogar bei Amazon gefunden

Ja, das weiß ich. Bestellungen von innerhalb der EU sind kein Problem. Das sagt aber nicht viel über die rechtliche Situation. Ich kann mir auch problemlos bei deutschen Shops Melatonin 5mg bestellen, aber eigentlich müßte das einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz darstellen.

Zitat:
s sollte so wie unsere bekannten benzos wirken oder? da es hemmend auf y-aminobuttersäure wirkt?

Nein, nicht wie Benzos. Wirkt auch nicht hemmend auf die GABA, sondern ist quasi GABA. Da GABA aber nicht die Bluthirnschranke überwinden kann, wurde ein Phenylring angehängt. Somit ist es quasi GABA, aber auch gleichzeitig ein Phenethylamindevirat.
Man merkt es eigentlich gar nicht, wenn man es einnimmt. Ich kann jedenfalls nicht sagen, wann die eigentliche Wirkung einsetzt. Eine richtige Drogenwirkung spüre ich auch nicht. Allerdings bin ich dann den ganzen Tag gut drauf. Es wirkt angstlösend, leicht beruhigend (allerdings macht es mich nicht wirklich müde wie z.B. Benzos) und es geht einem halt gut.
Ich bin gesprächiger und habe viel mehr Spaß mich mit Leuten zu unterhalten.
Beispielsweise hatte ich mit meinen Eltern seit einem halben Jahr kaum Kontakt. Die leben in einer anderen Stadt. Daher sehe ich sie fast nie. Seit ich Phenibut genommen hab, hatte ich auf einmal wieder Lust, mich da zu melden. Normalerweise hätte ich nur kurz angerufen und gesagt, daß es mir gut geht und gefragt, wie es ihnen geht. Aber dann habe ich jeden Abend stundenlang mit denen gesprochen.
Die Gesprächigkeit, Kontaktfreudigkeit und die Lust am Unterhalten ist nicht so stark ausgeprägt wie z.B. auf MDMA. Wie gesagt: eigentlich merke ich gar nicht, daß ich was eingenommen habe. Aber im Endeffekt, wenn ich später den Tag Revue passieren lasse, stelle ich fest, wie gut ich doch drauf war und wie gesprächig ich war. Unterhaltungen bringen mehr Spaß.
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tim
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 08.03.2012
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 16. Apr 2012 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: Wirkt nicht hemmend auf die GABA, sondern ist halt GABA, daß die Bluthirnschranke durchdringen kann. Es sollte damit dann wohl wie erhöhte GABA-Produktion wirken.
Und GABA ist ein "hemmender" Neurotransmitter. Das wurde eventuell verwechselt.
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zujung
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2012
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17. Apr 2012 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt, habe ich verwechselt. Vllt informier ich mich mal weiter und mach mal einen kleinen Versuch. Wenn ich zum Beispiel 5 oder 10 mg Diazepam nehme,was selten vorkommt, merke ich auch kaum einen Rausch. Nur das ich nach Stunden mich gelockert,enthemmt oder wie auch immer man es nennem mag, fühle. Diese anxiolytische, stimmungsaufhellende und entspannende Wirkung hält dann mind bis zum nächsten Mittag an.
Nochma zum Phenibut, ich kenn mich da nicht aus desewegen stell ich mal direkt ne frage: Bildet es irgentwelche Metaboliten, die sich aktiv an der Wirkung beteiligen? Und wie lange ist die Halbwertszeit?
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tim
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 08.03.2012
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 17. Apr 2012 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Halbwertszeit kann ich nichts sagen. Hier gibt es das Zeugs ja nur als Nahrungsergänzungsmittel (und ich bin nicht mal wirklich sicher, in wie weit das legal ist und im Zweifelsfall nicht doch als Arzneimittel eingestuft wird).
In Russlnad gibt es das Zeugs allerdings auch als Medikament. Also müßte es wohl auch Beipackzettel (Gebrauchsinformation für Patienten) und Fachinformation geben. Da ich aber kein russisch kann und auch mit den kyrillischen Buchstaben ein paar Schwierigkeiten habe, war es nicht leicht für mich etwas zu finden. Einen Eintrag in der russischen Wikipedia gibt es, ebenso kann man Beipackzettel finden und mit z.B. google übersetzen lassen.
Aber die Halbwertszeit konnte ich nicht finden. Ich habe mir sogar schon "Halbwertszeit" auf russisch übersetzen lassen (vermutlich "период") und dann google nach "период Фенибут" (Halbwertszeit Phenibut) gefragt. Leider nichts Brauchbares gefunden. Eventuell ist die Übersetzung von "Halbwertszeit" aber auch nicht richtig.

Aktive Metaboliten? Vermutlich nicht. Ist ja eigentlich nur GABA, wo ein Phenylring dran hängt. Schätze mal, die Wirkung wird direkt von GABA ausgelöst. Aber sicher kann ich das nicht sagen.
Wie gesagt: Ich konnte keine Fachinformation finden. Ein Russe wäre hier hilfreich...


Aber eins kann ich sagen: Wenn ich das Zeugs morgens früh nehme, dann wirkt es bis ich mich schlafen lege.
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zujung
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2012
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17. Apr 2012 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

alles kla, ich schau selbst mal...hab den namen phenibut noch nie gehört deswegen frag ich so blauäugig nach.. ich kenne zwa Substanzen die Gaba imitieren aber nicht gleich sind. ein paar davon bilden auch metaboliten die zur wirkung beitragen oder ganz verantwortlich sind. dank dir
falls du mal auf was stoßen solltest dann sag bescheid oder wenn du weitere erfahrungen damit gemacht hast
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Bieno
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 16.04.2012
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 17. Apr 2012 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, ich bin ein Halba...

Hier, der Biene kennt sich aus, befrag mal ihn.


Fitness+Medizin = Fressen-Pullen. That's all.

Bullshit, aba anyway.


Weiter?
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tim
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 08.03.2012
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 17. Apr 2012 20:13    Titel: Russisch sprechen/schreiben Antworten mit Zitat

Zitat:
Alles klar, ich bin ein Halba...

Ein halber Russe? Und sprichst du auch russisch und kannst die kyrillische Schrift lesen?
Dann wäre ich dir sehr dankbar, wenn du mal kurz google.ru (oder eine andere Suchmaschine) befragen könnest und Links zu einer Phenibut Fachinformation raussuchen könntest.
Übersetzung schaffe ich dann mit irgendeinem Programm selbst.
Was heißt "период"? Heißt das wirklich "Halbwertszeit"? Und ist damit die Halbwertszeit eines Medikamentes gemeint? Falls nicht, wie lautet dann das richtige Wort?

Und was heißt "Beipackzettel" oder "Gebrauchsinformation für Patienten"? Wie nennt man den Wisch, der den Medikamenten beiliegt?
Ist "упако́вочный лист" richtig?

Irgendeine Website sagte mir, "Fachinformation" (für Arzneimittel) würde "КСП" heißen. Das scheint mir "PCB" zu heißen, wenn ich mich mit den kyrillischen Zeichen nicht vertue. Da keine Vokale drin sind, halte ich es für eine Abkürzung. Richtig? Wie lautet dann das Wort ausgeschrieben?

Ich würde gerne die Halbwertszeit wissen und so einige Dinge, wie schnell sich eine Abhängigkeit entwickeln könnte.
Die Fachinformation wäre wohl wirklich das Beste. Da sollte alles drin stehen, wie das Zeug wirkt. Zumindest das, was bekannt ist.

Wenn du mir so einen Text mit einer Suchmaschine finden könntest, wäre ich sehr dankbar.
Übersetzung kriege ich selbst hin. Die maschinellen Übersetzungen sind zwar nie wirklich gut, aber es reicht halt, um halt grob zu verstehen, worum es geht. Bzw. in diesem Fall, um mir die brauchbaren Infos rauszuziehen.
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