Vom OPFER zum TÄTER

Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
frau holle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 16:54    Titel: Vom OPFER zum TÄTER Antworten mit Zitat

Hallo an alle, da bin ich mal wieder, denn nun brauch ich mal wieder dringend eure Hilfe, denn mir ist was unglaubliches passiert.

Lest selbst:

Am 01.7.12 randalierte ein sehr stark alkoholisierte Person, der Freund meiner Tochter, an unserer Wohnungstür. Sie hatten Streit und meine Tochter wollte ihm begreiflich machen das es keinen Sinn macht "heute" noch zu reden. Aber das sah er nicht ein.
Da meine Tochter und ich Angst hatten, das er die Tür eintritt, rief ich bei der Polizei an.
Als diese da war, kam auch ihr Freund dazu.
Dieser sagte zu der Polizei das ich Cannabis zu Hause hätte.
Daraufhin durchsuchte die Polizei meine Wohnung und fand auch ein wenig Cannabis.
Nun meine Frage ist das rechtens?
Ich war so perplex, dass ich nicht mehr klar denken konnte. Denn mit dieser Aussage hätte ich niemals gerechnet, sonst hätte ich das bisschen Gras weggepackt.
Kennt sich da wer aus oder wo soll ich mich erkundigen, hab schon gegoogelt aber wie immer findet man nichts passendes wenn man mal etwas braucht.
Wenn ich die Polizei zur Hilfe rufe, darf die dann meine Wohnung so einfach durchsuchen, wenn die stark angetrunkene Person dies sagt?
Habe auch nichts schriftliches von der Polizei erhalten.
Ich bin nun vom Opfer zum Täter geworden.
Die Polizei hat die randalierende Person einfach wieder gehen lassen und ich war dann die Blöde.
Habe auch nichts schriftliches von der Polizei bekommen.
Diese Person hat ja wie ihr wisst, schon mehrmals Morddrohungen gegen mich und meiner Tochter ausgesprochen, was ja belegt werden kann.
Am nächsten Tag wollte ich eine Anzeige gegen ihn machen wegen Hausfriedensbruch. Aber die Polizei nahm mich da auch nicht ernst.
Meine Frage nun, was kann ich dagegen unternehmen?
Denn ich fühle mich von den Behörden nicht Ernst genommen und habe nun eine Anzeige wegen BtmG bekommen, was nun für mich Bewährung bedeutet.
Danke für die Antworten und eurer Hilfe
LG
Frau Holle

PS. Ach ja die Bedrohungen haben bis heute nicht aufgehört.
Nach oben
tuutsweet
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 22.05.2012
Beiträge: 929

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

also,wenn du meine meinung dazu hören willst, ist der typ brandgefährlich.kennst du nicht wen, der ihm die leviten lesen kann.man scheisst keinen an , da ist der alkoholspiegel kein argument.sowas macht man nicht,punkt. ich würd ihn an deiner und deiner tochters stelle in die wüste schicken,also echt, was ist das für ein genosse?
sofort kontakte abbrechen und mach dir wegen dem bisschen dope keinen kopf.das geht jetzt seinen weg, vielleicht wird es sogar eingestellt.wenn du pech hast,gibts ne geldstrafe,in welchem bundesland wohnt ihr denn?
bei weiteren stalking aktionen Anzeige machen wegen Nötigung und macht deutlich ,das ihr Angst habt.Das müssen die Bullen ernst nehmen.
Nach oben
Schnippsiii
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 03.07.2012
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 17:29    Titel: Hallo Fr.Holle Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß,dürfen sie in dieser Situation nichts machen.
Nun hast du es aber auch nicht verhindert. Du hast sie in dem Moment rein gelassen u.nichts dagegen gesagt.Was leider im nachhinein doof war... Sad
Nun wirst du dagegen nicht ankommen(denke ich mal)(nicht sicher)
WEIL sie etwas gefunden haben. Sie haben dich in der Hand. Sad

Halt uns auf dem laufenden Smile
Nach oben
Kullerbunt
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

für ne Hausdurchsuchung wird doch eine richterliche Anordnung benötigt. hatten die sowas? Wenn nicht, würde ich dagegen vorgehen. Hast du sie freiwillig reingelassen oder ist die Polizei einfach an dir vorbeimaschiert.
Auch wenn dich die polizei nicht ernst nimmst, du hast ihn angezeigt und das geht zum staatsanwalt. Vorgeladen wird der Typ auf jeden Fall.

Du hattest schonmal Probleme wegen Cannabisbesitz? Wenn das zur Anklage kommt, Anwalt nehen
Nach oben
rudi
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 16.05.2012
Beiträge: 216

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich beruft sich die Polizei in diesem Fall auf "Gefahr im Verzug".
Da sie ja auch etwas gefunden haben wirst du wohl nichts machen können.
Such dir einen Mann der in der Lage ist dich zu beschützen.
Nach oben
TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

auf jeden fall einen anwalt einschlaten! wenn du kein geld hast bezahlt es der staat.

die aussage eines betrunkenen randalierers darf nicht als begründung für dringender tatverdacht/gefah rin verzug herangezogen werden, meiner meinung nach.

also anwalt einschalten, der macht dann auch die anzeige bei der polizei, den nehmen die auch ernst!
Nach oben
frau holle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

@tuutsweet
die Bedrohungen, sind bis heute noch aktuell. Den Kontakt abzubrechen ist nicht möglich, da er nicht damit aufhört.
Aber so wie die Bullen mich behandelt haben kann ich mir nicht vorstellen, dass sie mich ernst nehmen. Aber irgendetwas muss es doch geben, denn schließlich habe ich sie gerufen, weil wir Angst hatten wegen Belästigung und Hausfriedensbruch und die haben nur auf ihn gehört. Hatte sogar sms als beweise von ihm denen gezeigt. Aber sie haben mich nicht ernst genommen. Ich versteh die Welt nicht mehr.

@kullerbunt
Zitat:
Hast du sie freiwillig reingelassen oder ist die Polizei einfach an dir vorbeimaschiert.

nein sie sind einfach an mir vorbeimarschiert. Deshalb war ich auch so baff, dass ich nicht richtig reagieren konnte

Klar halt ich euch auf dem laufenden, brauch ja schließlich eure Hilfe.
Danke für die Antworten
LG
Frau Holle
Nach oben
frau holle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja an einen Anwalt habe ich auch schon gedacht.
Werde ich wohl auch machen. Wo beantragt man denn den? Bei Gericht?

Ach ja wir wohnen in Bayern
LG
Frau Holle
Nach oben
Schnippsiii
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 03.07.2012
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="frau holle"] Wo beantragt man denn den? Bei Gericht?

Hallöchen.. Very Happy
In Lübeck ist es im Amtsgericht u.da muss ich mich erst an einen Rechtspfleger halten(dem du erstmal dein Anliegen schilderst),der macht dir ein Schreiben fertig u.du hast dann freie Anwaltswahl,wo du aber bei dem 10 Euro hinterlegen musst,wenn der Fall sinnvoll ist zum streiten. Musste dies schon vier mal machen.
Nach oben
TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weis kann man auch zuerst zu einem anwalt, sagt dem gleich das man kein geld hat, und er hilft einem beim antrag stellen!

ruf einfach einen anwalt an, und sage das du kein geld hast, aber ein für dich wichtigen fall, und wo du das geld beantragen kannst oder was...

die kennen sich damit ja am besten aus...
Nach oben
andi1975
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 23.01.2011
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo!

ich hab hier zwei links:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

http://www.geizkragen.de/magazin/rechtsauskuenfte/recht-auskunft-kostenlos-mietrecht/13518.html

ich hoffe wirklich,daß diese sache mindestens glimpflich für dich ausgeht!
so eine scheiße-echt.

alles gute für euch!
Nach oben
andi1975
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 23.01.2011
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

hier noch ein link:

http://www.jiz-muenchen.de/uploads/media/Rechtsberatung_Muenchen_02.pdf


bulbbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubbblubb

123456789123456789123456789 gjgjugiugugouguigukvugugkgkubgvvjjhvjjgjgkugkkgkgkugugkgkugchf khgk jbgjg kg k jgkg
Nach oben
prawda
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 22.07.2011
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja der Hammer. Mir scheint es so, als ob die bayerische Polizei der Topscorer bei rechtswidrigen Hausdurchsuchungen ist.

Es gibt ganz wichtige Fragen zu klären:
Bist du vorbestraft? Wenn ja, wegen BtMG? Ist deine Tochter wegen BtMG vorbestraft? Wenn ja, hat die Polizei dies vor der Durchsuchung nachgefragt (Anruf im Revier...).

Hausdurchsuchungen müssen entweder durch Staatsanwalt oder Richter genehmigt werden oder es muss Gefahr im Verzug vorliegen. In diesem Fall können die Polizisten sich ja nur auf Gefahr im Verzug beziehen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html#) hat ganz klar entschieden, dass Gefahr im Verzug die Ausnahme zu sein hat und nicht die Regel.

Es gab schon Hausdurchsuchungen, bei denen (geringe) Mengen Gras gefunden wurden, die im Nachhinein als rechtswidrig erklärt wurden. Die Beweise waren somit nicht verwendbar. Dementsprechend zog das auch keine Konsequenzen nach sich. Ein Anwalt, der sich mit sowas auskennt, ist in einem solchen Fall absolut empfehlenswert. Eine interessante Rede hat Udo Vetter gehalten (http://www.youtube.com/watch?v=paDTqMBcz-c&feature=related). Er bezieht sich dort auf genau solche Durchsuchungen, allerdings eher wegen Internetkriminalität.

Hast du die Polizisten reingelassen? Einer Durchsuchung klar widersprochen? Hast du irgendwas unterschrieben?

Du hast zwar schon gesagt, dass sie einfach reinmarschiert sind, aber es ist wichtig, wie das genau abgelaufen ist. Prinzipiell ist es in deinem Fall aber unerlässlich einen Anwalt zu nehmen. Deswegen musst du das hier nicht zwangsläufig ausbreiten, da du es so oder so einem Anwalt erzählen solltest.
Zum Thema Prozesskostenhilfe:
Es gibt den Beratungsschein und die Prozesskostenhilfe. Das eine ist, wenn du von dir aus einen Anwalt einschalten willst, das andere ist, wenn dir ein Verfahren bevorsteht. Wenn du ein kleines Einkommen und kein Vermögen hast (4000€ auf dem Konto, sowas in der Größenordnung), dann wird dir der Anwalt bezahlt.

Wie groß war die Menge Gras? Bei einer kleinen Menge, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Prozess fallen gelassen wird. In jedem Fall kann es aber gut sein, dass die Durchsuchung als rechtswidrig angesehen wird. Dann brauchst du dir auch keine Sorgen machen.

Die Geschichte ist ungeheuerlich. Solange du der Durchsuchung nicht zugestimmt hast, ist das in meinen Augen ganz klar rechtswidrig. Die Aussage eines Betrunkenen, der vor deiner Haustür ist, wegen dem du die Polizei gerufen hast, kann keinesfalls ausreichend sein, um eine Hausdurchsuchung mit Gefahr im Verzug zu rechtfertigen.
Wenn sich die Polizei nicht dafür interessiert, dass der Typ euch bedroht, dann ist das noch mindestens genauso katastrophal. Ich hab ja schon krasse Sachen gehört, besonders von der bayerischen Polizei, aber wenn das so wahr ist, dann ist es die Krönung.
Nach oben
nivea
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 6. Jul 2012 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Holle,

kann meinem Vorredner nur zustimmen, es könnte sein, dass es rechtswidrig war. Ich frag mal am WE jemanden, der sich damit auskennt.

Ich würde an deiner Stelle auch unbedingt einen Anwalt einschalten und solange bis du mit ihm die Geschichte geklärt hast auf gar keinen Fall mit der Polizei über irgend etwas diesbezüglich reden, richtig stellen oder sonstwas. Du musst das auch nicht. Da wird dir nachher nur ein Strick draus gedreht, egal was du sagst.

Gefahr im Verzug war hier ja sicherlich nicht. Aber: War noch jemand dabei, der das bezeugen kann?

LG

nivea
Nach oben
Yolande
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 7. Jul 2012 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Frau Holle,

och menno, dir wurde ja echt nur eine megakurze Verschnaufpause gegönnt. Was ist nur in den ollen Typen gefahren? Der benimmt sich echt erbärmlich und ich verstehe nicht, was deine Tochter nur immer noch von dem will. Ich schließe mich den anderen an und halte diesen Menschen auch für sehr gefährlich, aber, was noch viel schlimmer ist, ist, dass du dich von den Behörden nicht ernst genommen fühlst, obwohl du auf die Gefahr hingewiesen hast. Ich kann dir nur raten, da jetzt nicht locker zu lassen...ihn anzuzeigen, ob die dich ernst nehmen oder nicht, aber irgendwann kannst du dadurch vielleicht nachweisen, dass du etwas gegen ihn unternehmen wolltest.
Und ja, such dir einen guten pfiffigen Anwalt und beantrage Prozesskostenbeihilfe (meines Erachtens beantragt man die auf dem zuständigen Amtsgericht).

Ich denke an dich und hoffe, der Typ ist bald Geschichte für euch

LG
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Seite 1 von 5
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin