Frage zum Strafrecht..

Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Cannabis (Kiffen)
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Der Gast
Gast




BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 09:30    Titel: Frage zum Strafrecht.. Antworten mit Zitat

Heute flatterte ein Brief von der Kripo EG Rauschgift bei mir ins Haus. Die ganzen Dealer bei uns wurden hochgenommen und angeblich hat mich wohl jemand verpfiffen dass ich ab und zu mal was rauche. Jetzt meine Frage:

Ist es, wenn sie eigentlich keinerlei Beweise haben, strafbar zu kiffen? Ich habe ein bis zweimal wenige g im Monat geholt (1 - 2 g).

Ich weiss Aussage verweigern usw., aber ich mein ich brauch ja nicht verheimlichen dass ich abundzu mal etwas rauche.

Können die mich dafür drankriegen? Wenn ja, was könnte ich für eine Strafe bekommen?

Und was passiert wenn ich die Aussage verweigere, die aber die Aussage von einem dieser Dealer haben?

MfG Der Gast
Nach oben
bright
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 12:20    Titel: Re: Frage zum Strafrecht.. Antworten mit Zitat

Der Gast hat Folgendes geschrieben:
Heute flatterte ein Brief von der Kripo EG Rauschgift bei mir ins Haus. Die ganzen Dealer bei uns wurden hochgenommen und angeblich hat mich wohl jemand verpfiffen dass ich ab und zu mal was rauche. Jetzt meine Frage:

Ist es, wenn sie eigentlich keinerlei Beweise haben, strafbar zu kiffen? Ich habe ein bis zweimal wenige g im Monat geholt (1 - 2 g).

Ich weiss Aussage verweigern usw., aber ich mein ich brauch ja nicht verheimlichen dass ich abundzu mal etwas rauche.

Können die mich dafür drankriegen? Wenn ja, was könnte ich für eine Strafe bekommen?

Und was passiert wenn ich die Aussage verweigere, die aber die Aussage von einem dieser Dealer haben?

MfG Der Gast

Keine Panik, gar nicht darum kümmern. Gar nicht auf polizeiliche Ladungen reagieren. Und wichtig, auch ohne Ladung keine Aussage machen. Auch auf scheinbar Privates von der Polizei nicht reagieren. Kein Wort. Sie wollen dass man sich gegenseitig belastet. Ihnen ihre Arbeit macht.
Entspann Dich. Es wird nichts passieren.
Toller Dealer!!!
Und natürlich solltest Du verheimlichen, dass Du ab und zu mal etwas rauchst. Auf die nicht Strafbarkeit der geringen Menge, Urteil Recht auf Rausch. (Klage Wolfgang Neskovic- Urteil Roman Herzog) folgte der Angriff auf die Führerscheine über dass Ordnungsamt.
Also es bleibt bei Nichts.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Und du bist dir sicher ich brauch da garnicht hingehen?
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nochmal.. Also Führerschein habe ich noch garnicht.. Ich habe noch nie eine Aussage verweigert, konnte mich bisher immer rausreden, aber theoretisch, wenn ich hingehe und alles abstreite dass ich was geraucht habe etc. komm ich da auch heil raus? Ich will ja nicht dass sie dann iwann meine Wohnung oder so durchsuchen, weil irgendwer vielleicht noch mehr Mist erzählt hat.
Nach oben
bright
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Und du bist dir sicher ich brauch da garnicht hingehen?

Ja, absolut. Kannst ja höflicherweise den Termin vorher absagen.
Die Ladung hat zwei Bedeutungen.
Und zwar, da Die Polizei verpflichtet ist, auch zu Deinen Gunsten zu ermitteln geben sie Dir quasi die Gelegenheit, Dich als Zeuge zu Deiner eigenen Entlastung zu äussern.
Eine Mitwirkungspflicht für Dich an Ihren Ermittlungen gegen Dich, besteht nicht. Und nur um Denen zu sagen, dass Du keine Aussage machst, brauchst Du da nicht extra hin. Denk dran, Reden kann manchmal Silber sein, manchmal. Aber Schweigen ist immer Gold. Ritze es Dir in den Arm.
Falls Du die Aussage gegen Dich nicht gesehen hast, oder ist das sicher, kann es auch sein, dass Sie nur Dein Foto haben. Falls Du keine 18 bist (kein Führerschein) kann es auch sein, dass sie gerne einen Minderjährigen Zeugen hätten. Du brauchst aber nicht, wenn Du Dich selber belasten könntest, Erwerb ist direkte Drogenkriminalität, also würdest Du Dich mit einer Aussage gegen den Dealer selbst belasten, was Du nicht musst. Und auch nicht solltest.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Dealer hat mich danach, als sie seine Wohnung durchsucht haben, angerufen und mir gesagt dass er denen erzählt hat dass ich abundan etwas bei ihm gekauft habe. Quatsch erstmal - Da ich garnicht wusste dass es von ihm kommt und ich nicht direkt bei ihm gekauft habe. Ich bin mir auch nicht sicher ob das alles ist was er denen erzählt hat. Ist es möglich zu erfahren was einem vorgeworfen wird und dann die Aussage zu verweigern?
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was vergessen : Ich bin schon 20, also nicht minderjährig.

Ich habe keine Angst, nur möchte ich einer lästigen, in meinen Augen auch sinnlose, Strafe entgehen.

Mir wird definitiv nichts passieren wenn ich verweigere? =)
Nach oben
bright
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Also der Dealer hat mich danach, als sie seine Wohnung durchsucht haben, angerufen und mir gesagt dass er denen erzählt hat dass ich abundan etwas bei ihm gekauft habe. Quatsch erstmal - Da ich garnicht wusste dass es von ihm kommt und ich nicht direkt bei ihm gekauft habe. Ich bin mir auch nicht sicher ob das alles ist was er denen erzählt hat. Ist es möglich zu erfahren was einem vorgeworfen wird und dann die Aussage zu verweigern?

Sie wollen Dich als Zeugen gegen ihn. An Dir ist da kein Interesse. Stelle Dir nur den Richter vor, der auf sowas eine Hauptverhandlung eröffnet. Auf der Aussage eines Dealers, die der dann vor Gericht auch noch wiederholen muss. Nein, das versucht kein Richter.
Informationen kannst Du nur über anwaltschaftliche Akteneinsicht bekommen. Für die Akteneinsicht kann nur Geld helfen.
Unternimm nichts. Und lass Dich auf nichts ein. Auch eine Hausdurchssuchung ist dafür absolut nicht zu erwarten.
Nach oben
bright
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Was vergessen : Ich bin schon 20, also nicht minderjährig.

Ich habe keine Angst, nur möchte ich einer lästigen, in meinen Augen auch sinnlose, Strafe entgehen.

Mir wird definitiv nichts passieren wenn ich verweigere? =)

Nein!
Nach oben
Der Gast
Gast




BeitragVerfasst am: 15. Jan 2009 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut dann danke ich erstmal.. =)
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Cannabis (Kiffen) Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin