Zwangs Alkoholabstinenz nach 6 Jahren Pola-Substi ?

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Father’s Little Helper
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.07.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31. Jul 2012 23:00    Titel: Zwangs Alkoholabstinenz nach 6 Jahren Pola-Substi ? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ein guter Bekannter ist seit min. 6 Jahre in der Pola-Substitution (Fulda/Hessen; ca. 9ml/t ). Vor einigen Monaten berichtete er mir das er sein "Take Home" nur bekommt wenn sein Atemalkoholtest unter 0,05 Promille (!) liegt.
Ich glaube ihm das nicht, und sagte: "Du meinst 0,5 Promille!"
Es scheint aber wirklich so zu sein das in Fulda eine 0,05 Promille Grenze gilt (laut seiner Aussage (Hörensagen!) liegt die Grenze z.B in Ffm bei 0,5 Promille).

Bei dem, wohl täglich durchgeführtem Alkoholtest (Pola-Ausgabe ist wohl zwischen zwischen 8 und 10 Uhr in Fulda) hat er immer 0,000%.
Nun ergab aber ein Urintest das er nicht völlig Alkoholabstinent lebt.

Seit einer Woche ist eine Urlaubstvertretung seines behandelten Arztes, ein beamteter Herr vom Gesundheitsamt, für ihn zuständig.
Dieser Herr sagte zu ihm heute:" Sie haben sich laut Aktenlage dergestalt eingelassen das Sie, um Ihr "Take Home" wieder zu Erhalten, völlig auf Alkohol verzichten wollen! Laut Urintest haben Sie aber innerhalb der letzten vier Tage doch Alkohol getrungen. Ich muss sie leider "Abmahnen" (3 "Abnahmungen" = kein Pola).

Nun meine (primär rechtlichen)Fragen:
1. Wo finde ich rechtsgültige Aussagen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen zur Pola-Substitution (Pflichte/Rechte ; Hessen)

2. Wenn denn die Einlassung meines bekannten stimmt: "Warum ist man in Ffm mit max. 0,05% Atemalkohol noch substitutionsfähig in Fulda aber nur bis 0,005%?" (Gleichheitsgrundsatz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.)

3. Mein Bekannter trinkt seit (s.O) seit 40 Jahren Alk. (ca. 2L Bier/Tag) seinem Artz ist diese Gegebenheit auch seit dem Beginn seiner Substitution (vor ca 6 Jahren) bekann. Warum hat eine Urlaubsvertretung vom Gesundsheitsamt das Recht eine "Abnahnung" zu schreiben? Stichwort: Bestandsschutz
„Der Begriff Bestandsschutz oder Bestandsgarantie beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt, obwohl neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen und heute zur Erlangung einer gleichen Genehmigung eine höhere Hürde zu erklimmen wäre. Laut Wikipedia)

Vielen Dank an alle die mir einen validen Link (es muss doch dafür ein Gesetz/Verordnung geben!) posten können. Mich betrifft es nicht direkt, aber hier in Fulda glauben viele; z.B das Sozialamt, der Landrat, der Bischof, der...; das sie ihre eigenes Recht haben könnten! Nicht mit mir!

Gruß, Mark.
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Caro78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 1. Aug 2012 09:10    Titel: Guten Morgen Antworten mit Zitat

Es existiert eine BTM Abgabeverordnung und Regeln zur Substitution. Den Link habe ich nicht zur Hand aber die Gesetzestexte findest dh im Internet.

Demnach bekommt jemand Take Home der keine anderen, gefährlichen Stoffe / Beigebrauch zu sich nimmt.
Das ist in jedem Bundesland gleich, meines Wissens. ABER: Du gehst einen Vertrag mit deinem Arzt ein und Unterschreibst diesen. Jeder Arzt handhabt es anders was Beigebrauch ist. Bei uns zB zählt normaler Alkoholgebrauch und Kiffen nicht zum Beigebrauch.
Also muss sich dein Bekannter mit dem Arzt zusammensetzen und neu verhandeln zB das gesellschaftsfähiger Alkgebrauch kein Beigebrauch ist.

ABER: Bei Abhängigkeit von Alk kann der Arzt schon eine Entgiftung verlangen.

Der Arzt muss immer verantworten was er tut. Er eine sagt Alk ist Beigebrauch und der andere findet Alk ok.
Ansonsten Arztwechsel.
Aber wenn er beim pusten immer 0 Promille hatte ist doch alles in Ordnung.Er soll seinen Arzt ansprechen das die Abmabnung weg kommt.
Moderater Alkkonsum ist schliesslich gesellschaftsnorm! Wink
lg Caro
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Speechless
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 07.10.2011
Beiträge: 673

BeitragVerfasst am: 1. Aug 2012 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

In Hamburg musst Du 0,00 pusten sonst gibt es kein Rezept oder Substitut.Und das ist auch richtig so wenn man bedenkt wieviele sich sofort nach dem Erhalt des Substitutes die Birne voll laufen lassen.Und Sustitut in Verbindung mit Alkohol ist eine sehr gefährliche Mischung die auch tödlich enden kann.Und wenn Dein Kumpel selbst anhand dessen das er sein Take Home verliert nicht aufhören kann zu trinken wird es höchste Zeit etwas dafür zutun das er es kann.
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Father’s Little Helper
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.07.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 1. Aug 2012 10:54    Titel: Dank für die Info's Antworten mit Zitat

Hallo.
Danke für die Infos.

Was mir nur nicht in den Kopf will ist die Tatsache das er ja über 5 Jahre trinken durfte. Nun soll er (mit 57 Jahren) aus eigener Kraft völlig mit dem Alk aufhören.
Besteht nicht auch ein größeres gesundheitliches Risiko für ihn wenn er 4-5 Tage trocken bleibt und sich dann dafür am Wochenende völlig besäuft?
Ich werde mir heute mal seinen Vertrag mit dem Arzt und diese "Abmahnung" zeigen lassen und mich dann noch mal melden.

Gruß, Mark.
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Speechless
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 07.10.2011
Beiträge: 673

BeitragVerfasst am: 1. Aug 2012 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat der Arzt dies nicht mitbekommen,denn das er es durfte kann ich nicht glauben.So ein Risiko geht kein Substitutionsarzt ein.Wenn dann etwas passiert und raukommt das er es gedult hat ist er seine Zulassung los.
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 1. Aug 2012 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

die TH vergabe ist eine völlig freiwillige sache des arztes! der arzt kann also wenn er dich nicht leiden kann dich jahrelang tgl antanzen lassen! auch am WE!

ich weis jetzt nicht was da genau in diesem urintest an alc nachgewisen wurde?

war er da betrunken? oder wurde auf ein abbauprodukt von alk getsetet?

eigentlich darf ein arzt nur TH geben, wenn der patient keinen beigebrauch hat, auch keinen alkohol trinkt! auch ein glas bir am abend ist schon nicht erlaubt.

es gibt ärzte, die gewisse sachen tolerieren, z.b. gibt es ärzte die thc tolerieren, aber das ist die entscheidung des arztes...

tgl alkoholkonsum ist halt einfach nicht gut für die leber...

er soll hat mit seinem arzt reden, wenne r wieder da ist, wenn sein arzt tgl 2 liter bier toleriert, hat er glück, aber der arzt muss das nicht tolerieren!
bei uns in der praxis war auch 0,0 promille vorgeschrieben.
wer morgends um 8 oder 10 uhr schon oder noch 0,1 oder gar 0,5 promille hat, der hat imho ein alkohol problem (abhängigkleit)
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