Fahrzeug-Kontrolle und Methadonsubstitution

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aleyna
Anfänger


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22. Jan 2009 23:17    Titel: Fahrzeug-Kontrolle und Methadonsubstitution Antworten mit Zitat

Hi Leute,
ich wurde letztlich von der Polizei,einem Drogenscreening unterzogen.Es wurden zuerst Screenings von "H","Kokain",und"Amphetamin"gemacht.Ich freute mich schon insgeheim weil ich nur Methadon intus hatte,und 2-3 Tage zuvor was gekifft habe.Doch zu meinem Bedauern fiel der Amphetamin Test,"obwohl ich ehrlich derartiges nicht genommen hatte",positiv aus! Nun wollte der Polizist eine Urin-Probe von mir.Und als dieser zweite Test bis auf "THC,(Hasch)"negativ ausfiel,schleppten sie mich nach einer richterlichen Anordnung ins Krankenhaus zur Blutentnahme.
Nun habe ich von der Führerschein Stelle einen Brief bekommen,das sie von der Bullerei die Werte meines Blut-Tests bekommen hätten,und sie beabsichtigen mir meinen Führerschein zu nehmen.Im Blut haben sie Reste von THC,und natürlich das Methadon festgestellt!
Meine Frage nun,das THC könnte ich evtl.verwerfen,aber gibt es irgendwelche Richtlinien um mit Methadonsubstitution Auto fahren zu dürfen,wen ja,welche???
Es muß doch alternativen geben um meinen Führerschein behalten zu können,mein Job hängt davon ab!
Einer mit chronischen Reizhusten fährt ja auch trotz Codein!
Bitte um euere Hilfe!!!!!!
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HdP
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2009 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Geh am besten mal zu deinem Substitutionsarzt und schildere ihm die Situation.

Soweit ich weiß, muss er dich darauf hinweisen, wenn durch die Höhe der Dosis die Fahrtauglichkeit eingeschränkt wird. Du kannst dir auch seine Unbedenklichkeit ausstellen lassen, glaub ich.
Also der Arzt verfasst nen Schrieb, in dem steht, dass deine Dosis so gering ist, dass du damit bedenkenlos Auto fahren kannst.
Wenn du das kriegst, sollte die Sache eigentlich geritzt sein...
Aber wegen THC könntest du noch Stress kriegen.
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Zornbrocken
Gast




BeitragVerfasst am: 23. Jan 2009 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

also das verunsichert mich ja nun etwas, denn ich ging eigentlich bisher davon aus, dass auto fahren unter substitution keine rechtlichen konsequenzen haben würde - als die substi bei mir anfing, musste ich beim arzt lediglich unterschreiben, dass ich darüber belehrt wurde, dass unter umständen meine fahrtüchtigkeit durch das pola eingeschränkt sein könnte und ich deswegen vor jedem fahrtantritt überprüfen müsse, ob ich mich in diesem moment fahrtauglich fühle.

naja und daraus ergibt sich für mich eigentlich der schluss, dass es grundsätzlich ja nicht verboten sein kann, denn sonst hätte ich ja wohl unterschreiben müssen, dass ich belehrt wurde, dass ich unter einfluss von substi generell kein fahrzeug führen darf?!?

oder???

fall sich damit jemand konkret auskennt, schreibt bitte mal was dazu und ggf. wo man sich das gesetzlich gesehen nachlesen kann - vielen dank und lg
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aleyna
Anfänger


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2009 06:30    Titel: fragen fragen Antworten mit Zitat

ich möchte auch wissen ob es da rechtliche seiten gibt
wo kann man sich im internet informieren ????

ich würde mich freuen wenn mehr leute was schreiben würden
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Cappu
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 483

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2009 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-2048/im-methadonprojekt-und-immer-noch-den-lappen!

Es sieht so aus, als wäre diese Frage juristisch noch nicht ganz geklärt.
Die Dosis spielt eine Rolle. Der Arzt muss aufklären ob die Dosis zu hoch ist. Eingestellte Patienten sollten eigentlich fahrtüchtig sein.
Das ist ne heikle Sache die mir nach vielen Widersprüchen aussieht.
Ich würde probieren dagegen anzugehen, es scheint nicht ganz aussichtslos.
Die Tatsache, dass dazu THC festgestellt wurde, ist allerdings blöd, der perfekte Vorwand den Lappen dann doch einzubehalten, selbst wenn die Methadon-Dosis gering war.
Ich würde mich da mal rechtlich beraten lassen und auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28. Jan 2009 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab dazu auch mal recherchiert im Internet, und zwar bei der anonymen Online-beratung von irgendeiner Drobse.
Es gibt für Metha wohl in jedem Bundesland eine Dosis, bei der fahren prinzipiell erlaubt ist, aaaber man muss nachweißlich eine ganze Weile (q2 Monate oder 24?) ohne Beikonsum jeglicher Art sein. Das muss der Arzt bestätigen.
Wie hoch der Wert ist und wie er sich bei Pola oder Subu verhält, konnten die mir nicht sagen, meinten aber man solle sich anonym bei der FS-Stelle informieren.
Man kanns natürlich auch riskieren, aber wenn man erwischt wird ist man halt gearscht oder wenn man einen Unfall baut und es rauskommt->Versicherung zahlt nich...
Mira
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