Entlassung nach Paragraf 57stgb-stationärer Drogentherapie

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Gerdchen1980
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.08.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29. Aug 2012 07:41    Titel: Entlassung nach Paragraf 57stgb-stationärer Drogentherapie Antworten mit Zitat

Hallo, mein Freund sitzt in Bützow und strebt eine vorzeitige Entlassung mit Therapie an. Leider hatte er versäumt, einen 35btmg in seinem letzten Urteil sich geben zu lassen. Dies habe er nachträglich versucht, was vor dem OLG Rostock negativ entschieden wurde. Für ihn kommt nur eine vorzeitige Entlassung mit Therapieauflage in Frage. Deswegen habe er sich zwecks Kostenübernahme an den für ihn zuständigen Rententräger gewandt, aber die meinten, dass seit letzten Jahr keine Kostenzusage mehr gibt, wenn man sich in Haft befindet! Ist das richtig? Deswegen habe er sich schon an Einrichtungen gewandt, für die man keine Kostenzusage braucht. Einen Sozialbericht habe er sich mit Zustimmung der hiesige Drogenberatungsstelle und es fehlt nur die Kostenübernahme aber ein Mitgefangener meinte, dass es einen Paragraphen gibt, wo man dies mit besonderer Schnelligkeit beantragen kann (irgendwas mit 111 oder 113) Ich bitte um Hilfe! Nette Grüße
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realflippy
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 29. Aug 2012 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

guten morgen gerdchen

hab jetzt auf die schnelle nur diesen link hier gefunden und überflogen.
ist aber glaub ich ganz gut beschrieben wie das jetzt läuft.

vielleicht auch mal mit nem anwalt quatschen, ob es da andere wege gibt...dann solltest du es genau wissen...und n beratungsgespräch kostet echt nit viel.

der link

http://www.sucht.org/fileadmin/user_upload/Service/Publikationen/Thema/Position/Problemanzeige_Ablehnung_Reha_f%C3%BCr_Inhaftierte.pdf

lg

flippy
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Gerdchen1980
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.08.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29. Aug 2012 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Super, dass du mir gleich geantwortet hast. Der Link behandelt genau die Problematik, die ich versucht habe zu beschreiben: "Deswegen kommt die offensichtliche Benachteiligung inhaftierter Menschen bei der Bewilligung von Reha-Leistungen einer Diskriminierung gleich." Nur leider beinhaltet er keinen Lösungsvorschlag.
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