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Horstylon Anfänger
Anmeldungsdatum: 31.08.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 31. Aug 2012 10:07 Titel: Führerschein weg -.-'' |
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Grüß Euch liebe Forum-Leser/Mods/andere Konsumenten.
Ich bin jetzt 20 Jahre alt und wollte Euch etwas erzählen.
Als ich am 11.04.12 mit ein paar Leuten bei einem Kollegen saß, klingelte es an der Tür.
Da wir dachten, dass es ein anderer Kollege wäre, haben wir die Tür natürlich geöffnet und zack standen zwei Polizisten im Raum(Wir wissen, dass sie das nicht einfach so dürfen, aber iwas von "Gefahr im Verzug" oder so).
Alle Personalien aufgenommen und alles konfisziert(Baggie,Crusher, restliches Ott).
Naja soweit so gut, bis zum nächsten Tag.
Als ich am 12.04 mit anderen Kollegen unterwegs war (was holen), gerade in eine Parklücke eingeparkt habe und ausgestiegen bin, kamen von der anderen Straßenseite die beiden Polizisten vom Vortag. Klack! Mitkommen -> Revier.
Da erstmal Urintest, der positiv auf THC, Amphetamine und Metaamphetamine ausfiel (Ich rauche regelmäßig Gras, das Pepp hatte ich zuletzt am 30.03 genommen, um in den Geburtstag eines Kollegen reinzufeiern und das E gabs ne Woche vorher zum Party machen). Die beiden Amphe habe ich nie wieder genommen und war bis dahin auch das einzige mal. Und ja ich weiß, dass es scheiße ist zu konsumieren und ein Kraftfahrzeug zu fahren, jedoch konnte ich bisher unter dem EInfluss von THC "besser" fahren als nüchtern.
Jedoch gings nach dem Urin-Test erst richtig los.
Da kein Arzt bei uns in der Umgebung Dienst hatte, musste extra einer aus Essen anreisen, auf den ich erstmal !2 Stunden! warten musste, bis dieser kam und mir Blut abnahm.
BTW Die Stelle wo er Blutabnahm(Arm) war wochenlang dick und blau und tat höllisch weh.
Nachdem ich dort wieder raus war, bekam ich nen Anruf, dass die Polizei wieder bei meinem Freund vom Vortag in der Bude waren und erneut Dinge mitnahmen.
Soweit sogut dachte ich, und habe bis vor zwei Wochen nichts wieder gehört.
Dann kam der erste Brief in dem Stand, dass das Ermittlugnsverfahren gegen mich eingestellt worden ist. Wow dachte ich, gute Nachricht und hatte damit abgeschlossen.
Bis letzten Freitag an dem folgendes kam:
Bußgeldbescheid
"Sie führen das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels (Marihuana)
Geldbuße -> 500€
Gebühr -> 25€
Auslagen Verwaltung -> 3,50€
Auslagen der Polizei -> !282,49!€
Gesamt: -> 810,99€!
Außerdem Fahrverbot von 1 Monat mit Frist von 4 Monaten und 4 Punkte.
Das Ding ist, da ich Schüler bin KANN ich nicht so viel Geld aufbringen...
Festes Taschengeld bekomme ich nicht, da meine Eltern in Privatinsolvenz sind und selbst nicht viel haben.
Einen Nebenjob habe ich auch nicht.
Frage 1: Was soll ich also tun?
Aber als ich dachte, dass damit alles gegessen wäre, kam es noch dicker.
Gestern kam der nächste Brief mit folgendem Inhalt:
"Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B (einschl. aller Einschlußklassen)"
§80 Abs.2 Nr.4 VwGO -> sofortige Vollziehung dieser Maßnahme im öffentlichen Interesse
+77,51€
Jetzt habe ich eine Woche Zeit meinen Führerschein dort hinzuschicken...
Was soll ich tun?!
Viele Grüße,
Horstylon |
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CFZ Gold-User
Anmeldungsdatum: 30.07.2012 Beiträge: 759
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Verfasst am: 31. Aug 2012 11:15 Titel: |
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Hallo Horstylon,
so, wie Du die Sache hier schilderst, würde ich sagen, Du bist verpfiffen worden. Irgendwer in Deinem Umfeld wollte Dir wohl eins auswischen. Du solltest versuchen, still und leise, den Schuldigen auszumachen. Begehe aber nicht den Fehler, und posaune herum, wen Du verdächtigst oder wer der Schuldige ist. Das wäre FALSCH, klar? Behalte Dein Wissen (sofern vorhanden) also für Dich und versuche die betreffende Person in Zukunft zu meiden. Sei schlau: Wenn Du Deinen Feind nicht besiegen kannst, dann mache ihn Dir zu Nutze. Alles Andere, also Repressalien und so, machen es nur noch schlimmer. So viel dazu.
Zu Deinen Fragen:
Deinen Führerschein schickst Du natürlich nicht hin, kannst Du ja auch gar nicht, denn Du hast ihn gerade irgendwo verlegt und kannst ihn gerade nicht finden. Vermutlich ist er unter den Fahrersitz Deines Wagens gerutscht, und taucht erst dann wieder zufällig auf, wenn Du wegen der nächsten Verkehrskontrolle scharf bremsen mußt. Tja, so etwas passiert manchmal, da kannste schließlich nichts für, oder?
Wegen den Bußgeldern kannst Du Dich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen und Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Die Behörden müssen Dir Stundung gewähren, aber Du mußt Dich darum kümmern. Kümmerst Du Dich nicht darum, kann daraus schnell eine Pfändung oder - schlimmer noch - eine Vollstreckung werden, d.h. Du gehst für ein paar Tage ins Gefängnis. Zögere da also nicht lange, rufe an oder fahre besser persönlich hin. Bei der Gelegenheit kannst Du dann ja gleich mitteilen, daß Dein Führerschein nicht aufffindbar ist.
Wenn Du in Zukunft Auto fährst, dann beinhaltet das ein Risko. Sicherer ist natürlich, Du hälst Dich an die Auflagen, und fährst erstmal nicht bis Deine Sperre abgelaufen ist. Du bist jetzt amtlich registrierter Drogenkonsument. Bei jeder Polizeikontrolle erfolgt per Funk der Hinweis an die Beamten, die Dich kontrollieren, daß Du mit BtM zu tun hast. Das wird auch nicht so schnell gelöscht. Solltest Du den Eintrag löschen lassen wollen, empfehle ich Dir einen Anwalt. Wenn Du bei einer Verkehrskontrolle angehalten wirst, dann mußt Du als BtMer immer mit Repressalien seitens der Beamten rechnen. Man wird Dich und Dein Fahrzeug vermutlich immer etwas genauer unter die Lupe nehmen, als andere Verkehrsteilnehmer. Das Gleiche gilt für Grenzübertritte, also Zollkontrollen. Wenn Du ohne Führerschein fährst, dann ist das juritsich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und es ist eine Straftat. Beim ersten Mal gibt's vermutlich Bewährung, im Wiederholungsfall gibt's dafür Knast. Sei vorsichtig! Ich habe schon Leute mit Strafen von bis zu 5 Jahren allein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesehen! Das waren natülich alles Einzelstrafen, die als Gesamtstrafen verbüßt wurden.
Ab heute bist Du im "Club". Du bist amtlich registrierter Drogenkonsument. Das kann sich in vielerlei Hinsicht negativ auswirken, insbesondere aber im Umgang mit Polizeibehörden. Du wirst auch in Zukunft damit zu rechnen haben, daß die Polizei bei Dir vor der Tür steht, daß du observiert wirst oder "wie zufällig" mal wieder in eine Polizeikontrolle gerätst. Sei also auf der Hut, laß' es mit den Drogen besser ganz.
Gruß
CFZ |
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Frau.LORKE Gold-User
Anmeldungsdatum: 16.08.2012 Beiträge: 646
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Verfasst am: 31. Aug 2012 12:56 Titel: |
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Tach Horstyle,
wenn du den Lappen nicht abgibst,werden sie nach 1-2 Wochen bei dir klingeln und die Herausgabe fordern. Damit hast wenigstens etwas Zeit gewonnen. Nimm dir einen >Anwalt für Verkehrsrecht< . Ob der was rausreißen kann is ne andere Frage.
Für mich ist es auch völlig unverständlich,daß man als User,NUR weil man User ist und irgendwo reingeraten und registriert ist,automatisch als fahruntauglich u.verantwortungslos eingestuft wird.
Ein gewohnheitsmäßiger Trinker bekommt erst dann ein Problem,wenn er >am Steuer< mit zuviel Promille überführt wird.
Das hab ich x bei der MPU gesagt.Allein das war ein Grund zum durchfallen. ..von wegen ´uneinsichtig´...
Viel Glück und Gerechtigkeit dir
Gruß |
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CFZ Gold-User
Anmeldungsdatum: 30.07.2012 Beiträge: 759
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Verfasst am: 31. Aug 2012 13:12 Titel: |
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@Frau Lorke
Ja, die Gesetzeslage ist widersprüchlich und auch ungerecht. Sie ist vor allem in vielerlei Hinsicht vollkommen unsinnig. Was Drogenkonsumenten in Deutschland widerfährt, ist diskriminierend bis ins Detail. Die Gesetzelslage zeugt von einer großen Hilflosigkeit der Bundesregierung. Die Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte (wie auch die Politik im Allgemeinen in Deutschland) macht auf mich eher den Eindruck einer RE-aktionspolitik anstatt einer Aktionspolitik. Im Grunde scheint den Regierungen aller Parteien das Gemeinwesen vollkommen egal zu sein, solange der Rubel rollt. Gedanken über Gesellschaftsbilder und Staatsformen scheint sich in diesem Land unter den Regierenden niemand zu machen. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch solche Ausläufer wie Links- oder Rechtsextremismus. Man mag über solche Gruppierungen denken wie man will, aber immerhin sind es die Splittergruppen, die sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie unsere Gesellschaft in Zukunft überhaupt aussehen könnte. Na ja, ist auch egal, was läuft heute Abend auf RTL?
Gruß
CFZ |
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Jelly Gold-User
Anmeldungsdatum: 06.10.2011 Beiträge: 314
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Verfasst am: 31. Aug 2012 13:17 Titel: |
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Hallo Horsty,
ich würde Ratenzahlung beantragen. Dazu mußt du deine Einkünfte offenlegen.
Ob Du sonst noch viel erreichen kannst, bezweifle ich ...
Anwalt wird bei so einer endeutigen Sache auch nix bringen, denk ich...
Hier gibt´s das Thema Drogen, Führerschein und MPU immer wieder, meistens ist es mehr als schwer, den Schein überhaupt wieder zu bekommen...
Ich würde den Schein abgeben, wie verlangt, sonst kostet´s noch mehr...
Auf alle Fälle auch die Raten pünktlich zahlen, sonst wird evtl. die gesamte Summe auf einmal fällig.
Stundung wird nicht klappen, das ist nur ein Entgegenkommen des Gläubigers, kein Anspruch, den man hat, das wird man dir kaum gewähren, weiß auch nicht, ob im Zusammenhang mit Führerscheinentzug u.ä. überhaupt gestundet wird...
LG Jelly |
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CFZ Gold-User
Anmeldungsdatum: 30.07.2012 Beiträge: 759
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Verfasst am: 31. Aug 2012 13:23 Titel: |
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Jelly hat Folgendes geschrieben: | Stundung wird nicht klappen, das ist nur ein Entgegenkommen des Gläubigers, kein Anspruch, den man hat, das wird man dir kaum gewähren, weiß auch nicht, ob im Zusammenhang mit Führerscheinentzug u.ä. überhaupt gestundet wird...
LG Jelly |
Das ist nicht ganz richtig. Der Staat muß die Vermögenslage des Schuldners berücksichtigen. Der Schuldner genießt bis zu einem gewissen Betrag Pfändungsschutz. Da Horstylon noch Schüler ist, wird die Pfändungsgrenze sehr niedrig sein. Meine Erfahrung ist, daß sich die Behörden in solchen Fällen immer sehr kulant verhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html
Gruß
CFZ |
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Jelly Gold-User
Anmeldungsdatum: 06.10.2011 Beiträge: 314
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Verfasst am: 31. Aug 2012 13:31 Titel: |
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@ CFZ,
das bezieht sich nicht auf Bußgelder und Geldstrafen.
Ich weiß es aus eigener Erfahrung.
Ein gewisser Betrag darf monatlich auch vom Existenminimum abgezwackt werden.
Übrigens gibtes auch noch die Rgel, bei Uneinbringbarkeit ersatzweise Haft...
Sonst könnte sich ja jeder, dessen Einkommen unter der Pfändunsgrenze liegt, sich vor Geldstrafendrücken...
LG Jelly |
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CFZ Gold-User
Anmeldungsdatum: 30.07.2012 Beiträge: 759
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Verfasst am: 31. Aug 2012 13:52 Titel: |
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@Jelly
Ich bin da in Einzelheiten nicht so informiert. Ich mache mich da aber noch mal schlau. Zumindest Geldstrafen werden bei Nicht-Bezahlen einfach in Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Muß jetzt zur Arbeit. Tschüß!
Gruß
CFZ |
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Jelly Gold-User
Anmeldungsdatum: 06.10.2011 Beiträge: 314
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Verfasst am: 31. Aug 2012 14:04 Titel: |
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Ja, mach mal...
Die Pfändungsfreigrenze (gültig für normale Schulden, nicht Strafen) ist übrigens auch nicht so unantastbar, sondern kann vom Gericht im Einzelfall noch gesenkt werden, z.B. wenn jemand keine Miete zahlen muß u.ä. und Unterhaltsschulden da sind...
LG Jelly |
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Horstylon Anfänger
Anmeldungsdatum: 31.08.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 31. Aug 2012 15:30 Titel: |
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Danke soweit für Eure Antworten, jedoch ist das Problem, dass ich habe das ich wenns hochkommt 30€ im Monat bekomme.
Mein Einkommen ist gleich 0!
Von daher kann ich das nicht wirklich bezahlen...
Oh mann, das ist der reinste Scheiß.
Frage: Können die wegen einer Sache diese zwei Briefe schicken?
Ich muss ja mit den Konsequenzen 1 Monat Fahrverbot und 810€ leben und dann kommt nochmal "Sie geben den Führerschein innerhalb einer Woche ab". Geht das?
Viele Grüße,
Horstylon |
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Jelly Gold-User
Anmeldungsdatum: 06.10.2011 Beiträge: 314
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Verfasst am: 31. Aug 2012 15:47 Titel: |
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@ Horsty,
wir sind natürlich keine Juristen.
Zitat: | Frage: Können die wegen einer Sache diese zwei Briefe schicken? |
Du kannst nachfragen, das schadet wohl nichts und wegen dem Bußgeld mußt du die Karten auf den Tisch legen und versuchen, das beste rauszuholen.
Wenn du Fahrverbot hast, wirst du den Schein kaum daheim behalten dürfen, nehm ich an, aber ich hatte die Situation noch nicht.
Kannst ja sehen, ob gestundet wird oder wie an deinem Wohnort verfahren wird.
Jedenfalls mußt du dich drum bemühen, sprich Brief schreiben, Situation schildern...
Viel Glück!
LG Jelly |
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Pimpinelle Platin-User
Anmeldungsdatum: 30.03.2012 Beiträge: 1367
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Verfasst am: 31. Aug 2012 17:40 Titel: |
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Ich schätze mal, selbst wenn du CFZs Rat befolgst und behauptest, der "Lappen" sei verschwunden, wird dir das nicht wirklich weiter helfen, wenn es beim Verlust des Führerscheins bleiben sollte. Ich gehe nämlich mal davon aus, dass solche Daten auch bei der Polizei vermerkt und abrufbar sind z.B. bei einer Überprüfung deiner Personalien.
Und weiter würde ich vermuten, solltest du in eine solche Personenkontrolle kommen und den Führerschein vorzeigen, als sei nichts gewesen, könnte man dir das als weitere Straftat/Ordnungswidrigkeit auslegen. |
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CFZ Gold-User
Anmeldungsdatum: 30.07.2012 Beiträge: 759
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Verfasst am: 31. Aug 2012 20:15 Titel: |
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..warum mache ich das hier überhaupt, habe ich denn nichts besseres zu tun...?
Ok, eines vorweg: Wenn Du Deinen Lappen nicht abgibst, dann können Dir daraus eigentlich kein Nachteile erwachsen. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob Du juristisch wirklich Eigentümer des Führerscheins bist, oder ob Dir der Staat den Lappen nur "überlassen" hat (dann könntest Du finanziell zur Verantwortung gezogen werden), aber sonst kann Dir daraus kein Nachteil entstehen. Wenn Du in eine Verkehrskontrolle gerätst, dann wirst Du aufgefordert, den Führerschein vorzuzeigen. Das machst Du natürlich. Du bist nicht verpflichtet, die Beamten darauf aufmerksam zu machen, daß Dir die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz, daß sich Beschuldigte (oder wer auch immer) nicht selbst belasten müssen. Du darfst sogar vor Gericht lügen (solange Du nicht unter Eid stehst), ohne daß man Dir das negativ anrechnen dürfte. Insofern kannst Du dafür auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. In einem Punkt muß ich Pimpinelle aber Recht geben, nämlich, daß es vermutlich nur wenig nutzen wird. Du müßtest es schon mit sehr überlasteten Beamten zu tun haben, die nicht die Zeit haben, Deine Angaben bei der Zentrale abzufragen, um mit so einer Nummer durch eine Verkehrskontrolle zu rutschen. Hat aber auch schon manchmal geklappt. Ein Führerschein ist zumindest als Souvenir ganz schön.
Was Deine Zahlungen angeht, kann ich nur wiederholen, was ich oben schon sagte. Setze Dich mit den zuständigen Stellen in Verbindung und versuche Ratenzahlung oder Stundung zu erreichen. Schildere Deine Einkommenssituation und versuche, das Beste für Dich auszuhandeln. Mehr geht nicht. Wenn Du meinst, Du wirst ungerecht behandelt, dann kannst Du den Dienstweg beschreiten und Dich bei Vorgesetzten beschweren (ist nicht immer von Erfolg gekrönt), Du kannst es auch "ganz oben", also beim Ministerium mal telefonisch versuchen. Ein Anwalt (kostet) oder eine kostenlose Rechtsberatung an den Gerichten können auch helfen.
Ich sagte oben, daß die Behörden Deine Einkommenssituation berücksichtigen müssen. Der Pfändungsschutz gilt allerdings nur im Zivilrecht. Bei der Vollstreckung von Bußgeldern wird Erzwingungshaft angeordnet. Aber auch hier gilt, daß eine Erzwingungshaft verhältnismäßig sein muß, was "verhälnismäßig" ist, das ist verhältnismäßig unterschiedlich, hängt immer davon ab, wie gut der Richter gefrühstückt hat. Bei Deinen Vergehen handelt es sich juristisch um Ordnungswidrigkeiten (unterscheiden sich von Vergehen, Verbrechen und Kapitalverbrechen).
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
Also, gehe auf's Amt, rede mit denen Tacheles und kläre das. Die Sache ist kein Beinbruch und schon längst kein Weltuntergang. Immerhin bist Du Schüler und eine Erzwingungshaft würde Deine schulische Laufbahn gefährden und das Geld ohnehin nicht beibringen, das mußt Du denen lediglich klar machen. Fertig. Ich weiß zwar nicht, wie das in Bußgeldsachen ist, aber im Strafrecht gibt es auch die Möglichkeit, Schuld in Form von Arbeitsstunden abzuleisten. Kannst ja mal danach fragen, macht zumindest immer einen guten Eindruck.
Gruß
CFZ |
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Jelly Gold-User
Anmeldungsdatum: 06.10.2011 Beiträge: 314
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Verfasst am: 31. Aug 2012 21:28 Titel: |
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Zitat: | Ok, eines vorweg: Wenn Du Deinen Lappen nicht abgibst, dann können Dir daraus eigentlich kein Nachteile erwachsen. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob Du juristisch wirklich Eigentümer des Führerscheins bist, oder ob Dir der Staat den Lappen nur "überlassen" hat (dann könntest Du finanziell zur Verantwortung gezogen werden), aber sonst kann Dir daraus kein Nachteil entstehen. Wenn Du in eine Verkehrskontrolle gerätst, dann wirst Du aufgefordert, den Führerschein vorzuzeigen. Das machst Du natürlich. Du bist nicht verpflichtet, die Beamten darauf aufmerksam zu machen, daß Dir die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. |
Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Ob ´s evtl. als Betrug ausgelegt werden kann, wenn man rotzfrech einen ungültigen Führerschein vorlegt, ist der nächste Punkt.
Sich nicht selber beschuldigen müssen, heißt, daß man vor Gericht nicht gegen sich selber aussagen muß, nicht daß man besch... darf...
Vielleicht recherchierst du noch Betrug, CFZ...
LG Jelly |
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mesut76 Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.03.2012 Beiträge: 1238
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Verfasst am: 31. Aug 2012 22:16 Titel: |
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Das ist ein Bußgeldbescheid und gegen den kannst du jetzt Einspruch einlegen. Wie das dann ausgeht, das wird sich dann vor Gericht zeigen, aber ich schätze die Bullen hatten dich aufm Kicker und haben dir nun gezeigt wo der Hase langläuft
Also ob du deine Fleppe behälst und sagst du hast ih verloren, wirds so sein wenn du angehalten wirst, dass du auffliegst, eben weil die das per Funk fast IMMER checken, das ist Quatsch ! Ich bin jahrelang ohne gefahren und hab den Namen von meinem Bruder angegeben, obwohl der 8 Jahre älter war.
Am besten du gehst zu einen Rechtsanwalt der sich spezalisiert hat, im Verkehrsrecht. Und ihr legt Einspruch ein und macht es auf die Schiene, das dein letzter Konsum nicht unmittelbar vor der Fahrt war, sondern eben paar tage früher. Oder sowas ähnliches.
Ich denke aber, du bist den Lappen erstmal los und wirst jetzt erstmal ne lange Abstinenz nachweisen müssen und dann natürlich zur MPU.
Dumm gelaufen sag ich nur, da musst du jetzt durch.
PS: Das ist nunmal so, wenn man scheiße baut, wird man auch irgendwann zur Rechenschaft gezogen. Merk dir das für die Zukunft !
Ich würd auf jeden Fall zum Anwalt gehen, sonst Vögeln die dich von allen Seiten ohne das du das mitbekommst, das wiord eh ein teurer Spaß ubnd auf die 300 oder 400 kommt das auch nicht mehr an. Und du hast wenigstens einen, der sich damit auskennt und weiß wie zu handeln ist, machst du aber gar nix und gibst deinen Führerschein auch nur einen Tag zu spät ab, kriegst du direkt in der gleichen Woche noch ne Rechnung von 250 €, das weiß ich |
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