Führerschein weg -.-''

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CFZ
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Anmeldungsdatum: 30.07.2012
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2012 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Jelly
Betrug ist so etwas in keinem Fall, das weiß ich aus dem FF. Wink
Damit der Straftatsbestand des Betruges erfüllt ist, muß ein Vermögensvorteil entstanden sei. Bei Versuch, also nicht verwirklichter Tat, muß zumindest die Absicht bestanden haben, sich (oder einem Dritten) unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Lügen ist also nach deutschem Recht erlaubt, solange damit nicht versucht wird, sich zu bereichern.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Gruß
CFZ
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Speechless
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Anmeldungsdatum: 07.10.2011
Beiträge: 673

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2012 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Bussgelder und co kann man stunden lassen oder per Raten bezahlen,da hat CFZ Recht.Ich selbst habe eine Sache stunden lassen und eine andere auf Ratenzahlung.Man muss sich nur kümmern.Einen Beleg schicken über das momentane Einkommen und dazu schreiben was man sich vorstellen kann zu zahlen oder ab wann,dann müsste das gehen.Eine Ablehnung habe ich so noch nie erlebt wenn man freundlich und höflich sein Anliegen vorträgt denn die Behörden und der Staat sind froh wenn man bezahlt und sie einen nicht ins Gefängniss stecken müssen.Was sie im übrigen viel mehr Geld kostet.Also bewilligen sie lieber und sparen das Geld für die Haft und bekommen noch welches.
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Jelly
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2012 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Stundung ist ein Entgegenkommen, nichts worauf man Anspruch hat.
Ich hatte selbst einmal ein Bußgeld für einen kurzen Zeitraum gestundet bekommen, beim nächsten Antrag wurde die Stundung abgelehnt, obwohl Einkommen und Vermögen gleich geblieben sind, nämlich auf HarztIV-Niveau.
Hatte damals auch einen Anwalt, also gehe ich nicht davon aus, daß ich über´s Ohr gehauen worden bin.
Vermutlich kommt es auch drauf an, wo man wohnt.

LG Jelly
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CFZ
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Anmeldungsdatum: 30.07.2012
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2012 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Jelly hat Folgendes geschrieben:
Ohr gehauen worden bin.
Vermutlich kommt es auch drauf an, wo man wohnt.


Ein bischen vielleicht, aber vielleicht lag es auch daran, daß sich ein Anwalt dazwischen geschaltet hatte, so etwas mögen die da nicht besonders. Ich hatte mich vor Gericht fast immer selbst vertreten und einen Anwalt abgelehnt, kam eigentlich immer gut an. Was man als Mensch zu sagen hat, das kann man auch gegenüber den Behörden als Mensch sagen. Anwälte verpfuschen oft mehr, als daß sie klären oder helfen. Anwälte wollen meist Geld, deshalb sind eigentlich immer daran interessiert, ein Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen. Unter all den Anwälten, die ich im Laufe meines Lebens kennengelernt hatte, war eigentlich nur einer, der wirklich plietsch war, der Rest war ziemlich dröge.

Gruß
CFZ
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ulla79
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2012 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Mesut hat Recht, gegen ein Bußgeldbescheid kannst du Widerspruch einreichen, solange musst du den Schein dann auch noch nicht abgeben (andauerndes Verfahren). Musst dabei aber immer Bedenken, es wird immer teurer, es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Im übrigen würde ich dir raten, wirklich zu einem Anwalt zu gehen, da ich mal annehme, dass du als Schüler noch in der Probezeit bist? Dann ist alles noch verschärfter...

LG
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CFZ
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.07.2012
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2012 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja mesut76 hat Recht, gegen einen Bußgeldbescheid kann man Beschwerde einlegen. In der Tat, im Rechtsstaat steht erstaunlicherweise der Rechtsweg immer offen, Beschwerde, Widerspruch, Einsweilige Verfügung, Berufung, Revision, alles da, alles kann gemacht werden. Sogar Petitionen an den Bundestag, Briefe an Amnesty International oder Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind möglich. Aber - WAS BRINGT DAS? Eben, in diesem Fall nischt, gaaaar nischt.

Neulich hat sich ein Geiselnhemer beschwert, daß die Pizza, die er bestellt hatte ohne Artischocken war. Hatte er ein Recht dazu? Klar hatte er, denn er hatte ja die Geiseln! Gekriegt hatte er aber doch nur Pizza Salami, weil dem Italiener die Artischocken eben ausgegangen waren. So ist das im Leben. Immer ist es ungerecht.

Gruß
CFZ
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Elke
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 08.07.2012
Beiträge: 197

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2012 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann dir nur eins raten: Führerschein abgeben und Ratenzahlung für die Strafe vereinbaren.

Die Polizisten haben die Beweise, dass du unter BTM Auto gefahren bist. Dagegen wird auch der beste Anwalt der Welt nichts ausrichten können. Es würde nur alles teurer machen, viel teurer.

Und wenn du deinen Führerschein wiederbekommst, nur noch clean hinters Steuer setzen. Glaube mir, dein Auto ist jetzt bekannt wie ein bunter Hund und du wirst dich wundern, wie oft du in Zukunft in Kontrollen kommst.

Ich möchte auch nicht freiwillig mit dem Auto meines Sohnes fahren und nicht umsonst gebe ich es ihm noch nicht wieder. Er war Mitte Mai 2 Wochen mit dem Auto auf Crystal unterwegs. Weil er irgendwann nicht mehr fahrtüchtig war, hat er angeblich einen Kumpel ohne Führerschein fahren lassen. Das hat wohl jemand gesehen und ihn und den Kumpel, der gerade Fahrschule macht, angezeigt.

Innerhalb der nächsten 3,4 Tage ist er dann "ganz zufällig" in 2 Polizeikontrollen gekommen, wo aber immer jemand mit Führerschein und clean gefahren ist.

Wir wohnen hier ländlich, ich war vielleicht vor 5 oder 6 Jahren das letzte Mal in einer Polizeikontrolle und das auch nur, weil auf der Straße Schrittgeschwindigkeit war. Laughing

Aber mein Sohn wird sich wohl auch in Zukunft auf mehrere Kontrollen einstellen müssen. Und ich finde das sogar richtig so. Wenn ich sehe, wie manche so unterwegs sind, dann bekomme ich es mit der Angst. Nun weiß ich auch, wie die jungen Leute es schaffen können, auf gerade Straße gegen einen Baum zu fahren.

Auch wenn man sich selber unter Drogen wie Gott oder gechillt fühlt, man ist nicht straßenverkehrstauglich.

Mein Sohn hat es mit seinen 2 Wochen Crystal ja deutlich übertrieben, aber ich habe an seinem Fahrstil danach gesehen, wie seine Fahrtauglichkeit in der Zeit beschaffen war. Wirklich, er hat nach den 2 Wochen ganz aufrecht im Fahrersitz gesessen und die Nase hat fast an der Scheibe geklebt. So ist er vor den Drogen kein Auto gefahren und jetzt, wo er weniger konsumiert, auch nicht. Er darf ja auch nur fahren, wenn er mind. 1 Woche nichts genommen hat.

Liebe Grüße
Elke
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mesut76
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1238

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2012 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

ok, jetzt ist klar was los ist, der bußgeldbescheid kommt aus flensburg und die entziehung der fahrerlaubnis kommt vom straßenverkehrsamt. Gegen die tatsache kannst du nix machen, die haben dich erwischt und da kannst du nix abstreiten. In deutschland ist das so, das jedem die fahrerlaubnis entzogen werden kann, es ist nur eine "erlaubnis"

Und bei drogenkonsumenten ist das nicht unueblich das sowas geschieht, ruf erstmal beim strasenverkehrsamt und frag mal wie und wann du denn wieder bekommen kannst.

und mit den infos wuerde ich erstmal gucken ob alles seine richtigkeit hat. Manchmal braucht man keinen anwalt, aber ich hab einmal ganz schlechte erfahrungen gemacht ohne anwalt, und deshalb wuerde och einen anwalt immer bevorzugen, gerade beim einem gerichtstermin.

Aber bei dir laeufts darauf hinaus dass das strassenverkehrsamt jetzt sagt wo es lang geht und du nix machen kannst,ausser das zu tun was die verlangen.
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Jelly
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2012 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer so eindeutigen Situation kann ein Anwalt höchstens an den Unkosten der Polizei einhaken, wenn überhaupt.
Ein Anwalt kann auch dann nur helfen, wenn die Polizei was falsch macht oder wenn die Sitaution nicht eindeutig ist.

Wenn man am einen Tag beim Konsum von Meth, Speed und Gras erwischt wird und am folgenden Tag am Steuer, dann ist es eindeutig...

Ehrlich gesagt, finde ich es auch nicht falsch, daß der Schein weg ist, wenn man so wenig Vernunft aufbringt und sich auch noch einbildet, bekifft besser zu fahren.
Das Meth am nächsten Tag nicht abgebaut ist, weiß man, es ist auch ganz schön verantwortungslos anderen gegenüber, so überhaupt zu fahren...

Das ist iwi was anderes als der Gelegenheitskiffer, der entweder kifft oder fährt und trotzdem den Schein abgeben muß...

Außerdem merkwürdig, wie man von 30€ im Monat das Kiffen finanziert...

LG Jelly
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mesut76
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1238

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2012 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Cooler beitrag jelly

Vor allem das mit den 30 euro hat mir sehr gut gefallen Wink

Aber so ist das wenn man jung und am kiffen ist, dann macht man sich alles so zurecht, wie es einem am besten in de kram kommt Wink

Seid gegruesst
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newlife
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2012 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist aber nicht richtig, dass der Fahrerlaubnisbehörde hier im Land soviel Macht eingeräumt wird. Mit MPU und sonstigem Dreck wird eine Menge Geld gescheffelt.

Mit mir im übrigen nicht mehr. Ich hab zwar meinen FS schon 15 Jahre wieder, aber sowas lass ich mit mir nicht mehr machen. Ich gehe auch ohne FS nicht den Bach runter. Da kauf ich mir dann doch lieber ne Jahreskarte für 4.000 EUR und fahr mit der Bahn durch ganz Deutschland spazieren, bevor so ne MPU oder MPI-Stelle von mir Kohle sieht und ab und an leiste ich mir noch ein paar Taxifahrten. Ich bin eben über den Punkt raus um alles in der Welt fahren zu müssen, ich wohne jetzt aber auch nicht in Kleinkleckersdorf.

Es gibt durchaus Personen die in der Öffentlichkeit stehen, besoffen oder mit Drogen Auto fahren und nie zur MPU müssen.
Es ist zwar üblich, dass ab 1,6 Promille Alk eine MPU angeordnet wird, bei Wiederholern immer eine MPU und bei Drogen sowieso eine MPU.
Nur wird nicht immer mit dem selben Maß gemessen. Es macht durchaus einen Unterschied, wie gut das persönliche Auftreten dort ist und eben welchen Bekanntheitsgrad eine Person in der Öffentlichkeit genießt.
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Jelly
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2012 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mesut Very Happy

Newlife, klar ist es falsch, wenn bei bestimmten Leuten ein Auge zugedückt wird.

Aber wenn man nur nüchtern und clean ins Auto steigt, hat diese Behörde keine Macht, es liegt an einem selber.


lG Jelly
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newlife
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2012 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

du hast schon recht, Jelly. Mir geht es nur um was anderes. Ich arbeite auch in der Verwaltung und kenne mich etwas aus. Du hast überall die Möglichkeit als Betroffener Rechtsmittel einzulegen, kannst dir einen Anwalt zu Rate ziehen und kannst dir helfen lassen, vorausgesetzt du hast entsprechende finanzielle Mittel.

Beim FS ist es nur leider so, dass all das in einem Rechtsstaat mögliche nicht greift. Hier ordnet eine Sachbearbeiterin einer Behörde etwas an, dem Folge zu leisten ist, wenn du wieder fahren willst. Es gibt ein paar Regeln nach denen das üblicherweise gehandhabt wird, aber diese Regeln sind nicht gesetzlich verankert und es obliegt letztendlich der Behörde, ob sie dich jetzt für fahrtauglich hält oder "leider auf das Gutachten nicht verzichten kann".

Ich bin inzwischen etwas weiter entwickelt, als noch vor 15 Jahren und das ist auch gut so. Ich sehe vieles lockerer und ich möchte mich nicht der Maschinerie unterwerfen. Jede Woche in meiner SHG höre ich nur MPU-Gejammere und Screenings hin oder her und das geht bei einigen über Jahre, nur um den verfluchten FS wiederzubekommen um ihn dann wieder zu verlieren. Das viele Geld... Was könnte ich da für tollen Urlaub für machen, egal ob mit Suchtmittel oder ohne. Da Autofahren auch nicht gerade billig ist, wäre ich wohl für die Ersparnisse 5 x im Jahr weg. Razz
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mesut76
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1238

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2012 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Cooler beitrag jelly

Vor allem das mit den 30 euro hat mir sehr gut gefallen Wink

Aber so ist das wenn man jung und am kiffen ist, dann macht man sich alles so zurecht, wie es einem am besten in de kram kommt Wink

Seid gegruesst
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mesut76
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Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1238

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2012 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry hab nen neues handy und da passiert das, dass der einen alten beitrag kopiert und den wieder reinsetzt Wink




Sorry sorry sorry sorry sorry sorry
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