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mesut76 Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.03.2012 Beiträge: 1238
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Verfasst am: 12. Okt 2012 23:16 Titel: |
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Also ich weiß nicht, aber soooviel kann es doch nicht Kosten, ich würds auf jeden Fall angehen, ich meine wer 4 mal durchkommt, der wirds auch nen 5tes mal schaffen.
Ich schätze das wird sein, der Antrag, Vorbereitung, MPU und evtl der Kurs, so habe ich das gemacht und ich hab alles zusammen ca 1400 - 1500 € bezahlt, ok wenn jetzt Drogen oder alkohol im Spiel sind, dann gucken die ja auch die Bluwerte nach und es kostét dann 300€ mehr.
Aber ich hatte meine Fleppe auch mal lange weg und es geht auch ohne Auto, das ist schon richtig. |
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Raver Gold-User
Anmeldungsdatum: 25.02.2012 Beiträge: 640
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Verfasst am: 12. Okt 2012 23:22 Titel: |
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Das würde mich etwa 1.800 Euronen kosten ohne Garantie zu bestehen...nach 8 Jahren könnte ich auch mit`ner jahrelangen Drtogenfreiheit, und dadurch die Sicherheit dass ein Rückfall ausgeschlossen ist, argumentieren, aber...nunja, das liebe Geld...
Und ja: Geht auch echt ohne |
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mesut76 Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.03.2012 Beiträge: 1238
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Verfasst am: 12. Okt 2012 23:42 Titel: |
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Ja 1800 geht noch, aber stimmt falls es nicht klappt, dann war alles umsonst und vor allem kostet das auch alles Zeit und Geduld.
Aber ich denke, mit der jahrelangen Abstinenz und ner guten Vorbereitung wird das auf jeden Fall klappen denke ich. |
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TomasG Platin-User
Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 1301
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Verfasst am: 13. Okt 2012 09:36 Titel: |
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@Raver
wenn man ein par jahre nicht mehr auffällig war, und sagt das man schon seit ein par jahren keine drogen mehr konsumiert, und evtl sogar auf grund langer haare 1,5 oder sogar 2 jahre nachweisen kann, dann hast denke ich schon gute karten..
aber musst du natürlich wissen, ich weis ja auch nicht wie du finanziell aufgestellt bist.
@Frau.LORKE
sicher das das ein gesetz war das besagt hat das 7ml methadon ok ist und mehr nicht?
oder war das nur eine inoffizielle regelung?
weil das ist ja totaler blödsinn mit ner begrenzung!
deswegen wird doch ne mpu gemacht, damit eben festgestellt wird, ob man sich konzentrieren kann usw.
ich war ja auf oxycodon als ich die mpu gemacht habe, und da war ich auf 360mg oxycodon am tag.
das sind ca. 20-36ml methadon ! je nach dem welche potenz man annimmt.
das entspricht ca. 540mg morphin oder 270mg methadon also 27ml 1% methadonlösung
wenn die da wirklich nach ml rechnen würden, könnte man auch einen trick anwenden, und zwar einfach eine konzentriertere methadonlösung verordnen!
hat man z.b. eine 4% methadonlösung, bräuchte man nur noch 1/4 der vorherigen menge für die gleiche wirkung.
und das für eine erfolgreiche mpu eine stationäre therpie erforderlich ist, auch wennn man schon längere zeit abstinent lebt, und einen festen job hat, bezweifele ich mal stark.
da würde ich mich mal nach einem anderen mpi umsehen, da gibts auch solche und solche... |
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TomasG Platin-User
Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 1301
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Verfasst am: 13. Okt 2012 09:42 Titel: |
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ich hab selnst noch ne frage
ich habe je auch nen eintrag in der führerscheinstelle, amphetaminkonsum, wobei bei der auffälligkeit es so war das mir zwar 0,02ng im blut nachgeweisen wrden, aber dieser wert unterhalb der empholenen nachweisgrenze liegt.
das heist vermutlich so wiel wie das ich zum zeitpunkt der blutentnahme zwar fahrtauglich war, aber eben mir gruntzsätzlich der konsum von btm nachgeweisen wurde?
angehalten wurde ich mit einem mofa, hatte also noch gar keinen führerschein.
jetzt habe ich als ich dann den lappen machen wollte dann erst ne mpu machen müssen, hab jetzt seit 2 jahren den lappen.
wird dann jetzt in 10 jahren der btm eintrag und mein mpu gutachten aus der akte entfernt?
und ich nehme an das ich dort anrufen muss oder nen brif schreiben und die säuberung der akte einfordern, weil die sonst sicher so wie sie ist im schrank stehen bleibt. |
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newlife Platin-User
Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 13. Okt 2012 11:38 Titel: |
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entweder sinds 10 oder auch schon 15 Jahre. Wenn da nix war in den Jahren bleibt deine Akte so wie sie ist im Schrank stehen. Das ist in der Tat so. Vorhalten kann man dir das allerdings nicht mehr, da kannste ja dann auch drauf bestehen. |
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anny Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 13. Okt 2012 11:54 Titel: |
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Thomas,
für die Fsst gilt alles außer Cannabis als harte Droge. Konsumenten harter Drogen gelten generell erstmal als untauglich zum Führen von Kfz. Dabei ist es völlig egal, ob du gefahren bist, Fußgänger warst, ob du nen FS hast oder nur zu Hause auf dem Sofa konsumierst.
Werte sind dabei auch schnuppe.
Erfährt die Fsst vom Konsum, Besitz o.ä., dann wird die Eignung in Frage gestellt. Mittels ärztlichem Gutachten oder MPU. Wie bei dir geschehen.
Ab dem Tag, wo du deine FE erteilt bekommen hast laufen die zehn Jahre Tilgungsfrist an. Nach zehn Jahren ist die Eintragung getilgt.
Telefonisch kann man da nichts erfragen oder anweisen, Datenschutz.
Geh persönlich hin, schau in die Akte und bitte drum das rausnehmen zu lassen, falls es noch drin ist. Sollte der Eintrag noch da sein, dann darf er aber eh nicht mehr verwendet werden.
Übrigens hat in diese Akte nichts mit Bundeszentralregister o.ä. zu tun. Wird also bei Verkehrskontrollen und so nicht abgefragt. Wenn du den Eintrag raus haben willst, dann ist das dein Recht. Gegen dich darf er sowieso nach zehn Jahren nicht verwendet werden, selbst wenn dann eine erneute MPU fällig wäre und er noch abgeheftet ist.
Wäre das der Fall, dann steht nach zehn Jahren auch nichts mehr von der voherigen MPU drin. Man würde lediglich sehen dass zB die FE mal entzogen und wiedererteilt wurde, die Gründe und was da abgelaufen ist musst du aber nicht erzählen.
Wobei in deinem Fall nach zehn Jahren nur noch vermerkt wäre dass an Tag x die FE erteilt wurde, nicht unter welchen Umständen. Du hattest ja vorher keinen FS.
LG |
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newlife Platin-User
Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 13. Okt 2012 12:01 Titel: |
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@anny
wie sieht denn das mit Benzos aus. Bekommen ja etliche Leute vom Doc verordnet und ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle nicht fahren. Und dann gibts natürlich genügend Missbräuchler. Süchtig sind sie aber alle. |
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anny Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 13. Okt 2012 12:16 Titel: |
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Aktuelle Rechtslage Methadon und Fahreigung:
Wer mit Methadon oder vergleichbaren Ersatzstoffen substituiert wird ist unegeeignet zum Führen von Kfz.
Jetzt das obligatorische ABER: Es können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der Patient kann mittels MPU seine Eignung nachweisen.
Voraussetzung für die Erteilung der FE sind ein stabiles Umfeld, Beikonsumfreiheit, begleitende psychosoziale Maßnahmen (midestens Drobs oder SHG, besser ambulante Behandlung), keinerlei Kosum von Alkohol oder Opiatersatzstoffen.
Und (und hier komme ich auf Frau Lorkes Fall zurück): Die Substitution sollte seit mindestens 12 Monaten stabil verlaufen. Die Dosis soll stabil sein, am besten mit Tendenz nach unten.
(deshalb rate ich Frau Lorke entweder weiter offiziell zu substituieren oder komplett ohne Metha zu leben ).
ES GIBT KEINE GESETZLICHE HÖCHSTGRENZE DER DOSIS.
Bis vor ein paar Jahren war es fast unmöglich mit Methadon ein positives GA zu erhalten.Aufgrund einiger Studien ist es mittlerweile aber bewiesen dass ein Methadonpatient nicht automatisch schlechtere Reaktionen als Fahrer ohne Methadon zeigen. ( Voraussetzung ist eine stabile und passende Einstellung der Dosis).
Deshalb sind positive GA inzwischen möglich und werden auch ausgestellt.
Bzgl der Maximaldosis halten sich eigentliche alle MPIs an eine inoffizielle Grenze von etwa sieben ml. Alles was drüber ist wird sehr schwer, positive GA mit mehr als sieben, acht ml sind absolute Ausnahme.
Allgemein muss man mit Substitution wirklich völlig Beikonsum frei leben und dies auch nachweisen können. Dazu gehört auch Alkohol. Logischerweise wird auch beim Gespräch genau hingehört und nachgefragt. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auf jeden Fall eine gute Chance.
Wenn Interesse besteht kann ich gerne was verlinken, ist aber sehr §lastig.
Ansonsten kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, was verlangt wird für ein positives GA. Ich kann da auch nur Ratschläge geben und erzählen was auf jeden Fall gefordert wird, alles andere kann man aber bei der Fsst und den MPIs erfragen. Allerdings dürfen seit 2009 keine persönlichen Vorgespräche mehr geführt werden, man muss dann am besten telefonisch kurz den Fall schildern oder zum Infoabend. Da werden einem gerne Kurse aufgeschwatzt, für einen ersten Eindruck und zum Kennenlernen der Räumlichkeiten und zum Fragen stellen sind diese Abende aber ganz sinnvoll.
Für genauere, fallbezogene Infos brauche ich auf jeden Fall mehr persönliche Daten. Was ist der Fsst bekannt, Substitution ja oder nein, Therapie ja oder nein, Drobs oder SHG, Beikonsum ja oder nein, allgemeine Lebensumstände (Famile, arbeit, Hobbys usw.) Kann aber auch gerne die am häufigsten gestellten Fragen in der MPU hier mal reinstellen... |
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anny Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 13. Okt 2012 12:24 Titel: |
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Newlife:
Generell gilt bei Medikamenten: Es kann jederzeit eine MPU verornet werden, wenn die Fahreignung in Frage gestellt wird.
An die ärztlich verordnete Dosis muss sich gehalten werden, der Arzt sollte eine Unbedenklichkeit der Fahreignung austellen.
Und (auch wenn schon eine positive MPU vorliegt): Verschuldet man einen Unfall oder beschädigt Eigentum, und ist es nachweisbar dass dies durch den Medikamentenkonsum geschehen ist, dann begeht man eine Straftat.
Auch wenn man ärztlich korrekt eingestellt ist und die Fahreignung nachgewiesen ist macht man sich straffällig wenn man sich "benebelt" ins Kfz setzt. Alkohol und Medis wäre extrem fahrlässig.
Das war jetzt sehr allgemein, ich schau gleich mal in mein schlaues Handbuch speziell wegen Benzos nach. |
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anny Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 13. Okt 2012 12:34 Titel: |
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Newlife: Ok, habe mal grob drüber geschaut. Fahren unter Benzos wird genauso behandelt und bestraft wie Fahren unter Drogen oder Alkohol.
Auch dann ist eine MPU fällig, mit allen Konsequenzen.
Bei Benzos gilt dann zukünftig die 0 Promillegrenze. Es kann angeordet werden den Spiegel regelmäßig zu überwachen.
Je nach Vorgeschichte spielt auch die Ursache der Medikamenteneinnahme eine Rolle für den Erhalt der FE.
Hast du eine spezielle Frage, sonst lese ich mich im Laufe des Tages gerne mal ein und schreib dann später genaueres.
Geht es darum was passiert wenn jemand unter Benzos (legal verschrieben) Auto fährt und dies festgestellt wird?
LG |
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Frau.LORKE Gold-User
Anmeldungsdatum: 16.08.2012 Beiträge: 646
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Verfasst am: 13. Okt 2012 14:01 Titel: |
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@ ThomasG
Es waren 7 oder 8 ml ,so sagte es die Person von der PSB.
Habe das auch von anderen Kollegen aus HH gehört. Das war 2005/06
Seit 08/09 ist das auf null
Und ich gehe mal von 1%igen aus,denn das ist hier Verschreibungsstandart.
Gruß |
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newlife Platin-User
Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 13. Okt 2012 14:44 Titel: |
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ja anny, genau das meine ich.
Hier mal zwei konstruierte Fälle:
1. Der Arzt verschreibt mir eben Tavor, weil ich mit Ängsten zu tun habe. Wodurch diese jetzt entstanden sind, ist ja nebensächlich. Ich nehme das verordnete Benzo. Nehme ganz normal am Leben teil, gehe arbeiten und will natürlich auch autofahren.
2. Ich nehme Tavor weil ich süchtig bin und sonst Entzugserscheinungen bekomme. Ich nehme dennoch normal am Leben teil, weil mit dem Medikament kann ich es. Ohne eben nicht.
Du siehst. Beide konstruierte Fälle sind inhaltlich exakt gleich. Es ist nur eine unterschiedliche Darstellung desselben Sachverhalts. Süchtig sind nämlich beide Fälle, da das Medikament eben sehr schnell abhängig macht. |
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TomasG Platin-User
Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 1301
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Verfasst am: 13. Okt 2012 15:19 Titel: |
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von abhängkeit sollte man auf keinen fall etwas erwähnen! das kann man ja auch nur feststellen, wenn du die benzos einfach basetzt, und nicht wie verordnet regelmäßig einnimmt.
das sich eine körperliche gewöhnung nach einer gewissen zeit immer einstellt, ist klar, deswegen brauchst das auch nicht zu sagen.
diese 7ml methadon regelung, ist das bundesweit so? ich könnte mir nämlich echt vorstellen das das evtl nicht bei jedem MPI so gehandhabt wird.
zusätzlich würde ich tatsächlich mit dem arzt reden, das er mir auf 2% oder noch mehr lösung einstellt, so das ich bei gleicher dosis bei der mpu stelle warheitsgemäß angeben kann das ich derzeit nicht mehr als 7ml bekomme.
falls wiedererwartend rückfragen kommen, wie viel mg die lösung enthält, würde ich sagen das ich nicht genau weis, aber von der normalen konzentration ausgehe. (das es normal 1% wisst ihr halt auch nicht.)
vorher würde ich mich natürlich erkundigen bei welchen MPI man am warscheinlichsten durchkommt mit substi.
gute vorbereitung muss eh sein.
nach möglichkeit sollten keine andern medikamente mit im spiel sein.
mir wurde nach der mpu auch gesagt das ich absolut keinen tropfen alc trinken darf! also auch kein halbes glas radler oder so.
wie ist das jetzt wenn meine führerscheinakte nach 10 jahren gelöscht wird?
ist dann irgendwo trotzdem noch ein vermerkt von der mpu?
bzw speziell weis dann noch jemand das ich keinen alkohol trinken darf?
derzeit vermute ich mal das eine polizeistreife das rausfinden kann, das in meinem MPU gutachten drinne steht das ich keinen alc trinken darf.
wie ist das dann in 10 jahren? |
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Frau.LORKE Gold-User
Anmeldungsdatum: 16.08.2012 Beiträge: 646
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Verfasst am: 13. Okt 2012 16:17 Titel: |
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@ anny
Jetzt habe ich auch mal deinen Text gelesen.
bzgl.Aktuelle Rechtslage Methadon und Fahreigung
Davon kenne ich noch eine andere Version.
Daß das wieder geändert wurde,wußte ich nicht.
FE war das Hauptthema in den PSB-Gesprächen.
Die Gesetzesänderung auf Null wurde mir dort noch
brühwarm aufgetischt.
Das nahm mir so den Wind aus den Segeln.
Das war nicht gut..
Und jetzt,nachdem ich raus bin,erfahre ich sowas..
Ich denke,ich warte die 5Jahre ab.
Keinen Power mehr für den Stress. |
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