3.mal führerschein weg! :(

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newlife
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube, dass man es deinem Lappen ansieht, dass es sich um eine Wiedererteilung handelt. Früher gabs ja mal den berühmten "Säuferbalken". Heute ist das wohl mit Schlüsselnummern hinterlegt. Mein zweiter FS ist zum Beispiel 1998 ausgestellt worden, beinhaltet aber keine Hinweise auf eine Probezeit. Das ist ja schon klar, das es ein "etwas anderer" FS ist.
Ich hatte zwei Jahre später einen kleinen Unfall, selbstverschuldet wegen Nebel. Habs ordnungsgemäß gemeldet, war völlig nüchtern. Die haben überhaupt keinen Test oder irgendwas gemacht. War ganz harmlos, hab halt ein paar Kosten am Arsch gehabt. Und zu dem Zeitpunkt hätte wohl jeder noch meine Akte einsehen können. Wenn du aber nüchtern wirkst und klare Aussagen machst und der Sachverhalt plausibel erscheint, macht normal auch keiner nen Drogentest mit dir.
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anny
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Frau Lorke, die bei der PSB haben dir schon das Richtige erzählt. Gesetz schreibt bei Methadon die 0,0 ml Grenze vor. Ausnahmen eben nur per MPU, da gilt inoffiziell maximal sieben, acht ml.

Thomas G.: Die Maximalgrenze für Metha ist tatsächlich bei allen MPIs ungefähr dieselbe. Die Abweichungen sind minimal. Man darf dabei nicht vergessen dass die GA auch eine Verantwortung haben. Sie entscheiden ob man wieder tauglich ist oder eben nicht. Da wird sich keiner die Finger verbrennen und jemanden mal eben mit einer deutlich höheren Dosis fahren lassen. Dieses müsste sehr gut begründet werden.
Acht ml sind da auch wirklich kein extrem niedriger Wert, ganz persönlich halte ich den Wert schon für sehr fair dem Kunden gegenüber. Es mag Ausnahmen geben, Menschen die wirklich schnell verstoffwechseln o.ä., das ließe sich aber medizinisch belegen anhand des Spiegels.

Und damit komme ich auch zum Rest deines Beitrages: Die GA in den MPIs sind nicht blöde, die machen sowas täglich zig fach. Mit "ich weiß gar nicht wieviel Prozent mein Metha hat" kannste gleich wieder zur Tür raus gehen, ehrlich. Das zeigt denen nämlich dass man sich null mit dem Konsum auseinander gesetzt hat. Ausserdem muss man alles haarklein bescheinigen, also die exakte dosierung, wieviel Prozent, der genaue Name des Medikaments, wie lange man in Substi ist, wie diese verlaufen ist, ob es Auffälligkeiten gab, ob die Dosis stabil ist oder schwankt, etc. Zusätzlich wird auch oft nach den Laborwerten innerhalb der Substitution gefragt, neben LW auch der Methadonspiegel. Spätestens hier sieht man deutlich ob jemand überdosiert ist.

Also mit Lügen bzg. der der Dosis ist da nix, es sei denn man findet einen Arzt, der einem das alles fälscht Rolling Eyes

Auch wenn es inzwischen möglich ist mit Substitution die FE zu erhalten, das geht nur dann, wenn man die Auflagen auch tatsächlich erfüllt. Rauswinden geht in dem Fall nicht, da haben die GA auch gar keinen Spielraum wie zB beim Cannabis.



Zu deiner Frage: Nach zehn Jahren steht nix mehr irgendwo zu deiner MPU und den Auflagen. Wenns noch in der Akte ist, dann ist es egal weil getilgt und somit nicht relevant.
Vergleichbar mit einer verjährten Straftat. Selbst wenn jemand genau weiß dass du mal vor 28 Jahren im Aldi eine Pulle Korn geklaut hast, selbst wenn er das beweisen kann, interessiert das keinen mehr.

Und nein, die Polizei kann nirgendwo sehen dass du bei einer MPU warst und welche Auflagen du da bekommen hast. Das interessiert die auch gar nicht. Strafrecht und Fsst haben nix miteinander zu tun. Solltest du aber mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen kann es sein, dass die Fsst eine Meldung bekommt. Dann könnte es Probleme geben. Wäre der Fall bei hohen Promillewerten oder wiederholten Auffälligkeiten oder Akohol in Kombination mit agressivem Verhalten und Straftaten.

Grüße
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anny
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Newlife:
Zunächst kann die Polizei während einer Verkehrskontrolle anhand des FS nicht sehen ob jemand in irgendeiner Hinsicht mal auffällig war. Das zB mit der fehlenden Probezeit kann zig Ursachen haben. Steht nichts im Zentralregister, dann wissen die auch nichts weiteres. Fsst und polizeiliche Behörden haben nichts miteinander zu tun. Die Entziehung der FE und sämtliche Auflagen zur Wiedererteilung, MPU usw. kommt von der Fsst. Sperren, Strafen usw. kommt von der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde kann Vorfälle bei der Fsst melden, umgekehrt aber nicht.

Bei Drogenkosum ist der Verlust der FE meitens ja auch mit Einträgen im BZR verbunden, dann erfahren die Beamten das natürlich auch. Ansonsten können sie abfragen ob die FE gültig ist, für welche Klassen sie gilt, wann und wo sie ausgestellt wurde und ob eine Probezeit vorliegt.

Wer freundlich ist, sich koopereativ verhält, keine typisches Drogen- oder Alkoholverhalten zeigt und nicht ins Raster passt, der wird in der Regel auch nicht auf irgendwas kontrolliert. Allerdings kann es ja jedem passieren in eine Alkohol- und Drogenkontrolle zu fahren. Dann sind wir wieder bei deinen zwei Fällen aus deinem voherigen Beitrag:
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anny
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich habe mich heute mal ein wenig zum Thema Benzos und SV eingelsen, außerdem hab ich mal meine Verwandte gefragt, die arbeitet nämlich schon lange bei der behörde und kennt die Gesetzestexte viel besser. Vor allem weiß sie wie in der Praxis tatsächlich gehandelt wird, das sind ja immer zwei paar Schuhe.
Okay, nehmen wir mal an du kommst in eine Kontrolle und wirst positiv auf Benzodiazepine getestet. Zeigst du dann noch typisches Verhalten dann ist das Fahren unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss ohne Unfall/Schaden. Was dann strafrechtlich passiert ist die eine Sache ( magst du auch noch wissen was da passieren KÖNNTE?). Die Polizei und die Staatsanwaltschaft entscheiden ja dann was weiter passiert und auch ob sie den Vorfall der Fsst melden. Melden können sie auch, wenn nur positiv getestet wurde und keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Hierbei wäre es natürlich von Vorteil wenn du eine Bescheinigung vom Arzt hättest bzgl. der Einnahme, Dosis und Fahrtauglichkeit.

Wird der Vorfall gemeldet, dann hat die Behörde zwei Möglichkeiten deine Eignung zu prüfen. Bei beiden ist es möglich dass du den FS bis zum Termin behalten darfst und erst bei negativen GA abgeben musst. Das liegt aber beim Sachbearbeiter.
1. das ärztliche Gutachten. Das ist dann eine rein medizinische Untersuchung mit Arztgespräch, hierbei wird dein Konsum hinsichtlich der Fahreignung bewertet.
Positives Ergebnis hieße du dürftest dann weiter fahren, negatives Ergebnis führt dann zur MPU.
2. es wird gleich eine MPU angeordnet.

Sollte es mal zu einem der beiden Punkte kommen, dann macht es einen großen Unterschied welche der beiden von dir angegebenen Möglichkeiten auf dich zutrifft. Bei Fall Nr.2 würdest du das ärztliche Gutachten in keinem Fall positiv beenden. Für eine positive MPU hättest du dann in etwa die selben Auflagen wie ein Fahrer, der von harten Drogen abhängig war. Also Therapie, nach der Therapie mindestens sechs Monate gelebte Verhaltensänderung, keinen Konsum von Drogen oder Medikamenten in den vergangenen 12 Monaten (Haaranalyse oder Urinscreening), nachgewiesene Verhaltensänderung und Aufarbeitung der Abhängigkeit sowie Rückfallstrategien.
In dem Fall wäre es möglicherweise entscheident warum du die Benzos anfangs bekommen/genommen hast. ZB unkontrollierbare Panikattacken als Ursache könnten ein Grund sein um die Fahreignung generell in Frage zu stellen.


bei Fall Nr.1 müsstest du nachweisen können dass du stabil und entsprechend eingestellt bist. Auch hier gilt der Richtwert von einem Jahr stabil verlaufende Behandlung, ohne Auffälligkeiten. In dieser Zeit muss Beikonsumfreiheit von allen gängigen Sustanzen und Alkohol nachgewiesen werden.
Wichtig wären wie immer ein stabiles Umfeld, eine Auseinandersetzung mit der Erkrankung usw.

Problematisch ist es natürlich wenn man zB erst seit fünf Monaten behandelt wird aber 12 Monate nachweisen muss. Da Benzos aber auf der selben Stufe wie Drogen und Alkohol stehen ( bei der MPU), werden da nur selten Ausnahmen gemacht.

Ich würde dir gerne eine bessere Auskunft geben, bei Benzos sind die Gesetze aber eigentlich identisch mit denen von Drogen.
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anny
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, dass das Führen eines Kfz unter Benzodiazepinen generell nicht erlaubt ist, der Konsument/Patient gilt erstmal als ungeeignet bis er das Gegenteil bewiesen hat. Confused
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Frau.LORKE
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Anmeldungsdatum: 16.08.2012
Beiträge: 646

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ anny

Es ging immer um die Zulassung zur MPU,nicht darum,den Lappen einfach so von der FS abzuholen.

Zur Haaranalyse:
Letztens erzählte mir jemand etwas von der HaarWURZELanalyse,bei der weit in die Vergangenheit zurückgeblickt werden kann.
Hat sonst jemand x davon gehört oder weiß etwas darüber?

Horror Rolling Eyes
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anny
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre doch latte.
Du kannst dich doch in der Vergangenheit abschießen mit was du willst, solange du es geändert hast interessiert das da doch keinen was du vor zehn Jahren gemacht hast. Bei mir zB haben die nir Haara abgeschnippelt, die waren so 35,40cm lang. (vier fette Strähnen Crying or Very sad ). Noch vor Ort haben die das auf die grob zwölf Zentimeter gekürzt, mit den Worten "mehr brauchen wir ja nicht." Würde wohl auch keiner zahlen.
Es gibt Anbieter die Haarwurzelanalysen anbieten, ich kenne das aber nur zur Auswertung von dem aktuellen Zustand des Haares (Obs "gesund" ist).
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Frau.LORKE
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Anmeldungsdatum: 16.08.2012
Beiträge: 646

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

anny,wenn bisher -rein hypothetisch- von dir nur Morphinismus bekannt war,du in den ersten Jahren der Substi aber massiv Bier eingeworfen hast,denke ich,du hast nach einer HWA ein Problem mehr.
Oder wenn du einmal/Jahr,zu Weihnachten,nen Beutel aufs Blech geworfen hast..-/
Zeiten des Konsums sollen durch HWA ganz gut ermittelt werden können.

Kann aber sein,daß mir ein-klappriger Golf1 fahrender´Arzt´mit´Pilotenschein´in durchgesessener Cordhose-einen weiteren Bären aufgebunden hat..
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newlife
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

@anny

super. Ich sag einfach mal danke für deine sehr ausführlichen Erklärungen, dass bringt schon einiges Licht ins Dunkel. Ich habe 2009, wo es mit den Ängsten und Alkoholabhängigkeit so übel war sowieso nicht fahren können. Nach dem Entzug hatte ich aber noch immer Panikattacken, nahm aber trotzdem keine Benzos. Ich hab nur Glück gehabt, das nix passiert ist. Mit nem Benzo hätte ich mich um einiges sicherer gefühlt in dieser Zeit. Ich fühle mich im übrigen sowieso immer besser, wenn ich welche dabei habe, auch wenn ich sie nicht nehmen muss. Ich weiß aber, dass sie mir helfen, auch wenn sie abhängig machen.
Letztendlich gehts mir schon noch mehr um mein Wohlbefinden, ich fahre auch nicht mit dem Auto, wenns mir wirklich schlecht geht. Ich bin mir der Verantwortung, die ich habe schon bewusst.
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Frau.LORKE
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Anmeldungsdatum: 16.08.2012
Beiträge: 646

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2012 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

newlife hat Folgendes geschrieben:
->Ich habe 2009, wo es mit den Ängsten und Alkoholabhängigkeit so übel war sowieso nicht fahren können.
-> ich fahre auch nicht mit dem Auto, wenns mir wirklich schlecht geht. Ich bin mir der Verantwortung, die ich habe schon bewusst.

Und so gehts zumindest auch allen,die ich so kenne.
Niemand von denen bringt sich freiwillig in die Nähe einer Panikattacke.
Ins Auto..,aber nicht auf die Bahn,wo man nicht anhalten kann.
Nun kenne ich von mir,daß,bevor ich z.B.in einen Laden geh und schon ein Scheiß-Gefühl habe,mir schnell 2Bier reinzieh.Dann gehts.
Aber Auto fahren ist auch was anderes.
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newlife
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2012 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

jau, Frau.Lorke. Ich hab aber auch ne Angsttherapie im Rahmen meiner Entwöhnungsbehandlung gemacht. Da musst du schon solche Situationen herausfordern und lernen, auch mal auszuhalten. Dir passiert ja nicht wirklich was, ist ja alles nur Psychomüll, der vo deinem kranken Hirn kommt.
So wirklich was heftiges kam da aber nicht mehr. Es war ja entstanden durch zu viele kalte Entzüge, die ich im Vorfeld seit einigen Jahren machte. Mich brachte ja kein Mensch inne Entgiftung, bis ich dann eben einmal selbst gegangen bin. Da dacht ich aber wirklich, bald ist Schluss. Hab zwar ne latent vorhandene Angststörung, die ich aber händeln kann, wenn ich clean bin. Bin ich es nicht, ist halt mit allem zu rechnen.
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Frau.LORKE
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Anmeldungsdatum: 16.08.2012
Beiträge: 646

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2012 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

@ newlife Smile

Daß Angststörungen durch >kalten Entzug< entstehen können,habe ich noch nie gehört. Was hast du denn da erlebt,daß du in Alltagssituationen wieder reingerätst?
Ich habe Freunde,die mit ihren Angststörungen garnicht so locker sind.
Denn sind sie erstmal drin,kann alles passieren.
Kontrollverlust ist sehr bedrohlich.
In dem Moment kannst du dir nicht mehr vorbeten,daß alles im Kopf passiert.
Klar passiert es im Kopf.Aber genau der selbe Kopf funktioniert bei einem ´Paniküberfall´ nicht logisch.
Ich kenne Leute,die auch nach stationärer und nachfolgend langjähriger ambulanten Therapie,noch immer nicht Auto fahren.
Sich nach 20Jahren mit ihrem Schicksal ´anfreundeten´.
Teilweise deswegen in Frührente.

Gruß Lorke
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newlife
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2012 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Frau.Lorke, Very Happy

gut, so genau kann ich das ja jetzt auch nicht sagen. Aber es ist doch bekannt, dass sich Angstzustände im entzügigen Kopf steigern. So kann es eben auch zu Panikattacken kommen. Zumindest hat man mir das so näher gebracht. Einige Jahre kannte ich auch nur die üblichen Entzugssymptome und irgendwann kam dann halt so ne Angstgeschichte dazu. Jeder kriegt ja sowas nicht, klar habe ich Veranlagung in die Richtung. Ich war sowieso nur noch so nen Häufchen Elend, inzwischen bin ich halt doch recht selbstsicher und da kommt dann eben auch nix mehr. Razz

Jo, ich hab das alles inzwischen nicht mehr, fahre munter mit dem Auto durch die Gegend und rauche eben auch keine RMs mehr.
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Frau.LORKE
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Anmeldungsdatum: 16.08.2012
Beiträge: 646

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2012 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.
Will dein Problem nicht schmälern und nehme das auch wirklich ernst.
Bin auch kein Fachmann. Wink klar
Aber sprichst du von Panikattacken oder warst du in gewissen Situationen verunsichert?
Panikattacken lähmen regelrecht.
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TomasG
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Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2012 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

also das man in der harwurzer einen länger anhaltenden konsum nachweisen kann, halte ich für blödsinn, denn dann hätte ich kein halbes jaqhr warten müssen bis endlich meine haare 12 cm lang waren.

soweit ich weis kann man in der haarwurzel nur ein par wochen konsum nachweisen.

und in den hhaaren pro 1cm einen ca.1 monat.

wenn man auch bei z.b. rasiertem kopf bzw büsten schnitt 1 jahr konsum nachweisen könte, dann würden haarwurzelanalysen sicher auch standardmäßig bei mpu's angeboten, ich hätte auch ein par hunderter € mehr bezahlt, wenn ich nicht hätte so lange warten müssen bis die haare lang genaug gewachen sind.

zum methadon, der gutachter solle meiner meinung nach die beeinträchtigung nicht an der dosis festmache, sondern an den testes die gemacht werden!

der gutachter geht da doch auch kein risiko ein, denn wenn jemand in den reaktions, gedächtnis und stresstests z.b. 80 punkte erreicht, dann kann er ja auch mit 20 ml methadon wohl kaum beeinträchtig sein!

diese testes kann man auch sicher speichern.
genau deswegen werden doch dieses tests gemacht, damit man eben beweisen kann das man von den medikamenten nicht beeinträchtigt ist!

ich bin mir sicher es gibt menschen die sind von 3ml methadon schon so benebelt das sie die tests nicht mehr schaffen!
ebenso gibt es welche die mit 15ml die tests noch super schaffen!

auch der konzentration an metadon im blut sagt absolut nichts über die beeinträchtigung bzw die reaktionsfähig keit aus.

also wenn ich in der situation wäre, dann würde ich das vorher mit dem MPI abkären, ob die da eine fixe dosierung von z.b. 7mg haben, oder ob ich ihnen beweisen kann das ich mit 15ml trotzdem eine super reaktionszeit habe...


ich halte das ehrlich gesagt für eine absolute diskriminierung, da eine grenze von 7ml zu setzen, weil das eben nichts über die beeinträchtigung zu sagen hat, und auch von körperbau, und verstoffwechselung sowie toleranz abhängt.

bei meiner mpu hat die das auch nicht interessiert wie vie mg oxycodon ich nehme, sondern nur ob ichs regelmäßig zur gleichen urzeit einnehme.
auch das ichs 3mal tgl eingenommen habe, obwohl im beipackzettel 2mal tgl steht hat sie nicht interessiert.

zu den benzos:

hir gild zu beachten das alle in deutschalnd zugelassenen benzos unter das BTMG fallen!
es gibt nur die ausnahmeregelung, das z.b. tbls bis 10mg diazepam von der BTMVV ausgenommen sind, also auf normalen rezept zu habne sind.

trotzdem fallen die benzos alle unter das BTMG!
das wissen die behörden aber oft selbst noicht so genau, deswegen wird da nicht immer so gehandhabt.
grundsätzlich kann das aber immer genauso gehandhabt werden wie bei allen anderen betäubungsmitteln wie z.b. morphin oder amphetamin.

teilweise wird es in der praxis aber anders gehandhabt.




wärend einem kalten entzug können delieren und psyschotische zustände ausgelöst werden, was serh traumatisierend wirken kann.
das kann einen lange belasten.
solche traumata können durchaus zu langfristigen panikattacken beiführen.
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