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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7. Aug 2017 19:26 Titel: |
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Naja, Salute...
bei Alkohol zählt halt nur der aktuelle Blutspiegel - selbst wenn sich mittels ETG-Bestimmung (ETG = Ethylglucuronid) der fahrende Trinker vom trinkenden Fahrer recht sicher unterscheiden ließe.
Aber du darfst ja auch unter den Augen der Polizei eine Kiste Bier und ein paar Flaschen Schnaps ins Auto packen, solang du weniger als 0.5 pustest, wünschen die dir gut Weiterfahrt - versuch das mal mit einem Tütchen Gras...
Kannst übrigens recht sicher sein, dass bei Seehofer alkoholfreies Weizen im Glas ist - der will nicht enden wie FJS... Bei Stoiber war es Apfelschorle!
Hauptsache, der bayrische Wähler sieht ein volles Bierglas beim Präsi stehen, dann passt das schon... "oana wia mia!"
Möglicherweise wird in absehbarer Zeit ein realistischer und tatsächlich ermittelter Grenzwert für Cannabis eingeführt - es geht ja schlecht, für Kiffer und Patienten unterschiedliche Grenzwerte einzuführen! Und offensichtlich fahrtauglichen Kranken den Lappen zu klemmen, weil sie einen schikanösen Grenzwert für Gelegenheitskiffer reißen, könnte irgendwann Probleme bereiten!
LG
Praxx |
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Marle Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3309
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Verfasst am: 7. Aug 2017 19:55 Titel: |
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Zitat: | Kannst übrigens recht sicher sein, dass bei Seehofer alkoholfreies Weizen im Glas ist |
Der hat doch längst einen Fahrer mit Fahrbereitschaft rund um die Uhr |
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der_neue Silber-User
Anmeldungsdatum: 09.06.2016 Beiträge: 148
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Verfasst am: 8. Aug 2017 15:16 Titel: |
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hallo,
@praxx eine Frage wie sieht es aus wenn ich mit Substitol Substituiert werde zeigt der Teststreifen der cops das als Opiat an? eigentlich schon weil es ist ja Morphinsulfat?
Also mit substitol sieht man doof aus wenn man in eine verkehrskontrolle kommt und freiwillig einen drogen wisch bzw. urin test macht ist das richtig?
lg und danke |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 8. Aug 2017 15:32 Titel: |
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Ganz genau! Substitol macht einen positiven Opiatschnelltest... und was das bedeutet habe ich ja schon geschrieben
LG
Praxx |
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der_neue Silber-User
Anmeldungsdatum: 09.06.2016 Beiträge: 148
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Verfasst am: 8. Aug 2017 15:39 Titel: |
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danke dir!
lg |
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endstation Silber-User
Anmeldungsdatum: 28.03.2016 Beiträge: 208
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Verfasst am: 24. Nov 2017 01:24 Titel: |
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Für alle die es interessiert nochmal klartext: EGAL, WAS WO, WIE UND WARUM GERN MAL BEHAUPTET WIRD: das fahren unter einfluss von psychotropen substanzen ist GRUNDSÄTZLICH verboten.
es ist egal, ob ich morphin, benzos oder polamidon bekomme: wenn die cops mich erwischen, habe ich ein problem.
ich kenne leute, die haben von ihrem arzt einen wisch bekommen, auf dem.ihre ''fahreignung'' attestiert wird. das ist rechtlich aber nicht mehr wert, als wenn mir donald duck so ein attest ausstellt.
es gibt dazu leider 1000 sich widersprechende infos (auch im netz). dabei ist die gesetzliche regelung recht klar: MAN DARF UNTER EINFLUSS VON PSYCHOTROPEN ARZNEIMITTELN KEIN AUTO FAHREN. das gilt übrigens auch für schmerzpatienten usw.
wenn etwas passiert, dann geht es immer zu lasten des patienten, der etwas genommen hat.
mein substi arzt hat daher auch ALLEN SUBSTITUIERTEN GRUNDSÄTZLICH DAS AUTOFAHREN VERTRAGLICH UBTERSAGT, bzw er hat sich schriftlich geben lassen, dass wir darüber aufgeklärt wurden, dass es nicht erlaubt ist.
ich selber fahre seit jahren unfallfrei und bin auch in substi gefahren. scheisse ist das. ein ungutes gefühl.
daher hatte ich mich eingehend erkundigt und als ich die 1000 widersprechenden Auskünfte satt hatte, habe ich einen verkehrsrechtler befragt.
Dessen aussage sinngemäß lautete, dass die einzige rechtssichere Möglichkeit die ist:
MAN MACHT EINE MPU. und zwar auf eigene kosten. das ist N I C H T die pflicht-MPU, die man als ''Idiotentest'' kennt, sondern eine freiwillige. sinn und Zweck ist es, dass einem offiziell attestiert wird, dass man trotz Medikamenteneinnahme sicher fahren kann. Laut anwalt ist diese Bescheinigung aberfür substituierte nahezu unmöglich erreichbar. Im Gegensatz zu bspw schmerzpatienten wird substis nämlich regelmäßig ein Missbrauch unterstellt. Und kein Gutachter lehnt sich für so einen süchtigen weit aus dem fenster.
Diese mpu-sache machen zb Außendienstler u. Fernfahrer, die beruflich auf den.Führerschein angewiesen sind und sie zb. opiate als Schmerzmittel o.ä. bekommen vom arzt.
Mir hat er ''geraten'', niemals high zu fahren. Mache ich natürlich auch nicht und habe es nie getan die letzten jahre.
Also nochmal in kurzform: substi und kraftfahren schliesst sich rechtlich aus. Man darf es einfach nicht, so bescheiden das ist...
Ihr könnt bei interesse ja auch mal googlen und seht, wie viele.leute ihren Führerschein wegen.der substi verloren haben.
@caro: du solltest AUF GAR KEINEN FALL so einen ausweis bei einer VERKEHRSkontrolle vorzeigen, wenn du am steuer bist!
Weder substi- noch opiatausweis! Die Polizei kann das der Führerscheinstelle melden und die wird dich dann ziemlich sicher kontaktieren, um deine fahreignung überprüfen zu lassen, sprich: MPU.
Das wäre eine ganz doofe idee.
Das netz ist voll von berichten, in denen geschildert wird, wie leute ohne beikonsum durch eine simple Kontrolle ihre Fahrerlaubnis verloren haben...
Noch was: es gibt grundsätzliche Ratschläge, wie man sich im falle einer Kontrolle verhalten sollte und wenn man konsumiert hat usw...
Generell kann ich nur dazu raten, bei festivals OHNE kfz direkt anzureisen. Bei jedem größeren festival machen die inzwischen grosskontrollen (weil es noch immer leute gibt, die unter BTM/AMG-einfluss dorthin fahren und ihren Lappen riskieren...
Ähnliches gilt für Kontrollen ab Dämmerung zur Weihnachtszeit. Das ist unnötig, weil hinlänglich bekannt. Die wollen breite fahrer abschöpfen. Funktioniert ja auch wunderbar.
Also passt auf euch auf, fahrt vorsichtig und bleibt sauber! |
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Freder Silber-User
Anmeldungsdatum: 09.07.2016 Beiträge: 104
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 24. Nov 2017 15:36 Titel: |
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Wie schon öfter von mir beschrieben, betrifft der "Verschreibungsvorbehalt" des §24a StvG nur die Strafbarkeit als Straßenverkehrdelikt.
Für Cannabis gilt nach der Rechtsprechung des BGH eine Grenze der Fahrtauglichkeit von 1.0 ng/ml Blut an aktivem THC!
Die wird auch bei der Anwendung von medizinschem Cannabis noch Tage nach der letzten Anwendung gerissen.
Wie geschrieben, will sich der nächste Verkehrsgerichtstag damit befassen.
Andere medizinische Opioide sind nicht mit einem Grenzwert versehen, außer Morphin sind die auch nicht in der Anlage zum §24a gelistet und werden auch nicht beim Schnelltest erfasst.
Nur wer einen "drogentypischen Fahrfehler" begeht und dadurch einen Unfall verursacht (oder Schlangenlinien fährt etc), muss auf jeden Fall zum Gutachten oder zur MPU - aber das gilt auch für die Straßenverkehrsteilnahme sonstiger Arzneimittel mit Auswirkungen auf die Reaktionsfähigkeit (Blutdruckmittel, Schlafmittel, Antiepileptica u.v.m.)
Wer - auch medizinisches - Cannabis oder Morphin (Substitol) konsumiert, hat verloren sobald er in eine Kontrolle kommt.
LG
Praxx |
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rock Platin-User
Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
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Verfasst am: 24. Nov 2017 19:08 Titel: |
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Besser ist ein Mitgliedsausweis vom örtlichen Polizeisportverein, der zufällig mit dem FS in einem Etui steckt.
Cheers |
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