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Nexus23 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 47
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Verfasst am: 7. Feb 2016 13:45 Titel: Mit Alkohol am Steuer rausgewunken |
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Hi, hab ein Problem! Gestern bin ich mit Alkohol am Steuer erwischt worden. Test ergab 1 Promille. Was kommt da jetzt genau auf mich zu? Führerschein hat der Polizist direkt einbehalten, meinte 10 Monate wär der weg?! Hab mich jetzt mal umgeschaut laut Busgeldkatalog 2016 steht da aber 500 Euro Busgeld & 2 Punkte nichts von 10 Monaten? Achso, bin nicht vorbestraft also das erste mal. Was blüht mir da jetzt genau? Wäre klasse wenn mir jemand sagen kann was jetzt genau passiert. Danke schonmal! |
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Lugosi Gold-User

Anmeldungsdatum: 06.05.2013 Beiträge: 739
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7. Feb 2016 15:16 Titel: |
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Hallo Nexus,
Kommt wie immer darauf an.
War das eine Zufallskontrolle oder bist du durch deine Fahrweise aufgefallen?
"Nur" in eine Kontrolle gefahren - dann gilt der Bußgeldkatalog: 500€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Bist du wegen auffälliger Fahrweise kontrolliert worden - also trotz erkennbarer Ausfallerscheinungen gefahren - geht es um eine Straftat, und zwar schon ab 0.3 Promille!
Dann erhältst du einen "Strafbefehl" mit einer satten Geldstrafe und der Führerschein wird mindestens 6 Monate ENTZOGEN. Wenn der FS wegen einer Straftat entzogen war, darf eine neue Fahrerlaubnis zudem erst nach einer MPU wieder erteilt werden.
Und noch etwas: Die Atemalkoholkonzentration entspricht etwa der Hälfte der Blutalkoholkonzentration! 1 Promille Atemalkohol entsprechen also 2 Promille Blutalkohol!
Es gibt Testgeräte, die eine Umrechnung auf Blutalkohol automatisch vornehmen, und andere, bei denen nur der Atemalkoholwert angezeigt wird. War das der Fall, hast du ohnehin schlechte Karten.
Am besten benutzt du mal einen der zahlreichen "Promillerechner" im WWW, um herauszufinden, was die Blutprobe denn ergeben wird.
LG
Praxx
Übrigens: 1.0 Promille ist schon eine Marke, wo die meisten Probleme haben, ihr Auto überhaupt in Betrieb zu setzen! Damit hast du auf der Straße nichts verloren - und wenn du mit 1.0 noch unauffällig fahren solltest, erst recht nicht! |
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Nexus23 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 47
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Verfasst am: 7. Feb 2016 16:32 Titel: |
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Hi, danke euch für die Antwort! Hm, Polizei ist mir hinterhergefahren und mich wegen meiner Fahrweise rausgezogen Klar war es doof mit 1 Umdrehungen zu fahren! Wie stehen die Chancen ohne MPU den Führerschein wieder zu bekommen? Oder werde ich damit jetzt auf jedenfall rechnen müssen? |
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Cariote Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015 Beiträge: 1134
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Verfasst am: 7. Feb 2016 16:46 Titel: |
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Heute ein Bericht in der Zeitung ON am Sonntag: " Alkohol am Steuer, Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten" Rechtsanwalt Ralf Wöstmann aus der Kanzelei Roling und Partner hat den Bericht geschrieben. Vll findest du ihn online.
Die absolute Grenze ist 1,1Promille. Zwischen 0,3 und bis unter 1,1 müssen alkoholtypische Fahrfehler vorliegen steht dort...
Wenn sie allerdings hinter dir her fuhren und deine Fahrweise auffiel dann hast du sehr schlechte Karten.
MPU, Führerscheinentzug und Geldbuße.
Besser mit dem Anhörungsbogen zum Anwalt gehen.
PS: Bitte fahre nicht mit 1Promille Auto. Ich fühle mich nicht gut wenn ich mir vorstelle wer da alles im Auto an mir vorbei fährt...in welchem Zustand...:-/
lg Caro |
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Lugosi Gold-User

Anmeldungsdatum: 06.05.2013 Beiträge: 739
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Verfasst am: 7. Feb 2016 17:32 Titel: |
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Hallo Caro,
da hast du wohl recht!
Es sind ja nicht nur die Spritis, da kommen dann noch die
Kifer, Pillenfreunde, Morphinisten, Kokser, Designerdrogen-
freaks usw usf.
Da wird wohl ein hübsches Sümmchen zusammen kommen.
Wer weiß - vielleicht sind die Menschen die Nüchtern fahren
gar in der Unterzahl? |
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paulkiffte Silber-User


Anmeldungsdatum: 15.12.2015 Beiträge: 126
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Verfasst am: 7. Feb 2016 21:46 Titel: |
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dat gibts jetzt die nächsten Tage bestimmt öfter. |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7. Feb 2016 22:03 Titel: |
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Hi Lugosi,
es gibt dabei einen gewaltigen Unterschied: Alkoholiker verlieren - wie Benzo-Konsumenten - vollständig die Fähigkeit, ihre eingeschränkte Fahrtauglichkeit zu erkennen.
Kiffer fahren nachweislich besonnener und sicherer als nüchterne Durchschnittsfahrer, Amphetamine bekommen die US-Navypiloten vom Schiffsarzt verabreicht, damit sie ihre Vögel heil zurückbringen...
Die meisten Drogen bleiben ohne schwere Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit. Heroinabhängige oder kiffende Taxifahrer, Fernfahrer auf Amphetaminen und Kokain... Probleme machen nur die Alkoholkonsumenten, Benzobedröhnten und die Idioten, die alles durcheinander und obendrauf Alkohol konsumieren.
Ein Patient von mir hat z.B. auf Methadon die vollständige Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert.
LG
Praxx |
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Cariote Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015 Beiträge: 1134
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Verfasst am: 7. Feb 2016 22:25 Titel: |
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Boah ! Super Praxx dass du das unterstützt bzw nicht blockiert hast!
Toll für deinen Patienten. Nun hat er nur noch das Problem der Vergabe in fremden Stàdten wenn er lànger als 7Tage weg ist ( was wohl selten vorkommt)
Echt schönes Beispiel!
lg Caro |
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Nexus23 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 47
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Verfasst am: 7. Feb 2016 23:22 Titel: |
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Danke euch! Ich fahr jedenfalls nicht wieder unter Alkohol Einfluss Auto. Werd jetzt einfach abwarten... Hoffe das es nicht zu einer MPU kommt! Möglicherweise hab ich Glück & es kommt nur zu einem Fahrverboot & Busgeld? Bin ja unter 1,1 Pro. Ziemlich genau 1 Pro hatte ich, sowohl im Athem als auch bei der anschliesenden Blutabnahme! Eins muss ich noch loswerden Hatte vor 12 Jahren eine MPU wegen Kiffen. Seither hab ich das Zeug nichtmehr angerührt. Das Fahren hab ich damals gelernt im bekifften Zustand! Bin sogar Rennen gefahren also auf der Rennstrecke. Für mein Fehlverhalten, muss ich jetzt büsen, selber Schuld! Hoffe nur das es glimpflich ausgeht, Busgeld und Fahrverboot würden mich schon hart treffen aber MPU wäre das richtige Übel! Was ist von diesem Richter zu halten?
http://www.notruf-verkehrsrecht.de/tipps/alkohol-am-steuer-anwalt-b/?kw=%2B1%20%2Bpromille&gclid=CI-2ycvD5soCFc0y0wodYrAJ3A
Überall ist zu lesen das erst ab 1,1 Pro eine MPU angeordnet wird? Kommt jetzt quasie darauf an wie der Polizist das weitergibt? Im Krankenhaus wurde ich auch diversen Tests unterzogen, Zeigefinger Nasenspitze, auf einem Bein stehen usw. Richtige ausfallerscheinungen konnte die Ärztin nicht feststellen. Das könnte mich vielleicht vor einer MPU retten? |
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mesut976 Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 8. Feb 2016 00:48 Titel: |
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Also einen Bekannten haben die erwischt in NRW im OKT 2015 mit 0,52 beim Pusten. Polizei hat Fleppe sofort einbehalten, weil er über die Fahrbahnlinie gefahren ist, also aufgefallen wegen Untüchtigkeit... Blut hat genau 1,03 Promille ergeben.
Ende vom Lied : 9 Monate Sperre, 30 Tagessätze (ersttäter), MPU, plus 300 € Gerichtskosten...ich weiß jetzt nicht, ob die 500 € noch von Flensburg dazu kommen.
Fakt ist MPU, mach dir keine Hoffnungen. Denn wenn du nur ein "FAhrverbot (max 3 Monate) bekommen hättest, dann hätten dir deinen Führerschein nicht abgenommen. |
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nebukadnezar Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015 Beiträge: 4293
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Verfasst am: 8. Feb 2016 08:09 Titel: |
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Nexus23 hat Folgendes geschrieben: | Im Krankenhaus wurde ich auch diversen Tests unterzogen, Zeigefinger Nasenspitze, auf einem Bein stehen usw. Richtige ausfallerscheinungen konnte die Ärztin nicht feststellen. Das könnte mich vielleicht vor einer MPU retten? |
Eher schlechter Wenn man mit über ein Promille nicht verhaltensauffällig ist, deutet das auf Gewöhnung hin, dann wirst du eher als Alki eingestuft als als Messdiener.- Tut mir leid, dir den Rosenmontag zu verderben, aber geh von MPU etc aus.
Hellau N |
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Mutzenbacher Bronze-User

Anmeldungsdatum: 31.08.2015 Beiträge: 67
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Verfasst am: 8. Feb 2016 08:35 Titel: |
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Moin,
das ist auch bundeslandabhängig (komischer Weise).
In BW geht es mit 0,8 auf jeden Fall zur MPU, auch als Ersttäter und ohne aufgefallen zu sein.
Ich meinte mal gelesen zu haben, dass ein Wechsel in ein anderes Bundesland könnte da etwas "Milderung" bringen.
Schöne Woche noch... |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 8. Feb 2016 13:18 Titel: |
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Der Bußgeldkatalog ist nur anwendbar, wenn es bei der "Ordnungswidrigkeit" geblieben ist. Sobald "alkoholtypische Fahrfehler" auftreten - Schlangenlinien, Überfahren von Begrenzungslinien, Geschwindigkeitsüberschreitung usw., geht es von der "Ordnungswidrigkeit" zur "Straftat" - und da ist die MPU zwingend, schon ab 0.3 Promille!
BaWü und Bayern verlangen die MPU bei praktisch jeder Alkoholfahrt über 0.8, die anderen Bundesländer werden wohl bald folgen.
Ich persönlich finde das richtig. Noch besser wäre eine vorgeschriebene ETG-Bestimmung, die einen besseren Rückschluss auf das Trinkverhalten erlaubt.
ETG aus den Haaren erlaubt sogar eine sichere Unterscheidung von gelegentlichem, regelmäßigem und Dauerkonsum (so ähnlich wie die THC-COOH-Bestimmung bei Kiffern).
Bei Alkohol im Straßenverkehr bin ich gegenüber den Tätern genauso rücksichtslos wie die selber mit allen anderen!
LG
Praxx |
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benni72 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 17.11.2015 Beiträge: 73
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Verfasst am: 8. Feb 2016 22:59 Titel: |
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was ähnliches ist mir in jüngeren Jahren gegen Ende der 90er passiert.
Nach einer großen Party habe ich ein paar Leute heimgefahren. Eigentlich wollte ich nur wenig trinken, aber ich wurde immer wieder "ermutigt" hier und da mit anzustoßen.
Bei der ersten Adresse wo ich jemanden absetzen musste (mitten im Stadtzentrum), bin ich links abgebogen und sah an einen Polizeiwagen an der Ampel stehen. Ich gleich eingeparkt und Lichter aus, habe nur geflucht "F****k die Polizei!".
Die haben sich natürlich hinter mir gestellt und sind ausgestiegen.
Kurz und knapp: Gerät hat 1,1 angezeigt.
Dann ab zum Labor und Blutentnahme.
Es waren ähnliche Tests wie bei dir, außer dass ich mich mal ganz schnell mehrmals umdrehen musste, dann anhalten und den gestreckten Finger (den Zeigefinger ) von der Frau anschauen musste. Ich war verwundert wie sehr meine Augen zitterten!
Nach einer Ewigkeit kam der Polizist mit den Ergebnissen zu mir und ich bangte, weil ich wusste dass es (schon damals) ab 1,1 Pormille sehr happig werden würde.
Er sah mich grinsend an und fragte "wollen sie es wirklich wissen?"
Ich dachte mir na toll und sagte ihm "jetzt ist eh zu spät"
Dann sagte er "0,89"
Ich wäre ihm fast draufgesprungen vor Freude.
Ich durfte nach einem Monat mein Schein wieder zurück holen und das ganze hat mich 750 DM gekostet (für einen Studenten der sich nicht mal sein Schrottauto leisten konnte eine riesen Summe).
Jedenfalls war mir das eine Lektion.
Ich bin danach nie wieder in so einem Zustand gefahren und nur ganz selten nach 1-2 Bier.
Vielleicht hast du auch so viel Glück wie ich.
Es kommt sehr darauf an, ob man noch aufbaut, oder schon abbaut, hat mir die nette Polizistin auf dem Rücksitz im Polizeiauto gesagt (sie muss gesehen haben, wie verzweifelt ich war).
D.h. wenn du kurz vor´m Erwischen noch einen gekippt hast, wird es düster werden. |
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