habe heute mein gutachten vom institut für rechtsmedizin bekommen, nachdem ich vor 1 woche den drogentest auf anordnung des verkehrsamts gemacht habe.
immunologischer test
laut urinprobe befinden sich cannabinoide im urin
bei der untersuchung des blutes hat man festgestellt das THC nicht vorhanden ist
nachweisbar festellen konnten sie anhand meines blutes jedoch THC-COOH
der wert für THC-COOH liegt bei <4ng/ml
das gutachten liefert mir ebenso eine beurteilung in der steht:
in der blutprobe des *** vom *** war tetrahydrocannabinol nicht nachweisbar. der langlebige thc-metabolit tetrahydrocannabinolcarbonsäure (thc-cooh) war in einer konzentration unter 4ng/ml nachweisbar
nach diesen befunden hat **** mindestens einmalig cannabisprodukte konsumiert. es besteht der verdacht auf gelegentlichen konsum
ich bin auf meinen führerschein angewiesen und wollte fragen was mir jetzt brummt, mehr nicht
Wirst wohl noch einige Monate weiterhin regelmässig zur Kontrolle müssen, erst wenn einige Zeit wirklich nichts mehr nachweisbar ist, bekommst Du den Schein zurück.
Aber wer ist denn auch so gedankenlos und kifft, wenn er weiss, das er zu so einem Test muss ?
ich nicht , habe vorher natürlich aufgehört , deshalb der geringe wert
ich habe von leuten gehört, die nicht direkt ne mpu, sondern psychologische gespräche als auflage bekamen . desweiteren hab ich gelesen das man sich ab 1ng/ml marihuana sorgen machen müsste. entscheidet jeder sachbearbeiter unterschiedlich?
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