Was kann ich meinen arzt sagen

Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Erfahrungsberichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die auskunft aber was ist damit =>

graham hat Folgendes geschrieben:


aber was ist nun mit den ärzten, die beikonsum dulden und trotzdem th geben?
wird nicht jeder patient überprüft durch die kommission oder kann es sein, dass die patienten von arzt xy nie überprüft werden?


graham


graham
Nach oben
Los Fritzos
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Praxx
Du schreibst von einem Urteil des BGH, welches ganz klar aussagt, auf THC zu prüfen und bei positivem Ergebnis das TH zu sperren.

Das ist falsch!

Ich habe es mir mehrfach durchgelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, dass THC eine TH-Sperre auslösen muss.
Vielmehr schreibt das BGH deutlich davon, dass der Arzt bis zu einem gewissen Maß abwägen kann, ob er weiterhin TH verordnen kann.
In dem Urteil steht an keinem Punkt, dass das TH aufgrund der Einnahme von THC beendet hätte werden müssen.

Praxx, zeig mir ein einziges Urteil, welches einen Arzt zu einer Strafe verdonnert, weil er nicht auf THC getestet, bzw. nicht bei THC das Take Home eingestellt hat.

Ich habe das Gefühl, dass es vielmehr deine persönliche Meinung ist, dass THC und TH zusammen nicht geht. Diese Meinung sollst du auch ruhig haben. Ich halte persönlich nämlich auch nichts von THC.

Aber versuch bitte nicht, das Forum durch untermauern von angeblich eindeutigen Gerichtsurteilen oder Gesetzen immer wieder zu verwirren, die es in der Form so nicht gibt oder längst überholt sind.


Gruß, Fritze
Nach oben
Franzdieter
Anfänger


Anmeldungsdatum: 23.12.2015
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

ich muss mal...
Nach oben
Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Weißt du Fritze, das machen die Ärzte gerne, zu sagen das steht da und da und ich kann /darf nicht wegen irgendwelchen Gesetzen/Richtlinien. Meine Ärztin hat mich ja auch angelogen.
Und wenn sie dir was zeigen sollen machen sie es nicht. Praxx wird es dir auch nicht sagen bzw zeigen können.
Ich denke das der eine Absatz dahin gehend interpretiert werden kann, dass THC verboten ist.
Aber im Endeffekt auch egal, weil wenn der Arzt nicht will, spielt er seinen Trumpf aus: kein Rechtsanspruch auf TH!
Nach oben
SPORTFREI
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Los Fritzos hat Folgendes geschrieben:
@Praxx
Du schreibst von einem Urteil des BGH, welches ganz klar aussagt, auf THC zu prüfen und bei positivem Ergebnis das TH zu sperren.

Das ist falsch!

Ich habe es mir mehrfach durchgelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, dass THC eine TH-Sperre auslösen muss.
Vielmehr schreibt das BGH deutlich davon, dass der Arzt bis zu einem gewissen Maß abwägen kann, ob er weiterhin TH verordnen kann.
In dem Urteil steht an keinem Punkt, dass das TH aufgrund der Einnahme von THC beendet hätte werden müssen.

Praxx, zeig mir ein einziges Urteil, welches einen Arzt zu einer Strafe verdonnert, weil er nicht auf THC getestet, bzw. nicht bei THC das Take Home eingestellt hat.

Ich habe das Gefühl, dass es vielmehr deine persönliche Meinung ist, dass THC und TH zusammen nicht geht. Diese Meinung sollst du auch ruhig haben. Ich halte persönlich nämlich auch nichts von THC.

Aber versuch bitte nicht, das Forum durch untermauern von angeblich eindeutigen Gerichtsurteilen oder Gesetzen immer wieder zu verwirren, die es in der Form so nicht gibt oder längst überholt sind.


Gruß, Fritze


So ist es Fritze.
Ganz genau.
So viele kiffen u bekommen TH.
Bei uns zählt das nicht als dreckig,und fertig.
Das ist in ganz Berlin OK.
Nach oben
Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sei froh, Sporty.
Bei uns ja. Take Home sofort weg!
Nach oben
SPORTFREI
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir ist Problem, ich darf dennoch nicht,denn da ich Vater hat,muss PSB das dem jugebdt melden.
Da ich mit den nix zutun hab u haben möchte,soll das so bleiben Confused
Ist hart,da jeder kifft.
Nach oben
Franzdieter
Anfänger


Anmeldungsdatum: 23.12.2015
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da geht mal ein schöner anonymer Hinweis beim Jugendamt ein Wink .
Nach oben
SPORTFREI
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hihi Confused
Ohmann da ich ja auch kiffe Laughing

Hast du hier die ganze nacht gewartet,bis wer kommt? Laughing
Alter,so schlimm?
Nach oben
Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig der Typ. Peinlich, oder?
Nach oben
Lugosi
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer ist denn dieser Franzdieter?

ist das mal wieder so ein Fakeprofil?

Es macht langsam keinen Sinn mehr hier zu lesen, bzw zu
schreiben!

Frohes Fest
und passt auf euch auf!
Nach oben
Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Fritze,

ich weiss nicht, warum du das nicht sehen willst: Dem Arzt wurde unter anderem vorgeworfen,

trotz bekanntem THC-Konsum TH verordnet zu haben,

UND es wurde ihm vorgeworfen,

TH ohne Kontrollen auf Substanzkonsum verordnet zu haben.

2+2=?

Ich ziehe die BtMVV ohnehin schon wie einen Kaugummi um den Block... aber wo es zu riskant wird, ist dann einfach schluss

Und als Substi-Arzt musst du bekanntlich immer damit rechnen, dass sich irgendjemand schlecht oder ungerecht behandelt fühlt und dann ne große Welle macht... und irgenwelchen Schmu machen im VERTRAUEN auf die Verschwiegenheit eines Patienten? Würdest du das denn selber tun, wenn deine Existenz dran hängen könnte?

LG

Praxx
Nach oben
Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx, ich gebe dir hier recht. Durch die Auslegung des Paragraphen stehst du als Arzt wirklich mit dem Rücken an der Wand.

Und der Arzt sus Uelzen wurde überprüft, weil ein Patient behauptet er hätte Schulden beim dem Arzt wegen dem Methadon das der Arzt verkauft. Es handelt sich aber um die Rezeptgebühr. Nun ja, was dem Arzt dann passiert ist schon erschreckend. Und es ist keiner zu Schaden gekommen. Es waren reine formale Fehler.
Nach oben
oxy moron
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 23.08.2014
Beiträge: 387

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2015 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

@praxx und Fritze

Die entscheidende Passage aus dem BGH-Urteil ist wohl folgende:

„In den Fällen 39 sowie 41 bis 43 hat das Landgericht die Strafbarkeit des Angeklagten zutreffend auf mangelnde Zuverlässigkeit (siehe B.II.2.b.aa.) des Patienten gestützt und diese mit den Ergebnissen durchgeführter Drogentests begründet. Diese hatten entweder ein auf Methadon negatives oder auf Beikonsum von THC bzw. auch Benzodiazepinen positives Ergebnis erbracht. Zwar führt nicht jeder Beikonsum von verbotenen Betäubungsmitteln während der Substitutionsbehandlung zu einer unbegründeten Anwendung und damit zu einem gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a i.V.m. § 13 Abs. 1 BtMG strafbaren Verhalten des Arztes. Im Hinblick auf den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum über die Therapie und deren Verlauf darf dieser trotz Beikonsums die Substitutionsbehandlung (weiter) durchführen, wenn noch berechtigte Aussichten darauf bestehen, den zusätzlichen Konsum von Betäubungsmitteln zu beherrschen, indem dieser zunächst eingeschränkt und schließlich abgestellt wird (Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 15 Rn. 21).“( BGH 1 StR 494/13 - Urteil vom 28. Januar 2014 (LG Deggendorf) / Gründe, Absatz 56)

Folgend Absatz 57:

„Eine solche (normativ) berechtigte Erwartung bestand vorliegend jedoch nicht. Nach den Feststellungen des Tatrichters hatten die Drogentests innerhalb eines Zeitraums von wenigen Monaten die Einnahme verschiedener Betäubungsmittel belegt (Nachweis von THC sowie von Benzodiazepinen). Maßnahmen zur Eindämmung des Konsums sind nicht ersichtlich. Der Patient war zudem auch im Hinblick auf die Einnahme des Substitutionsmittels selbst unzuverlässig. Dies war dem Angeklagten aufgrund eines negativen Testergebnisses auf Methadon bekannt.“

Folgend Absatz 58:

„In der Gesamtschau der für die Bewertung der Therapievoraussetzungen maßgeblichen Umstände ergab sich selbst unter Berücksichtigung einer Einschätzungsprärogative zugunsten des Angeklagten eindeutig nicht die von § 5 Abs. 8 BtMVV verlangte Zuverlässigkeit und Stabilität des Patienten. Die Substitutionsbehandlung im Take-Home-Verfahren hätte daher nicht weiter durchgeführt werden dürfen. Dementsprechend verstieß auch die Verschreibung im Fall 41, bei der zusätzlich noch Mehrverbrauch vorlag, gegen die Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Aus den dargelegten Gründen war die Substitutionsbehandlung damit nicht im Sinne von § 13 Abs. 1 BtMVV begründet.“

Die anderen zur Last gelegten Fälle waren ähnlich gelagert, da kam immer deutlich mehr zusammen, als THC allein.
Bei der monierten Nicht-Testung ging es zudem um ein ganzes Jahr ohne Test in irgendeiner Form.

Hier steht weder „THC erlaubt“ noch „THC verboten“ – entscheidend sind die Zuverlässigkeit, Stabilität sowie Aussicht auf Beherrschung des Konsums in der Zukunft.

Als Arzt würde ich mich jedoch nicht darauf verlassen, dass meine Einschätzung von „Zuverlässigkeit“ auch mit der eines Richters übereinstimmt.

Ergo (gemäß des Urteilstextes!):

THC-Konsum während TH kann eher in Ausnahmefällen (wenn „Stabilisierung“ zu erwarten ist) geduldet werden, als dass es grundsätzlich unproblematisch wäre. Allerdings waren die zur Last gelegten und abgeurteilten Fälle immer im Kontext von etwa Benzodiazepineinnahme, zu viel Methadon, gar kein Methadon, Metha gefixt, etc. gelagert. Wie es bei NUR THC ausgesehen hätte, kann man NICHT sagen. Die Konsequenzen, die ich als Arzt daraus ziehen würde, entsprächen aber wohl in etwa denen von Praxx – das Risiko wäre mir (persönlich) zu hoch.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Erfahrungsberichte Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin