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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 24. Dez 2015 02:12 Titel: |
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ok, danke für die auskunft aber was ist damit =>
graham hat Folgendes geschrieben: |
aber was ist nun mit den ärzten, die beikonsum dulden und trotzdem th geben?
wird nicht jeder patient überprüft durch die kommission oder kann es sein, dass die patienten von arzt xy nie überprüft werden?
graham |
graham |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 24. Dez 2015 06:58 Titel: |
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@Praxx
Du schreibst von einem Urteil des BGH, welches ganz klar aussagt, auf THC zu prüfen und bei positivem Ergebnis das TH zu sperren.
Das ist falsch!
Ich habe es mir mehrfach durchgelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, dass THC eine TH-Sperre auslösen muss.
Vielmehr schreibt das BGH deutlich davon, dass der Arzt bis zu einem gewissen Maß abwägen kann, ob er weiterhin TH verordnen kann.
In dem Urteil steht an keinem Punkt, dass das TH aufgrund der Einnahme von THC beendet hätte werden müssen.
Praxx, zeig mir ein einziges Urteil, welches einen Arzt zu einer Strafe verdonnert, weil er nicht auf THC getestet, bzw. nicht bei THC das Take Home eingestellt hat.
Ich habe das Gefühl, dass es vielmehr deine persönliche Meinung ist, dass THC und TH zusammen nicht geht. Diese Meinung sollst du auch ruhig haben. Ich halte persönlich nämlich auch nichts von THC.
Aber versuch bitte nicht, das Forum durch untermauern von angeblich eindeutigen Gerichtsurteilen oder Gesetzen immer wieder zu verwirren, die es in der Form so nicht gibt oder längst überholt sind.
Gruß, Fritze |
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Franzdieter Anfänger
Anmeldungsdatum: 23.12.2015 Beiträge: 15
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Verfasst am: 24. Dez 2015 09:39 Titel: |
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ich muss mal... |
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Phil78 Gold-User

Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:09 Titel: |
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Weißt du Fritze, das machen die Ärzte gerne, zu sagen das steht da und da und ich kann /darf nicht wegen irgendwelchen Gesetzen/Richtlinien. Meine Ärztin hat mich ja auch angelogen.
Und wenn sie dir was zeigen sollen machen sie es nicht. Praxx wird es dir auch nicht sagen bzw zeigen können.
Ich denke das der eine Absatz dahin gehend interpretiert werden kann, dass THC verboten ist.
Aber im Endeffekt auch egal, weil wenn der Arzt nicht will, spielt er seinen Trumpf aus: kein Rechtsanspruch auf TH! |
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SPORTFREI Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014 Beiträge: 2096
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:11 Titel: |
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Los Fritzos hat Folgendes geschrieben: | @Praxx
Du schreibst von einem Urteil des BGH, welches ganz klar aussagt, auf THC zu prüfen und bei positivem Ergebnis das TH zu sperren.
Das ist falsch!
Ich habe es mir mehrfach durchgelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, dass THC eine TH-Sperre auslösen muss.
Vielmehr schreibt das BGH deutlich davon, dass der Arzt bis zu einem gewissen Maß abwägen kann, ob er weiterhin TH verordnen kann.
In dem Urteil steht an keinem Punkt, dass das TH aufgrund der Einnahme von THC beendet hätte werden müssen.
Praxx, zeig mir ein einziges Urteil, welches einen Arzt zu einer Strafe verdonnert, weil er nicht auf THC getestet, bzw. nicht bei THC das Take Home eingestellt hat.
Ich habe das Gefühl, dass es vielmehr deine persönliche Meinung ist, dass THC und TH zusammen nicht geht. Diese Meinung sollst du auch ruhig haben. Ich halte persönlich nämlich auch nichts von THC.
Aber versuch bitte nicht, das Forum durch untermauern von angeblich eindeutigen Gerichtsurteilen oder Gesetzen immer wieder zu verwirren, die es in der Form so nicht gibt oder längst überholt sind.
Gruß, Fritze |
So ist es Fritze.
Ganz genau.
So viele kiffen u bekommen TH.
Bei uns zählt das nicht als dreckig,und fertig.
Das ist in ganz Berlin OK. |
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Phil78 Gold-User

Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:12 Titel: |
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Sei froh, Sporty.
Bei uns ja. Take Home sofort weg! |
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SPORTFREI Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014 Beiträge: 2096
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:15 Titel: |
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Bei mir ist Problem, ich darf dennoch nicht,denn da ich Vater hat,muss PSB das dem jugebdt melden.
Da ich mit den nix zutun hab u haben möchte,soll das so bleiben
Ist hart,da jeder kifft. |
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Franzdieter Anfänger
Anmeldungsdatum: 23.12.2015 Beiträge: 15
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:21 Titel: |
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Da geht mal ein schöner anonymer Hinweis beim Jugendamt ein . |
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SPORTFREI Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014 Beiträge: 2096
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:33 Titel: |
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Hihi
Ohmann da ich ja auch kiffe
Hast du hier die ganze nacht gewartet,bis wer kommt?
Alter,so schlimm? |
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Phil78 Gold-User

Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 24. Dez 2015 10:49 Titel: |
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Traurig der Typ. Peinlich, oder? |
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Lugosi Gold-User

Anmeldungsdatum: 06.05.2013 Beiträge: 739
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Verfasst am: 24. Dez 2015 12:32 Titel: |
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Hallo,
wer ist denn dieser Franzdieter?
ist das mal wieder so ein Fakeprofil?
Es macht langsam keinen Sinn mehr hier zu lesen, bzw zu
schreiben!
Frohes Fest
und passt auf euch auf! |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 24. Dez 2015 12:33 Titel: |
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Fritze,
ich weiss nicht, warum du das nicht sehen willst: Dem Arzt wurde unter anderem vorgeworfen,
trotz bekanntem THC-Konsum TH verordnet zu haben,
UND es wurde ihm vorgeworfen,
TH ohne Kontrollen auf Substanzkonsum verordnet zu haben.
2+2=?
Ich ziehe die BtMVV ohnehin schon wie einen Kaugummi um den Block... aber wo es zu riskant wird, ist dann einfach schluss
Und als Substi-Arzt musst du bekanntlich immer damit rechnen, dass sich irgendjemand schlecht oder ungerecht behandelt fühlt und dann ne große Welle macht... und irgenwelchen Schmu machen im VERTRAUEN auf die Verschwiegenheit eines Patienten? Würdest du das denn selber tun, wenn deine Existenz dran hängen könnte?
LG
Praxx |
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Phil78 Gold-User

Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 24. Dez 2015 12:45 Titel: |
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Praxx, ich gebe dir hier recht. Durch die Auslegung des Paragraphen stehst du als Arzt wirklich mit dem Rücken an der Wand.
Und der Arzt sus Uelzen wurde überprüft, weil ein Patient behauptet er hätte Schulden beim dem Arzt wegen dem Methadon das der Arzt verkauft. Es handelt sich aber um die Rezeptgebühr. Nun ja, was dem Arzt dann passiert ist schon erschreckend. Und es ist keiner zu Schaden gekommen. Es waren reine formale Fehler. |
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oxy moron Gold-User

Anmeldungsdatum: 23.08.2014 Beiträge: 387
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Verfasst am: 24. Dez 2015 14:02 Titel: |
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@praxx und Fritze
Die entscheidende Passage aus dem BGH-Urteil ist wohl folgende:
„In den Fällen 39 sowie 41 bis 43 hat das Landgericht die Strafbarkeit des Angeklagten zutreffend auf mangelnde Zuverlässigkeit (siehe B.II.2.b.aa.) des Patienten gestützt und diese mit den Ergebnissen durchgeführter Drogentests begründet. Diese hatten entweder ein auf Methadon negatives oder auf Beikonsum von THC bzw. auch Benzodiazepinen positives Ergebnis erbracht. Zwar führt nicht jeder Beikonsum von verbotenen Betäubungsmitteln während der Substitutionsbehandlung zu einer unbegründeten Anwendung und damit zu einem gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a i.V.m. § 13 Abs. 1 BtMG strafbaren Verhalten des Arztes. Im Hinblick auf den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum über die Therapie und deren Verlauf darf dieser trotz Beikonsums die Substitutionsbehandlung (weiter) durchführen, wenn noch berechtigte Aussichten darauf bestehen, den zusätzlichen Konsum von Betäubungsmitteln zu beherrschen, indem dieser zunächst eingeschränkt und schließlich abgestellt wird (Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 15 Rn. 21).“( BGH 1 StR 494/13 - Urteil vom 28. Januar 2014 (LG Deggendorf) / Gründe, Absatz 56)
Folgend Absatz 57:
„Eine solche (normativ) berechtigte Erwartung bestand vorliegend jedoch nicht. Nach den Feststellungen des Tatrichters hatten die Drogentests innerhalb eines Zeitraums von wenigen Monaten die Einnahme verschiedener Betäubungsmittel belegt (Nachweis von THC sowie von Benzodiazepinen). Maßnahmen zur Eindämmung des Konsums sind nicht ersichtlich. Der Patient war zudem auch im Hinblick auf die Einnahme des Substitutionsmittels selbst unzuverlässig. Dies war dem Angeklagten aufgrund eines negativen Testergebnisses auf Methadon bekannt.“
Folgend Absatz 58:
„In der Gesamtschau der für die Bewertung der Therapievoraussetzungen maßgeblichen Umstände ergab sich selbst unter Berücksichtigung einer Einschätzungsprärogative zugunsten des Angeklagten eindeutig nicht die von § 5 Abs. 8 BtMVV verlangte Zuverlässigkeit und Stabilität des Patienten. Die Substitutionsbehandlung im Take-Home-Verfahren hätte daher nicht weiter durchgeführt werden dürfen. Dementsprechend verstieß auch die Verschreibung im Fall 41, bei der zusätzlich noch Mehrverbrauch vorlag, gegen die Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Aus den dargelegten Gründen war die Substitutionsbehandlung damit nicht im Sinne von § 13 Abs. 1 BtMVV begründet.“
Die anderen zur Last gelegten Fälle waren ähnlich gelagert, da kam immer deutlich mehr zusammen, als THC allein.
Bei der monierten Nicht-Testung ging es zudem um ein ganzes Jahr ohne Test in irgendeiner Form.
Hier steht weder „THC erlaubt“ noch „THC verboten“ – entscheidend sind die Zuverlässigkeit, Stabilität sowie Aussicht auf Beherrschung des Konsums in der Zukunft.
Als Arzt würde ich mich jedoch nicht darauf verlassen, dass meine Einschätzung von „Zuverlässigkeit“ auch mit der eines Richters übereinstimmt.
Ergo (gemäß des Urteilstextes!):
THC-Konsum während TH kann eher in Ausnahmefällen (wenn „Stabilisierung“ zu erwarten ist) geduldet werden, als dass es grundsätzlich unproblematisch wäre. Allerdings waren die zur Last gelegten und abgeurteilten Fälle immer im Kontext von etwa Benzodiazepineinnahme, zu viel Methadon, gar kein Methadon, Metha gefixt, etc. gelagert. Wie es bei NUR THC ausgesehen hätte, kann man NICHT sagen. Die Konsequenzen, die ich als Arzt daraus ziehen würde, entsprächen aber wohl in etwa denen von Praxx – das Risiko wäre mir (persönlich) zu hoch. |
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