"Tag des Bieres" !

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Yunior
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 25. Apr 2012 22:18    Titel: "Tag des Bieres" ! Antworten mit Zitat

Cool
Guten Abend und Hallo !
spät aber doch noch hier einen Dank an die Mönche, die das Bier erfunden haben und ich bin heut Abend beim 5. angelangt.
Zu meiner Verteidigung - gerade spielt Bayern in Madrid um den Einzug ins Championsleague Finale und es ist gelinde gesagt ein echt super Spiel. #
Interessiert hier wahrscheinlich nicht soviel - aber mich, denn wer ausser mir
hat mit 21 noch seinen eigenen LigaFußballverein mit über 100 Mitgliedern gegründet, 3 Jahre gespielt und Interviews in den Zeitungen gegeben - zum Thema ... "der etwas andere Verein" hahahah ... ps. alle Spieler bzw. 90 % waren Drogis... haben teilweise Speed in der Pause gezogen. oje , das wollt ich euch gar nicht sagen.
So - jetzt ist gerade 75 min. und mit Hinspiel steht es 3:3 ...
echt spannend gerade...
--> mehr Paulaner ! hehe
Metha erst morgen ..
gute nacht
adieu Laughing

Das Spiel lebt von der Dramaturgie !
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Yunior
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 25. Apr 2012 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

ist das geil ...
alaba der ösi trifft für bayern
#
christiano ronaldo der play-station fuka- verschiesst bzw. neuer hält
özil verschiesst
kroos verschiesst
was geht ab.. einer fehlt aber es ist zu aufregend
xavi alonso trifft für real
2-1 für bayern
philiip lahm ... nix fuck
sergio ramos kommt --> drüber waahnsinn
ist das fit - alles nur menschen, keine maschinen
matchball für munich
SCHWEINI !
Trifft - BAYERN IST IM ENDSPIEL
Schweini - Fußballgott - Danke
gute nacht
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gast01
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 14.04.2011
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Arrow SORRY PAAR MINUTEN ZUSPÄT Exclamation gott lobe uns deutsches bier...




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Raver
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 25.02.2012
Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das beste Bier der Welt zu belobigen, dafür ist es nie zu spät Wink

Das "Deutsche Reinheitsgebot" ist übrigens mE die einzige Drogenregulierung, die absolut sinnvoll ist. Ein wenig schade, dass die alten Bierrezepte so verloren gegangen sind -Bier wurde früher mit allen möglichen psychoaktiven Substanzen, wie Bilsenkraut, Stechapfel, Hanf und Tollkirschen (sowie weiteren teilweise fragwürdigen Kräuter) gebraut- aber es garantiert das beste Bier weltweit.

Ein sehr interessanter Bericht zur rechtlichen (und qualitativen) Entwicklung:

"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll", so lautet der Titel der Verordnung, die Wilhelm IV., Herzog in Bayern, am 23. April 1516 dem Bayerischen Landständetag in Ingolstadt vorgelegt hat. Das Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Zugleich ist es der Höhepunkt einer sich über mehrere Jahrhunderte hinweg erstreckenden rechtlichen Entwicklung in Deutschland, bei der es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen darum ging, durch entsprechende Verordnungen die Qualität des Bieres, ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung, zu verbessern. Solche Vorschriften lassen sich übrigens außerhalb Deutschlands bis weit in das vorchristliche Altertum zurückverfolgen.
Erste urkundlich nachweisbare Ansätze in Deutschland:

Augsburg 1156: Auf deutschem Boden gibt es den ersten urkundlich belegten Hinweis aus der Zeit des Kaisers Barbarossa. Dieser gab im Jahr 1156 der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die berühmte "Justitia Civitatis Augustensis", die das älteste deutsche Stadtrecht ist. Und schon darin ist vom Bier die Rede: "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden..." Die Strafe war übrigens schwer und betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.

Nürnberg 1393: Eine weitere Vorschrift ist aus der Stadt Nürnberg bekannt. Dort durfte auf Beschluss des Stadtrates ab 1393 nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden. Die Münchener Stadtverwaltung befahl rund 30 Jahre später, 1420, das Bier nach dem Brauen eine Zeitlang zu lagern.

Regensburg 1447: Die Regensburger beauftragten 1447 ihren Stadtarzt, das in der Stadt gebraute Bier regelmäßig zu kontrollieren und ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, was an Zutaten in das Bier gegeben wurde. Nach den schlechten Erfahrungen des Stadtarztes brachten sie 1453 eine Brauordnung heraus.

München 1363: Um die Qualität des Bieres kümmerten sich schon 1363 auch die Münchener. Sie übertrugen 12 Mitgliedern des Stadtrates die Bieraufsicht. Und 1447 verlangten sie ausdrücklich von den Brauern, dass sie zum Bierbrauen nur Gersten, Hopfen und Wasser verwenden dürfen "...und sonst nichts darein oder darunter tun oder man straffe es fuer valsch".

Herzog Albrecht IV. bestätigte 40 Jahre später diese Forderung des Münchener Stadtrates, denn er hatte erfahren, dass im Norden Deutschlands das Biergeschäft vor allem deshalb blühte, weil die dortigen Zünfte dafür sorgten, dass gutes Bier gebraut wurde.

Weißensee (Thüringen) 1434: In der mittelalterlichen Runneburg im thüringischen Weißensee ist 1998 ein bisher unbekanntes Dokument zum Thema Reinheitsgebot entdeckt worden. Die Wirtshausverordnung "Statuta thaberna" von 1434 legt in Artikel 12 fest, dass Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser gebraut werden darf. Darüber hinaus führt sie Strafmaßnahmen für Verstöße gegen die Brauregeln auf.

Herzogtum Bayern-Landshut 1493: Wenig später, im Jahr 1493, folgte Herzog Georg der Reiche nach und erließ für sein gesamtes Herzogtum Bayern - Landshut, das altbayerische Kerngebiet, diese Vorschrift: "Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts anderes in das Bier tun - bei Vermeidung von strafe an Leib und Gut."
Alle diese Verordnungen wurden kontrolliert: Bierbeschauer besuchten regelmäßig die Brauer, prüften und versuchten das Bier. Auch sie selbst waren strengen Bestimmungen unterworfen und durften höchstens sechs Prüfungen am Tag vornehmen. Außerdem durften sie an Prüfungstagen weder Speisen zu sich nehmen, die die Geschmacksnerven hätten beeinträchtigen können, noch durften sie Wein trinken oder gar rauchen.

Tag des Reinheitsgebots: 23. April 1516: Verordnungen und Kontrollen trugen nachweislich zur stetigen Qualitätsverbesserung des Bieres bei. Auf diese erfolgreiche Entwicklung ist es auch zurückzuführen, dass am 23. April 1516 beim bayerischen Landständetag - eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft - in Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot für alle bayerischen Brauer erlassen wurde.
Waren bis dahin die norddeutschen Brauer aufgrund ihrer strengen Zunftordnung mit ihren Bierqualitäten unerreicht, so änderte sich das. Bayern holte schnell auf, ein Vorteil des süddeutschen Bier- und Braurechts. Hierzu muss man wissen, dass es in Deutschland hinsichtlich des Bieres zwei unterschiedliche Rechtssysteme gab:

Städte - und Zunftrecht im Norden: Im Norden galt Bier während des Mittelalters als "bürgerliche Nahrung" und unterstand bürgerlichem Recht - das sich in den Städten entwickelt hat, und das ihre Bürger erfolgreich gegen Adel und Geistlichkeit vertraten. Deshalb waren hier das Bier betreffend Verordnungen in erster Linie Sache der Stadtverwaltungen und der Zünfte.

Landesrecht im Süden: Im Süden hingegen nahmen die Landesherren direkten Einfluss auf alle Verordnungen, die das Bier betrafen. Das wirkte sich beim Reinheitsgebot besonders positiv aus, denn es galt sofort und flächendeckend in ganz Bayern. Steuerliche Gesichtspunkte standen bei diesem Erlass nicht zur Diskussion. Eine Steuer für einheimisches Bier wird in Bayern auch erst wesentlich später, nämlich 1572, eingeführt. Das strenge Gesetz setzte hingegen einen verbindlichen Qualitätsstandard für ganz Bayern und schob fortan allen Verfälschungen und Panschereien einen Riegel vor. Das bayerische Reinheitsgebot fand nach und nach überall in Deutschland Freunde und Anwendung, auch wenn man die bayerische Vorschrift nicht einfach übernommen hat. Man meinte das gleiche wie in Bayern, aber man sagte es aus unterschiedlichsten Gründen nicht so präzise.

Hamburger Brauordnung von 1695: So etwa in der er neuen Hamburger Brauordnung von 1695, in der die Brauer am süddeutschen Beispiel ermahnt werden, "...daß sie gutes, taugliches Bier brauen, äußersten Fleiß sich angelegen sein lassen, mit untadeligem Korne sich versehen, zu jedem Brau dessen willige Maße tun..." Das deutsche Brauhandwerk: Hohe Anforderungen und ausgeprägtes Selbstbewusstsein Es verdient auch festgehalten zu werden, dass die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in das Brauhandwerk im 15. und 16. Jahrhundert außergewöhnlich hoch gesteckt waren: Hierzu gehörte nämlich nicht allein wie in den anderen Handwerken der Nachweis der ehelichen Geburt und der Besitz des Bürgerrechts. Aufgrund des kapitalintensiven Charakters des Brauhandwerkes verliehen z.B. die bayerischen Herzöge, die auch über den Braubann verfügten, das Recht, ein Brauhaus zu errichten und zu führen, nur an einflussreiche und wohlhabende Bürger, die Grundstücksbesitzer waren. Diese herrschaftlich privilegierte Gruppe von Brauherren, die die Brauanlagen im Erbgange besaß, betrieb das Brauen in der Regel nicht selbst, sondern bekleidete Ämter in der Stadt. Die Brauherren beschäftigen in ihren Braustätten zumeist Lohnknechte, Gesellen und Braumeister, von denen viele das subjektive Braurecht besaßen. Aber auch innerhalb dieser nur handwerklich tätigen Mitglieder des Gewerbes vollzog sich in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts die Herausbildung eines privilegierten Personenkreises, desjenigen der Braumeister. Diese schirmten ihren Stand streng ab und setzten erschwerte Eintrittsbedingungen durch. Die strikte Befolgung der Bestimmungen des Reinheitsgebotes ist wohl nicht zuletzt auf das ausgeprägte Standes- und Selbstbewusstsein dieses handwerklichen Zweiges zurückzuführen. Wo es nicht - wie in Bayern - durch die Landesherren verliehene Privilegien gab, haben die strengen Bestimmungen der Zunft und das Selbstverständnis ihrer Mitglieder dazu beigetragen, dass die jeweiligen Brauverordnungen strikt befolgt worden sind.

Übernahme in das Recht nach der Reichsgründung 1871: Wenn man die rechtliche Entstehungsgeschichte des Reinheitsgebotes und die grundlegenden Bedingungen für die Heraufkunft und Entwicklung des deutschen Brauhandwerks kennt, kann man sich nicht darüber wundern, dass das Reinheitsgebot auch in das verfassungsmäßige deutsche Recht übergegangen und von den deutschen Brauern bis heute konsequent eingehalten worden ist. Die Qualität des nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bieres war derart überzeugend und der Stolz auf die vollendete Beherrschung der Braukunst mit nur vier Rohstoffen zu sehr ausgeprägt, als dass dieses Gesetzt hätte ein Opfer der Geschichte werden können.
Recht der Kaiserzeit

Mit der Vereinheitlichung des Rechtes haben nach der Reichsgründung 1871 denn auch andere Staaten das Reinheitsgebot übernommen. Baden übernahm das Reinheitsgebot 1896, Württemberg im Jahr 1900, wenngleich man auch dort schon im 18. Jahrhundert entsprechende Vorschriften erlassen hatte. Ab 1906 galt es im gesamten Reichsgebiet. Es wurde im Biersteuergesetz verankert, in dem es heißt, dass Bier nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf.
Weimarer Republik ...

Auch die Weimarer Republik übernahm das Reinheitsgebot. Bayern machte 1918 seine Zugehörigkeit zur Republik u.a. davon abhängig, dass das Reinheitsgebot weiter im gesamten Reichsgebiet gelte.

Bundesrepublik Deutschland: In der Bundesrepublik Deutschland findet das Reinheitsgebot seine rechtliche Begründung im Biersteuergesetz. Hierin ist festgelegt, dass zur Bereitung von Bier nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet werden dürfen (=absolutes Reinheitsgebot). Darüber hinaus ist im Biersteuergesetz aber auch der Verkehr mit Bier geregelt (§ 10). Danach dürfen unter der Bezeichnung Bier nur solche Getränke in Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Bestimmungen des § 9 Biersteuergesetz entsprechen.

Textlaut der Bestimmung:

Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516


Ein dreifaches HOCH auf den ollen Willi...HOCH...HOCH...HOCH Cool
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Yunior
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

servuz und hallo,
danke - habe derart ausführlich bisher noch nicht so viel darüber erfahren. tx
tja, stimmt, ist ein echt vernünftiges Gesetz (Reinheitsgebot)
-
Soweit ich mich erinnere kamen vor paar Jahren auch Biere mit diversen Geschmacksrichtungen auf den Markt und es brach Streit darüber aus wie und wo und ob es überhaupt bei uns verkauft werden darf. Mit Öffnung des Marktes durch die EU.
So Sachen wie Bier mit Erdbeer, Gurken oder was weiss ich für Richtungen ... Rolling Eyes
kam teils aus Amerika oder so. Jetzt sieht man sowas aber nicht mehr in den Regalen. Wurde anscheinend wieder verboten oder es hat einfach niemand gekauft. Was es noch gibt ist Bier mit Tequila (mexikanisch - dingz... äh Sol, Corona, und noch eins...?)
egal. In einer Kneipe in der Nähe bei uns, obwohl Kneipe ist untertrieben. 2 stöckiger Biertempel mit Galerie, Dj, Wasserspiele, Casino, Live-Leinwand...etx gibt es Bier aus 100 Ländern.
Frage mich echt wie die das anstellen hunderte Marken permanent auf Lager zu haben. Weiß jetzt aber nicht ob da andere Zutaten drin sind. Werd mal schauen.
prost
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BlancheNeige
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.10.2011
Beiträge: 694

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Yunior, heute habe ich an dich gedacht als ich einen verwirrten Hippie am Hermannplatz sah, der einen noch brennenden Kippenstummel aufhob und weiter rauchte Laughing

Und das beste Bier...hm, ich mag Bier wirklich nicht gerne.
Aber wenn, dann empfehle ich das gute, alte Schultheiss Wink

Falls das jemand kennt...Berliner Traditionsbrauerrei.

Blanche
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veilchenfee
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Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Laughing Blanche, Du bist lustig Laughing
Yunior sehe ich vor meinem geistigen Auge eher als Altpunk, der aber nicht mehr aussieht wie ein Punk. Nur für das geschulte Auge noch sichtbar. Cool

ICH mag Bier. Bei uns ist es zwar aus der Mode gekommen und als "Bauarbeiterbier" (was ist schlecht daran) verschrien, aber ich trinke gerne mal ein MONINGER.
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veilchenfee
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Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja, blöd, hab vergessen zu schreiben, dass ich Raver für seinen ausführlichen, interessanten und äußerst lehrreichen Beitrag zum Thema Bier ganz herzlich danke!
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BlancheNeige
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Anmeldungsdatum: 22.10.2011
Beiträge: 694

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das auch irgendwie sexy, wenn Frauen Bier trinken. Ich finde, das hat was. Manchmal quäle ich mich dann auf Parties dazu, eben damit ich anziehender wirke, haha.

Das einzige Bier, was ich wirklich, wirklich richtig gerne mag ist Malzbier Laughing
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veilchenfee
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Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst Du eine Flasche Bier mit dem Feuerzeug öffnen? Ist für mich nix Besonderes, aber ich war mal in Amiland und sorgte dort bei den Einheimischen für einiges Erstaunen mit dieser Fähigkeit.
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BlancheNeige
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Anmeldungsdatum: 22.10.2011
Beiträge: 694

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jaha, aber sicher doch.

Zitat:
Kannst Du eine Flasche Bier mit dem Feuerzeug öffnen?


Das war eine der elementarsten Dinge, die es damals für mich zu erlernen gab, neben Lesen und Schreiben Smile

Das macht auch in Deutschland immernoch Eindruck, wenn Frauen das können!
Emanzipation pur!
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veilchenfee
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Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Blanche schrieb:
Das war eine der elementarsten Dinge, die es damals für mich zu erlernen gab, neben Lesen und Schreiben. Das macht auch in Deutschland immernoch Eindruck, wenn Frauen das können!
Emanzipation pur!

Ganz genau so schauts aus! Very Happy
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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, hier spricht Bayern Wink
Ich trink auch gerne mal ein Bierchen. Am liebsten Augustiner oder Andechser Heller Bock.

Ich gehöre aber dennoch zu den Frauen, die zwar ihr Bier in allerhöchster Not immer aufbringt, egal wie oder mit was.
Aber mit dem Feuerzeug da bin ich dann doch Mädchen und wenn wir schon dabei sind, auf Fingern pfeifen kann ich leider Sad auch nicht.

Habe inzwischen drei Flaschenöffner für den Schlüsselbund geschenkt bekommen, weil nicht immer jemand Pflaster für meine Finger dabei hat Embarassed

Kommt mal her ihr Mädchen, muss euch was ins Ohr flüstern:
"Seitdem ich immer einen Öffner dabei habe, öffnen die Männer ihre Flaschen auch damit. Laughing

LG
Frau Holle
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Raver
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 25.02.2012
Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ooooooohmann, ihr seid manchmal echt soooooowas von putzig, drollig und süß Smile

Ach, dat is manchmal richtig schön hier mit Euch, macht echt Spaß! So kunterbunt, wie unsere aktive Bande hier auch ist, so multiinteressant ist es auch, sich mit Euch auszutauschen.

Mal völlig offtopic: Aber danke an Euch alle Smile
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wild
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 12.12.2009
Beiträge: 324

BeitragVerfasst am: 26. Apr 2012 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hi hi, ich mach bier fast immer automatisch mit dem feuerzeug auf.
So auch öfter mal in völlig unpassenden situationen (restaurant, abendeinladung... )
Das gleiche mit aus-der-flasche-trinken Rolling Eyes

Und ich trinke gerne, fast ausschließlich und täglich bier (leider!)

Berliner, radeberger*, wernesgrüner, ...
Die dunklen mag ich nicht so. Sind mir zu süßlich, 'dick', malzig oä..
Neulich hatte ich welches gekauft, weil mir die aufmachung gut gefallen hat: bier http://www.bierbier.org/website/ Wink, schmeckt nicht schlecht, wie ...(hm?)..becks?, nee, besser!

Bier ist lecker, (zu)! Evil or Very Mad

Prost

*(kauf ich aber kaum, wegen der blöden Alu-Manschette)
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